Kurzprogramme

Kurzprogramme
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Kurzprogramme im Ausland sind Bildungsangebote an internationalen Hochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen, die für eine kürzere Dauer als ein reguläres Semester oder Studienjahr konzipiert sind. Kurzprogramme bieten Studierenden die Möglichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln, ohne sich langfristig im Ausland aufhalten zu müssen. Kurzprogramme im Ausland sind eine ausgezeichnete Möglichkeit für Studierende, ihre interkulturellen Kompetenzen zu entwickeln, ihr Netzwerk zu erweitern und ihre akademischen und beruflichen Perspektiven zu bereichern. Sie können unterschiedliche Formate haben, wie zum Beispiel:

  • Summer oder Winter Schools: Diese Kurse werden oft von Universitäten angeboten und beinhalten in der Regel Vorlesungen, Seminare, Exkursionen und kulturelle Aktivitäten.
  • Sprachkurse: Viele Studierende nutzen Kurzprogramme, um eine Fremdsprache zu lernen oder ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen.
  • Fachspezifische Programme: Diese Programme konzentrieren sich auf ein bestimmtes Fachgebiet oder Thema und ermöglichen den Studierenden, spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.
  • Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIP): Diese Programme sind Teil der Erasmus+ Initiative und kombinieren Online-Lernen mit kurzen, intensiven Präsenzphasen im Ausland. Sie ermöglichen den Studierenden, sowohl digitale Lerninhalte als auch internationale Erfahrungen in einem kompakten Format zu sammeln. BIPs sind darauf ausgerichtet, die Flexibilität und Zugänglichkeit von Auslandsaufenthalten zu erhöhen, insbesondere für Studierende, die aus verschiedenen Gründen nicht für längere Zeit ins Ausland gehen können.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Kurzprogramme. Bitte beachten Sie, dass für diese Programme in der Regel keine Förderung möglich ist. Allerdings kann es vorkommen, dass Studierende von Partneruniversitäten nach einer Nominierung durch ihre Heimathochschule Rabatte erhalten. Sollte dies der Fall sein, bitten wir Sie, Kontakt mit dem Outgoing-Team des International Office aufzunehmen.

Es ist zudem wichtig, stets die Bewerbungsfristen im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig einreichen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Sie sich die Leistungen, die Sie in diesen Kurzprogrammen erbringen, auf Ihr Studium an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt anrechnen lassen können. Für mehr Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Studiengangkoordination oder lesen Sie die Informationen auf der Website zu "Akademische Anerkennung".

Anerkennung für Kurzprogramme

Vereinbarung über die Anerkennung - allgemeine Informationen

Für Studierende, die an einem Kurzprogramm teilnehmen, ist es nicht erforderlich, ein Learning Agreement abzuschließen. Wenn Sie aber Sicherheit haben wollen, dass Ihre Leistungen aus dem Ausland für Ihr Studienprogramm an der KU angerechnet werden können, ist es empfehlenswert, eine Vereinbarung über die Anerkennung zu treffen.

Die Vereinbarungen über die Anerkennung werden ab dem akademischen Jahr 24/25 ausschließlich über die Anrechnungsplattform der KU erfasst. Mehr Informationen erhalten Sie im nächsten Reiter.

Anerkennung - vor der Mobilität

Wenn Sie an einem Kurzprogramm teilnehmen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Schritt 1: Klären Sie, sobald die Inhalte des Kurzprogramms bekannt sind, zunächst die Anerkennung mit Ihrer Studiengangskoordination.
  • Schritt 2: Registrieren Sie sich in Mobility Online: Registrierungslink für Kurzprogramme
  • Das International Office prüft ob die Gastuniversität als Hochschule anerkannt ist und schaltet die Hochschule daraufhin zur Verwendung im Online-Anrechnungsportal frei. Sie erhalten eine E-Mail in welcher Sie darüber informiert werden, dass die Registrierung erfolgreich war und Sie nun im Online-Anrechnungsportal eine Vorab-Anerkennung (Learning Agreement) erstellen können.
  • Schritt 3: Loggen Sie sich in das Anrechnungsportal ein und machen Sie die notwendigen Angaben.

Anerkennung - während der Mobilität

Sollten Sie an der Universität im Ausland feststellen, dass einige Ihrer Kurse nicht stattfinden, können Sie am Anfang Ihres Aufenthalts weitere Kurse in der Anrechnungsplattform vorab genehmigen lassen.

Anerkennung - nach der Mobilität

Wenn Sie Ihr Auslandssemester abgeschlossen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 8 Wochen Ihr Transcript of Records der Gastuniversität. Mit diesem Dokument können Sie den Antrag auf Anerkennung stellen.

Loggen Sie sich dazu wieder in das Anrechnungsportal der KU ein und machen Sie dort die notwendigen Schritte.

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Stephany Koujou
Stephany Koujou
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Armelle Langenwald
Armelle Langenwald
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