Verwechslung 1: Umbuchung

Vorkommnisse, die zu einer Umbuchung führen können

Zu einer Umbuchung kann es kommen, wenn versehentliche Fehler bei der Anmeldung in KU.Campus und der daraufhin erfolgten Ablegung der Prüfung unter einem falschen Prüfungsanlass korrigiert werden sollen. 

Es gibt vier grundsätzliche Fallarten, in denen eine Umbuchung anzuwenden ist:

  1. Die oder der Studierende hat sich nicht auf den korrekten Prüfungsanlass angemeldet, weil (1) die Titelzeile im Prüfungsanlass gleichlautend war mit der Titelzeile in einem anderen Prüfungsanlass, was dazu geführt hat, dass die oder der Studierende sich (2) versehentlich auf den formal falschen Prüfungsanlass in KU.Campus angemeldet hat, de facto aber die für ihr oder sein Modul zutreffend vorgesehene Prüfung abgelegt hat. Zum Beispiel haben Sie sich auf eine Prüfung mit der zutreffenden Bezeichnung angemeldet und die richtige Prüfung abgelegt und Ihre Prüferin bestätigt, dass die Note eingetragen ist, Sie sehen Ihre Leistung aber nicht in KU.Campus oder es erscheint ein falsches Modul in Ihrer Datenabschrift.
  2. Es gibt zwei ECTS-Punkte-Varianten des Moduls und die oder der Studierende hat sich für die andere Variante zur Prüfung angemeldet, als sie oder er de facto an Prüfungsleistung erbracht hat. Sie haben zum Beispiel eine Hausarbeit geschrieben und bestanden, für die Sie 10 ECTS-Punkte bekommen sollen, in Ihrer Datenabschrift werden aber nur 5 ECTS-Punkte verbucht.
  3. Der erforderliche Prüfungsanlass wurde vom Fach nicht bereitgestellt, die oder der Studierende hat aber dennoch die für das Modul einschlägige Prüfungsleistung absolviert. Sie konnten sich zum Beispiel nicht auf dem Prüfungsanlass Ihres Moduls anmelden, weil es keinen Prüfungsanlass in KU.Campus gegeben hat, Sie haben aber dennoch die richtige Prüfung abgelegt und bestanden und Ihre Prüferin oder Ihr Prüfer hat Ihnen mitgeteilt, Sie könnten sich Ihre Leistung dann auf Ihr Modul “anrechnen” lassen.
  4. Es werden mehrere Modulversionen bereitgehalten aufgrund verschiedener PO-Versionen eines Studiengangs und die oder der Studierende hat sich auf die falsche Prüfung, z.B. auf eine Vorgänger-Modulversion, angemeldet. Sie haben sich zum Beispiel im Modul mit der gemäß PO zutreffenden Bezeichnung auf dem Prüfungsanlass angemeldet, der zu Ihrer Prüfung gehört hat und Ihre Prüferin oder Ihr Prüfer bestätigt, dass die Note korrekt eingetragen wurde, Sie sehen aber nicht Ihr Modul in der Datenabschrift Ihres Studiengangs. 

Vorgehen, wenn eine Umbuchung erforderlich ist

In keinem der genannten Fälle, die zu einer Umbuchung führen, ist es erforderlich oder sinnvoll, einen Anrechnungsantrag zu stellen. Für eine Umbuchung ist kein formaler Antrag erforderlich.

Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Prüfungsamt über das Kontaktformular auf. Wählen Sie Ihren Studiengang sowie die Kategorie "Prüfungen (Anmeldung, Abmeldung, Falschanmeldung)" aus und schildern Sie den Sachverhalt, der zur Anmeldung auf den falschen Prüfungsanlass geführt hat. In allen Fällen benötigt das Prüfungsamt eine Bestätigung des Sachverhaltes durch die Prüferin oder den Prüfer. 

Eine Umbuchung ist keine Anerkennung und keine Anrechnung.