Anrechnung und Anerkennung

Anrechnungsantrag

Bitte stellen Sie Ihren Anrechnungsantrag grundsätzlich über unser Online-Anrechnungsportal. Lesen Sie hier die Kurzanleitung und ausführlichere Anleitungen

Falls Sie in einem Studiengang immatrikuliert sind, der das digitale Online-Verfahren noch nicht nutzt, was aktuell nur für den Magister Katholische Theologie, den Digitalen Bachelor Katholische Theologie sowie für einige Zertifikate zutrifft, wenden Sie sich bitte direkt an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss.

Nehmen Sie vor Antragstellung gerne Beratung in Anspruch, um Fragen rund um die Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen bzw. Studien- und Prüfungsleistungen zu klären. 

Es gibt verschiedene Arten und Typen von Anrechnungen (interne Anrechnung, externe Anrechnung, Learning Agreement), die beantragt werden können. 

Eine wiederholte Belegung des Moduls ist nach der Genehmigung Ihres Antrags durch den Prüfungsausschuss nur dann möglich, wenn eine Mehrfachwahl oder Notenverbesserung gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnung ausdrücklich für das Modul zulässig ist. Am Ende eines erfolgreichen Anerkennungs- oder Anrechnungsvorgangs kommt zu einer Verbuchung der Leistung in KU.Campus, womit das Ergebnis in Ihrer individuellen Datenabschrift sichtbar wird. 

Beachten Sie bitte, dass es auch einige an der KU typische Verwechslungen gibt, die nicht Fälle von Anrechnung oder Anerkennung darstellen und die keinen Anrechnungsantrag voraussetzen, nämlich insbesondere die Umbuchung von Leistungen, die Aufbuchung von Prüfungsanlässen, die Mehrfachwahl-Verbuchung, die Zuordnung von Modulen, das Einbringen von Zusatzleistungen und die Eintragung von ehrenamtlichem Engagement

© colourbox.de
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Zweck von Anerkennung und Anrechnung

Der Zweck von Anerkennung und Anrechnung ist, bereits erworbene Kompetenzen aus in der Regel einem anderen Studiengang oder aus außerhochschulischen Bereichen in den aktuellen oder aufzunehmenden Studiengang einzubringen. Dies dient der individuellen Studienverlaufsplanung und kann dazu beitragen, die Studiendauer zu verkürzen und Doppelungen zu vermeiden. Learning Agreements haben das Ziel, bereits vor Antritt eines Auslandsstudiums eine verbindliche Zusage für die Anrechnung von Modulen zu erhalten. 

Kriterien für die Anrechnung

Anerkennungs- und Anrechnungsentscheidungen erfolgen grundsätzlich kompetenzorientiert. Die Anerkennung von hochschulischen Leistungen bzw. Leistungsnachweisen stellt darauf ab, ob ein wesentlicher Unterschied zwischen den Kompetenzen besteht. Für die Anrechnung von im außerhochschulischen Kontext erworbenen Kompetenzen muss der Nachweis erbracht werden, dass die anzurechnenden Kompetenzen gleichwertig sind. Eine untergeordnete Rolle spielt der Umfang an ECTS-Punkten