Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich (in der Regel im Monat Juli) statt. Die genauen Termine finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 15. Juni eines Jahres.
Bitte schicken Sie Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular inkl. Anlagen bis spät. 15. Juni entweder
Ja, eine Anmeldung zur Eignungsprüfung ist grundsätzlich möglich, auch wenn Sie das Abitur noch nicht abgelegt haben. Über die Zugangsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium ohne Abitur informieren Sie die Zentrale Studienberatung und das Studierendenbüro.
Ja, bitte schicken Sie eine Kopie Ihres Abiturzeugnisses per E-Mail oder per Post an das Sekretariat Musik.
Für die Eignungsprüfung an der Universität Eichstätt-Ingolstadt werden keine Prüfungsgebühren erhoben.
Als Voraussetzung für das Studium des Erweiterungsfaches Musik als zusätzliches Unterrichtsfach zu Ihrer grundständigen Fächerverbindung ist das Bestehen der Eignungsprüfung Voraussetzung. Für das Erweiterungsfach gelten in der Ersten Staatsprüfung dieselben inhaltlichen Prüfungsanforderungen wie für das Unterrichtsfach, jedoch ist der Besuch der Lehrveranstaltungen nicht verpflichtend.
Nein. Die Abfrage im Anmeldeformular bedeutet nur die Angabe einer Tendenz. Die Eignungsprüfung ist für alle Lehramtsstudiengänge mit Unterrichtsfach Musik einheitlich. Bitte beachten Sie, dass die bestandene Eignungsprüfung im Fach Musik nicht den Numerus Clausus für die Zulassung zu einem Lehramtsstudium für die Grundschule ersetzt.
Wenn Sie unmittelbar vor der Eignungsprüfung erkranken, können Sie diese absagen, so dass der Nichtantritt nicht als Fehlversuch gewertet wird.
Sollten Sie nach Antritt der Prüfung erkranken, informieren Sie bitte umgehend das Sekretariat und besorgen Sie sich ein ärztliches Attest.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung erfahren Sie sehr zeitnah schriftlich per Post.
Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen im Sekretariat ab – eine telefonische Auskunft über Prüfungsergebnisse ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Eignungsprüfung kann grundsätzlich nur einmal und zwar vor Beginn des nächsten Studienjahres wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung kann von der Prüfungskommission in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden.
Die genauen Uhrzeiten für die praktischen Prüfungen erfahren Sie am ersten Prüfungstag, an dem in der Regel die schriftlichen Prüfungen stattfinden. Da die Prüfungen bayernweit zum selben Termin stattfinden, sind die Prüfungstermine nicht verhandelbar und können nicht durch individuelle Nachtermine ersetzt werden.
Die Inhalte der Eignungsprüfung entnehmen Sie bitte dem Infodokument.
Ja, Beispielklausuren finden Sie im Infodokument.
Für die praktische Prüfung sind folgende Instrumente zulässig: Klavier, Orgel, Cembalo, Akkordeon, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Blockflöte als Instrumentenfamilie, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Trompete, Posaune, Tuba, Horn, Gitarre, Harfe, Zither oder die Gruppe der Perkussionsinstrumente;
in begründeten Fällen kann die Prüfungskommission auch ein anderes Instrument zulassen.
Die für die Eignungsprüfung ausgewählten Musikstücke sollten einen mittleren Schwierigkeitsgrad besitzen. Einen Anhaltspunkt für die Vorgabe „mittlerer Schwierigkeit“ geben z.B. die von „Jugend musiziert“ in Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Musikschulen und der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen herausgegebenen Literaturlisten. Diese können über „Jugend musiziert“ in gedruckter Fassung bestellt werden. Es sollte nicht Ziel sein, ein möglichst schwieriges Stück zu präsentieren. Vielmehr sollten Stücke gewählt werden, die dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand entsprechen und qualitativ gut dargestellt werden können.
Das Programm und die Reihenfolge Ihrer Musikstücke legen Sie in der Prüfung selbst fest.
Nein. Für eine (instrumentale oder mediale) Begleitung Ihrer Vortragsstücke sorgen Sie bitte eigenverantwortlich. Gerne können Sie sich bei Bedarf an die studentischen VertreterInnen der Fachschaft Musik wenden. Der alternative oder zusätzliche Einsatz von Playbacks ist möglich.
Anträge auf Anerkennung können unter Vorlage entsprechender Nachweise (Zeugnisse, Bestätigungen anderer Hochschulen) an den Vorsitzenden der Prüfungskommission, Prof. Dr. Daniel Mark Eberhard, gestellt werden.
1 Jahr, d.h., spätestens 1 Jahr nach der erfolgreichen Eignungsprüfung müssen Sie das Studium aufnehmen.
Auf Antrag kann von Teilen der Eignungsprüfung befreit werden, wenn an einer anderen Hochschule eine Prüfungsleistung abgelegt wurde, die nach Art und Anspruch der Eignungsprüfung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt gleichwertig ist. Über die Befreiung von Teilen der Eignungsprüfung entscheidet die Prüfungskommission.
Im Rahmen des jährlichen Tages der offenen Tür findet eine Informationsveranstaltung zur Eignungsprüfung statt. Die genauen Termine finden Sie hier.
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