Die Fachprüfungsordnung für das Fach Germanistik (FPO Germanistik) bildet die rechtsverbindliche Grundlage. Es gilt § 8 in der für Ihren Studienbeginn aktuellen Fassung der FPO Germanistik im Rahmen des interdiszplinären BA-Studiengangs.
Für die Zusatzstudien „Theaterpädagogik: Performatives Gestalten“ bildet die Satzung die rechtsverbindliche Grundlage.
Weitere Informationen zum Angebot der Theaterpädagogik finden Sie hier.