Die PROMOS-Ausschreibung 2025 für Studienaufenthalte außerhalb Europas und für Free Mover ist gestartet. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2025.
Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025. Bewerbungen, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Es zählt das Eingangsdatum.
Gefördert werden können sowohl deutsche als auch ausländische Studierende, die an der KU für ein Studium mit Abschluss immatrikuliert sind, Austauschstudierende können nicht gefördert werden. Nicht gefördert werden Aufenthalte im Heimatland. Als Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende seit mindestens 5 Jahren lebt; die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle. Auch Aufenthalte in Österreich, Südtirol, Liechtenstein und in der Schweiz werden nicht gefördert. Bei Studienaufenthalten und Praktika dürfen keine Doktoranden gefördert werden.
Bewerben können sich:
HINWEIS: Aufenthalte in Österreich, Südtirol, Liechtenstein und in der Schweiz werden nicht gefördert.
Studierende müssen während der gesamten Laufzeit ihrer Förderung durch ein PROMOS-Stipendium an der KU immatrikuliert bleiben (eine Beurlaubung ist jedoch möglich).
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendienmittel ist begrenzt, so dass vermutlich nicht alle qualifizierten Bewerber und Bewerberinnen ein Stipendium erhalten werden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, in jedem Fall auch bei anderen Förderorganisationen einen Antrag zu stellen, sofern dies möglich ist.
Bei der Vergabe der Stipendien werden berücksichtigt:
Bei gleicher Qualifizierung werden Studierende mit einem Pflichtauslandsaufenthalt bevorzugt gefördert.
Die Bewerbung für eine PROMOS-Förderung erfolgt per E-Mail. Bitte senden Sie alle erforderlichen Unterlagen in der unten angegebenen Reihenfolge als ein PDF-Dokument an promosstudium@ku.de. Verwenden Sie dabei den Betreff: „Bewerbung für Promos“.
Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die nach diesem Datum eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden. Es zählt das Eingangsdatum.
Erforderliche Unterlagen:
Die Kombination mit anderen Stipendien, die ausdrücklich für den Studienaufenthalt im Ausland vergeben werden (z.B. DAAD, Erasmus+, Swiss-European Mobility Programme oder Begabtenförderungswerke), ist nicht möglich.
Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis 15. Februar 2025 per E-Mail. Schicken Sie alle Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge als ein PDF-Dokument an promosstudium@ku.de. Verwenden Sie dabei folgenden Betreff: "Bewerbung für Promos"
Bewerbungen, die nach dem 15. Februar 2025 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Es zählt das Eingangsdatum.
Bei Auswahl für ein DAAD PROMOS Aufenthalts- und/oder Reisekostenstipendium erhalten nominierte Studierende neben einer Stipendienurkunde eine Stipendienvereinbarung, die sie unterschrieben im International Office einreichen müssen.
Mit dem PROMOS-Stipendium ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Geförderte Studierende haben jedoch die Möglichkeit, über den DAAD eine Versicherung abzuschließen.
Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes bzw. Förderzeitraums müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung des Förderzeitraums folgende Unterlagen in Mobility Online hochgeladen sein: