Bewerbung/Zulassung für höhere Fachsemester

Informationen:

An der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt können Sie sich für ein höheres Fachsemester eines angebotenen Studiengangs einschreiben. Soweit es sich um eine zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, beachten Sie bitte hierzu Informationen über die Bewerbung für zulassungsbeschränke Studiengänge weiter unten.

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule oder an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt in einem anderen Studiengang immatrikuliert sind oder waren und Studien- und Prüfungsleistungen absolviert haben, ist eine Einschreibung für ein höheres Fachsemester allein aus diesen Gründen nicht immer zu empfehlen. Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Vorstudium anerkennen lassen sollten, werden Sie entsprechend der tatsächlich in den neuen Studiengang eingebrachten Kompetenzen von Amts wegen höhergestuft. Die Höherstufung im Zuge der Anerkennung bildet eventuell besser den bereits absolvierten Teil des Studiums ab uns ist auch gegenüber den Förderungsträgern transparenter zu vertreten. Weitere Informationen zur Anerkennung siehe unten.

Sollten Sie unsicher über das Semester sein, in das Sie sich einschreiben sollen, kontaktieren Sie die Studierendenberatung.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. Januar und für das Wintersemester der 15. Juli. Das Portal für die Onlinebewerbung zum Sommersemester ist ab dem 01. Dezember geöffnet und für das Wintersemester ab dem 01. Mai. Die Vergabe von Studienplätzen für höhere Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt nach § 35 der Hochschulzulassungsverordnung. Bitte beachten Sie das Informationsblatt zur Bewerbung für zulassungsbeschränke Studiengänge.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann erst nach Ablauf der Rückmeldefrist festgestellt werden, ob Studienplätze zur Verfügung stehen.
Die Einschreibetermine sind den jeweiligen Zulassungsbescheiden zu entnehmen!

Anerkennung von bereits absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen

Nachdem Sie sich immatrikuliert haben, können Sie eine Anerkennung Ihrer bereits in einem anderen Studiengang absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen beantragen. Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie hier.

Jede erfolgreiche Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen des Vorstudiums von mehr als 15 ECTS-Punkte hat eine Fachsemesterhöherstufung zur Folge. Die endgültige Fachsemestereinstufung richtet sich nach der Gesamtzahl aller angerechneten ECTS-Punkte und wird in den für den jeweiligen Studiengang festgelegten Schritten durchgeführt.

Wichtiger Hinweis! - Vorsicht bei einer unrealistischen Selbsteinschätzung

Sollte das Fachsemester, in das Sie auf Grund der beantragten Anerkennung eingestuft werden, von dem Fachsemester, für das Sie sich eingeschrieben haben, abweichen, gilt folgende Regelung: Ergibt die Anerkennung ein Fachsemester, das über Ihrem beantragten Fachsemester liegt, werden Sie in das der Anerkennung entsprechende Fachsemester höhergestuft. Ergibt die Anerkennung ein Fachsemester, das unter Ihrem beantragten Fachsemester liegt, verbleiben Sie in dem Fachsemester, für das Sie sich ursprünglich eingeschrieben haben. Eine Rückstufung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass eventuelle Probleme, die sich im Laufe des weiteren Studiums auf Grund einer unrealistischen Selbsteinschätzung bei der Einschreibung für ein höheres Fachsemester ergeben könnten, von Ihnen selbst zu vertreten sind.

Wichtiger Hinweis! – Anerkennung in einem höheren Semester

Wenn die Anerkennung in einem höheren Fachsemester beantragt wird, besteht die Gefahr, dass die Höchststudiendauer bereits nach Verbuchung der anerkannten Prüfungsleistungen überschritten wird, oder dass ein erfolgreicher Abschluss in der bis zum Erreichen der Höchststudiendauer verbleibenden Studienzeit nicht mehr möglich ist. Nach dem Überschreiten der Höchststudiendauer gilt der jeweilige Studiengang als nicht bestanden.