Beurlaubung

Sind Studierende aus wichtigem Grund verhindert, in einem Semester Lehrveranstaltungen zu besuchen, so können sie unter Vorlage eines Urlaubsantrages und entsprechender Nachweise eine Beurlaubung beantragen.

Antrag auf Beurlaubung

Der Antrag ist jeweils nur für ein Semester und unter Vorlage geeigneter Nachweise während der jeweiligen Rückmeldefrist zu stellen bzw. einzureichen. Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.

Die Anträge für ein Sommersemester sind bis spätestens 30. April und für ein Wintersemester bis spätestens 31. Oktober zu stellen.

Eine Beurlaubung für das erste Semester einer Neu- oder Ersteinschreibung ist nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. eine plötzlich auftretende Krankheit) möglich.

Eine genehmigte Beurlaubung kann - nur auf schriftlichen Antrag - allenfalls bis zu vorstehend genannten Termin in eine Rückmeldung umgewandelt werden.

Der Semesterbeitrag in Höhe von 71,00€ ist auch für die Dauer der Beurlaubung zu entrichten.

 

Hinweise zur Beurlaubung

Es können während der Beurlaubung bis auf Wiederholungsprüfungen keine Studien- und Prüfungsleistungen an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt erbracht werden. Die wegen Mutterschafts-/Erziehungsurlaub/Pflege naher Angehöriger vom Studium Beurlaubten sind von dieser Regelung ausgenommen.

Prüfungs- bzw. Wiederholungsfristen werden durch eine Beurlaubung nicht unterbrochen oder verlängert!

Während des gesamten Studienverlaufs kann eine Beurlaubung in der Regel nur für insgesamt zwei Semester gewährt werden. Zeiten von Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub (bis zu drei Jahren ab Geburt des Kindes oder Zeiten für die Pflege naher Angehöriger) werden auf diese Höchstbeurlaubungszeit jedoch nicht angerechnet.

Bei einer Beurlaubung wegen eines Auslandsstudiums werden die Urlaubssemester auf die Fach-/Prüfungssemester grundsätzlich nicht angerechnet, es sei denn, die an der ausländischen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden hier auf das Studium angerechnet.

 

Wichtige Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters - insbesondere zur Begründung der Beurlaubung finden Sie in der Immatrikulationssatzung.

 

Informationen für angehende und studierende Eltern an der Kath. Universität Eichstätt-Ingolstadt

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Mutterschutz Studierende