Promotion

Sie interessieren sich für eine Promotion an der Philosophisch-Pädagogischen Fakultät (PPF) der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt?

Sie haben ein Hochschulstudium durch eine Diplom-, Magister-, Masterprüfung oder mit dem Abschluss des Ersten Staatsexamens erfolgreich abgeschlossen? Sie haben Freude am wissenschaftlichen Arbeiten? Sie interessieren sich für wissenschaftliche Theorien und Methoden? Sie arbeiten gerne eigenständig und selbstbestimmt? Sie verfügen über eine ausgeprägte Leistungsbereitschaft?

Dann sind Sie an der PPF richtig!

Voraussetzung

Die formalen Voraussetzungen für eine Promotion an der Philosophisch-Pädagogischen Fakultät der KU Eichstätt-Ingolstadt regeln die Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) der KU (§ 6) und die Fachpromotionsordnung (FPromO) der PPF (§ 4).

Bitte beachten Sie hierzu ergänzend die Abweichungen von den in der Rahmenpromotionsordnung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt getroffenen Regelungen zur Durchführung von mündlichen Prüfungen im Rahmen von Promotionsverfahren aufgrund Corona.

Betreuung

Jedes Promotionsvorhaben benötigt wissenschaftliche Betreuung. Wenn Sie die in der Rahmen- und Fachpromotionsordnung angegebenen Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich eine/n Betreuer/-in suchen. Dabei ist es wichtig, dass der/die Betreuer/-in das Fachgebiet vertritt, in dem Sie promovieren möchten, und zugleich auf das Themengebiet spezialisiert ist, in dem Sie Ihre Dissertationsschrift verfassen möchten. Der erste gemeinsame Schritt besteht dann in der Erarbeitung Ihres Dissertationsthemas.

Ein gut gewähltes Dissertationsthema ist grundlegend für eine spätere Wissenschaftskarriere. Zugleich ist die Dissertation ein Projekt, das sich über mehrere Jahre erstreckt. Daher ist es wichtig, schon bei der Wahl darauf zu achten, dass Sie das Dissertationsthema begeistert.

Konnten Sie Ihre/n Betreuer/-in von Ihrem Dissertationsprojekt überzeugen, gilt es im nächsten Schritt eine Betreuungsvereinbarung abzuschließen.

Die Betreuungsvereinbarung unterstützt Sie und Ihre/n Betreuer/-in bei der Durchführung Ihres Projektes. In diesem Dokument werden der Zeit- und Arbeitsplan festgehalten und die gegen seitigen Rechte und Pflichten transparent dargelegt.

Finanzierung

Wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre

Eine Anstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/-in bietet den Vorteil, dass Sie durch die Arbeit an der Universität in Forschung und Lehre eingebunden werden sowie mit den Professor/-innen und Mitarbeiteenden im Austausch stehen. Bei einer Anstellung an der Universität sind Sie krankenversichert und zahlen Sozialabgaben, sodass bereits während der Promotion Rentenansprüche erworben werden. Die Stellen sind jedoch in der Regel zeitlich befristet und auf eine Teilzeitbeschäftigung begrenzt.

Beschäftigung außerhalb der Universität

Wenn Sie sich berufsbegleitend qualifizieren möchten, bietet sich die Möglichkeit einer externen Promotion an. In diesem Fall muss die wissenschaftliche Arbeit außerhalb der Arbeitszeit erstellt werden, was eine hohe Selbstdisziplin erfordert. Gleichzeitig sollten Sie regelmäßig den Kontakt zum/r Betreuer/-in suchen wie auch Fachtagungen des Fachbereichs oder Fachkonferenzen besuchen, um die Einbindung Ihrer Arbeit in den Forschungskontext sicherstellen zu können.

Stipendien

Es gibt eine Reihe von Stipendienangeboten. Die Graduiertenakademie hat auf Ihrem Promovierendenportal eine Reihe von Stipendienangeboten zusammengestellt.

Zudem werden zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre Stipendien an exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen vergeben, die sich in einem Qualifizierungsprojekt an der KU befinden, dem sogenannten KU-Stipendienprogramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen.

