FAQs - Staatsexamen

Anmeldung/Zulassung

Muss ich bei der Ablegung/Wiederholung des Staatsexamens immatrikuliert sein?

Sie müssen sich nicht immatrikulieren/rückmelden, es sei denn, es fehlen noch Studien- oder Prüfungsleistungen, die für die Zulassung zum Examen erforderlich sind.

Trotzdem empfehlen wir Ihnen eine Immatrikulation, da Sie dadurch weiterhin Zugriff auf KU.Campus, das Studierendenportal (Infomaterial) und die Bibliothek etc. haben.

Wann kann ich mich für das Examen anmelden?

Sie können sich zweimal jährlich für das Staatsexamen anmelden:

  • Frühjahrstermin: vom 25. Mai bis zum 25. Juli
  • Herbsttermin: vom 1. Dezember bis zum 1. Februar

Die genauen Termine finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Wie kann ich mich für das Staatsexamen (EWS, Fächer, Erweiterung) anmelden?

Die Anmeldung zum Examen erfolgt online über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über folgendem Link: 
https://www.km.bayern.de/termine/staatspruefungen

Am Ende des Anmeldeprozesses wird der Anmeldebogen (Teil A) erstellt.
Drucken Sie diesen aus und reichen Sie diesen bitte unterschrieben zusammen mit den bereits vorliegenden Zulassungsnachweisen innerhalb der Anmeldefrist im Prüfungsamt ein.

Nachdem die Anmeldung vom Prüfungsamt erfasst wurde, erhalten Sie eine kurze Mail.
Bitte beachten Sie, dass dies einige Zeit in Anspruch nimmt.

Muss ich bei jeder Anmeldung eine Geburtsurkunde im Original einreichen?

Die Geburtsurkunde muss im Original nur bei der ersten Anmeldung (EWS-Examen) mit eingereicht werden.
Sie erhalten diese im Standesamt ihres Geburtsortes.

Sollten Sie sich ein weiteres Mal zum Examen anmelden (Antritt nach Rücktritt, Wiederholung, etc.) dann muss keine Geburtsurkunde mehr eingereicht werden.

Kann ich das EWS-Examen vorziehen?

Sollten Sie bereits alle erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen gem. § 22 LPO I erfüllen und auch gem. der für Sie gültigen FPO Erziehungswissenschaften alle erforderlichen Module erfolgreich und vollständig absolviert haben, so können Sie das EWS-Examen auch vorziehen.

Falls Sie zum Zeitpunkt der Examensanmeldung die erforderlichen Leistungsnachweise noch nicht erbracht haben, können Sie sich trotzdem anmelden.
Voraussetzung ist, dass Sie die Nachweise spätestens zwei Arbeitstage vor Ihrer ersten persönlichen Prüfung fristgerecht vorlegen.

Wie kann ich meine absolvierten Module für die Zulassung zum EWS-Examen überprüfen?

Für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für das EWS-Examen ist die für Sie gültige Fachprüfungsordnung in Erziehungswissenschaften und die LPO I relevant.

Des Weiteren können Sie zur Hilfestellung auch die Formulare auf der Homepage zum Staatsexamen unter Zulassungsvoraussetzungen Modulprüfungen (EWS-Staatsexamen)

www.ku.de/studium/informationen-fuer-studierende/pruefungsamt/lehramtplus/staatsexamen

Wie kann ich meine absolvierten Module für die Zulassung zum Examen der Fächerverbindung oder Erweiterungen überprüfen?

Für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sind die für Sie gültigen Fachprüfungsordnungen und die LPO I relevant.

Sollten Sie Hilfe für die Überprüfung Ihrer absolvierten Module benötigen, so können Sie den Modulcheck nutzen:

www.ku.de/studium/informationen-fuer-studierende/studierendenportal/studierendenberatung/materialien-fuer-lehramtstudierende/modulcheckvorlagen

Hierfür sollten Sie vorab ein vorläufiges Transcript of Records bei Ihrer Sachbearbeiterin im Prüfungsamt zum Download beantragen.

Bis wann kann ich spätestens meine Nachweise oder absolvierten Module für die Zulassung einreichen?

Falls Ihre Leistungen oder Nachweise zum Zeitpunkt der Anmeldung noch unvollständig sind, können Sie diese bis spätestens zwei Arbeitstage vor Ihrer ersten persönlichen Prüfung im Prüfungsamt nachreichen.

Am besten vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit ihrer zuständigen Sachbearbeiterin www.ku.de/studium/informationen-fuer-studierende/pruefungsamt/ansprechpersonen/lehramtplus im Prüfungsamt oder erledigen es im Rahmen der offenen Sprechstunde www.ku.de/studium/informationen-fuer-studierende/pruefungsamt/sprechstunden, da Sie zur endgültigen Zulassung auch das bedingte Zulassungsschreiben im Prüfungsamt vorlegen müssen.

