FAQs zur Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Musik

Anmeldung, Terminplanung

Wann findet die Eignungsprüfung statt und wann ist Anmeldeschluss?

Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich (in der Regel im Monat Juli) statt. Die genauen Termine finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 15. Juni eines Jahres.

Wie melde ich mich zur Eignungsprüfung an?

Bitte schicken Sie Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular inkl. Anlagen bis spät. 15. Juni entweder

Kann ich mich zur Eignungsprüfung auch anmelden, wenn ich das Abitur noch nicht abgelegt habe?

Ja, eine Anmeldung zur Eignungsprüfung ist grundsätzlich möglich, auch wenn Sie das Abitur noch nicht abgelegt haben. Über die Zugangsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium ohne Abitur informieren Sie die Zentrale Studienberatung und das Studierendenbüro

Ich habe mein Abiturzeugnis noch nicht erhalten. Kann ich es nachreichen?

Ja, bitte schicken Sie eine Kopie Ihres Abiturzeugnisses per E-Mail oder per Post an das Sekretariat Musik.

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?

Für die Eignungsprüfung an der Universität Eichstätt-Ingolstadt werden keine Prüfungsgebühren erhoben.

Was versteht man unter "Erweiterungsfach" (im Gegensatz zum Unterrichtsfach)?

Als Voraussetzung für das Studium des Erweiterungsfaches Musik als zusätzliches Unterrichtsfach zu Ihrer grundständigen Fächerverbindung ist das Bestehen der Eignungsprüfung Voraussetzung. Für das Erweiterungsfach gelten in der Ersten Staatsprüfung dieselben inhaltlichen Prüfungsanforderungen wie für das Unterrichtsfach, jedoch ist der Besuch der Lehrveranstaltungen nicht verpflichtend. 

Muss ich mich im Falle einer Anmeldung für das Unterrichtsfach Musik zugleich für die Schulart entscheiden?

Nein. Die Abfrage im Anmeldeformular bedeutet nur die Angabe einer Tendenz. Die Eignungsprüfung ist für alle Lehramtsstudiengänge mit Unterrichtsfach Musik einheitlich. Bitte beachten Sie, dass die bestandene Eignungsprüfung im Fach Musik nicht den Numerus Clausus für die Zulassung zu einem Lehramtsstudium für die Grundschule ersetzt. 

Was mache ich, wenn ich nach/vor Prüfungsantritt erkranke?

Wenn Sie unmittelbar vor der Eignungsprüfung erkranken, können Sie diese absagen, so dass der Nichtantritt nicht als Fehlversuch gewertet wird.
Sollten Sie nach Antritt der Prüfung erkranken, informieren Sie bitte umgehend das Sekretariat und besorgen Sie sich ein ärztliches Attest.

Wann erfahre ich die Prüfungsergebnisse?

Das Ergebnis der Eignungsprüfung erfahren Sie sehr zeitnah schriftlich per Post.  
Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen im Sekretariat ab – eine telefonische Auskunft über Prüfungsergebnisse ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Wie oft kann ich die gesamte Prüfung oder eine Teilprüfung wiederholen?

Die Eignungsprüfung kann grundsätzlich nur einmal und zwar vor Beginn des nächsten Studienjahres wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung kann von der Prüfungskommission in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden.

Organisatorischer Ablauf der Prüfung

Wann erfahre ich den Termin für die praktisch-künstlerische Prüfung?

Die Prüfungstermine, über die Sie in Ihrem Einladungsschreiben informiert werden, sind bayernweit koordiniert. Die genaue Zeitplanung erfahren Sie am Tag Ihrer Prüfung, wenn die Anzahl der tatsächlich angetretenen Prüfungskandidat*innen feststeht.

Was muss ich bei der Eignungsprüfung genau machen?

Die Inhalte der Eignungsprüfung entnehmen Sie bitte dem Infodokument.

Welche Instrumente sind zugelassen?

Für die praktisch-künstlerische Prüfung sind folgende Instrumente zulässig: Klavier, Orgel, Cembalo, Akkordeon, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Blockflöte als Instrumentenfamilie, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Trompete, Posaune, Tuba, Horn, Gitarre, Harfe, Zither oder die Gruppe der Perkussionsinstrumente; 
in begründeten Fällen kann die Prüfungskommission auch ein anderes Instrument zulassen.

Wer wählt die Reihenfolge der Prüfungsteile in der Prüfung aus?

Das Programm und die Reihenfolge Ihrer Prüfungsteile legen Sie in der Prüfung selbst fest. 

Ich habe keine Klavierbegleitung. Wird mir jemand von der Uni zur Verfügung gestellt?

Nein. Für eine (instrumentale oder mediale) Begleitung Ihrer Vortragsstücke sorgen Sie bitte eigenverantwortlich. Gerne können Sie sich bei Bedarf an die studentischen VertreterInnen der Fachschaft Musik wenden. Der alternative oder zusätzliche Einsatz von Playbacks ist möglich.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Ich habe bereits an einem anderen Hochschulort eine Eignungsprüfung für das Musik-Lehramt in Bayern bestanden. Muss ich die Eignungsprüfung für Eichstätt noch einmal belegen?

Anträge auf Anerkennung können unter Vorlage entsprechender Nachweise (Zeugnisse, Bestätigungen anderer Hochschulen) an den Vorsitzenden der Prüfungskommission, Prof. Dr. Daniel Mark Eberhard, gestellt werden.

Wie lange berechtigt die bestandene Eignungsprüfung zur Aufnahme des Studiums?

1 Jahr, d.h., spätestens 1 Jahr nach der erfolgreichen Eignungsprüfung müssen Sie das Studium aufnehmen.

Kann ich mir Teile der Eignungsprüfung anrechnen lassen?

Auf Antrag kann von Teilen der Eignungsprüfung befreit werden, wenn an einer anderen Hochschule eine Prüfungsleistung abgelegt wurde, die nach Art und Anspruch der Eignungsprüfung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt gleichwertig ist. Über die Befreiung von Teilen der Eignungsprüfung entscheidet die Prüfungskommission. 

Sonstiges

Wie kann ich mich am besten auf die Prüfung vorbereiten?

Im Rahmen des jährlichen Tages der offenen Tür findet eine Informationsveranstaltung zur Eignungsprüfung statt. Die genauen Termine finden Sie hier.