Annahme als Promovend/-in

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, eine/n Betreuer*in und ein entsprechendes Dissertationsprojekt gefunden haben, können Sie die Annahme als Promovend*in beantragen. Die formelle Annahme als Promovend*in regelt § 7 RaPromO.

Den schriftlichen Antrag richten Sie über das Dekanat an die/den Vorsitzende*n des Promotionsausschusses. Dem Antrag sind folgende Nachweise bzw. Dokumente beizufügen:

  • Nachweise über die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion (RaPromO § 6): Zeugnis (Master, Magister, Diplom) über das abgeschlossene Hochschulstudium (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie)
  • Erklärung darüber, ob bereits frühere Promotionsversuche unternommen oder Promotionen abgeschlossen wurden, gegebenfalls mit Angabe von Ort, Zeit und Hochschule sowie Thema der Dissertation
  • ein Lebenslauf mit genauer Darstellung des Studienverlaufs und Angabe bestandener und nicht bestandener akademischer Abschlussprüfungen (mit Ort/Datum und eigenhändiger Unterschrift)
  • ein amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) oder der Nachweis der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
  • die Betreuungsvereinbarung mit der akademische/n Lehrer/in, unter deren/dessen Leitung die Dissertation entstehen soll
  • Exposé zum geplanten Promotionsvorhaben

Den Antrag und die Formulare zur Annahme als Promovend*in finden Sie hier.

Ein Antrag auf Annahme als Promovend*in kann prinzipiell jederzeit gestellt werden. Über die Annahme entscheidet der Promotionsausschuss, der Ihnen die Entscheidung schriftlich mitteilt. Da der Promotionsausschuss in der Regel nur zweimal im Jahr tagt, ist eine zeitnahe Anmeldung sinnvoll. Die Termine werden – sobald bekannt - auf der Homepage veröffentlicht.

Sollte es im Rahmen Ihrer Promotion zu einem Wechsel des/der Betreuer*in kommen, so ist dieser unverzüglich schriftlich dem Promotionsausschuss zu melden und eine entsprechende Betreuungsvereinbarung vorzulegen. Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme der/des neuen Betreuer*in (RaPromO § 7 Abs.4).

 

Immatrikulation

Die Immatrikulation für ein Promotionsstudium erfolgt postalisch (oder ab Mitte März 2021 über das Online-Portal) über das Studierendenbüro der KU Eichstätt-Ingolstadt. Weitere Informationen zur Einschreibung für ein Promotionsstudium finden Sie auf der Webseite des Studierendbüros.

Wichtig:

Nach der Annahme hat sich der Promovend oder die Promovendin zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der vorgesehenen Immatrikulationsfristen an der KU zu immatrikulieren und dem oder der Vorsitzenden des Promotionsausschusses einen Nachweis der Immatrikulation vorzulegen. Natürlich kann die Promotion abgeschlossen werden, wenn die Immatrikulationsdauer bereits abgelaufen ist.

Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

Sobald Sie Ihre Dissertation fertiggestellt haben, können Sie die Zulassung zum Promotionsverfahren beantragen. Formell geregelt wird der Promotionsantrag in § 8 RaPromO und in § 5 FPromO.

Den schriftlichen Antrag richten Sie über das Dekanat an die/den Vorsitzende*n des Promotions- ausschusses. Dem Antrag sind folgende Nachweise bzw. Dokumente beizufügen:

Allgemeine Unterlagen gemäß RaPromO § 8 Abs. 3:

  • ein aktualisierter Lebenslauf (mit Ort/Datum und eigenhändiger Unterschrift);
  • drei maschinengeschriebene oder gedruckte Exemplare der schriftlichen Dissertationsleistung sowie eine elektronische Version in einem unveränderbaren maschinenlesbaren Dateiformat
  • eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie
    - die schriftliche Dissertationsleistung selbständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt, keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Schriften und Hilfsmittel benutzt und die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen kenntlich gemacht haben und
    - insbesondere keine Hilfe von Vermittlungs- oder Beratungsdiensten in Anspruch genommen haben;
  • eine Erklärung darüber, ob Sie
    - bereits frühere Promotionsversuche unternommen oder Promotionen abgeschlossen haben oder
    - die Dissertation in gleicher oder anderer Form in einem anderen Versuch oder in einem anderen Prüfungsverfahren vorgelegt haben; von früheren Promotionsversuchen sind Ort, Zeit und Hochschule sowie Thema der Dissertation anzugeben;
  • ein amtliches Führungszeugnis oder der Nachweis der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst;
  • Vorschläge bezüglich Referent*in und Korreferent*in sowie den Prüfenden in der Prüfungskommission.

