HZB ist die Abkürzung für Hochschulzugangsberechtigung.
Eine Einschreibung ist nur mit einem entsprechenden Zulassungsbescheid möglich.
Bewerbungen bzw. Einschreibungen in höhere Fachsemester sind grundsätzlich zu einem Sommersemester als auch zu einem Wintersemester möglich. Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld die Studierendenberatung.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Bewerbungen für verschiedene Fachsemester eines Studiengangs sind nicht möglich!
Bitte prüfen Sie, ob die Bewerbungsphase für Ihren gewünschten Studiengang aktiv ist. Die Bewerbungsfristen finden Sie beim jeweiligen Studiengang auf der Studienangebotsseite.
Sie können sich für maximal zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben und für einen zulassungsfreien Studiengang.
Es macht keinen Sinn, die Einschreibung oder Bewerbung online durchzuführen, wenn Sie noch kein Abiturzeugnis erhalten haben. Sie müssen das Zeugnisdatum richtig (wie auf dem Zeugnis angegeben) auf der entsprechenden Seite im Portal eintragen und bei der Bewerbung auch hochladen.
Nein, Sie nehmen automatisch an jedem Nachrückverfahren teil, sofern Sie sich innerhalb der Fristen beworben haben.
Informationen zu unserem Studienangebot finden Sie hier.
Bitte beachten Sie das unterschiedliche Bewerbungsprozedere für zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge.
Die Zulassungsgrenzen der vergangenen Zulassungsverfahren sind Anhaltswerte, welche Chancen Sie auf einen Studienplatz im gewünschten Studium haben.
Diese finden Sie hier.
Wenn Sie weder das Abitur noch eine sonstige schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber schon länger arbeitstätig sind oder sogar eine berufliche Fortbildungsprüfung zum Meister, Fachwirt etc. bestanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Studium an einer Universität beginnen.
Je nach Ihrer individuellen beruflichen Qualifikation wird Ihnen hierbei der allgemeine Hochschulzugang oder über ein erfolgreich absolviertes Probestudium der fachgebundenen Hochschulzugang eröffnet.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums als beruflich Qualifizierte oder als beruflich Qualifizierter ist immer die Absolvierung eines Beratungsgesprächs (vor Immatrikulation bzw. Bewerbung).
Sollten Sie bereits an einer anderen bayerischen Universität ein Beratungsgespräch im gewünschten Studiengang absolviert haben, so wird der dortige Nachweis in der Regel anerkannt.
Hier geht es zur Anmeldung zum Beratungsgespräch:
Erstmalig von Ihnen abgegebene Anträge inkl. dessen Antragsfächer erhalten den Status eingegangen. Anträge/Antragsfächer mit diesem Status sind im System lediglich gespeichert.
Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird vom Sachbearbeiter geprüft.
Erscheint im Antragsfachstatus. Dieser Status wird Ihnen angezeigt, wenn Sie sich für einen Zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben und die geforderten Unterlagen zur Bewerbung unvollständig hochgeladen sind.
In den Status gültig wird ein geprüftes Antragsfach durch das Studierendenbüro versetzt, um Ihnen zu signalisieren, dass die Bearbeitung des Antragsfachs/Antrags abgeschlossen ist, alle Angaben korrekt sind und alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden. Alle Antragsfächer, die als gültig eingestuft werden, nehmen am Vergabeverfahren teil.
Dieser Status wird Ihnen angezeigt, wenn Sie sich für einen Zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und auf Grund fehlender Unterlagen nicht am Vergabeverfahren beteiligt wurden. Den Ausschlussbescheid können Sie im Portal herunterladen.
Sie erhalten je nach Verfahrensstand eine Zwischenmitteilung oder den Ablehnungsbescheid mit den Ablehnungsgründen. Den Bescheid können Sie im Portal herunterladen.
Sie haben zu Ihrer Bewerbung eine Zulassung erhalten. Im Portal liegt der Zulassungsbescheid für Sie bereit.
In diesen Status wird ein Antrag/Antragsfach versetzt, wenn Sie die Online-Immatrikulation durchgeführt haben. Anträge/Antragsfächer mit diesem Status sind im System lediglich gespeichert. Sie müssen den Immatrikulationsantrag ausdrucken und mit den geforderten Unterlagen an das Studierendenbüro per Post senden.
Der Status zeigt an, dass der Immatrikulationsantrag eingegangen ist. Die Bearbeitung der Anträge kann zwei bis drei Wochen dauern.
Dieser Status wird Ihnen angezeigt, wenn Ihre Immatrikulation vom Studierendenbüro durchgeführt wurde. Die Zugangsdaten erhalten Sie auf dem Postweg.
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden in der Regel online im Portal zur Verfügung gestellt. Im Bescheid finden Sie die Fristen für die Einschreibung und weitere Informationen zum Einschreibprozess.
