Fragen - Antworten
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

... während des Studiums

Wo finde ich das Modulhandbuch zu meinem Studiengang bzw. Prüfungsordnung?

Das Modulhandbuch können Sie auf KU.Campus im Vorlesungsverzeichnis Ihres Studienganges einsehen.
Das Vorlesungsverzeichnis Ihres Studienganges finden Sie in der linken Navigationsleiste im Informationsportal unter der Rubrik "Studiengänge".

Rund um das Studium

Studiengangswechsel

Jeder Studiengangswechsel muss zunächst von dem oder der Studierenden im Studierendenbüro beantragt werden.

Bei dem Prüfungsausschuss Ihres neu aufzunehmenden Studiengangs können Sie eine Anrechnung der bisher erbrachten Module für Ihren neuen Studiengang beantragen, falls diese auch in Ihrem neuen Studiengang vorhanden sind oder auf Module dieses Studiengangs anrechenbar sind.

Angerechnete Leistungen werden im Transcript of Records entsprechend gekennzeichnet.

Fachwechsel

Jeder Fachwechsel muss zunächst von dem oder der Studierenden im Studierendenbüro beantragt werden.

Bei einem Fachwechsel ist der oder die Studierende dazu verpflichtet, alle bereits abgelegten Module, die ebenfalls in der neuen Fächerkombination benötigt werden, zu übernehmen.

Module, die für den Wahlbereich der neuen Fächerverbindung verwendet werden können, können auf Wunsch des oder der Studierenden übernommen werden. Die verpflichtend und auf Wunsch zu übernehmenden Module sind im Anrechnungsantrag zu benennen.

Rückmeldung

Mit der Rückmeldung erklären Studierende der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, dass sie ihr Studium im nächsten Semester in gewohnter Weise weiterführen wollen.

Weitergehende Informationen sind auf der Homepage des Studierendenbüros abrufbar.

Wo erhalte ich einen Nachweis über das erzielte Sprachniveau?

Einen Nachweis über das erzielte Sprachniveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erhalten Sie im Sprachenzentrum der KU Eichstätt-Ingolstadt unter Vorlage der aktuellen Datenabschrift.

Bitte beachten Sie, dass in Ihrer Datenabschrift alle erfolgreich und vollständig absolvierten Sprachmodule aufgelistet sind.

Förderprogramme

Welche Förderprogramme gibt es und wie erfolgt die Auswahl der Teilnehmer?

Das Prüfungsamt der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt wird in regelmäßigen Abständen gebeten, Studierende mit sehr guten Studien- und Prüfungsleistungen für die Bewerbungsverfahren verschiedener Förderprogramme (z. B. Max-Weberprogramm, Studienstiftung des deutschen Volkes, Elite-Akademie usw.) vorzuschlagen. Die Vorauswahl der in Frage kommenden Studierenden erfolgt nach dem jeweiligen Leistungsstand durch das Prüfungsamt, die endgültige Auswahl treffen die Fördereinrichtungen selbst.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Teilnahme am Auswahlverfahren erfüllen?

Da für eine Vorauswahl durch das Prüfungsamt Ihr aktueller Leistungsstand festgestellt und Ihre persönlichen Daten an die Fördereinrichtungen übermittelt werden müssen (Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Fachsemesterzahl, Notendurchschnitt), benötigen wir zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften Ihr schriftliches Einverständnis zur Weitergabe dieser Daten.

Falls Sie an einem Förderprogramm teilnehmen möchten und damit einverstanden sind, dass wir Sie ggf. für eine Aufnahme in ein Förderprogramm für Studierende vorschlagen und zu diesem Zweck Ihre o. a. persönlichen Daten an diese Fördereinrichtungen übermitteln, müssen Sie uns Ihre Zustimmung über ein in KU.Campus unter dem Button „Meine Personendaten“ eingerichtetes Web-Formular bestätigen.

Kann ich meine Einverständniserklärung zur Datenübermittlung auch nachträglich abgeben oder später widerrufen?

Liegt Ihr Einverständnis zum Zeitpunkt der Vorauswahl nicht vor, können Sie nicht für eine entsprechende Förderung vorschlagen werden.
Sie können Ihre Einverständniserklärung jederzeit über den Button „Meine Personendaten“ unter KU.Campus widerrufen.

Prüfungsanmeldung

Wo finde ich ausführliche Informationen zur Prüfungsanmeldung an der KU?

Unter dem Button Allgemeine Formulare und Informationen auf der Startseite des Prüfungsamtes finden Sie u.a. die Rubrik Modulprüfungen an der KU. Hier sind neben den grundlegenden prüfungsrechtlichen Regelungen auch die detaillierten Regelungen zu den Prüfungsarten und Prüfungsformen, die für die Universitätsstudiengänge und die Fachhochschulstudiengänge der KU gelten, abrufbar. 

Für die Modulprüfungen an der KU muss ich mich in KU.Campus anmelden und/oder registrieren. Was unterscheidet die Anmeldung von der Registrierung?

Mit der Anmeldung und Registrierung dokumentieren Sie Ihren Wunsch, an der Prüfung teilzunehmen. Ohne Anmeldung oder Registrierung können keine Noten im Campus-System eingetragen werden. Daher muss jede Modulprüfung an der KU im Campus-System angemeldet oder registriert werden.

Eine Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und hat prüfungsrechtliche Folgen, falls die Prüfung nicht angetreten oder eine Prüfungsleistung nicht abgegeben wird. Ein möglicher Prüfungsrücktritt müsste vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Liegt kein wirksamer Prüfungsrücktritt vor und/oder wird die Prüfungsleistung nicht (fristgerecht) erbracht, ist die Prüfung mit der Note 5,0 oder nicht bestanden zu bewerten.

Eine Registrierung hat keine prüfungsrechtlichen Folgen, falls die Prüfung nicht angetreten oder eine Prüfungsleistung nicht abgegeben wird. Studierende können sich bei Nichtantritt der Prüfung wieder entregistrieren und die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, wenn für die jeweilige Prüfung keine zusätzliche Anmeldepflicht besteht.

Besteht für eine registrierte Prüfung eine von der/dem Prüfenden festgelegte zusätzliche Anmeldepflicht, gelten auch hier für diese Prüfung die oben angegebenen prüfungsrechtlichen Folgen wie bei einer verbindlichen Anmeldung.

Welche Prüfungen an der KU sind anmeldepflichtig und wie sind sie anzumelden? Welche Prüfungen sind nicht anmeldepflichtig und was ist hier zu beachten?

Anmeldepflichtig sind

  1. Modulabschlussprüfungen an der KU (Klausuren und mündliche Prüfungen am Semesterende)
  2. Modulprüfungen, die aus mehreren Teilen bestehen, wobei mindestens eine Teilprüfung den Abschlussprüfungen zuzuordnen ist (z.B. Klausur und Referat).
    Die Anmeldung für Nr. 1 und Nr. 2 erfolgt in KU.Campus innerhalb einer auf der  Homepage des Prüfungsamtes veröffentlichten Anmeldefrist.
  3.  Semesterbegleitende Modulprüfungen, für die von den jeweiligen Prüfenden An- und Abmeldemeldemodalitäten (hier eine Anmeldepflicht) festgelegt wurden.
    Die Anmeldung für Nr. 3 erfolgt nach den Vorgaben der/des Prüfenden (z. B. Anmeldung innerhalb einer von der oder dem Prüfenden kommunizierten Frist durch Eintrag in eine Anmeldeliste der/des Prüfenden). Zusätzlich ist eine Registrierung für die Prüfung in KU.Campus erforderlich.

Nicht anmeldepflichtig sind

Semesterbegleitenden Prüfungen für die von den jeweiligen Prüfenden keine An- und Abmeldemodalitäten (hier keine Anmeldepflicht) festgelegt wurden. Für diese Prüfungen ist eine Registrierung in KU.Campus erforderlich.