Des Weiteren benötigen wir in diesem Antrag von Ihnen folgende Angaben:

  • Name Referent*in
  • Name Koreferent*in
  • Name Mitglied des Promotionsausschusses
  • Name eines weiteren Prüfers

Den Antrag und die Formulare für die Zulassung zum Promotionsverfahren finden Sie hier.

 Über die Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der/die Vorsitzende des Promotionsausschusses (RaPromO § 9 Abs. 1 Satz 1).

Begutachtung der Dissertation

Die Begutachtung der Promotion regeln § 11 RaPromO und § 6 FPromO.

Sobald Sie zum Promotionsverfahren zugelassen sind, werden vom Promotionsausschuss zwei Gutachten über Ihre Dissertation eingeholt. In der Regel erstellt Ihr/e Betreuer/-in das Erstgutachten; für das Zweitgutachten wird ein/e Korreferent/-in bestellt. Die Beurteilung der Dissertation erfolgt in getrennten schriftlichen Gutachten.

Nach dem Eingang sämtlicher Gutachten werden diese zusammen mit Ihrer Dissertation für mindestens 14 Tage während der Vorlesungszeit oder 28 Tage während der vorlesungsfreien Zeit im Dekanat zur Einsichtnahme ausgelegt. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Promotionsausschuss über die endgültige Annahme oder Ablehnung der Arbeit. Der Vorsitzende des Promotionsausschusses teilt Ihnen das Ergebnis im Anschluss schriftlich mit.

Disputation

Die Disputation regeln §§ 12-17 RaPromO und § 7 FPromO. Ist Ihre Dissertation angenommen, setzen Sie zusammen mit der Prüfungskommission den Termin Ihrer mündlichen Prüfung fest. Die Prüfung soll spätestens zwei Monate nach Annahme der Dissertation erfolgen. Der Termin wird schließlich fakultätsöffentlich bekannt gegeben. Ihnen geht spätestens 14 Tage im Voraus von dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses eine schriftliche Einladung zu. Die mündliche Prüfung findet in der Regel in Form einer öffentlichen Disputation statt.

Veröffentlichung

Ein weiterer grundlegender Bestandteil des Promotionsverfahrens ist die Veröffentlichung. Die Veröffentlichung der Dissertation und die Ablieferung der Pflichtexemplare regelt § 18 RaPromO.

Innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Bestehen der mündlichen Prüfung müssen Sie Ihre Dissertation im Einvernehmen mit Ihrem/r Betreuer/-in sowie Korreferent/-in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen. Zudem ist ein Exemplar Ihrer Dissertation im Dekanat für die Prüfungsakten der Fakultät abzugeben.

Bitte beachten Sie in Bezug auf die Verbreitung Ihrer Dissertation die detaillierten Ergänzungen in der RaPromO § 18 Abs. 1 Satz 2-4.

Wir bitten Sie, ihre Pflichtexemplare immer im Dekanat abzugeben. Weitere Informationen/Formulare zur Veröffentlichung finden Sie hier.

Weitere Informationen und Hilfestellungen

Weitere Informationen und Hilfestellungen bietet Ihnen u.a. die Graduiertenakademie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt bzw. deren Promovierenden-Portal. Diese hat zum Ziel, jungen Wissenschaftler/-innen bestmögliche Bedingungen für eine erfolgreiche Promotion und Postdoktorandenphase zu gewährleisten. Als eine zentrale Einrichtung der Universität ist sie offen für alle Promovierenden, Betreuenden sowie für Postdoktorand/-innen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KU im Bereich der Akademischen Karriere.