Angehende Studierende müssen gegenüber der Hochschule für die Einschreibung ihren Versicherungsstatus nachweisen.
Bitte fordern Sie daher bei Ihrer Krankenkasse einen Nachweis über Ihren Versichertenstatus an, damit dieser an uns gemeldet wird. Bitte geben Sie hierbei unsere Absendernummer H0000834 an.
Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt dann den Nachweis über den Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren direkt an die Hochschule.
Ihr Versicherungsstatus muss dabei immer von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland geprüft und übermittelt werden.
Private Krankenkassen können den Versicherungsstatus nicht bestätigen.
Die Meldung enthält neben dem Versichertenstatus auch Angaben über Name, Geschlecht, Anschrift und Geburtsdatum sowie die Krankenversichertennummer.
Für die Abgabe der Meldung des Versicherungsstatus sind zuständig:
Für einen bereits bei einer Krankenkasse Versicherten die Krankenkasse, bei der er versichert ist oder mit Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung versichert sein wird,
Für einen versicherungsfreien oder für einen nicht versicherungspflichtigen Studierenden die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand,
Für einen Studierenden, der von der Versicherungspflicht befreit (zum Beispiel privat versicherte Studierende) worden ist, die Krankenkasse, die die Befreiung vorgenommen hat,
Im Übrigen eine der Krankenkassen, die bei Versicherungspflicht gewählt werden könnte.
Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erteilen die Krankenkassen.
Die Universität bestätigt der zuständigen Krankenkasse ebenfalls elektronisch dann Ihre Einschreibung, sobald die Immatrikulation abgeschlossen ist.
Hinweis: Wenn während des Studiums Änderungen eintreten (z.B. Wechsel der Krankenkasse, Beendigung des Versicherungsverhältnisses, Zahlungsverzug der Krankenkassenbeiträge) erfolgen automatisch Meldungen zwischen Krankenkassen und Universität. Dies kann dann auch dazu führen, dass Sie nicht rückgemeldet und exmatrikuliert werden, wenn keine entsprechende Meldung der Krankenversicherung vorliegt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige(n) Sachbarbeiter/innen.
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