FAQ
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Bewerbung und Einschreibung

Was ist eine HZB?

HZB ist die Abkürzung für Hochschulzugangsberechtigung.

  • Im Regelfall ist die HZB das Abitur (Allgemeine Hochschulreife).
  • Möglich ist auch, die Schule mit einer fachgebundenen Hochschulreife abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass dieser Schulabschluss nur zum Studium bestimmter Fächer berechtigt.
  • Mit einer Fachhochschulreife können Sie an der KU nur die Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit und Pflegewissenschaft studieren.
  • Internationale Studienbewerberinnen und -bewerber können sich für einen Studienplatz bewerben, wenn ihr Schulabschluss als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt ist. Informationen finden Sie über das Portal anabin der Kultusministerkonferenz.

 

Wie bewerbe ich mich für einen grundständigen Studiengang an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt?

  • Studieninteressierte, die einen zulassungsbeschränkten Studiengang (Bachelor, Lehramt) studieren möchten, müssen sich über das Bewerber- und Einschreibportal bewerben.
  • Studieninteressierte mit internationalen Qualifikationen/Schulabschlüssen müssen sich für jeden Studiengang egal ob zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei bewerben. Wichtige Informationen finden Sie hier.

arrow right icon Eine Einschreibung ist nur mit einem entsprechenden Zulassungsbescheid möglich.

Wie funktioniert eine Bewerbung/Einschreibung in ein höheres Fachsemester?

Bewerbungen bzw. Einschreibungen in höhere Fachsemester sind grundsätzlich zu einem Sommersemester als auch zu einem Wintersemester möglich. Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld die Studierendenberatung.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Bewerbungen für verschiedene Fachsemester eines Studiengangs sind nicht möglich!

Warum kann ich meinen gewünschten Studiengang nicht im Bewerbungsportal finden? Ab wann kann ich mich bewerben?

Bitte prüfen Sie, ob die Bewerbungsphase für Ihren gewünschten Studiengang aktiv ist. Die Bewerbungsfristen finden Sie beim jeweiligen Studiengang auf der Studienangebotsseite.

https://www.ku.de/studienangebot

Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?

Sie können sich für maximal zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben und für einen zulassungsfreien Studiengang.

Ich habe mein Abiturzeugnis noch nicht erhalten, kann ich mich trotzdem schon bewerben oder einschreiben?

Es macht keinen Sinn, die Einschreibung oder Bewerbung online durchzuführen, wenn Sie noch kein Abiturzeugnis erhalten haben. Sie müssen das Zeugnisdatum richtig (wie auf dem Zeugnis angegeben) auf der entsprechenden Seite im Portal eintragen und bei der Bewerbung auch hochladen.

Muss ich mich für ein Nachrückverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen neu bewerben?

Nein, Sie nehmen automatisch an jedem Nachrückverfahren teil, sofern Sie sich innerhalb der Fristen beworben haben.

Welche Studiengänge werden an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt angeboten?

Informationen zu unserem Studienangebot finden Sie hier.

Bitte beachten Sie das unterschiedliche Bewerbungsprozedere für zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge.

Wo finde ich Informationen zu den Zulassungsgrenzen/NC?

Die Zulassungsgrenzen der vergangenen Zulassungsverfahren sind Anhaltswerte, welche Chancen Sie auf einen Studienplatz im gewünschten Studium haben.

Diese finden Sie hier.

Kann ich ohne Abitur studieren?

Wenn Sie weder das Abitur noch eine sonstige schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber schon länger arbeitstätig sind oder sogar eine berufliche Fortbildungsprüfung zum Meister, Fachwirt etc. bestanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Studium an einer Universität beginnen.

Je nach Ihrer individuellen beruflichen Qualifikation wird Ihnen hierbei der allgemeine Hochschulzugang oder über ein erfolgreich absolviertes Probestudium der fachgebundenen Hochschulzugang eröffnet.

Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums als beruflich Qualifizierte oder als beruflich Qualifizierter ist immer die Absolvierung eines Beratungsgesprächs (vor Immatrikulation bzw. Bewerbung).

Sollten Sie bereits an einer anderen bayerischen Universität ein Beratungsgespräch im gewünschten Studiengang absolviert haben, so wird der dortige Nachweis in der Regel anerkannt.

Hier geht es zur Anmeldung zum Beratungsgespräch:

https://www.ku.de/studium/informationen-fuer-studierende/studierendenbuero/bewerben-und-einschreiben/beruflich-qualifizierte

Was bedeutet der Status meiner Bewerbung/Einschreibung?

  • Status "eingegangen"

Erstmalig von Ihnen abgegebene Anträge inkl. dessen Antragsfächer erhalten den Status eingegangen. Anträge/Antragsfächer mit diesem Status sind im System lediglich gespeichert.

  • Status "in Bearbeitung"

Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird vom Sachbearbeiter geprüft.

  • Status "vorläufig ausgeschlossen"

Erscheint im Antragsfachstatus. Dieser Status wird Ihnen angezeigt, wenn Sie sich für einen Zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben und die geforderten Unterlagen zur Bewerbung unvollständig hochgeladen sind.

  • Status "gültig"

In den Status gültig wird ein geprüftes Antragsfach durch das Studierendenbüro versetzt, um Ihnen zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antragsfachs/Antrags abgeschlossen ist, alle Angaben korrekt sind und alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden. Alle Antragsfächer, die als gültig eingestuft werden, nehmen am Vergabeverfahren teil.

  • Status "ausgeschlossen"

Dieser Status wird Ihnen angezeigt, wenn Sie sich für einen Zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und auf Grund fehlender Unterlagen nicht am Vergabeverfahren beteiligt wurden. Den Ausschlussbescheid können Sie im Portal herunterladen.

  • Status "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich"

Sie erhalten je nach Verfahrensstand eine Zwischenmitteilung oder den Ablehnungsbescheid mit den Ablehnungsgründen. Den Bescheid können Sie im Portal herunterladen.

  • Status "Zulassungsangebot liegt vor"

Sie haben zu Ihrer Bewerbung eine Zulassung erhalten. Im Portal liegt der Zulassungsbescheid für Sie bereit.

  • Status "Immatrikulation beantragt"

In diesen Status wird ein Antrag/Antragsfach versetzt, wenn Sie die Online-Immatrikulation durchgeführt haben. Anträge/Antragsfächer mit diesem Status sind im System lediglich gespeichert. Sie müssen den Immatrikulationsantrag ausdrucken und mit den geforderten Unterlagen an das Studierendenbüro per Post senden.

  • Status "Immatrikulation in Bearbeitung"

Der Status zeigt an, dass der Immatrikulationsantrag eingegangen ist. Die Bearbeitung der Anträge kann zwei bis drei Wochen dauern.

  • Status "immatrikuliert"

Dieser Status wird Ihnen angezeigt, wenn Ihre Immatrikulation vom Studierendenbüro durchgeführt wurde. Die Zugangsdaten erhalten Sie auf dem Postweg.

Auf welchem Weg bekomme ich den Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid?

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden in der Regel online im Portal zur Verfügung gestellt. Im Bescheid finden Sie die Fristen für die Einschreibung und weitere Informationen zum Einschreibprozess.

Ist der Platz für zulassungsfreie grundständige Studiengänge sicher?

Ist Ihr gewünschter Studiengang zulassungsfrei, ist eine vorherige Bewerbung nicht erforderlich. Sie können diesen Studiengang studieren, sofern Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung besitzen und sich form- und fristgemäß einschreiben. Bitte beachten Sie ggf. weitere studiengangsspezifische Voraussetzungen wie zum Beispiel Vorpraktika oder Fremdsprachenkenntnisse.

Wie bewerbe ich mich für einen Masterstudiengang?

