Im Wahlpflichtbereich (§8) besteht die Wahl zwischen der internationalen oder methodenorientierten Ausrichtung im Studiengang. In der internationalen Ausrichtung werden in der Regel 30 ECTS-Punkte (mindestens aber 10 ECTS-Punkte*) bei einer Partneruniversität im Ausland erbracht. Werden weniger als 30 ECTS-Punkte erbracht, können diese fehlenden ECTS-Punkte mit noch nicht belegten Modulen des Studiengangs ‘aufgefüllt’ werden. Das Ausland gehört regulär zum Studiengang: d.h. es muss dafür keine Beurlaubung beantragt werden.
Unterstützung bei der Planung und Finanzierung erhalten Sie beim International Office.
(* Beachten Sie hier, dass bei manchen Förderungen eine Mindestanzahl von ECTS-Punkten gefordert wird.)
Ablauf mit Auslandsaufenthalt im fünften Semester
- erstes Fachsemester: Sollten Sie bereits zu Studienbeginn wissen, dass Sie ins Ausland gehen möchten, informieren Sie sich bereits frühzeitig darüber, inwiefern ggf. die Notwendigkeit besteht, Sprachkurse zu belegen, sodass das erforderliche Sprachniveau bis zum Auslandsaufenthalt erreicht wird.
- zweiten Fachsemester: Teilnahme an Informationsveranstaltungen des International Office, Auswahl der Universität, Information über Bewerbungsfristen, Formalitäten und Finanzierungsmöglichkeiten;
- drittes und viertes Fachsemester: Bewerbung für Studienplatz, Klärung der Finanzierung, Learning Agreement (Anerkennung der (geplanten) Studienleistungen), Unterbringung vor Ort;
- fünftes Fachsemester: Studium an der Universität im Ausland, ggf. Anpassung des Learning Agreements, sollte es vor Ort Änderungen der Kurse geben (Learning Agreement Change);
- sechstes Fachsemester: Rückkehr an die Universität Eichstätt, Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (gemäß des Learning Agreements).
weitere Informationen
- Sprachnachweise: Informieren Sie sich frühzeitig beim International Office (FAQs) über die erforderlichen Nachweise. Abhängig vom Programm (weltweit, Erasmus+ oder fakultätseigen) gelten unterschiedliche Anforderungen. In der Regel wird Englisch B2 (an einzelnen Universitäten höher) vorausgesetzt. An manchen Universitäten ist auch ein Nachweis über Kenntnisse der landeseigenen Sprache zusätzlich nötig. Der Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein. Das Sprachenzentrum bietet verschiedene Möglichkeiten, wie innerhalb der Universität Sprachnachweise erlangt werden können (z.B. erfolgreiches Bestehen ausgewählter Englischkurse) und ein breites Angebot an Sprachkursen.
- Learning Agreement: Im Learning Agreement (LA) wird geregelt, dass die Kurse, die Sie im Ausland belegen, an der KU anerkannt werden. Etwaige Änderungen im Kursprogramm, sobald Sie die Zieluniversität erreicht haben, werden in einem Learning Agreement Change (LA Change) nach dem Start ihres Auslandssemesters angepasst.
- Transcript of Records (TOR): Sobald Sie eine Bestätigung über ihre Leistungen erhalten haben (in der Regel in Form eines TOR) wird eine Anerkennung der Leistungen auf Basis ihres LAs an der KU vorgenommen.
Bei Fragen und für zusätzliche Unterstützung wenden Sie sich jederzeit gerne an die Fachstudienberatung und / oder das International Office.
Double Degree
Ein Double Degree Abschluss in Kooperation mit der Universität Trento (Italien) ist im Studiengang möglich. Hierfür absolvieren Studierende ein Jahr (zwei Semester) an der Partneruniversität in Italien und erhalten im Anschluss zwei BA-Abschlüsse: einen der KU und einen der Universität in Trento.
Um an dem Programm teilzunehmen, ist eine gesonderte Bewerbung notwendig. Wenn Sie sich dafür interessieren, wenden Sie sich direkt an die Fachstudienberatung und das International Office.
Weitere Informationen dazu: Download