Angehende Studierende müssen gegenüber der Hochschule für die Einschreibung ihren Versicherungsstatus nachweisen. Fordern Sie daher bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse einen Nachweis über Ihren Versichertenstatus an. Sie müssen keine Papier- oder pdf-Bescheinigung mehr vorlegen!
Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt dann den Nachweis über den Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren direkt an die Hochschule. Private Krankenkassen können den Versicherungsstatus nicht bestätigen.
Geben Sie hierbei unsere Absendernummer H0000834 an.
Die Universität bestätigt der zuständigen Krankenkasse ebenfalls elektronisch Ihre Einschreibung, sobald die Immatrikulation abgeschlossen ist.
Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Nachweis über den Versicherungsstatus an. Ihre Krankenkasse übermittelt uns dann direkt und ausschließlich elektronisch die Daten (Meldung M10).
Auch wenn Sie nicht gesetzlich versichert sind, benötigen wir die Meldung (M10) einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Nachweise von privaten Krankenkassen sind nicht ausreichend.
Falls schon einmal eine gesetzliche Versicherung in Deutschland bestand, beantragen Sie bei Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse eine Befreiung von der Versicherungspflicht.
Falls Sie noch nie in Deutschland gesetzlich versichert waren, können Sie die Befreiung bei einer beliebigen deutschen gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Bitte wenden Sie sich trotzdem an eine deutsche Krankenkasse und lassen uns einen Nachweis über den Versicherungsstatus zusenden.
Falls Sie noch nie in Deutschland gesetzlich versichert waren bzw. noch im Ausland versichert sind, melden Sie sich bei einer beliebigen deutschen gesetzlichen Krankenkasse und bitten Sie diese um eine entsprechende Meldung (M10) an die KU.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung
Wenn während des Studiums Änderungen eintreten (z.B. Wechsel der Krankenkasse, Beendigung des Versicherungsverhältnisses, Zahlungsverzug der Krankenkassenbeiträge) erfolgen automatisch Meldungen zwischen Krankenkassen und Universität. Dies kann dann auch dazu führen, dass Sie nicht rückgemeldet oder exmatrikuliert werden, wenn keine entsprechende Meldung der Krankenversicherung vorliegt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige*n Sachbearbeiter*in.
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