Beurlaubung

Sind Studierende aus wichtigem Grund verhindert, in einem Semester Lehrveranstaltungen zu besuchen, so können sie unter Vorlage eines Urlaubsantrages und entsprechender Nachweise eine Beurlaubung beantragen.

Hinweise zur Beurlaubung

Während des gesamten Studienverlaufs kann eine Beurlaubung in der Regel nur für insgesamt zwei Semester gewährt werden. Zeiten von Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub (bis zu drei Jahren ab Geburt des Kindes oder Zeiten für die Pflege naher Angehöriger) werden auf diese Höchstbeurlaubungszeit jedoch nicht angerechnet.

Bei einer Beurlaubung wegen eines Auslandsstudiums werden die Urlaubssemester auf die Fach-/Prüfungssemester grundsätzlich nicht angerechnet, es sei denn, die an der ausländischen Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden hier auf das Studium angerechnet.

Es können während der Beurlaubung bis auf Wiederholungsprüfungen keine Studien- und Prüfungsleistungen an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt erbracht werden. Die wegen Mutterschafts-/Erziehungsurlaub vom Studium Beurlaubten sind von dieser Regelung ausgenommen.

Prüfungs- bzw. Wiederholungsfristen werden durch eine Beurlaubung nicht unterbrochen oder verlängert!

 

Wichtige Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters - insbesondere zur Begründung der Beurlaubung finden Sie in der Immatrikulationssatzung.

 

Informationen für angehende und studierende Eltern an der Kath. Universität Eichstätt-Ingolstadt

→weitere Hinweise für studierende Eltern an der KU←

Antrag auf Beurlaubung

Der Antrag ist jeweils nur für ein Semester und unter Vorlage geeigneter Nachweise während der jeweiligen Rückmeldefrist zu stellen bzw. einzureichen. Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.

Eine Beurlaubung für das erste Semester einer Neu- oder Ersteinschreibung ist in Ausnahmefällen (z. B. eine plötzlich auftretende Krankheit) möglich.

Bei später eintretenden Beurlaubungsgründen kann der Antrag bis spätestens zum Ende des ersten Vorlesungsmonats gestellt werden. Eine genehmigte Beurlaubung kann - nur auf schriftlichen Antrag - allenfalls bis zu vorstehend genannten Termin in eine Rückmeldung umgewandelt werden.

Der Semesterbeitrag in Höhe von 71,00€ ist auch für die Dauer der Beurlaubung zu entrichten.

Die Anträge für das Sommersemester sind bis spät. 30. April und für das Wintersemester bis spät. 31. Oktober zu stellen.

Mutterschutz Studierende