Verwechslung 5: Zuordnung von Modulen

Vorkommnis, das zur Zuordnung von Modulen führen kann

In vielen Studiengängen der KU haben Sie weitgehende Freiheitsgrade. Sie können oft für ein von Ihnen absolviertes Modul selbst festlegen, in welchem Wahlpflicht- oder Wahlbereich dieses zugeordnet werden soll. Ihre Prüfungsordnung regelt, inwieweit dies möglich ist. Damit können Sie in der Bescheinigung Ihres Qualifikationsprofils in der Darstellung in Ihrem Zeugnis und in Ihrem Transcript of Records einen persönlichen Akzent setzen. 

Aufgrund der Vielzahl an möglichen Modulen, welche verschiedenen Wahlpflicht- oder Wahlbereichen zugeordnet werden können, sind ggf. nicht alle von Ihnen wählbaren Module in Ihrem Studiengang in KU.Campus hinterlegt und werden daher nach erfolgreicher Absolvierung nicht ummittelbar in Ihrer Datenabschrift angezeigt.

In diesem Fall können Sie die Zuordnung dieser Module zum jeweiligen Bereich selbst veranlassen. 

Vorgehen, wenn die Zuordnung von Modulen erforderlich sind

Bei Beantragung Ihrer Abschlussunterlagen müssen Sie dem Prüfungsamt mittels Zeugnisantrag verbindlich mitteilen, in welchem Bereich Ihre Leistungen, die sie frei zuordnen können, auszuweisen sind. Den Zeugnisantrag finden Sie auf der Homepage Ihres Studiengangs. 

Falls Sie bereits vor der Ausstellung Zeugnisses eine prüfungsordnungskomforme Datenabschrift benötigen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Prüfungsamt über das Kontaktformular auf, wählen Sie Ihren Studiengang sowie die Kategorie "Datenabschrift" aus und teilen Sie mit, welche Module Sie dem jeweiligen Wahlpflicht- oder Wahlbereich zuordnen möchten, bitte geben Sie dabei möglichst die jeweilige Modulnummer mit an. 

Eine Zuordnung von Modulen ist keine Anerkennung und keine Anrechnung.