Für jeden Masterstudiengang ist eine Bewerbung über unser Portal erforderlich. Die für die Bewerbung notwendigen Dokumente müssen hochgeladen werden. Die formale Prüfung erfolgt im Studierendenbüro, die inhaltliche Prüfung wird von den jeweiligen Fachbereichen durchgeführt.

Die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide für Masterstudiengänge werden im Bewerber- und Einschreibportal als PDF-Dokument hinterlegt, das Sie selbst audrucken können.

Sobald ein Bescheid hinterlegt wird, ist dies mit einer Statusänderung Ihres Antrages verbunden. Über diese Statusänderung werden Sie per E-Mail informiert.

Welche Unterlagen werden bei der Einschreibung benötigt?

Hier finden Sie das Hinweisblatt der zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen.

 

Die Einschreibungsunterlagen müssen "fristgerecht" bei der KU eintreffen. Was bedeutet das?

Der Antrag auf Immatrikulation muss ausgedruckt, unterschrieben und mit den auf der Checkliste aufgeführten Unterlagen innerhalb der festgelegten Frist eingehen. Die Fristen für die Einschreibung in den zulassungsbeschränkten Studiengängen oder den Masterstudiengängen finden Sie im Zulassungsbescheid. Die Fristen für die Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge finden Sie hier.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages auf Einschreibung?

Die Anträge auf Einschreibung werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Ab dem Eingang Ihres Antrages dauert die Bearbeitung erfahrungsgemäß zwei bis drei Wochen, je nachdem wie viele Anträge zeitgleich im Studierendenbüro eingehen. Sollten Sie einen unvollständigen Antrag eingereicht haben, der Rückfragen notwendig macht, verlängert sich erfahrungsgemäß die Bearbeitungszeit.

Was ist eine beglaubigte Kopie?

Eine beglaubigte Kopie ist ordnungsgemäß, wenn sie alle der folgenden Merkmale enthält:

  1. Beglaubigungsvermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
  2. Originalunterschrift des Beglaubigenden zur Bestätigung des Beglaubigungsvermerks.
  3. Dienstsiegel, das in der Regel rund oder oval ist und ein Emblem - oft ein amtliches Wappen - und den Namen der Behörde enthält.
  4. Beglaubigungen von Privatpersonen, Rechtsanwälten, Krankenkassen, Banken werden nicht akzeptiert.

Muss ich krankenversichert sein, um studieren zu können?

Ja, alle Studierenden müssen den Krankenversicherungsstatus nachweisen. Dies geschieht über das elektronische Studierenden-Meldeverfahren.

Informationen zum Studienbeginn

Gibt es spezielle Einführungsveranstaltungen für Erstsemester?

Es werden jedes Jahr zahlreiche zentrale und fachspezifische Einführungsveranstaltungen, Kennenlernangebote und Orientierungshilfen angeboten. Sie lernen den Campus, die Bibliotheken und Einrichtungen und Ihren Studienort kennen. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Studierendenvertretung und die Studierendenberatung bei allen Fragen rund um das Studium und Campusleben zur Seite.

Hier finden Sie alle Veranstaltungen

Wann erhalte ich meine Zugangsdaten und die KU.Card?

Ihre Zugangsdaten sowie die KU.Card erhalten Sie per Post, sobald uns alle erforderlichen Unterlagen für die Einschreibung vorliegen.

Sollte die Freischaltung nicht funktionieren, wenden Sie sich an: it-support(at)ku.de

Wann beginnt das Semester? Wann sind Semesterferien? Was ist die vorlesungsfreie Zeit?

Die Semestertermine finden Sie hier.

An wen wende ich mich bei Fragen zu BAföG?

Informationen finden Sie hier.

Wo finde ich meine Bescheinigungen?

Im Studienservice können Sie Ihre Studien- (BAföG-Bescheinigung), Studienverlaufs- und Gebührenbescheinigung herunterladen und ausdrucken.

