Die Allgemeine Prüfungsordnung der KU (APO) eröffnet in § 30 Abs. 2 Satz 4 die Möglichkeit, dass Sie sich in Ihren Abschlussunterlagen Module zusätzlich in einem Anhang zu Ihrem Transcript of Records bescheinigen lassen können, die Sie während der Immatrikulation in Ihrem Studiengang absolviert haben. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit, in Ihr Qualifikationsprofil zusätzliche Kompetenzen einzubringen, die gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnung nicht Bestandteil Ihres Studiengangs sind.
Wenn Sie freiwillig und zusätzlich absolvierte Module in einem Anhang zu Ihrem Transcript of Records ausgewiesen haben wollen, müssen Sie dies in Ihrem Zeugnisantrag angeben. Den Zeugnisantrag finden Sie auf der Homepage Ihres Studiengangs.
Das Einbringen solcher Zusatzleistungen ist keine Anerkennung und keine Anrechnung.