Verwechslung 3: Mehrfachwahl-Verbuchung

Vorkommnis, das zu einer Mehrfachwahl-Verbuchung führen kann

Eine mehrfache Verbuchung eines Moduls erfolgt, wenn für dieses laut Prüfungsordnung eine Mehrfachwahl möglich ist. Das bedeutet, dass ein Modul mit inhaltlich unterschiedlichen Veranstaltungen zur Vertiefung und Verbreiterung der Kompetenzen bis zu drei Mal absolviert und entsprechend der Prüfungsordnung in den eigenen Studiengang eingebracht werden kann. Die jeweils zweite bzw. dritte Absolvierung des Moduls erfolgt auf Vertiefungsmodule und findet nicht im Wege der Anerkennung statt.

Die mehrfache Absolvierung eines Moduls ist ausgeschlossen, wenn in der Prüfungsordnung keine Mehrfachwahl zulässig ist. In diesem Falle ist auch keine Anerkennung möglich. 

Auch wenn zu einem Modul mehrere inhaltlich unterschiedliche Veranstaltungen angeboten werden, kann es nur einmal als Pflichtmodul, Wahlpflichtmodul oder Wahlmodul absolviert werden, es sei denn, die Prüfungsordnung enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass eine Mehrfachwahl für dieses Modul möglich ist. 

Wenn ein Modul mehrfach belegt wurde, für das in der Prüfungsordnung keine Mehrfachwahl vorgesehen ist, kommen im Prüfungsamt oft Anfragen der Art an, ob die insofern fälschlich abgelegte Prüfung auf ein anderes Modul "angerechnet" werden könne. Eine unzulässige Mehrfachbelegung kann grundsätzlich nicht durch eine Anrechnung bzw. Anerkennung kompensiert werden.

Wenn ein Modul ohne rechtliche Grundlage mehrfach belegt wurde, wird zunächst immer die zuletzt abgelegte Leistung in der Datenabschrift angezeigt, weil die vorher erzielte Note aus technischen Gründen durch die jeweils neue Note in der Ansicht überschrieben wird. In den zum Ende des Studiums ausgestellten Zeugnisunterlagen wird für dieses Modul jedoch, unabhängig von den in den einzelnen Prüfungen erzielten Noten, nur die erste Prüfungsleistung des mehrfach abgelegten Moduls gewertet und verbucht, weil dies andernfalls eine unzulässige Form der Notenverbesserung darstellen würde. 

Wenn ein Modul, für das die Prüfungsordnung eine Mehrfachwahl explizit vorsieht, ein zweites oder drittes Mal absolviert wird, erfolgt die Verbuchung der jeweils zweiten bzw. dritten Absolvierung des Moduls auf Vertiefungsmodule. 

Wenn ein Modul, für das die Prüfungsordnung keine Mehrfachwahl vorsieht, einmal für den jeweiligen Studiengang verbucht wurde, kann es allerdings – wenn es noch ein zweites oder drittes Mal belegt wurde – im Rahmen der Ausstellung der Zeugnisunterlagen als freiwillige Zusatzleistung in einem Anhang des Transcript of Record ausgewiesen werden. 

Vorgehen, wenn eine Mehrfachwahl-Verbuchung erforderlich ist

Wird ein mehrfach abgelegtes Modul, für das Ihre Prüfungsordnung eine Mehrfachwahl vorsieht, nicht korrekt in Ihrer Datenabschrift angezeigt, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Prüfungsamt über das Kontaktformular auf, wählen Sie Ihren Studiengang sowie die Kategorie "Datenabschrift" aus und teilen Sie den Sachverhalt und möglichst die Modulnummer des mehrfach abgelegten Moduls mit.

Die Aufnahme eines mehrfach belegten Moduls im Anhang zu Ihrem Transcript of Records, für das Ihre Prüfungsordnung keine Mehrfachwahl vorsieht, als freiwillige Zusatzleistung, können Sie mit Ihrem Zeugnisantrag zum Ende des Studiums beantragen. Den Zeugnisantrag finden Sie auf der Homepage Ihres Studiengangs. Dies ist ein Fall von Einbringen von Zusatzleistungen

Eine Mehrfachwahl-Verbuchung ist keine Anerkennung und keine Anrechnung.