Learning Agreement

Ein Learning Agreement stellt eine vorgezogene Anerkennung dar, die zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts im Rahmen eines Studiengangs vorgenommen wird. 

Learning Agreement für Erasmus+

Im Rahmen des Programms Erasmus+ müssen europaweit alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Erasmus+ vor Beginn des Studienaufenthaltes ein Learning Agreement abschließen. 

Im Learning Agreement werden alle Lehrveranstaltungen oder Module aufgelistet, die Studierende an der Partneruniversität besuchen möchten. Durch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden, bzw. einer von Ihm autorisierten Person, wird bestätigt, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen für das weitere Studium an der KU anerkannt werden.

Das Learning Agreement muss beim Programm Erasmus+ vor der Abreise des Studierenden fertiggestellt und von den zuständigen Personen an beiden Universitäten digital unterzeichnet werden. Hierfür beantragen die Studierenden nach Zusage eines Platzes durch die KU die Anerkennung der entsprechenden Module im Online-Anrechnungsportal als Learning Agreement. 

Sobald die beantragten Module im Anrechnungsportal genehmigt wurden, müssen sie von den Studierenden in Mobility Online importiert werden. 

Learning Agreement für das weltweite und fakultätseigene Programm

Im weltweiten und fakultätseigenen Programm ist es nicht erforderlich, ein Learning Agreement abzuschließen. Wenn Studierende aber Sicherheit haben wollen, dass ihre Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden können, ist es empfehlenswert, vorab eine Vereinbarung über die Anerkennung zu treffen. Sobald die Studierenden von der KU an der Gasthochschule nominiert wurden und das Kursangebot der Gasthochschule vorliegt, beantragen sie die Anerkennung der entsprechenden Module im Online-Anrechnungsportal als „Learning Agreement“. 

Learning Agreement für Free Mover und Kurzprogramme

Studierende, die als Free Mover (selbstorganisiert) oder für Kurzprogramme ins Ausland gehen, müssen in der Regel kein Learning Agreement abschließen. Wenn sie aber Sicherheit haben wollen, dass ihre Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden können, ist es empfehlenswert, vorab eine Vereinbarung über die Anerkennung zu treffen. Hierfür ist eine Registrierung in Mobility Online erforderlich. Sobald die Daten des Auslandsaufenthaltes durch das International Office geprüft wurden, können die Studierenden die Anerkennung der entsprechenden Module im Online-Anrechnungsportal als „Learning Agreement“ beantragen.

Studierende, die für ihren Aufenthalt über Erasmus+ gefördert werden, müssen ein Learning Agreement abschließen. Sie können die beantragten Module in Mobility Online importieren, sobald diese im Anrechnungsportal genehmigt wurden.

ECTS-Punkte

Wie viele ECTS-Punkte muss ich absolvieren bzw. anrechnen lassen?

Studierende, die ein Auslandssemester über eines der Programme der KU absolvieren und dafür eine Förderung erhalten (z.B. Erasmus+, Promos, Förderung der Internationalisierung oder ISEP-Stipendium), müssen mindestens folgende Anzahl an ECTS-Punkten erfolgreich absolvieren:

  • Bachelorstudierende: 20 ECTS-Punkte
  • Masterstudierende: 15 ECTS-Punkte 

Können die geförderten Studierenden auch mehr als diese vorgegebenen ECTS-Punkte absolvieren?

Wie viele dieser ECTS-Punkte sie sich an der KU anerkennen lassen, können sie selbst entscheiden.

Studierende, die ihr Auslandssemester als Free Mover (selbstorganisiert) absolvieren, können frei wählen, wie viele ECTS-Punkte sie im Ausland belegen und wie viele sie sich anerkennen lassen. Erhalten sie jedoch eine der oben genannten Förderungen, gelten auch für sie die gleichen Mindestanforderungen an die Anzahl der ECTS-Punkte.

Studierende, die ein Pflichtauslandssemester absolvieren, müssen zusätzlich die Vorgaben ihrer Prüfungsordnung beachten. 

Ablauf und Dauer des vorgezogenen Anerkennungsverfahrens

Weil die Dauer des jeweiligen Anerkennungsverfahrens von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird, kann keine verbindliche Prognose gegeben werden, wann Sie nach Absenden Ihres Antrags mit der Mitteilung der Entscheidung des Prüfungsausschusses rechnen können. Erfahrungsgemäß sollten Sie etwa fünf Wochen Vorlauf einplanen. 

Sollten Sie schon einen Anerkennungsantrag gestellt haben, aber noch keine Zusage erhalten haben, und die Frist für die Einreichung Ihres Learning Agreements steht unmittelbar vor dem Auslaufen, melden Sie sich bitte etwa drei Tage vor dem Fristablauf unter der E-Mail-Adresse outgoing(at)ku.de beim International Office.

Weiterführende Informationen

Für genauere Informationen zur akademischen Anerkennung im Rahmen von Auslandstudien konsultieren Sie bitte die einschlägigen Informationen des International Office der KU