Ist Ihr gewünschter Studiengang zulassungsfrei, ist eine vorherige Bewerbung nicht erforderlich. Sie können diesen Studiengang studieren, sofern Sie eine gültige Hochschulzugangsberechtigung besitzen und sich form- und fristgemäß einschreiben. Bitte beachten Sie ggf. weitere studiengangsspezifische Voraussetzungen wie zum Beispiel Vorpraktika oder Fremdsprachenkenntnisse.
Für jeden Masterstudiengang ist eine Bewerbung über unser Portal erforderlich. Die für die Bewerbung notwendigen Dokumente müssen hochgeladen werden. Die formale Prüfung erfolgt im Studierendenbüro, die inhaltliche Prüfung wird von den jeweiligen Fachbereichen durchgeführt.
Die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide für Masterstudiengänge werden im Bewerber- und Einschreibportal als PDF-Dokument hinterlegt, das Sie selbst audrucken können.
Sobald ein Bescheid hinterlegt wird, ist dies mit einer Statusänderung Ihres Antrages verbunden. Über diese Statusänderung werden Sie per E-Mail informiert.
Hier finden Sie das Hinweisblatt der zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen.
Der Antrag auf Immatrikulation muss ausgedruckt, unterschrieben und mit den auf der Checkliste aufgeführten Unterlagen innerhalb der festgelegten Frist eingehen. Die Fristen für die Einschreibung in den zulassungsbeschränkten Studiengängen oder den Masterstudiengängen finden Sie im Zulassungsbescheid. Die Fristen für die Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge finden Sie hier.
Die Anträge auf Einschreibung werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Ab dem Eingang Ihres Antrages dauert die Bearbeitung erfahrungsgemäß zwei bis drei Wochen, je nachdem wie viele Anträge zeitgleich im Studierendenbüro eingehen. Sollten Sie einen unvollständigen Antrag eingereicht haben, der Rückfragen notwendig macht, verlängert sich erfahrungsgemäß die Bearbeitungszeit.
Eine beglaubigte Kopie ist ordnungsgemäß, wenn sie alle der folgenden Merkmale enthält:
Ja, alle Studierenden müssen den Krankenversicherungsstatus nachweisen. Dies geschieht über das elektronische Studierenden-Meldeverfahren.
Es werden jedes Jahr zahlreiche zentrale und fachspezifische Einführungsveranstaltungen, Kennenlernangebote und Orientierungshilfen angeboten. Sie lernen den Campus, die Bibliotheken und Einrichtungen und Ihren Studienort kennen. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Studierendenvertretung und die Studierendenberatung bei allen Fragen rund um das Studium und Campusleben zur Seite.
Hier finden Sie alle Veranstaltungen
Ihre Zugangsdaten sowie die KU.Card erhalten Sie per Post, sobald uns alle erforderlichen Unterlagen für die Einschreibung vorliegen.
Sollte die Freischaltung nicht funktionieren, wenden Sie sich an: it-support(at)ku.de
Die Semestertermine finden Sie hier.
Informationen finden Sie hier.
Im Studienservice können Sie Ihre Studien- (BAföG-Bescheinigung), Studienverlaufs- und Gebührenbescheinigung herunterladen und ausdrucken.
Die Stelle, bei der Sie eine solche Bescheinigung vorlegen, kann dann über eine Verifizierungsfunktion ebenfalls online die Echtheit dieser Bescheinigung überprüfen. In der Regel genügen zur Vorlage bei Behörden und sonstigen Stellen diese automatisiert erstellten Bescheinigungen.
Falls Sie sich mit Ihren Login Daten nicht anmelden können, kann es sein, dass Sie Ihren Account noch nicht freigeschaltet haben.
Die Zugangsdaten zur Freischaltung Ihres Studierenden-Accounts haben Sie nach der Immatrikulation per Post erhalten.
Sollte es nach der Freischaltung immer noch nicht funktionieren, wenden Sie sich an: it-support(at)ku.de
Bei einer Namensänderung wenden Sie sich per Mail an: studierendenbuero(at)ku.de
Bitte fügen Sie der E-Mail Ihren aktuellen Personalausweis oder eine Kopie der Heiratsurkunde etc. bei.
Ihre E-Mailadresse bleibt unverändert bestehen. Falls Sie diese ändern möchten, müssen Sie sich an das Rechenzentrum wenden (urz-sekretariat@ku.de).
Bei der Änderung der Staatsangehörigkeit wenden Sie sich ebenfalls per Mail an: studierendenbuero(at)ku.de
Bitte fügen Sie der E-Mail einen geeigneten Nachweis (z.B. Einbürgerungsurkunde) bei.
Ihre Postanschrift, E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer können Sie selbst in der Registerkarte "Kontaktdaten" unter studienservice.ku.de ändern.