Was versteht man unter An- und Abmeldemodalitäten?

Mit der Festlegung von An- und Abmeldemodalitäten bestimmt die oder der Prüfende, unter welchen Bedingungen die An- bzw. Abmeldung von Prüfungen bei ihr oder ihm erfolgt. So kann die oder Prüfende z.B. kommunizieren, dass eine Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist durch Eintrag in eine Anmeldeliste der/des Prüfenden erfolgen muss. Werden keine An-oder Abmeldemodalitäten bekanntgegeben, gilt die Prüfung als nicht anmeldepflichtig und gilt mit Antritt als angemeldet. Unabhängig davon muss sich die oder der Studierende in KU.Campus für diese Prüfung registrieren.

Hinweis:
Die bloße Festlegung einer Abgabefrist für semesterbegleitende Prüfungen begründet noch keine Anmeldepflicht.

Werden seitens der/des Prüfenden keine An- oder Abmeldebedingungen, aber eine Abgabefrist für eine semesterbegleitende Prüfung festgelegt, ist diese Frist verbindlich. Wird die Prüfungsleistung dann nicht fristgerecht eingebracht, gilt die Prüfung als nicht angetreten (kein Fehlversuch). Die/der Studierende muss sich wieder entregistrieren.

Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Modulprüfungen an der KU, die Sie über den Button Allgemeine Formulare und Informationen (Startseite des Prüfungsamtes) erreichen.

Was muss ich tun, wenn ich mich während der Anmeldephase nicht über KU.Campus auf Semesterabschlussprüfungen anmelden kann?

Die Anmeldung auf Semesterabschlussprüfungen ist in KU.Campus nur während des in dem Terminplan des Prüfungsamtes veröffentlichten Anmeldezeitraumes möglich. Sollten Sie sich während dieser Anmeldephase nicht auf Ihre Abschlussprüfungen anmelden können, müssen Sie sich noch während der Anmeldephase im Rechenzentrum oder im Prüfungsamt melden.

Die Meldung an das Rechenzentrum ist über die Startseite von KU.Campus möglich. Unter der Rubrik "Allgemeine Hinweise" kann über den Button "Ein Problem melden" ein entsprechendes Ticket an das Rechenzentrum erstellt werden. Das Eingangsdatum des Tickets wird automatisch dokumentiert. Nicht fristgerecht im Rechenzentrum oder im Prüfungsamt eingehende Meldungen können für eine nachträgliche Prüfungsanmeldung nicht berücksichtigt werden. 

Bitte beachten Sie, dass es in Abhängigkeit von Ihrer Zuordnung zu den Universitätsstudiengängen oder den Fachhochschulstudiengängen für semesterabschließende Prüfungen unterschiedliche Anmeldezeiträume gibt.

Was mache ich, wenn ich die Prüfungsanmeldung für eine anmeldepflichtige Prüfung verpasst habe?

Nach Ablauf der Anmeldefrist in KU.Campus oder bei Nichteinhaltung der von den Prüfenden vorgegebenen Prüfungsanmeldemodalitäten ist eine Prüfungsanmeldung nur noch möglich, wenn Sie Gründe für die verpasste Anmeldung zur Prüfung nachweisen können, die Sie selbst nicht zu vertreten haben.

In diesem Fall können Sie den handschriftlich unterschriebenen Antrag zur nachträglichen Prüfungsanmeldung (Original) an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Ihres Studiengangs stellen.

Konnten Sie sich krankheitsbedingt nicht fristgerecht zur Prüfung anmelden, ist dieser Grund mit einem aussagekräftigen Attest zu belegen, das folgende Anforderungen erfüllen muss:
Die aktuellen krankheitsbedingten und zugleich körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen sind so konkret und nachvollziehbar zu beschreiben, dass die Hochschule daraus schließen kann, dass es aufgrund dieser Erkrankung nicht möglich war, sich während des Anmeldezeitraumes online zur Prüfung anzumelden.

Der Prüfungsausschuss kann Ihren Antrag genehmigen oder ablehnen. Die schriftliche Entscheidung des Prüfungsausschusses wird an das Prüfungsamt weitergeleitet. Im Falle einer Genehmigung werden Sie nachträglich auf die beantragte Prüfung angemeldet.

Prüfungsabmeldung/Prüfungsrücktritt

Bis wann kann ich mich noch von den schriftlichen Semesterabschlussprüfungen (Klausuren) über KU.Campus abmelden??

Eine Abmeldung von schriftlichen Semesterabschlussprüfungen (Klausuren) ist über KU.Campus bis einschließlich des 6. Werktages (Montag - Samstag) vor der Prüfung möglich. Der Prüfungstag wird nicht mitgezählt.
 

Beispiel:

Die Prüfung ist am Mittwoch, den 11.7.
Der 6. Werktag vor der Prüfung ist Mittwoch, der 04.07. – eine Abmeldung ist demnach nur noch bis zum 04.07. um 23.59 Uhr möglich.

Fristberechnung:
Mi, 04.07. ⇒ 6. Werktag
Do, 05.07. ⇒ 5. Werktag
Fr, 06.07. ⇒ 4. Werktag
Sa, 07.07. ⇒ 3. Werktag
So, 08.07. ⇒ Sonntag (wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt)
Mo, 09.07. ⇒ 2. Werktag
Di, 10.07. ⇒ 1. Werktag
Mi, 11.07. = Tag der Prüfung, wird nicht mitgerechnet

Bis wann kann ich mich noch von den mündlichen Abschlussprüfungen abmelden?

Eine Abmeldung von einer mündlichen Abschlussprüfung (Einzelprüfung) ist grundsätzlich bis zum letzten Werktag vor der ersten geplanten Einzelprüfung möglich.
Ob es sich bei der jeweiligen mündlichen Abschlussprüfung um eine Einzelprüfung handelt, ist bei der Prüfungsanmeldung in KU.Campus aus den Detailinformationen zur Lehrveranstaltung/Prüfung unter dem Punkt Prüfungsform ersichtlich. Das Datum der ersten Einzelprüfung ist dem Gesamtplan aller Einzelprüfungen zu entnehmen, der in KU.Campus in den Detailinformationen zur Lehrveranstaltung/Prüfung unter der Rubrik Eingeplante Veranstaltungs-/Prüfungstermine abgebildet ist.

Nach Ende des Anmeldezeitraumes können sich Studierende noch direkt über KU.Campus bis 6 Werktage vor dem ersten Einzelprüfungstermin abmelden. Darüber hinaus ist noch eine Abmeldung mit einem formlosen schriftlichen Antrag über das Prüfungsamt (zuständige Sachbearbeiterin/zuständiger Sachbearbeiter) bis zum letzten Werktag vor dem ersten Einzelprüfungstermin der mündlichen Abschlussprüfung möglich.

Die o.g. Abmeldemöglichkeit gilt nicht für

  • mündliche Abschlussprüfungen mit mehreren Prüfungsteilnehmer/innen zum gleichen Termin, die im Tandem oder in Gruppen abgenommen werden,
  • musikpraktische Abschlussprüfungen, die in Kleingruppen abgehalten werden.

Eine Abmeldung von diesen Prüfungen ist nur bis zum Ende des jeweiligen Anmeldezeitraumes möglich.

Wie funktioniert die Abmeldung von Abschlussprüfungen über KU.Campus?

Sobald Sie sich mit Ihrer Kennung in KU.Campus eingeloggt haben, sehen Sie unter „Meine Anmeldungen“ Ihre angemeldeten Prüfungen. Klicken Sie bei der jeweiligen Anmeldung auf „bearbeiten“. Anschließend öffnet sich ein neues Fenster, wo Sie auf „Anmeldung stornieren“ klicken können.

