Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie weder das Abitur noch eine sonstige schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber schon länger berufstätig sind oder sogar eine berufliche Fortbildungsprüfung zum Meister, Fachwirt, etc. bestanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Studium an einer Universität beginnen.

Je nach Ihrer individuellen beruflichen Qualifikation wird Ihnen hierbei der allgemeine oder über ein erfolgreich absolviertes Probestudium der fachgebundener Hochschulzugang eröffnet.

Hinweis: Die rechtlichen Bestimmungen über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung finden Sie in den §§ 29 ff der Qualifikationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Weitere Informationen zum Verfahren an der KU finden Sie hier.

Beruflich Qualifizierte beachten bitte, dass sie das erforderliche Beratungsgespräch bereits vor der Bewerbung bzw. Immatrikulation absolviert haben müssen. Weitere Informationen zur beruflichen Qualifikation finden Sie hier.