Alle wichtigen Informationen – wie Modulhandbücher, Prüfungsordnungen und Studienverlaufspläne – finden Sie auf den Seiten der einzelnen Studiengänge:
Lehramtsstudierende für die Schularten Grundschule und Mittelschule, die Kunst weder als Unterrichts- noch als Didaktikfach studieren, müssen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I, § 36, Abs. 4) Basisqualifikationen im Bereich Kunst nachweisen.
Ziel des Moduls der Basisqualifikation in Kunst ist die Entwicklung grundlegender kunstpraktischer Fähigkeiten, künstlerisch-ästhetischer Kompetenzen sowie fachwissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten.
Zum Erreichen der Basisqualifikation in der Kunstpädagogik sind eine Vorlesung und zwei Kurse aus dem Bereich „Basisqualifikation Kunst“ erfolgreich zu absolvieren. Der Besuch der Vorlesung wird mit dem Prädikat bestanden/nicht bestanden abgeschlossen. Die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen ist durch die Unterschrift der Dozent*innen auf der Modulkarte nachzuweisen. Das Modul wird nicht benotet.
Zum Erreichen der Basisqualifikation in der Kunstpädagogik sind eine Vorlesung und ein Kurs aus dem Bereich „Basisqualifikation Kunst“ erfolgreich zu absolvieren. Der Besuch der Vorlesung wird mit dem Prädikat bestanden/nicht bestanden abgeschlossen. Die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen ist durch die Unterschrift der Dozent*innen auf der Modulkarte nachzuweisen. Das Modul wird nicht benotet.