Externe Anrechnung

Hochschulische Leistungen

Für alle außerhalb Ihres aktuellen Studiengangs an der KU erworbenen Leistungsnachweise von einer anderen Hochschule können Sie die Anerkennung beantragen. Hochschulische Leistungen werden grundsätzlich anerkannt, es sei denn, es besteht ein wesentlicher Unterschied in den Kompetenzen zwischen Quellmodul der anderen Hochschule und dem Zielmodul der Anerkennung an der KU.

Typische Situationen für das Stellen eines Antrags auf Anerkennung extern erbrachter Leistungen sind:

  • Wechsel der Hochschule: Wenn Studierende ihre Hochschule wechseln und bereits absolvierte Module auf den neuen Studiengang anerkannt haben möchten.
  • Auslandssemester: Wenn Studierende ein Semester im Ausland verbracht und dort Prüfungen absolviert haben, die auf ihren Studiengang an der KU anerkannt werden sollen (sofern nicht vorab ein Learning Agreement abgeschlossen wurde).
  • Virtuelle Hochschule Bayern (VHB) oder andere virtuelle Hochschule: Wenn Studierende Prüfungen einer virtuellen Hochschule, oft parallel und in Ergänzung zum Laufenden Studium an der KU, erfolgreich abgelegt haben und diese Leistungen in ihren Studiengang einbringen möchten.

VHB oder andere virtuelle Hochschulen

Für alle VHB-Kurse, bei denen der Erwerb spezifischer Kompetenzen durch eine abgelegte Prüfung nachgewiesen wurde (in der Regel reicht die bloße Teilnahme nicht aus), kann eine Anerkennung beantragt werden (im Online-Anrechnungsportal unter "Anrechnung von externen Leistungen" zu finden).

Falls Sie den Besuch eines VHB-Kurses gerade planen, empfohlen wir Ihnen, die Möglichkeit einer späteren Anerkennung der zu absolvierenden Prüfung vorab überprüfen zu lassen. Bitte wählen Sie zu diesem Zweck im Online-Anrechnungsportal den Antrag für eine externe Leistung, Typ VHB (Vorabprüfung), aus. Wenn Sie die Prüfung Ihres VHB-Kurses dann erfolgreich bestanden haben, brauchen Sie Ihrem Antrag nur noch die Note mittels Notennachweis hinzufügen. 

Außerhochschulische Leistungen

Von Anrechnung im engeren Sinne (vgl. Informationen der HRK) wird gesprochen, wenn in außerhochschulischen Kontexten erworbene Kompetenzen auf Module des Studiengangs angerechnet werden sollen.

Für eine Anrechnung kommen unter anderem folgende Kompetenzen in Frage:

  • Kompetenzen aus einer Ausbildung mit anerkanntem Abschluss, z.B. aus einer beruflichen Ausbildung an einer Meisterschule.
  • Kompetenzen aus Fort- und Weiterbildungen, z.B. aus betrieblichen Seminaren oder Schulungen.
  • Kompetenzen aus einer langjährigen Berufserfahrung oder aus längerfristigen Praktika.

Außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen können höchstens die Hälfte der im Studiengang nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen.

Im Unterschied zur akademischen Anerkennung muss nachgewiesen werden, dass die erworbenen Kompetenzen gleichwertig mit den innerhalb des Studiengangs zu erwerbenden Kompetenzen sind. Die Beweislast der Gleichwertigkeit liegt bei den Antragstellenden. In der Regel ist es daher notwendig, eine Dokumentation vorzulegen, die eine Gegenüberstellung enthält einerseits der im außerhochschulischen Kontext erworbenen Kompetenzen mit andererseits der Kompetenzbeschreibung des Moduls der KU, auf das eine Anrechnung erfolgen soll, das sogenannte Zielmodul. Diese Dokumentation soll in Bezug auf Inhalt, Umfang und Anforderungen detailliert ausgearbeitet sein. Nur wenn deutlich nachvollziehbar ist, dass die Kompetenzen gleichwertig sind, besteht für einen Anrechnungsantrag die Aussicht auf Genehmigung.