Für Organisationseinheiten (Lehrstuhl, Sekretariat) oder Projekte kann es sinnvoll sein, Nicht-personenbezogene E-Mail-Adressen zu benutzen. Das RZ kann solche Adressen einrichten und eine Leseberechtigung für mehrere Personen vergeben. Damit kann eine solche Adresse auch weiterbenutzt werden, wenn das Personal wechselt. Innerhalb der leseberechtigten Gruppe muss allerdings geklärt werden, wer die E-Mails beantwortet und dass eine Vertretung bei Abwesenheit geregelt ist.
Anträge können formlos an gerichtet werden. Geben Sie bitte an, wer Zugriff auf die Mail-Box haben darf - am besten mit Kennungen oder E-Mail-Adressen. Machen Sie auch einen Vorschlag, wie die E-Mail-Adresse lauten soll.
Einschränkungen, Tipps und Fallstricke: