Krankenversicherung

Angehende Studierende müssen gegenüber der Hochschule für die Einschreibung ihren Versicherungsstatus nachweisen. Fordern Sie daher bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse einen Nachweis über Ihren Versichertenstatus an. Sie müssen keine Papier- oder pdf-Bescheinigung mehr vorlegen!

Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt dann den Nachweis über den Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren direkt an die Hochschule. Private Krankenkassen können den Versicherungsstatus nicht bestätigen.

Geben Sie hierbei unsere Absendernummer H0000834 an.

Die Universität bestätigt der zuständigen Krankenkasse ebenfalls elektronisch Ihre Einschreibung, sobald die Immatrikulation abgeschlossen ist.

Ich bin bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert

Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Nachweis über den Versicherungsstatus an. Ihre Krankenkasse übermittelt uns dann direkt und ausschließlich elektronisch die Daten (Meldung M10).

Ich bin nicht gesetzlich versichert (z.B. private oder ausländische Versicherung)

Falls schon mal eine gesetzliche Versicherung in Deutschland bestand, beantragen Sie bei Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse eine Befreiung von der Versicherungspflicht.

Falls Sie noch nie in Deutschland gesetzlich versichert waren, können Sie die Befreiung bei jeder deutschen gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Ich bin aufgrund meines Alters nicht versicherungspflichtig

Bitte wenden Sie sich trotzdem an eine deutsche Krankenkasse und lassen uns einen Nachweis über den Versicherungsstatus zusenden.

Hinweis:

Wenn während des Studiums Änderungen eintreten (z.B. Wechsel der Krankenkasse, Beendigung des Versicherungsverhältnisses, Zahlungsverzug der Krankenkassenbeiträge) erfolgen automatisch Meldungen zwischen Krankenkassen und Universität. Dies kann dann auch dazu führen, dass Sie nicht rückgemeldet und exmatrikuliert werden, wenn keine entsprechende Meldung der Krankenversicherung vorliegt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige(n) Sachbarbeiter/innen.