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Nachruf zum Abschied von Prof. Dr. Georg Romatka (1930 – 2020)

Todesanzeige Prof. Dr. Georg Romatka
© Privat

„Nach einem langen, reichen und erfüllten Leben ist unser lieber Mann, Vater, Großvater und Freund von uns gegangen“, war in der Todesanzeige von Georg Romatka von seiner Familie zu lesen. Der Jurist und Volkswirt starb am 5. Juni 2020 in München.

Auch die Katholische Universität Eichstätt und der Studiengang Journalistik nehmen in Dankbarkeit Abschied von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Romatka, der zwanzig Jahre lang als Dozent für Medienrecht tätig war, von 1999 bis 2006 als Honorarprofessor.

Er wurde am 18. Februar 1930 in Brünn, der Landeshauptstadt von Mähren, geboren. Das Kriegsende verschlug ihn nach Rosenheim (Oberbayern), wo er 1949 das Abitur ablegte. 1950 begann er mit dem Studium der Nationalökonomie, das später um das Studium der Rechte erweitert wurde. Die nächsten Stationen: Erstes Staatsexamen 1954; Abschluss als Diplom-Volkswirt an der Universität München 1955; Zweites Staatsexamen und Promotion zum Doctor juris utriusque an der Universität Würzburg mit einer Dissertation zum Gesellschaftsrecht 1959.

Prof. Dr. Georg Romatka gründete zusammen mit seiner Frau, Rechtsanwältin Dr. Ursula Romatka, im Jahr 1962 die gemeinsame Kanzlei in München. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1960 widmete sich Romatka sehr erfolgreich dem Medienrecht und allen verwandten Rechtsgebieten, vom Presserecht bis zum Markenrecht, vom Urheberrecht bis zum Wettbewerbsrecht und dem Rundfunkrecht. 

Georg Romatka war daneben Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustiziare und langjähriges Mitglied des Rechtsausschusses des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, des renommierten Instituts für Urheber- und Medienrecht und auch Mitglied des in der Medienwelt äußerst anerkannten Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit e.V.

Seit 1986 hat Romatka 26 Semester lang als Lehrbeauftragter regelmäßig Vorlesungen und Übungen zum Medienrecht am Diplom-Studiengang Journalistik an der Katholischen Universität Eichstätt abgehalten. Im April 1999 wurde er zum Honorarprofessor für Medienrecht an der Katholischen Universität Eichstätt ernannt. Damit wurde sein Engagement seit 1986 für die Lehre von „Generationen von Studierenden“ ausgezeichnet und auch seine umfangreichen wissenschaftliche Tätigkeiten gewürdigt. 

In der damaligen Pressemitteilung der KU war zu lesen: „Durch die Bestellung von Dr. Romatka zum Honorarprofessor haben wir einen der führenden Medien-Juristen als Mitglied unserer Universität gewinnen und damit eine wichtige Ergänzung unseres Lehrangebots am Studiengang Journalistik auf Dauer sicherstellen können.“, so der damalige Journalistik-Professor Dr. Jan Tonnemacher. „Medienrecht ist ein fester Baustein des praxisorientierten Studiengangs Journalistik an der KU“, äußerte Prof. Dr. Walter Hömberg, damals Dekan der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät, zu der auch der Studiengang Journalistik zählt. 

Als Inhaber einer der führenden Medienrechtskanzleien in der Bundesrepublik wirbt seine Kanzlei auch heute noch mit „Angriff und Abwehr. Wir können beides. Offensiv oder defensiv, laut oder leise. Ganz vorne oder im Hintergrund. Immer persönlich, individuell und keine Standards. Bestens vernetzt. Bestens informiert. Wir kennen alle Seiten. Seit Jahrzehnten.“ Romatka hat nicht selten hochrangige katholische Würdenträger – wie den heutigen Kardinal Müller – und katholische Institutionen (meist) erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 

In einer Veröffentlichung in „Publizistik“ (44. Jahrgang, 1999), hat Walter Hömberg über die Antrittsvorlesung des neuen Honorarprofessors Romatka vor der Sprach und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt berichtet. Diese galt einem sehr aktuellen Thema: „Persönlichkeitsrechtsverletzung und Strafschadensersatz – Rechtsfortbildung oder Irrweg?“. So berichtet Hömberg, dass sich Romatka gegen einen „sogenannten Strafschaden ausgesprochen hat, der bisher dem deutschen Schadensersatzrecht fremd gewesen sei“. Romatka positionierte sich gegen neue Versuche des Bundesgerichtshofs, Medien nach Persönlichkeitsrechtsverletzungen wegen einer möglichen Präventivwirkung mit erweiterten Schadensersatzansprüchen zu konfrontieren („Carolin-Entscheidungen“). Stattdessen plädierte er dafür, die vorhandenen Rechtsmittel, etwa die Durchsetzung von Gegendarstellungen und die Veröffentlichung einschlägiger Urteile auszubauen. Auch insoweit hat sich die damals vorgestellte Rechtsansicht von Georg Romatka durchgesetzt. 

Daneben hat er auch ständig in „seinen“ Rechtsgebieten publiziert. Eine seiner markantesten Veröffentlichungen ist in der „Festschrift für Renate Damm zum 70. Geburtstag“ (2005) zu finden, wo er als Autor das Thema „Absolute und relative Person der Zeitgeschichte – Vom Erfolgsmodell zum Auslaufmodell?“ geradezu visionär abhandelte und verlangte, dass in Zukunft eine „Interessenabgrenzung über Wahrung der Privatheit oder dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung in jedem Einzelfall zu entscheiden ist und zwar sowohl bei absoluten wie relativen Personen der Zeitgeschichte“, dies mit der Folge „auf das Begriffspaar absolute und relative Person der Zeitgeschichte zu verzichten“.  Diese juristische Bewertung hat sich durchgesetzt und wird mit dem Namen von Georg Romatka verbunden bleiben, dessen Veröffentlichung aus 2005 in entsprechenden Entscheidungen auch heute noch zitiert wird. 

Seine Kanzlei wird in seinem Sinne fortgeführt. Prof. Dr. Gero Himmelsbach, jahrzehntelanger Kollege und Mitglied der Sozietät, kann sich auf die zum großen Teil noch von Georg Romatka in die Kanzlei aufgenommenen und geförderten Kolleginnen und Kollegen stützen. 

Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt ist ihrem Honorarprofessor Romatka für die 20 Jahre seiner Dozententätigkeit von 1986 – 2006 für immer dankbar und wird ihm in akademischer Verbundenheit ein ehrendes Gedenken bewahren.  

Eichstätt im Juli 2020

Prof. Dr. Ernst Fricke, Mag. rer. publ.
Honorarprofessor für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung am Studiengang Journalistik der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät