Das entscheidende Gremium der Fakultät ist der Fakultätsrat. Der Fakultätsrat ist gemäß §21 der Grundordnung der KU in allen Angelegenheiten der Fakultät zuständig, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder der Dekanin oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist. Der Fakultätsrat soll seine Beratungen auf Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beschränken und, soweit dies die Art der Angelegenheit zulässt, diese dem Dekan oder der Dekanin allgemein oder im Einzelfall zur Erledigung zuweisen.
Amtszeit: 01. Oktober 2023 - 30. September 2025
Gewählt aus der Gruppe der Professoren:
Gewählt aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter:
Gewählt aus der Gruppe der sonstigen Mitglieder:
Gewählt aus der Gruppe der Studierenden:
stellvertretende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Gruppe der Professoren
Gruppe der Studierenden