Wie funktioniert die Abmeldung/Entregistrierung von semesterbegleitenden Prüfungen?
  1. Semesterbegleitende Prüfungen für die seitens der Prüfenden keine Anmeldemodalitäten festgelegt und kommuniziert wurden
    Studierende, die an einer semesterbegleitenden Prüfung, für die sie sich registriert haben, nicht teilnehmen, müssen sich während des Registrierungszeitraumes wieder über KU.Campus entregistrieren. Hierbei handelt es sich technisch um den gleichen Vorgang wie bei einer Abmeldung über KU.Campus. Zudem ist die oder der Prüfende entsprechend zu informieren.
  2. Semesterbegleitende Prüfungen für die seitens der Prüfenden Anmeldemodalitäten festgelegt und kommuniziert wurden
    Hier richtet sich die Abmeldung nach ggf. von den Prüfenden festgelegten Abmelderegelungen. Wurden keine Regelungen bezüglich der Abmeldung getroffen, ist eine Abmeldung nur innerhalb der von den Prüfenden kommunizierten Anmeldefrist bei der oder dem Prüfenden möglich. Falls eine Abmeldung noch möglich ist, müssen sich die Studierenden noch zusätzlich von der vorab in KU.Campus registrierten Prüfung wieder entregistrieren.
Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn ich eine angemeldete Prüfung ohne Grund nicht antrete?

Wird eine angemeldete Prüfung ohne triftigen Grund nicht angetreten, gilt diese als nicht bestanden (Fehlversuch).

Der Fehlversuch wird in keiner offiziellen Notenbestätigung des Prüfungsamtes ausgewiesen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine angemeldete Prüfung wegen einer Erkrankung oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht antreten kann? Kann ich einen Rücktritt erklären?

Sollten Sie sich auf eine Prüfung angemeldet haben, diese aber aus einem triftigen Grund, z.B. wegen Krankheit, nicht antreten können, so ist umgehend ein Rücktritt von dieser Prüfung unter Beifügung entsprechender Nachweise (bei Krankheit ein aussagekräftiges ärztliches Attest) bei dem zustänigen Prüfungsausschuss zu beantragen.

Der Prüfer ist – wenn möglich vor Prüfungsbeginn – per Mail über den Prüfungsrücktritt zu informieren. Dies gilt auch für Teilprüfungen innerhalb eines Moduls. Hier ist ein Teilrücktritt möglich.

Bei nicht anmeldepflichtigen Prüfungen ist kein Rücktritt erforderlich. Es ist ausreichend, die Prüfer/innen zu informieren und die Entregistrierung über KU.Campus durchzuführen.

Welche Folgen hat ein vom Prüfungsausschuss genehmigter Rücktritt bei einer anmeldepflichtigen Prüfung/ Teilprüfung?

Genehmigt der Prüfungsausschuss einen Rücktritt, gilt die Prüfung als nicht angetreten und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Erstversuch (falls sich der Prüfling nicht bereits in der Wiederholung befindet) absolviert werden.

Besteht eine anmeldepflichtige Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungen, kann der Rücktritt für alle Teilprüfungen beantragt werden, falls der nicht zu vertretene Grund auch für alle Teilprüfungen geltend gemacht werden kann.
Soll der Rücktritt nur für einzelne Teilprüfungen gelten, sind diese konkret zu benennen. Die ggf. dann noch übrigen Teilprüfungen sind noch im laufenden Prüfungszeitraum zu absolvieren. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin für die vom Prüfungsrücktritt betroffenen Teilprüfungen im gleichen Prüfungszeitraum besteht grundsätzlich nicht.
Eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich, da die Anmeldung für die gesamte Modulprüfung mit allen Teilprüfungen gilt. Die Bewertungen der absolvierten Teilprüfungen sind von den Prüfenden vorzumerken und in die Gesamtnotenbewertung des Moduls einzubeziehen, sobald die noch fehlenden Teilprüfungen im folgenden Prüfungszeitraum oder ggf. im Folgesemester nachgeholt wurden.
Dazu ist es erforderlich, dass sich die oder der Studierende im folgenden Prüfungszeitraum oder ggf. im Folgesemester erneut für die gesamte Modulprüfung anmeldet. Das Ergebnis der gesamten Modulprüfung wird in dem Prüfungszeitraum/Semester in KU.Campus eingetragen, indem die letzte Teilprüfung angetreten und bewertet wurde.

Prüfungsablegung/Wiederholungsprüfung

Wo erhalte ich Unterstützung, wenn ich wegen einer länger andauernden Behinderung oder Beeinträchtigung nicht in der Lage bin, meine Prüfungen wie vorgeschrieben abzulegen?

Sollten Sie auf Grund einer ständigen bzw. länger andauernden Behinderung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht in der Lage sein, die in Ihrem Studium vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsanforderungen zu erbringen, können Sie für Ihre Prüfungen einen Nachteilsausgleich bei der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ihres Studiengangs beantragen.

Die hierfür notwendigen Antragsformulare und Informationen finden Sie hier:
Beratung für Studierende mit Behinderung, chronischen Krankheiten und Beeinträchtigungen

Muss die Prüfung bei Wiederholungsprüfungen fortlaufend in gleicher Form angeboten werden?

Wiederholungsprüfungen zu Modulen müssen nicht fortlaufend in gleicher Form angeboten werden.

Eine Wiederholungsprüfung muss in gleicher Form nur für den jeweiligen Prüfungszeitraum eines Semesters angeboten werden.

Lässt eine Modulbeschreibung bzw. Prüfungsordnung die Wahl zwischen verschiedenen Prüfungsformen zu, muss die jeweilige Prüfungsform für das laufende Semester zu Beginn der Veranstaltung offiziell bekannt gegeben werden.

Diese Prüfungsform gilt dann für das gesamte Semester. Für Studierende, die die Prüfung erst im Folgesemester wiederholen (erste oder zweite Wiederholung) gelten dann die Prüfungsmodalitäten, die für das jeweilige Modul im Folgesemester bekannt gegeben werden.

Können semesterbegleitende Prüfungen im selben Semester wiederholt werden?

Die Wiederholung einer semesterbegleitenden Prüfungen im selben Semester ist ausgeschlossen.
Sie kann frühestens im Folgesemester wiederholt werden, sobald das Modul erneut angeboten wird.

Studierende der Universitätsstudiengänge können, Studierende der Fachhochschulstudiengänge müssen eine nicht bestandene semesterbegleitende Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen.


Wiederholung bedeutet bei Hausarbeiten/Seminararbeiten, dass die Studierenden ein neues Thema mit einem neuen Abgabetermin erhalten und sich erneut für die semesterbegleitende Prüfung (neuer Prüfungsanlass) anmelden müssen.
Verbesserungen bereits vorgelegter und bewerteter Hausarbeiten/Seminararbeiten sind unzulässig.

Kann eine Prüfung der KU an einer ausländischen Hochschule durch einen dortigen Prüfer abgenommen werden?

Eine Prüfungsabnahme an ausländischen Hochschulen durch dortige Prüfer/innen im Auftrag der KU ist nicht möglich, da diese prüfungsrechtlich aus folgenden Gründen nicht zu verantworten ist:

  • Die Prüfungsbedingungen und die Prüfungspersonen unterliegen bei einer solchen Prüfung nicht dem Einflussbereich der KU.
  • Die KU ist gegenüber dem dortigen Prüfer/der dortigen Prüferin nicht weisungsbefugt.
  • Der Prüfer/die Prüferin unterliegt auch nicht den Vorgaben unserer Prüfungsordnung.

Für einzelne Prüflinge kann eine solche Prüfung grundsätzlich nicht genehmigt werden, da die/der Studierende einen Vorteil gegenüber anderen Studierenden erhalten würde, die diese Möglichkeit nicht bekommen (Gleichbehandlungsgrundsatz).

Modulbelegung/Mehrfachwahl

Kann ich das selbe Modul mit unterschiedlichen Veranstaltungen mehrfach belegen?