Die Stelle, bei der Sie eine solche Bescheinigung vorlegen, kann dann über eine Verifizierungsfunktion ebenfalls online die Echtheit dieser Bescheinigung überprüfen. In der Regel genügen zur Vorlage bei Behörden und sonstigen Stellen diese automatisiert erstellten Bescheinigungen.

Rund ums Studium

Warum kann ich mich nicht mit meinem Benutzernamen und Passwort im Studienservice anmelden?

Falls Sie sich mit Ihren Login Daten nicht anmelden können, kann es sein, dass Sie Ihren Account noch nicht freigeschaltet haben.

Die Zugangsdaten zur Freischaltung Ihres Studierenden-Accounts haben Sie nach der Immatrikulation per Post erhalten.

Sollte es nach der Freischaltung immer noch nicht funktionieren, wenden Sie sich an: it-support(at)ku.de

Wie ändere ich meine persönlichen Daten?

Bei einer Namensänderung wenden Sie sich per Mail an: studierendenbuero(at)ku.de

Bitte fügen Sie der E-Mail Ihren aktuellen Personalausweis oder eine Kopie der Heiratsurkunde etc. bei.

Ihre E-Mailadresse bleibt unverändert bestehen. Falls Sie diese ändern möchten, müssen Sie sich an das Rechenzentrum wenden (urz-sekretariat@ku.de).

Bei der Änderung der Staatsangehörigkeit wenden Sie sich ebenfalls per Mail an: studierendenbuero(at)ku.de

Bitte fügen Sie der E-Mail einen geeigneten Nachweis (z.B. Einbürgerungsurkunde) bei.

Ihre Postanschrift, E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer können Sie selbst in der Registerkarte "Kontaktdaten" unter studienservice.ku.de ändern.

Ich möchte meinen Studiengang oder mein Unterrichtsfach (Lehramt) wechseln. Wie geht das?

Wenn Sie Ihren Studiengang/Profil/Studienfach - beim Lehramt auch ein Unterrichts- oder Didaktikfach - wechseln möchten, ist dies grundsätzlich immer nur zum neuen Semester möglich; frühestens, wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind und spätestens vor Beginn des entsprechenden Semesters. Den Studiengang- oder Fachwechsel beantragen Sie beim Studierendenbüro.

Den Antrag auf Wechsel finden Sie hier.

Ich möchte einen Studiengang beenden, was muss ich machen?

Hier finden Sie den Antrag auf Beendigung.

Füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn anschließend per Mail an: studierendenbuero(at)ku.de

Die Bearbeitung des Antrags dauert ca. eine Woche. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Mail der Sachbearbeiterin.

Die Beendigung eines Studiengangs bedeutet nicht die Exmatrikulation!

Ich möchte in ein Vollzeit-/Teilzeitstudium wechseln, was muss ich machen?

Hier finden Sie den Antrag auf Wechsel in ein Teilzeit-, Vollzeitstudium.

Füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn anschließend per Mail an: studierendenbuero(at)ku.de

Die Bearbeitung des Antrags dauert ca. eine Woche. Die Einstufung in das Fachsemester erfolgt über das Prüfungsamt. Die Eintragung übernimmt das Studierendenbüro. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Mail der Sachbearbeiterin.

Wann und wie melde ich mich für das nächste Semester zurück? Ist mein Semesterbeitrag eingegangen? Warum wurde ich nicht rückgemeldet, obwohl ich den Semesterbeitrag gezahlt habe?

Hier finden Sie den Zeitraum, den Semesterbeitrag und die Kontodaten für die Rückmeldung zum nächsten Semester.

Ob der Semesterbeitrag eingegangen ist, können Sie selbst unter studienservice.ku.de einsehen.

Wenn Sie nicht rückgemeldet sind, obwohl Sie den Semesterbeitrag beglichen haben, kann es sein, dass Sie eine Rückmeldesperre haben. Die Sperre können Sie ebenfalls im Studienservice unter der Registerkarte "Zahlungen" einsehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an: studierendenbuero(at)ku.de

Warum lässt sich meine KU.Card nicht mehr validieren?

