Grundsätzliche Informationen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Praktika muss ich ableisten ?

Für die Praktika an Grund- und Mittelschulen gibt es eine Übersicht zum Download und weitere Informationen zu den verschiedenen Praktika auf folgender Seite des Praktikumsamtes der KU Eichstätt: Praktika Grund- und Mittelschule

Für die Praktika an Realschulen und Gymnasien gibt es eine Übersicht zum Download und Links zu den dafür zuständigen Praktikumsämtern auf folgender Seite: Praktika Realschule und Gymnasium

Wo muss ich mich für Praktika anmelden ?

Das ist abhängig von Lehramt und Praktikumsart:

Für die Praktika an Grund- und Mittelschulen ist das Praktikumsamt der Universität Eichstätt zuständig.

Praktika an Realschulen werden vom Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für Realschulen von Oberbayern vermittelt.

Praktika an Gymnasien werden vom Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für Gymnasien von Oberbayern vermittelt.

Betriebspraktika und Praktika im außerschulischen pädagogischen Handlungsfeld werden vom Studierenden eigenständig organisiert.

Für das Orientierungspraktikum wenden sich Studierende der Lehrämter Realschulen und Gymnasium direkt an die gewünschte Schule (soll nicht das Gymnasium sein, an dem das Abitur abgelegt wurde), Studierende der Lehrämter GS und HS wenden sich an die jeweiligen Schulämter oder ebenfalls an die gewünschte Schule.

Weitere Informationen: Anmeldung zu den Praktika

Wie und wann erfahre ich von meinem Praktikumsplatz ?

Einige Wochen vor Praktikumsbeginn per Aushang und Internet.

Die vorläufige Pratkikumseinteilung wird etwa einen Monat vor Praktikumsbeginn per Aushang und im Internet bekanntgegeben. Danach besteht für einige Tage eine Tauschmöglichkeit. Etwa zwei Wochen vor Praktikumsbeginn wird die definitive Zuteilungbekannt gegeben. Es besteht dann keine Änderungsmöglichkeit mehr.

Die Einweisungsbescheide sowie die Rechtsbelehrung müssen von den Studierenden in der Praktikumsschule unterschrieben werden.

Studierende der Lehrämter Gym und RS werden von ihrem zuständigen Praktikumsamt i. d. R. schriftlich über die Praktikumseinteilung informiert.

Weitere Informationen: Anmeldung zu den Praktika

Was tun, wenn ich mein Praktikum nicht antreten kann ?

Schriftliche Mitteilung ist erforderlich!

Bitte teilen sie dem Praktikumsamt möglichst rechtzeitig schriftlich Ihren Rücktritt mit. Sie können während Ihres Lehramtsstudiums nur ein Mal aus wichtigen Gründen von einem Praktikumsplatz zurücktreten. Bitte geben Sie diese Gründe in Ihrem Rücktritt an.

Achtung: Eine Ihnen persönlich zu lange anmutende Fahrzeit gilt nicht als wichtiger Grund! Falls Sie schon definitiv zugewiesen sind (2 Wochen vor Praktikumsbeginn), müssen Sie auch die Schule schriftlich verständigen.

Nach einem Rücktritt erhalten Sie keinen anderen Praktikumsplatz. Sie können sich zum nächsten Anmeldezeitraum erneut bewerben.

Müssen versäumte Praktikumstage nachgeholt werden ?

Ja!

Wenn Sie krankheitsbedingt an einzelnen Tagen im Praktikum fehlen, setzen sie nach der Genesung das Praktikum fort und legen dem Praktikumslehrer ein ärztliches Attest vor. Die versäumten Tage/Stunden müssen zeitnah nachgeholt werden - bei studienbegleitenden Praktika innerhalb des Praktikumszeitraumes, bei Blockpraktika unmittelbar danach. Falls Praktikumstage aufgrund von gesetzlichen Feiertagen ausfallen, müssen sie nicht nachgeholt werden.

Können Praktika auch im Ausland oder in anderen Bundesländern absolviert werden ?

Eine ausführliche Praktikumsdokumentation ist erforderlich

Sofern die Bedingungen, unter denen das Praktikum dort absolviert wird, gleichwertig mit denen an einer Praktikumsschule der Universität sind  - ja. Für Studierende von "Lehramt Plus" ist ein Auslandspraktikum für Block 2 ohnehin empfohlen. Den Nachweis darüber hat der Praktikant zu führen. Es ist also auf eine besonders ausführliche Praktikumsdokumentation und eine aussagekräftige Praktikumsbestätigung (in deutsch oder englisch mit Angaben zu: Tätigkeitsbeschreibung, genauer Zeitraum, Anzahl) der geleisteten Wochenstunden, Jahrgangsstufen, Fächer, evtl. auch Art der Schule) zu achten.
Der Praktikant stellt im Nachhinein einen Antrag auf Anerkennung des abgeleisteten Praktikums. Dazu sollte der Antragsteller zuvor einen Sprechstundentermin mit dem Leiter des Praktikumsamtes vereinbaren. Für die Anerkennung von Orientierungspraktika aus anderen Bundesländern ist eine persönliche Vorsprache nicht nötig.

Die folgende Regelung gilt nur für "nicht modularisiert" Studierende:
Bei studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika ist mit dem Antrag außer der Praktikumsbestätigung zu belegen, dass zusätzlich zum Auslandspraktikum eine adäquate studienbegleitende Lehrveranstaltung einer studierten Fachdidaktik an der Ku-Eichstätt-Ingolstadt besucht wurde.
Zu beachten ist, dass bei Ableistung eines solchen Praktikums kein Versicherungsschutz seitens der Universität gewährleistet wird.

Für mehr Informationen zu Auslandspraktika und Praktikumsprogrammen besuchen Sie bitte die Webseite der Servicestelle Internationale Praktika. Dort werden Sie auch umfassend zu Ihren individuellen Möglichkeiten beraten. Schreiben Sie für einen Beratungstermin bitte eine E-Mail an praktika-international(at)ku.de.