Die mehrfache Verbuchung desselben Moduls mit unterschiedlichen Veranstaltungen und Prüfungen ist nur möglich, wenn die entsprechende Prüfungsordnung die sogenannte  „Mehrfachwahl“ ausdrücklich vorsieht (Hinweis in der Prüfungsordnung: "Mehrfachwahl möglich").
Andernfalls kann das Modul nur mit der zuerst absolvierten Prüfung (also nur einmal) im Zeugnis verbucht werden.

Bei der Mehrfachwahl richtet sich das Verfahren der Absolvierung und Verbuchung der Module nach § 5 Abs. 6 der allgemeinen Prüfungsordnung (APO).
Weitergehende Informationen zur Mehrfachwahl finden sich in dem Merkblatt Fallkonstellationen bei der Mehrfachwahl von Modulen, das die Mehrfachwahl anhand von Beispielen erläutert.

Werden Module bei einer laut Prüfungsordnung zulässigen Mehrfachwahl im Rahmen der im Lehramt möglichen Notenverbesserung mehrmals hintereinander absolviert, wird im KU-Campussystem immer nur die zuletzt erzielte Note angezeigt. In diesen Fällen müssen die Studierenden sich mit ihrem/ihrer Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt in Verbindung setzen, damit die Module korrekt verbucht werden können.

Im Pflichtbereich ist ein Modul mit Mehrfachwahl angegeben. Wie wird die Mehrfachwahl verbucht?

Sollte ein Modul im Pflicht- und im Wahlpflichtbereich in der für Sie gültigen Prüfungsordnung mit dem Zusatz „Mehrfachwahl möglich“ verzeichnet sein, so wird die zuerst abgelegte Prüfung im Pflichtbereich verbucht.

Die Zweit- und Drittablegungen dieses Moduls können im Wahlpflichtbereich verbucht werden.

Bei der Zeugnisbeantragung haben Sie ggf. (je nach Prüfungsordnung und der absolvierten Module) nun im Wahlpflichtbereich die Wahl, ob die Zweit und/oder die Drittablegung in den Zeugnisunterlagen ausgewiesen werden soll.

Darf ich Module belegen, die lt. Prüfungsordnung nicht für meinen Studiengang vorgesehen sind?

Studierende dürfen jederzeit zusätzliche Module belegen, die sie lt. Prüfungsordnung nicht in ihren Studiengang einbringen können.

Sofern diese Module vollständig und erfolgreich absolviert wurden, werden sie nicht in der regulären Datenabschrift, sondern in der Datenabschrift für die „Zusatzleistungen“ angezeigt. Voraussetzung für die Ausweisung dieser Module ist, dass sie parallel - während einer Immatrikulation im gewählten Studiengang - zusätzlich zu den laut Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen erbracht wurden.

Diese Module können Sie sich zum Studienabschluss in einer Anlage zum Transcript of Records bescheinigen lassen.

Datenabschrift/Notenübersicht

Wie bekomme ich eine Notenübersicht im PDF-Format?

Sollten Sie einen Notenauszug im PDF-Format benötigen, so können Sie diesen per Mail bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsamt beantragen.

Anzugeben sind folgende Infos:
- Name
- Matrikelnummer
- Studiengang
- Fachsemester

Nach Bearbeitung der E-Mail steht Ihnen Ihre aktuelle Datenabschrift auf KU.Campus zur Verfügung.
Diese finden Sie unter dem Register „Mein vorläufiges Transcript of Records“.
Es handelt sich hierbei um ein offizielles Dokument der KU Eichstätt-Ingolstadt.

Bitte beachten Sie, dass sich die PDF-Datenabschrift nicht automatisch aktualisiert.

Wie bekomme ich eine Notenübersicht für eine Auslandssemesterbewerbung?

 

Sollten Sie für die Bewerbung für ein Auslandssemester Ihre Notenübersicht in englischer Sprache benötigen, so wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt.
Anzugeben sind folgende Infos:
- Name
- Matrikelnummer
- Studiengang
- Fachsemester

Dort können Sie auch Ihren aktuellen Notenauszug in englischer Sprache bekommen.

An wen wende ich mich, wenn Wahlmodule nicht in der Datenabschrift erscheinen?

Sollten in Ihrem Wahlbereich nicht alle Module erscheinen, die Sie bereits vollständig und erfolgreich abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder Ihre zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt, damit dieses Modul auch für Ihren Studiengang übernommen wird.

Das Prüfungsamt benötigt hierfür Ihre persönlichen Daten (Name, Studiengang, Matrikelnummer) und die entsprechende Modulnummer des fehlenden Moduls.

Fristen

Wo finde ich Informationen zu den Studienfristen?

Ausführliche Erläuterungen zu den Fristvorgaben und Fristverlängerungsmöglichkeiten in den Bachelor- und Masterstudiengängen der KU finden Sie in einem entsprechenden Merkblatt auf der Homepage des Prüfungsamtes unter der Rubrik Allgemeine Informationen und Formulare.

Haben die in Bezug auf die Covid-19-Pandemie erlassenen Sonderregelungen zur Regelstudienzeit und der Höchststudiendauer weiterhin Gültigkeit?

Die Regelstudienzeiten sind in den Prüfungsordnungen der KU festgelegt.

Davon abweichend gilt für alle im Zeitraum der Covid-19-Pandemie immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden automatisch eine um jeweils ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.
Das bedeutet, dass die Semester, die in den Zeitraum der Covid-19-Pandemie fielen (Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/2022), nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Dadurch verlängern sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch um diese Semester (das betrifft insbesondere die Höchststudiendauer).

Widerspruchsverfahren

Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie hier.

Studienbescheinigung/Exmatrikulationsbescheinigung

Studienbescheinigungen (Studienverlaufsbescheinigungen) erhalten Sie unter studienservice.ku.de

 

Exmatrikulationsbescheinigungen erhalten Sie im Studierendenbüro der KU.
Informationen hierzu finden Sie hier.

...Prüfungsabwicklung und Notenberechnung

Wo finde ich Informationen zum Prüfungsverfahren und zur Notenberechnung?

Die erste Informationsquelle ist immer die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs. Sie regelt die zu absolvierenden Module oder verweist auf weitere Regelungen, die für die Absolvierung der Module maßgebend sind. Die Allgemeine Prüfungsordnung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (APO) ergänzt grundsätzlich die jeweilige Prüfungsordnung.

Welche Module muss ich in meinem Studiengang absolvieren?

In der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs sind die zu absolvierenden Pflichtmodule sowie die Wahlpflichtmodule (falls diese nicht in einem Wahlpflichtkatalog der zugehörigen Studiengangsbeschreibung ausgelagert sind) und ggf. die Wahlmodule festgelegt. Wahlmodule können - je nach Ausgestaltung der Prüfungsordnung - frei wählbar sein.

Für jeden Studiengang gibt es einen Modulkatalog, der in der Regel über KU.Campus abrufbar ist. Die zu absolvierenden Module sind im jeweiligen Studiengang hinterlegt und nach der Anmeldung über das Studierendenportal unter dem Button „Mein Studiengang“ in KU.Campus einzusehen.

Wo finde ich Infos zu den in meinen Modulen zu absolvierenden Prüfungsleistungen?

Die wesentlichen Informationen zu den Modulen finden sich in der Prüfungsordnung. Folgende Angaben zum Modul sind dort ersichtlich:

  • Die Bezeichnung des Moduls
  • Die ECTS-Punktzahl
  • Ggf. Bedingungen für den Zugang zum Modul
  • Ggf. Anwesenheitspflicht
  • Die Prüfungsform und die Bewertungsangabe
    • Ggf. mehrere Prüfungsformen zur Auswahl
    • Ggf. mehrere Teilprüfungen mit ggf. Gewichtungsangaben
    • Keine Bewertungsangabe: benotete Prüfungsleistung
    • Bewertungsangabe „unbenotet“: bestanden/nicht bestanden

Wer legt bei der Auswahl aus mehreren Prüfungsformen die Prüfungsform fest und wo finde ich Infos dazu?