Wenn Sie Ihren Studiengang/Profil/Studienfach - beim Lehramt auch ein Unterrichts- oder Didaktikfach - wechseln möchten, ist dies grundsätzlich immer nur zum neuen Semester möglich; frühestens, wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind und spätestens vor Beginn des entsprechenden Semesters. Den Studiengang- oder Fachwechsel beantragen Sie beim Studierendenbüro.
Den Antrag auf Wechsel finden Sie hier.
Hier finden Sie den Antrag auf Beendigung.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn anschließend per Mail an: studierendenbuero(at)ku.de
Die Bearbeitung des Antrags dauert ca. eine Woche. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Mail der Sachbearbeiterin.
Die Beendigung eines Studiengangs bedeutet nicht die Exmatrikulation!
Hier finden Sie den Antrag auf Wechsel in ein Teilzeit-, Vollzeitstudium.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn anschließend per Mail an: studierendenbuero(at)ku.de
Die Bearbeitung des Antrags dauert ca. eine Woche. Die Einstufung in das Fachsemester erfolgt über das Prüfungsamt. Die Eintragung übernimmt das Studierendenbüro. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Mail der Sachbearbeiterin.
Hier finden Sie den Zeitraum, den Semesterbeitrag und die Kontodaten für die Rückmeldung zum nächsten Semester.
Ob der Semesterbeitrag eingegangen ist, können Sie selbst unter studienservice.ku.de einsehen.
Wenn Sie nicht rückgemeldet sind, obwohl Sie den Semesterbeitrag beglichen haben, kann es sein, dass Sie eine Rückmeldesperre haben. Die Sperre können Sie ebenfalls im Studienservice unter der Registerkarte "Zahlungen" einsehen.
Bei Fragen wenden Sie sich an: studierendenbuero(at)ku.de
Infos zur KU.Card finden Sie hier.
Sobald Sie sich an einer Hochschule in Deutschland (auch Fachhochschule) einschreiben, fangen Ihre Hochschulsemester an zu zählen.
Fachsemester bezeichnen hingegen die Anzahl an Semestern, während derer Sie regulär in einem Studiengang eingeschrieben sind und sich nicht in einem Urlaubssemester befinden. Die bei den Studiengängen angegebene Regelstudienzeit bezieht sich immer auf die Fachsemester.
Der Antrag auf Beurlaubung ist zusammen mit einem geeigneten Nachweis während der jeweiligen Rückmeldefrist beim Studierendenbüro zu stellen bzw. einzureichen. Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.
Ein Urlaubssemester ist ein halbes Jahr Pause vom Studium, welches von Studenten an Hochschulen beantragt werden kann. Der Student bleibt zwar immatrikuliert, darf aber je nach Studien- oder Prüfungsordnung teilweise nicht am regulären Lehr- bzw. Prüfungsbetrieb teilnehmen.
Weitere Infos finden Sie hier.
Ja. Sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Zulassung, während der Bearbeitung und am Tag der Abgabe der Abschlussarbeit müssen Sie regulär immatrikuliert sein. Für die Benotung und den Zeugnisantrag müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein.
Hier finden Sie Ansprechpartner aus dem International Office.
Studierende sind bei allen studienbezogenen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert, die in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Verbindung zur Hochschule und deren Einrichtungen stehen. Versicherungsschutz besteht auch auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit.
Der Unfall ist durch Vorlage der ausgefüllten Unfallanzeige und ggf. des Wegeunfallfragebogens im Studierendenbüro anzuzeigen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Studierende, die an mehreren Hochschulen in Bayern immatrikuliert sind, sind nur bei dem Studierendenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation erfolgte. Dies gilt nicht für den Sozialwerksbeitrag. Dieser muss auch an der weiteren Hochschule entrichtet werden!
Das Studierendenbüro muss über die Doppelimmatrikulation informiert werden!
Sofern Sie sich für das Folgesemester nicht fristgemäß rückmelden, werden Sie automatisch exmatrikuliert.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf Exmatrikulation beim Studierendenbüro zu stellen. Die Exmatrikulation ist nicht für einen vor dem Eingangsdatum des Antrags liegenden Zeitpunkt möglich. Nach Durchführung der Exmatrikulation wird Ihnen die Bescheinigung per Post zugesandt.
Der bereits entrichtete Semesterbeitrag kann nur erstattet werden, wenn die Exmatrikulation vor Semesterbeginn (im Wintersemester 01.10., im Sommersemester 01.04., FH-Studiengänge 15.03.) erfolgt.
Nach der Exmatrikulation haben Sie noch 4 Monate Zugriff auf KU.Campus/Studienservice. Danach läuft Ihre Benutzerkennung ab und Sie können sich nicht mehr anmelden.