Informationen der HRK (Modus)

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat im Rahmen des 

erstellt. Dort werden die Begriffe Anerkennung und Anrechnung klar und praxisnah definiert. Der historisch gewachsene, aber auch in den Anrechnungsrichtlinien verankerte Sprachgebrauch an der KU weicht davon in Nuancen ab. Sachlich ergeben sich allerdings keine Widersprüche. Die Definitionen der HRK sollen hier zur grundsätzlichen Klärung wiedergegeben werden.

HRK-Definition Anerkennung

Die Anerkennung von Kompetenzen und Leistungen, die an anderen Hochschulen oder in einem anderen Studiengang erworben bzw. erbracht worden sind, trägt zur Förderung von nationaler und internationaler Mobilität bei und fördert damit das lebensbegleitende Lernen sowie flexible Lernwege. Der Grundgedanke der Anerkennung ist, erworbene Kompetenzen nicht mehrfach zu überprüfen und Lernergebnisse, die andernorts erworben wurden, qualitätsgesichert zu würdigen. Praktisch bedeutet Anerkennung, dass die anerkennende Hochschule die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erbrachten Leistungen so behandelt, als wären sie im eigenen Studiengang erbracht worden. 

Die Anerkennung von Lernergebnissen spielt in folgenden Kontexten eine zentrale Rolle: 

- Aufnahme eines Studiums, 
- Studiengangwechsel innerhalb einer Hochschule, 
- Wechsel der Hochschule (national oder international), 
- temporäre Auslandsaufenthalte. 

HRK: Häufig gestellte Fragen zur Anerkennung

HRK-Definition Anrechnung

Die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf das Hochschulstudium fördert ein durchlässiges Bildungssystem und trägt zu individuellen, flexiblen Lernwegen bei. Anrechnung bietet vor allem nicht-traditionellen Studierenden, die vor dem Studium beispielweise eine Berufsausbildung absolviert und berufliche Erfahrung erlangt haben, die Möglichkeit, ihr Studium zu verkürzen und es mit der eigenen Lebensgestaltung in Einklang zu bringen. Dadurch werden innerhalb des akademischen Systems unterschiedliche Bildungsbiografien gewürdigt, Chancengerechtigkeit vorangetrieben und das lebensbegleitende Lernen unterstützt. Kerngedanke der Anrechnung ist, dass bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich mit einer hochschulischen Leistung decken, als solche akzeptiert werden. Die anrechnende Hochschule behandelt also die andernorts erlangte Leistung so, als wäre sie an der eigenen Hochschule erbracht worden; sie muss nicht noch einmal von dem/der Studierenden erbracht werden. 

HRK: Häufig gestellte Fragen zur Anrechnung