Die Prüfungsform wird von den Prüfenden festgelegt und den Studierenden in der Regel in der ersten Veranstaltung des laufenden Semesters mitgeteilt. Außerdem ist die Prüfungsform auf dem Prüfungsanlass, der für die Studierenden zur Anmeldung/Registrierung auf KU.Campus bereitgestellt wird, hinterlegt.

Wieso muss ich in meinem Modul mehrere Prüfungen ablegen?

In der Regel schließen die Module der KU mit einer Prüfungsleistung ab. Davon abweichend können für einzelne Module mehrere Teilprüfungsleistungen vorgesehen sein, wenn diese für die Erreichung der Kompetenzziele des Moduls erforderlich sind. Wenn Teilprüfungen erforderlich sind, müssen diese beim jeweiligen Modul in der Prüfungsordnung explizit ausgewiesen sein.

Ist das Modul nicht in der eigenen Prüfungsordnung gelistet, weil es zum Beispiel Bestandteil eines separat veröffentlichten Wahlpflichtkatalogs ist, gelten die Regelungen dieses Wahlpflichtkatalogs.

Wann registriere bzw. melde ich mich für Modulprüfungen an, die aus mehreren Teilprüfungen bestehen?

Die Anmeldung bzw. Registrierung richtet sich bei Teilprüfungen nach ihrer Zuordnung zur jeweiligen Prüfungsart (Abschlussprüfung oder semesterbegleitende Prüfung).
Besteht das Modul aus mehreren Teilprüfungen, die ausschließlich den semesterabschließenden Prüfungen zuzuordnen sind (Klausuren und mündliche Prüfungen), erfolgt die Anmeldung zu den in den Terminplänen des Prüfungsamtes bekanntgegebenen Prüfungsanmeldezeiträumen (1. und 2. Prüfungszeitraum).

Besteht das Modul aus mehreren Teilprüfungen, die ausschließlich den semesterbegleitenden Prüfungen zuzuordnen sind (z. B. Hausarbeit, Referat, Portfolio, Präsentation usw.) müssen sich die Studierenden für diese Prüfungen in der in den Terminplänen des Prüfungsamtes bekanntgegeben Registrierungsphase in KU.Campus registrieren.

Können nicht alle Teilprüfungen eines Moduls im Laufe des Semesters abgeschlossen werden, müssen sich Studierende im folgenden Semester, in dem das Modul erneut angeboten wird, wiederholt für die gesamte Modulprüfung registrieren. Bestandene Teilprüfungsleistungen des Vorsemesters werden bei der Bewertung des Moduls berücksichtigt.

Neben der Registrierung über KU.Campus kann ggf. eine Anmeldung bei den Prüfenden erforderlich sein, falls diese entsprechende Anmelderegelungen festgelegt und bekanntgegeben haben (Anmeldepflicht). Werden keine weiteren An- und Abmeldemodalitäten kommuniziert, handelt es sich hier um eine nicht anmeldepflichtige semesterbegleitende Prüfung. 

Besteht das Modul aus mehreren Teilprüfungen, die sowohl den semesterabschließenden als auch den semesterbegleitenden Prüfungen zuzuordnen sind (z. B. Klausur und Referat) gelten ausschließlich die o.a. Anmelderegelungen für semesterabschließende Prüfungen.

Detaillierte Erläuterungen zum Thema Anmeldung und Registrierung finden Sie unter der Rubrik Modulprüfungen an der KU, die Sie über den Button Allgemeine Formulare und Informationen (Startseite des Prüfungsamtes ) erreichen.

Wie ist zu verfahren, wenn ich eine der Teilprüfungen nicht absolviert habe? Kann ich dann noch weitere Teilprüfungen des Moduls ablegen?

Setzt sich eine angemeldete/registrierte Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungen zusammen, besteht für jede der Teilprüfungen ein Anspruch auf Teilnahme im selben Prüfungszeitraum, es sei denn, dass die jeweilige Prüfungsordnung vorschreibt, dass die Absolvierung einer Teilprüfung die Absolvierung einer anderen Teilprüfung innerhalb des Moduls voraussetzt.

Gilt die nicht absolvierte Teilprüfung als Fehlversuch?

Ob die nicht absolvierte Teilprüfung als Fehlversuch zählt hängt davon ab, ob die Modulprüfung anmeldepflichtig ist. Zählt die Modulprüfung insgesamt zu den anmeldepflichtigen Prüfungen (mehrere Teilprüfungen, wobei mindestens eine Teilprüfung den Semesterabschlussprüfungen zuzuordnen ist) und wurde kein wirksamer Rücktritt für eine nicht angetretene Teilprüfung erklärt, ist die nicht absolvierte Prüfung als Fehlversuch zu werten. Der Fehlversuch ist in die Gesamtnotenberechnung einzubeziehen.

Zählt die Modulprüfung insgesamt zu den nicht anmeldepflichtigen Prüfungen (alle Teilprüfungen sind semesterbegleitend, die Prüfenden haben keine zusätzlichen Anmeldemodalitäten kommuniziert), ist die nicht angetretene Teilprüfung nicht als Fehlversuch zu werten. Sie gilt als nicht abgelegt. Eine Bewertung erfolgt nicht.

Muss die nicht angetretene Teilprüfung im selben Prüfungszeitraum erneut angeboten werden?

Die oder der Studierende hat nach Nichtantritt einer Teilprüfung keinen Anspruch auf Bereitstellung einer weiteren Teilprüfung zur Kompensierung der nicht angetretenen Teilprüfung im selben Prüfungszeitraum. Dies gilt auch für den Fall eines nicht selbst zu vertretenen Teilrücktritts. 

Können nicht alle Teilprüfungen eines Moduls im Laufe eines Prüfungszeitraumes abgeschlossen werden, müssen sich Studierende im folgenden Prüfungszeitraum, ggf. Semester, in dem das Modul erneut angeboten wird, wiederholt für die gesamte Modulprüfung anmelden bzw. registrieren. Bestandene Teilprüfungsleistungen des vorherigen Prüfungszeitraumes/ des Vorsemesters werden von den Prüfenden vorgemerkt und bei der Bewertung des Moduls berücksichtigt.

Wie errechnet sich die Note bei mehreren benoteten Teilprüfungsleistungen und was muss ich bezüglich der Wiederholung einer Teilprüfungsleistung beachten?

Die Prüfungsordnung regelt die Prüfungsmodalitäten und schreibt daher auch bei Modulen mit mehreren Teilprüfungsleistungen vor, welche Teilprüfungen vorgesehen sind und ob bzw. wie diese zu gewichten sind. Die Modulbeschreibung kann diesbezüglich keine von der Prüfungsordnung abweichende Regelung treffen.

Enthält die Prüfungsordnung des Studiengangs keine Angaben zur Berechnung der Gesamtnote des Moduls gilt für die Notenberechnung § 20 APO.

Beispiele zur Notenberechnung bei benoteten Teilprüfungen (§ 20 Abs. 4 APO)

Modul A:

Lt. Prüfungsordnung sind zwei benotete Teilleistungen (Klausur und Hausarbeit) vorgesehen. Es gibt in der PO keine Angabe zur Notenberechnung.

Die Klausur wurde mit der Note 5,0 bewertet, die Hausarbeit mit der Note 3,7. Im arithmetischen Mittel ergibt sich die Gesamtnote 4,35.

Die Gesamtnote des Moduls ist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 APO auf die Endnote 4,0 zu runden. Die Prüfung ist insgesamt bestanden. Die Teilleistung Klausur (5,0) kann nicht wiederholt werden.

