3G-Regelung in der Universitätsbibliothek

Ab 17. Februar gilt für die Nutzung der Universitätsbibliothek wieder die 3G-Regel: Zutritt zu den Lesesälen haben alle Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind – oder über den zertifizierten Nachweis eines aktuellen negativen Covid-19-Tests verfügen. Auch für die Abholung von bestellten Medien am Ausleihschalter ist ein 3G-Nachweis erforderlich.

Bitte halten Sie Ihren entsprechenden Nachweis bereit und zeigen Sie ihn beim Betreten der Lesesäle bzw. beim Abholen Ihrer bestellten Medien zusammen mit Ihrer KU.Card bzw. Ihrem Bibliotheksausweis unaufgefordert vor.

Als negativer Testnachweis kann das Ergebnis eines PCR-Tests (max. 48 Stunden alt) oder PoC-Antigentests (Schnelltest aus einer Teststation/Apotheke etc., max. 24 Stunden alt) vorgelegt werden. Testmöglichkeiten finden Sie in Eichstätt unter: https://www.eichstaett.de/corona/teststrategie, in Ingolstadt unter: https://www.ingolstadt.de/teststation-corona.

Können Sie keinen 3G-Nachweis vorweisen, melden Sie sich bitte bei uns unter bibliothek(at)ku.de.

Präsenzbestände sind weiterhin über den OPAC bestellbar und für zwei Wochen (plus Verlängerung) ausleihbar.

 

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