Die Leistungsnachweise, mit denen Sie einen Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung stellen, werden im Anrechnungsprozess an der KU als "Quellmodul" bezeichnet. Ein solcher Nachweis besteht bei der Anerkennung hochschulischer Leistungen in der Regel aus einer Bescheinigung zu einem Modul innerhalb eines Transcripts of Records und bei einer Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen aus einem anderen, verifizierbaren Beleg.
Das Modul, auf das anerkannt bzw. angerechnet wird, wird als "Zielmodul" bezeichnet. Auf sämtliche Module des Studiengangs, die in der einschlägigen Prüfungsordnung und in ggf. zugehörigen Wahlpflichtkatalogen aufgelistet sind, kann angerechnet werden.
Kombinationen aus Quellmodul und Zielmodul, für die bereits eine Anerkennung genehmigt wurde, können vom zuständigen Prüfungsausschuss auf eine Whitelist gesetzt werden. Eine Whitelist hat innerhalb eines Studiengangs Gültigkeit. Solange eine solche Kombination auf einer Whitelist steht, hat dies zur Folge, dass gleich lautende Anträge fortan nicht mehr wiederholt formal geprüft und entschieden werden müssen, sondern automatisch zur Verbuchung in KU.Campus weitergeleitet werden. Dies bewirkt in der Regel deutlich verkürzte Bearbeitungszeiten.