Modul B:

Lt. Prüfungsordnung sind zwei benotete Teilleistungen (Klausur und Präsentation) vorgesehen. Die PO sieht eine Gewichtung der Leistungen (Klausur 60% und Präsentation 40%) vor.

Die Klausur wurde mit der Note 5,0 bewertet, die Präsentation mit der Note 3,3. Hier ergibt sich die Gesamtnote 4,32.

Die Gesamtnote des Moduls ist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 APO auf die Endnote 4,0 zu runden. Die Prüfung ist insgesamt bestanden. Die Teilleistung Klausur kann nicht wiederholt werden.

Modul C:

Lt. Prüfungsordnung sind zwei benotete Teilleistungen (Klausur und Hausarbeit) vorgesehen. Es gibt in der PO keine Angabe zur Notenberechnung.

Die Klausur wurde mit der Note 5,0 bewertet, die Hausarbeit mit der Note 4,0. Im arithmetischen Mittel ergibt sich die Modulgesamtnote 4,5. Die Modulgesamtnote ist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 APO auf die Endnote 5,0 zu runden. Die Prüfung ist insgesamt nicht bestanden. Die Teilleistung Klausur ist zu wiederholen, die Teilleistung Hausarbeit kann nicht wiederholt werden. Die Note der Hausarbeit ist von der Prüferin bzw. dem Prüfer zu dokumentieren und fließt in die Gesamtnote des Moduls ein, sobald die Teilprüfung Klausur im Rahmen der Wiederholung bewertet wird.

Für die Wiederholung ist eine erneute Anmeldung für semesterabschließende Prüfungen erforderlich.

Wie wird die Gesamtnote berechnet, wenn das Modul aus benoteten und unbenoteten Teilprüfungsleistungen besteht?

Bei der Berechnung der Modulnote wird nur die Note der benoteten Teilprüfungsleistung berücksichtigt. Die unbenotete Teilprüfungsleistung muss jedoch absolviert werden. Die Gesamtnote wird erst verbucht, wenn auch die unbenotete Teilprüfungsleistung absolviert ist.

Beispiele zur Notenberechnung bei benoteten und unbenoteten Teilprüfungen

Modul A:

Lt. Prüfungsordnung sind eine benotete Teilleistung (Klausur) und eine unbenotete Teilleistung (Präsentation) vorgesehen. Es gibt in der PO keine Angabe zur Notenberechnung.

Die Klausur wurde mit der Note 5,0 bewertet, die Präsentation mit bestanden.

Die Gesamtnote des Moduls lautet 5,0. Die Teilleistung Klausur (5,0) ist zu wiederholen, die Präsentation nicht.

Modul B

Lt. Prüfungsordnung sind eine benotete Teilleistung (Klausur) und eine unbenotete Teilleistung (Präsentation) vorgesehen. Es gibt in der PO keine Angabe zur Notenberechnung.

Die Klausur wurde mit der Note 4,0 bewertet, die Präsentation mit nicht bestanden.

Die Gesamtnote des Moduls lautet 4,0. Die Teilleistung Präsentation ist nicht zu wiederholen.

Ist es für die Gesamtnotenberechnung von Bedeutung, ob eine Teilprüfungsleistung aufgrund einer Nichtteilnahme oder einer nicht ausreichenden Leistung mit der Note 5 ,0 bewertet wurde?

Wird eine Teilprüfungsleistung mit der Note 5,0 bewertet, ist es für die Gesamtnotenberechnung unerheblich, ob die Bewertung aufgrund einer mangelhaften Prüfungsleistung oder einer Nichtteilnahme nach verbindlicher Anmeldung erfolgt ist.

Wie und wann erfahre ich, ob ich eine Teilprüfungsleistung wiederholen kann oder muss?

Sie haben das Recht, rechtzeitig vor Beginn der nächsten Anmeldephase zu erfahren, welche Modulnoten Sie erzielt haben. Das gilt auch für die Bewertungen der jeweiligen Teilprüfungsleistungen. Die Bewertungen der Teilprüfungen werden Ihnen auf Anfrage von Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer mitgeteilt, die bzw. der daraus die Gesamtnote errechnet und diese in KU.Campus veröffentlicht. Maßgebend für die Frage der Wiederholung ist die Gesamtnote des Moduls.

Für Ihre Entscheidung, sich ggf. auf eine Wiederholungsprüfung anzumelden, müssen Sie rechtzeitig feststellen können, ob das Modul mit den abgelegten Teilprüfungsleistungen insgesamt bereits bestanden ist, da nur im Fall des Nichtbestehens des Gesamtmoduls eine Wiederholung des Moduls möglich ist. Eine Ausnahme bildet hier die Notenverbesserung im Lehramt, die auch die Wiederholung eines bestandenen Moduls ermöglicht.

Im Falle des Nichtbestehens des Gesamtmoduls sind nur die nicht bestandenen Teilprüfungen zu wiederholen. Handelt es sich dabei um eine Abschlussprüfung kann eine Wiederholung bei universitären Studiengängen im 2. Prüfungszeitraum erfolgen, bei semesterbegleitenden Prüfungen ist eine Wiederholung frühestens im Folgesemester möglich.

Gibt es einen festen Termin für Notenbekanntgabe?

Für die Noteneingabe gibt es Stichtage, die auf den vom Prüfungsamt veröffentlichten Terminplänen zur Prüfungsanmeldung und Notenbekanntgabe angegeben sind. Sollten Sie bis zu diesen Stichtagen keine Bewertung erhalten haben, können Sie Ihre Prüfenden direkt mit dem Hinweis auf die noch benötigte Bewertung kontaktieren.

... zur Bachelor-/Masterarbeit

Anmeldung/Thema der Abschlussarbeit

Wie und wann melde ich mich zur Abschlussarbeit an?

Sobald die Voraussetzungen für die Ausgabe des Themas der Bachelor-/Masterarbeit nach der für Sie gültigen Prüfungsordnung (spezifische Regelung in der Prüfungsordnung des Studiengangs oder ggf. in der Allgemeinen Prüfungsordnung der KU) erfüllt sind, kann die Abschlussarbeit im Prüfungsamt angemeldet werden.

Bitte füllen Sie hierzu das PDF-Formular zur Anmeldung (Formular ist unter Ihrem Studiengang zu finden) vollständig mit dem PC aus und reichen dies mit allen Unterschriften im Original unverzüglich nach Ausgabe des Themas durch Ihren Betreuer im Prüfungsamt ein.

Zu beachten ist, dass bei der Abgabe einer Abschlussarbeit die Höchststudiendauer noch nicht überschritten sein darf.

Kann das Thema der Abschlussarbeit nach Ausgabe noch einmal geändert werden?

Das Thema einer Abschlussarbeit darf nach Ausgabe nicht mehr geändert werden, eine Spezifizierung innerhalb der behandelten Thematik ist aber noch bis zur Abgabe möglich.

D.h., dass bei der Abgabe der Arbeit der Titel der Arbeit nicht in jedem Fall wortwörtlich mit dem ursprünglichen Thema übereinstimmen muss, wenn die Titeländerung mit dem/der Studierenden einvernehmlich erarbeitet wurde und keine grundsätzliche inhaltliche Änderung des wissenschaftlich bearbeiteten Themas nach sich zieht. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass sich Spezifizierungen in einigen Fällen erst im Laufe des Entwicklungsprozesses der Arbeit ergeben und auch innerhalb der vorgegebenen Thematik im endgültig zu dokumentierenden Titel zum Ausdruck kommen sollen.

Eine Änderung des ursprünglichen Titels ist von dem Betreuer/der Betreuerin der Arbeit schriftlich zu bestätigen und vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Das Formular hierzu finden Sie hier.

Falls eine Titeländerung nach Ausgabe des Themas vorgenommen wurde, ist dieses Formblatt der abzugebenden Arbeit beizufügen.