Infos zur KU.Card finden Sie hier.

Worin besteht der Unterschied zwischen Fachsemestern und Hochschulsemestern?

Sobald Sie sich an einer Hochschule in Deutschland (auch Fachhochschule) einschreiben, fangen Ihre Hochschulsemester an zu zählen.

Fachsemester bezeichnen hingegen die Anzahl an Semestern, während derer Sie regulär in einem Studiengang eingeschrieben sind und sich nicht in einem Urlaubssemester befinden. Die bei den Studiengängen angegebene Regelstudienzeit bezieht sich immer auf die Fachsemester.

Wie beantrage ich eine Beurlaubung? Was sind Urlaubssemester?

Der Antrag auf Beurlaubung ist zusammen mit einem geeigneten Nachweis während der jeweiligen Rückmeldefrist beim Studierendenbüro zu stellen bzw. einzureichen. Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.

Ein Urlaubssemester ist ein halbes Jahr Pause vom Studium, welches von Studenten an Hochschulen beantragt werden kann. Der Student bleibt zwar immatrikuliert, darf aber je nach Studien- oder Prüfungsordnung teilweise nicht am regulären Lehr- bzw. Prüfungsbetrieb teilnehmen.

Weitere Infos finden Sie hier.

Muss ich zum Zeitpunkt der Abgabe der Abschlussarbeit und Wiederholungsprüfungen immatrikuliert sein?

Ja. Sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Zulassung, während der Bearbeitung und am Tag der Abgabe der Abschlussarbeit müssen Sie regulär immatrikuliert sein. Für die Benotung und den Zeugnisantrag müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein.

Welche spezielle Ansprechpersonen gibt es für internationale Studierende?

Hier finden Sie Ansprechpartner aus dem International Office.

Ich hatte bei einer Sportveranstaltung/auf dem Weg zur Uni einen Unfall, wie und wem melde ich den Unfall?

Studierende sind bei allen studienbezogenen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert, die in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Verbindung zur Hochschule und deren Einrichtungen stehen. Versicherungsschutz besteht auch auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit.

Der Unfall ist durch Vorlage der ausgefüllten Unfallanzeige und ggf. des Wegeunfallfragebogens im Studierendenbüro anzuzeigen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ich bin an zwei Hochschulen immatrikuliert. Muss ich an beiden Hochschulen den Semesterbeitrag bezahlen?

Studierende, die an mehreren Hochschulen in Bayern immatrikuliert sind, sind nur bei dem Studierendenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation erfolgte. Dies gilt nicht für den Sozialwerksbeitrag. Dieser muss auch an der weiteren Hochschule entrichtet werden!

Das Studierendenbüro muss über die Doppelimmatrikulation informiert werden!

Werde ich automatisch exmatrikuliert oder muss ich einen Antrag stellen? Wie lange nach der Exmatrikulation habe ich Zugriff auf meinen Account?

Sofern Sie sich für das Folgesemester nicht fristgemäß rückmelden, werden Sie automatisch exmatrikuliert.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf Exmatrikulation beim Studierendenbüro zu stellen. Die Exmatrikulation ist nicht für einen vor dem Eingangsdatum des Antrags liegenden Zeitpunkt möglich. Nach Durchführung der Exmatrikulation wird Ihnen die Bescheinigung per Post zugesandt.

Der bereits entrichtete Semesterbeitrag kann nur erstattet werden, wenn die Exmatrikulation vor Semesterbeginn (im Wintersemester 01.10., im Sommersemester 01.04., FH-Studiengänge 15.03.) erfolgt.

Nach der Exmatrikulation haben Sie noch 4 Monate Zugriff auf KU.Campus/Studienservice. Danach läuft Ihre Benutzerkennung ab und Sie können sich nicht mehr anmelden.