Informationen für Externe sowie Absolventinnen und Absolventen

Verifikation eines KU-Abschlusses

Wenn Sie Ihr Studium an der KU erfolgreich absolviert haben, dann können Sie Ihren Abschluss verifizieren lassen. Das bedeutet, dass zum Beispiel für potenzielle Arbeitgeber die Echtheit des Abschlusses überprüft und bestätigt wird. 

Verifikationsanfragen

Wir bearbeiten Anfragen mit Bezug auf ein von Absolventen/Absolventinnen in Kopie oder als Scan eingereichtes Dokument und können diesbezüglich ausschließlich feststellen, ob ein der eingereichten Kopie entsprechendes Original von uns tatsächlich an die auf dem Dokument genannte Person ausgestellt wurde. 

Dagegen bearbeiten wir unter anderen nicht die folgenden Arten von Anfragen:

  1. Anfragen, die eine Übermittlung unsererseits von Dokumenten oder Kopien von Dokumenten erfordern.
  2. Anfragen, die eine Bestätigung oder Übermittlung von Informationen erfordern, die nicht aus dem von der Absolventin/dem Abolventen eingereichten Dokument hervorgehen.
  3. Anfragen, die die Bearbeitung unsererseits von vorgegebenen Formularen oder Tabellen Dritter erfordern.
Benötigte Unterlagen

Wenn Sie als Absolventin/Absolvent eine Verifikationsanfrage an uns richten wollen, senden Sie uns bitte als Anlage zu Ihrer Email-Anfrage an ExterneAnfrage-Pruefungsamt(at)ku.de mit dem Betreff „Verifikationsanfrage“ folgende zwei Dokumente:

  1. Das Dokument, auf das sich Ihre Anfrage bezieht. 
  2. Die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung zur Verifikation:

Formular für die Einverständniserklärung für die Übermittlung von Daten zu den Abschlüssen an der KU.

Formular auf Englisch.

Verifikationsanfragen Dritter

Wenn Sie als Firma/Institution eine Verifikationsanfrage bezüglich einer Absolventin/eines Absolventen an uns richten wollen, benötigen wir die beiden oben genannten Dokumente direkt von der Absolventin/dem Absolventen. Eine Anfrage mit Zusendung der oben genannten Dokumente durch Sie oder Dritte kann nicht bearbeitet werden.

Beglaubigungen und Zweitschriften von Abschlussdokumenten der KU

Bescheinigung von Studien- und Prüfungsinhalten nach Studienabschluss

Die für einen Studienabschluss erforderlichen Prüfungsleistungen wurden für alle Studiengänge der KU in den ausgehändigten Zeugnisdokumenten vollständig dokumentiert.

Modulstudium (Bachelor/Master)

Die Studieninhalte eines Modulstudiums, die in den Modulkatalogen der jeweiligen Studiengänge dokumentiert werden, können von uns auch nach Abschluss des Studiums bescheinigt werden.  Die Modulinhalte von abgeschlossenen Modul-Studiengängen können bei den Sachbearbeiter/innen des Prüfungsamtes über das Kontaktformular beantragt werden.

Nichtmodularisierte Studiengänge (Diplom/Magister)

Die Studieninhalte der nicht modularisierten Studiengänge können nicht mehr nachträglich bescheinigt werden, da sie nicht in Modulkatalogen dokumentiert wurden. Sie ergaben sich aus den jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnungen.  Die Veranstaltungen waren in den entsprechenden Vorlesungsverzeichnissen gelistet, die Inhalte wurden in den Veranstaltungen bekannt gegeben. Die während des Studiums erbrachten Studienbelege (z. B. Studienbuch, Hauptseminarscheine, Exkursions- und Praktika-Nachweise) waren nur für die Zulassung zur Zwischen- bzw. Abschlussprüfung des entsprechenden Studiengangs nachzuweisen. Sie fanden bei der Berechnung der Gesamtprüfungsnote der zentralen Abschlussprüfung keine Berücksichtigung und wurden daher auch nicht an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt archiviert.

Auch ein Transcript of Records, wie dies in einem Modulstudium üblich ist, kann nicht nachträglich erstellt werden, da Studien- und Prüfungsleistungen einzelner Lehrveranstaltungen nicht – wie in einem modularisiertem Studium - mit Leistungspunkten bewertet wurden.

Einordnung der Abschlüsse der KU im deutschen Hochschulsystem

Einen Überblick über die in Deutschland möglichen Hochschulabschlüsse, ihre formalen Aspekte und ihre Zuordnung zu den jeweiligen Qualifikationsstufen (Bachelor,- Master,- oder Doktorats-Ebene) gibt der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse, der im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 21.04.2005 erstmals beschlossen wurde (letztgültige Fassung 16.02.2017).