Gestaltung/Allgemeine Inhalte der Abschlussarbeit

Wo finde ich Informationen zum Umfang der Bachelor-/Masterarbeit?

Der Umfang der Abschlussarbeit ist in der jeweiligen Prüfungsordnung (Prüfungsordnung des Studiengangs, ggf. Allgemeine Prüfungsordnung der KU) geregelt. Detailregelungen können durch die jeweiligen Betreuer/innen festgelegt werden.

Welche Informationen müssen auf das Deckblatt der Bachelor-/Masterarbeit?

Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit müssen folgende Informationen zwingend angegeben werden:

  • persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer)
  • Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit
  • Name des Studiengangs laut Prüfungsordnung 
  • Fachsemester
  • Thema der Arbeit (muss mit der Anmeldung übereinstimmen) in deutscher und englischer, ggf. französischer, Sprache (bitte beachten Sie dazu die Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung)
  • Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
  • Name des Gutachters bzw. der Gutachterin
  • Fakultät inklusive betreuender Lehrstuhl
Sperrvermerk

Sollte die Bachelor-/Masterarbeit vertrauliche Informationen z.B. von Firmen, Ergebnisse, Umfragen, etc. enthalten, welche nicht von Dritten eingesehen werden dürfen, so muss die Arbeit mit einem fest eingebundenen Sperrvermerk versehen werden.

Für diesen Sperrvermerk kann zum Beispiel folgender Wortlaut verwendet werden:

Die Bachelor-/Masterarbeit mit dem Titel „Titel der Arbeit einfügen“ enthält vertrauliche Daten und Informationen. Die Arbeit darf nur den Gutachtern, sowie befugten Mitgliedern der Universität Eichstätt-Ingolstadt zugänglich gemacht werden. Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung der Bachelor-/Masterarbeit ohne ausdrückliche Genehmigung des Verfassers – auch auszugsweise – ist nicht erlaubt.

Digitale Version der Abschlussarbeit

Welche Vorgaben gibt es zur digitalen Version meiner Abschlussarbeit?

Die digitale Version der Abschlussarbeit ist eine PDF-Datei Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit, die Sie zeitgleich mit den Printversionen im Prüfungsamt einreichen.

Die digitale Version kann entweder auf einem Datenträger (USB-Stick/CD) eingereicht werden oder per E-Mail von Ihrer KU-Mailadresse aus versendet werden.
Sollte(n) die Datei(en) für einen Mailanhang eine zu hohe Datenmenge aufweisen, so können diese über den Filr der KU für die Sachbearbeiter/innen des Prüfungsamtes freigegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Studiengängen die Form der Abgabe der digitalen Version gesondert geregelt ist.

Abgabe der Abschlussarbeit

In welcher Form und Anzahl ist die Abschlussarbeit im Prüfungsamt einzureichen?

Die Bachelor-/Masterarbeit muss in gebundener, unveränderbarer und maschinenlesbarer Form im Prüfungsamt eingereicht werden, damit keine Seiten verloren gehen oder ausgetauscht werden können.

In der Regel müssen zwei Exemplare eingereicht werden – sofern nur ein/e Gutachter/in bestellt wurde.

Auf Beschluss des Prüfungsausschusses (je nach Regelung in der für Sie gültigen Prüfungsordnung) können mehrere Gutachter/innen bestellt werden. In diesem Falle ist ein Exemplar für das Archiv des Prüfungsamtes einzureichen und für jeden weiteren Gutachter ebenfalls ein Exemplar – dies kann aber je nach Prüfungsordnung variieren.

Die genaue Anzahl der einzureichenden Arbeiten ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.

Kann die Bachelor-/Masterarbeit auch vor Ablauf der Frist eingereicht werden?

Sie können die Abschlussarbeit im Prüfungsamt einreichen, sobald Sie diese fertig gestellt haben. Dies kann auch vor Ablauf der Abgabefrist geschehen.

Wann muss die Abschlussarbeit spätestens abgegeben werden, wenn der Abgabetermin auf ein Wochenende/Feiertag fällt?

Fällt der Abgabetermin der Abschlussarbeit auf ein Wochenende (Samstag, Sonntag) oder auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Abgabetermin der Abschlussarbeit auf den nächstmöglichen Werktag (Montag - Freitag).

Muss die Bachelor-/Masterarbeit persönlich im Prüfungsamt eingereicht werden?

Es wird empfohlen, dass Sie die Abschlussarbeit persönlich während der Sprechzeiten im Prüfungsamt einreichen. 


Alternativ kann die Arbeit auch mit Angabe des Namens des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin in den Postkasten des Prüfungsamtes am Marktplatz 7 eingelegt werden.

Kann die Bachelor-/Masterarbeit auch per Post eingereicht werden?

Sie können Ihre Abschlussarbeit auch mit der Post an das Prüfungsamt senden.
Hierfür ist von Studierenden der Studiengänge am Standort Eichstätt folgende Adresse zu verwenden:

Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
zu Hd. –Name der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters –
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt

Die Adresse für die Abgabe von Studierenden der Studiengänge am Standort Ingolstadt lautet:

Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
z. Hd. Frau Wallner
Auf der Schanz 49
85049 Ingolstadt


Bei einem Postversand gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum. Hier ist zu beachten, dass das Datum des Poststempels noch innerhalb der Abgabefrist liegen muss, anderenfalls erhält der/die Studierende einen Bescheid über das Nichtbestehen der Bachelorarbeit wegen Überschreitung der Abgabefrist.
Für die Abgabe bzw. die Einlieferung der Abschlussarbeit obliegt dem Prüfling die Beweislast.

Gutachten (Bewertung) zur Abschlussarbeit

Wie kann ich das Gutachten der Abschlussarbeit einsehen?

Das Gutachten der Abschlussarbeit kann nur im Prüfungsamt unter Vorlage des Ausweises eingesehen werden.

Hierzu ist es sinnvoll, sich vorher an den zuständigen Sachbearbeiter/die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt zu wenden, damit das Gutachten auch zum Zeitpunkt der Einsichtnahme vorliegt.

Wie und wann erhalte ich meine Note zur Abschlussarbeit?

Nachdem das Gutachten Ihrer Abschlussarbeit im Prüfungsamt eingegangen ist, können Sie die Note online auf KU.Campus einsehen. Sie erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald Ihre Note verbucht wurde.

...zum Abschluss des Studiums

Studierendenstatus/KU.Campus

Muss ich mich rückmelden, wenn ich meine letzte Prüfungsleistung in einem universitären Studiengang erst im zweiten Prüfungszeitraum des laufenden Semesters erbringe, der zeitlich bereits im Nachfolgesemester liegt?

Da für die Erbringung jeder Prüfungsleistung eine Immatrikulationspflicht besteht, müssen Sie sich in diesem Fall für das Folgesemester rückmelden. Dieses Semester geht auch in die reguläre Semesterzählung ein.

Muss ich mich rückmelden, wenn alle Leistungen abgelegt sind aber noch Noten ausstehen?

Sollten Sie bereits alle für Ihren Abschluss erforderlichen Leistungen vollständig abgelegt haben, aber die Noten noch ausstehen, so müssen Sie sich nicht mehr für das nächste Semester rückmelden. Der Noteneintrag in KU.Campus erfolgt unabhängig von einer Rückmeldung. 

Was ist bei einer beabsichtigten Exmatrikulation zu beachten?

Bitte überprüfen Sie vor einer Exmatrikulation, ob Sie alle Prüfungsleistungen gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnung absolviert haben. Da für das Einbringen jeder Prüfungsleistung eine Immatrikulationspflicht besteht, müssten Sie sich, falls sich im Rahmen der Zeugnisbeantragung herausstellt, dass Ihnen noch eine Prüfungsleistung fehlt, erneut immatrikulieren. Abgesehen von dem zusätzlichen Aufwand, der bei einer Wiedereinschreibung entsteht, kann es hier zu Problemen kommen, wenn Sie in einem zulassungsbeschränkten Studiengang immatrikuliert waren, in dem die Studienplätze beschränkt sind. Auch müssten Sie mit zeitlichen Verzögerungen rechnen, wenn Sie sich wegen einer bereits abgelaufenen Einschreibfrist für das neue Semester erst wieder im darauffolgenden Semester einschreiben könnten.

