Beratende Stellen
Zu fachlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Anrechnungs- oder Anerkennungsantrag und für Fragen zu den Kompetenzen sowie zur Interpretation der Kompetenzbeschreibungen usw. wenden Sie sich bitte vor Antragstellung an die für Sie zuständige
Typische Fragestellungen
Paradigmatische Beispiele für fachliche Fragen zu Anrechnung und Anerkennung sind:
- Was ist die anzuerkennende Leistung oder die anzurechnende Kompetenz genau?
- Auf welches Modul in meinem Studiengang kann angerechnet werden bzw. für welches Zielmodul wäre eine Antragstellung aussichtsreich?
- Ist ein Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung für meinen Studienverlauf sinnvoll? Oder könnte eine Anrechnung von Leistungen meinen Studienerfolg sogar gefährden, zum Beispiel weil die daraus resultierende Höherstufung direkt dazu führt, dass ich meine Höchststudiendauer überschreite?
- Oder für den Fall eines geplanten Hochschulwechsels an die KU: Kann ich Teile meines bisherigen Studiums auf den gewünschten Studiengang anerkennen lassen? Wenn ja, welche Leistungen sind voraussichtlich anerkennungsfähig? Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen unter Bewerbung/Zulassung für höhere Fachsemester.
Empfehlungscharakter der Beratung
Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs. Aussagen der Studierendenberatung und Fachstudienberatung oder anderer Stellen haben keine rechtliche Wirkung, es handelt sich lediglich um Einschätzungen und Empfehlungen. Der Prüfungsausschuss ist nicht an Aussagen oder Zusicherungen aus der Beratung gebunden.