Wie lange habe ich nach dem Abschluss noch den Studierendenstatus?

Nach bestandener Abschlussprüfung und Erhalt des Zeugnisses werden Sie regelmäßig und ohne gesonderten Antrag zum Ablauf des Semesters, in dem Sie Ihre Abschlussunterlagen erhalten haben, exmatrikuliert. Sobald Sie Ihre letzte Prüfungsleistung abgelegt haben, können Sie Ihre Exmatrikulation  beantragen. Mit der Exmatrikulation verlieren Sie den Studierendenstatus.

Sollten Sie die Exmatrikulation erst nach erfolgreichem Bestehen aller Prüfungen beantragen wollen, so werden Sie mit Ablauf des Semesters des Bestehens exmatrikuliert und besitzen bis dahin noch den Studierendenstatus.

Alle weiteren Informationen zur Exmatrikulation entnehmen Sie bitte der Homepage des Studierendenbüros.

Wie lange habe ich Zugriff auf KU.Campus?

Nach Beendigung des Studienganges haben Sie noch ca. 4 Monate Zugriff auf KU.Campus. Danach läuft Ihre Benutzerkennung ab und Sie können sich nicht mehr anmelden.

Sollten Sie sich nach Ablauf der Benutzerkennung noch auf KU.Campus anmelden müssen, so können Sie einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Benutzerkennung im Rechenzentrum der KU Eichstätt-Ingolstadt einreichen.

Zeugnisausstellung

Beantragung des Abschlusszeugnisses

Sobald von den Dozierenden alle Noten auf KU.Campus für Sie eingetragen wurden (inkl. Abschlussarbeit) können Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Hierzu ist der Zeugnisantrag Ihres Studienganges auszufüllen, diesen finden Sie auf der Homepage der KU unter Ihrem Studiengang.

Der Zeugnisantrag kann entweder im Original oder als Scan (PDF) von der KU-Mailadresse im Prüfungsamt eingereicht werden.
Die Kontaktdaten der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter/in finden Sie ebenfalls auf der Website unter Ihrem Studiengang.

 
Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Zeugnisantrag auch mit den Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung übereinstimmen müssen.

Datum der letzten Prüfungsleistung

Das Datum der letzten Prüfungsleistung ist das Datum der abgelegten letzten Prüfung, die in die Bewertung des Abschlusszeugnisses eingeht. Zusätzlich abgelegte Leistungen werden bei der Feststellung des Datums der letzten Prüfungsleistung nicht berücksichtigt.

Die letzte Prüfungsleistung ist nicht immer die Bachelor-/Masterarbeit, diese kann ebenso eine Hausarbeit, eine Klausur, etc. sein.

Universitätsstudiengänge:

Abschluss im Sommersemester: Ablegung der letzten Prüfungsleistung bis 30.09., Abschlussprüfungen des 2. Prüfungszeitraumes zählen bereits zum folgenden Wintersemester

Abschluss im Wintersemester: Ablegung der letzten Prüfungsleistung bis 31.03., Abschlussprüfungen des 2. Prüfungszeitraumes zählen bereits zum folgenden Sommersemester

 

FH-Studiengänge:

Abschluss im Sommersemester: Ablegung der letzten Prüfungsleistung bis 30.09. 
Abschluss im Wintersemester: Ablegung der letzten Prüfungsleistung bis 14.03.

Wie lange dauert die Zeugnisausstellung?

Die Dauer der Zeugnisausstellung richtet sich nach der Anzahl und der Vollständigkeit der eingegangenen Zeugnisanträge. Die Zeugnisanträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs im Prüfungsamt bearbeitet. Auskünfte zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge sind nicht möglich.

Unvollständig bzw. fehlerhaft ausgefüllte Anträge führen zu Verzögerungen bei der Zeugnisausstellung.

Kann ich in meinen Zeugnisunterlagen auch Module ausweisen lassen, die ich zusätzlich zu den Modulen, die lt. Prüfungsordnung meines Studiengangs erforderlich sind, absolviert habe?

Im Zeugnis und dem Transcript of Records werden nur die Module ausgewiesen, die Sie gemäß den Vorschriften Ihrer Prüfungsordnung inhaltlich und umfänglich für Ihren Studiengang einbringen können.

Module, die Sie zusätzlich zu den lt. Prüfungsordnung erforderlichen Modulen absolviert haben, können in einer Anlage zum Transcript of Records (Zusatzleistungen) bescheinigt werden.
Voraussetzung für die Ausweisung dieser Module ist, dass Sie während der Absolvierung der zusätzlichen Module in dem Studiengang immatrikuliert waren, in dessen Zeugnisunterlagen diese Module ausgewiesen werden sollen.

Aus welchen Dokumenten bestehen meine Abschlussunterlagen?

Sofern es in der für Sie gültigen Prüfungsordnung nicht anders geregelt ist, werden folgende Abschlussdokumente in deutscher und englischer Ausführung ausgestellt:
- Zeugnisbogen
- Bachelorurkunde
- Diploma Supplement (ggf. mit Ausweisung eines ehrenamtlichen Engagements)
- Transcript of Records (mit ggf. Zusatzleistungen im Anhang)

 

Detailliertere Informationen zu den Abschlussdokumenten können Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung
(u. a. § 30) bzw. in der für Sie gültigen Prüfungsordnung nachlesen.

Kann ich meine Abschlussdokumente durch eine andere Person abholen lassen?

Das Abschlusszeugnis kann auch unter Vorlage einer handschriftlich unterschriebenen Vollmacht  durch Dritte während der Öffnungszeiten im Prüfungsamt abgeholt werden.

Die/der Bevollmächtigte muss bei der Aushändigung der Dokumente den Personalausweis zur Identifizierung vorlegen.
Die Vollmacht inkl. die Kopie des Personalausweises/Passes des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin verbleibt im Prüfungsamt.

Beglaubigungen

Kann ich meine Abschlussdokumente im Prüfungsamt beglaubigen lassen?

Abschlussdokumente (Zeugnisunterlagen), die Sie von der KU Eichstätt-Ingolstadt ausgehändigt bekommen haben, können im Prüfungsamt gegen eine Gebühr amtlich beglaubigt werden.

Beglaubigungen müssen bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in des Prüfungsamtes per Mail mit der genauen Angabe der Anzahl und Bezeichnung der Dokumente und einer Kopie des Personalausweises beantragt werden.


Gebühren:

  • Beglaubigungen á 5,00 €
  • Fotokopien (A4 ) á 0,10 €
  • Fotokopien (A3) á 0,20 €

zzgl. Versandkosten*
 


*Versandkosten (Porto inkl. Einschreiben) im Inland 4,25 € und im Ausland 7,20 €
(Stand: November 2022)

Zweitschriften

Zweitschriften von Abschlussdokumenten der KU

Bei Verlust der Abschlussdokumente können Sie im Prüfungsamt eine kostenpflichtige Zweitschrift schriftlich mit Kopie des Personalausweises beantragen. Die Zweitschrift ersetzt das Original, ein weiteres Original kann nicht ausgestellt werden.


 Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift

Gebühren:

  • Zweitschrift Urkunde 15,00 €
  • Zweitschrift Zeugnis 15,00 €
  • Zweitschrift Diploma Supplement 15,00 €
  • Zweitschrift Transcript of Records 15,00 €

zzgl. Versandkosten*
 


*Versandkosten (Porto inkl. Einschreiben) im Inland 4,05 € und im Ausland 7,20 €
(Stand: November 2022)