Sie erhalten das bedingte Zulassungsschreiben nur, wenn Sie nach Ablauf der Rücktrittsfrist noch nicht alle Zulassungsnachweise im Prüfungsamt vorgelegt haben.
Diese sollten jedoch so früh wie möglich im Prüfungsamt vorgelegt werden, damit Sie gleich direkt vollständig zum Staatsexamen zugelassen werden können.
 

Kann ich vom Staatsexamen nach der Anmeldung nochmal zurücktreten?

Bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist können Sie noch von den Examensprüfungen zurücktreten.

Hierzu ist folgendes Formular auszufüllen und im Prüfungsamt einzureichen.

Die Rücktrittsfristen finden Sie auf der Homepage zum Staatsexamen unter „Wichtige Termine“.

www.ku.de/studium/informationen-fuer-studierende/pruefungsamt/lehramtplus/staatsexamen

Wann muss ich spätestens zum Fächer-Examen antreten? (Erreichen der Meldefrist) - entfällt ab Herbst 2025

Die Meldefrist ist gem. § 31 Abs. 2 LPO I wie folgt erreicht:

  • Grundschule → 12 Fachsemester
    • mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt → 14 Fachsemester
  • Mittelschule → 12 Fachsemester
    • mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt → 14 Fachsemester
  • Realschule → 12 Fachsemester
    • mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt → 14 Fachsemester
  • Gymnasium → 14 Fachsemester
    • mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt → 15 Fachsemester

Wenn Sie diese Frist überschreiten, gilt die Prüfung als erstmals nicht bestanden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Prüfung innerhalb eines Jahres zu wiederholen.

Wichtig:
Die Semester während der Corona-Pandemie (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022) werden nicht als Fachsemester angerechnet, sofern Sie in dieser Zeit in Ihrem Lehramtsstudiengang immatrikuliert waren.

Schriftliche Hausarbeit („Zulassungsarbeit“)

Kann ich meine Abgabefrist der Zulassungsarbeit verlängern?

Eine Verlängerung der Abgabefrist ist möglich, wenn die prüfende Person eine Nachfrist gewährt und den Antrag entsprechend unterschreibt.
Der Verlängerungsantrag ist spätestens bis zur ursprünglichen Abgabefrist der schriftlichen Hausarbeit im Prüfungsamt einzureichen.

Fristende mit Verlängerung:

  • Frühjahrstermin: 01. Oktober
  • Herbsttermin: 01. April

Wo und in welcher Anzahl gebe ich die Zulassungsarbeit ab?

nur Staatsexamen
Die schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) geben Sie einmal direkt bei Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten zusammen mit dem Formular „Gutachten über die schriftliche Hausarbeit“ ab.

Lassen Sie sich dabei die „Empfangsbestätigung“ unterschreiben und reichen Sie diese zusammen mit einem weiteren Exemplar im Prüfungsamt ein.

Für das Exemplar im Prüfungsamt muss der Aufkleber für die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit passend zu Ihrer Schulart ausgefüllt und aufgeklebt werden.

Die Formulare finden Sie auf der Homepage zum Staatsexamen unter der Rubrik „schriftliche Hausarbeit“.
www.ku.de/studium/informationen-fuer-studierende/pruefungsamt/lehramtplus/staatsexamen


Staatsexamen und Bachelorabschluss (LehramtPlus) - Einschreibung vor Wintersemester 2022/2023
Wenn Sie gleichzeitig mit dem Staatsexamen auch den Bachelorabschluss erwerben möchten, müssen Sie drei gebundene Exemplare Ihrer Bachleorarbeit im Prüfungsamt einreichen. Zusätzlich ist die digitale Version der Bachelorarbeit per E-Mail (über Ihre KU-E-Mail-Adresse) über das Kontaktformular des Prüfungsamts einzureichen. Eine vorherige Anmeldung der Bachelorarbeit ist erforderlich.

Bitte fügen Sie außerdem die Formulare „Gutachten über die schriftliche Hausarbeit“ und „Empfangsbestätigung“ sowie den Aufkleber für die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit bei. Die Unterlagen finden Sie auf der Website über das Erste Staatsexamen. Bitte füllen Sie die Formulare mit Ihren persönlichen Daten bereits aus. 

 

Staatsexamen und Bachelorabschluss (LehramtPlus) - Einschreibung ab Wintersemester 2022/2023
Wenn Sie zusätzlich zum Staatsexamen einen Bachelorabschluss erwerben möchten, müssen Sie sich in den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU im Profil lehramtsgeeignet einschreiben. Sobald Sie die hierfür erforderlichen 170 ECTS-Punkte erworben haben, Ist der "Zeugnisantrag Teil 1" im Prüfungsamt einzureichen, In diesem Falle geben Sie (zeitgleich) insgesamt 3 Exemplare mit dem Titel "schriftliche Hausarbeit" im Prüfungsamt ab. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist hier nicht erforderlich.

Bitte fügen Sie außerdem die Formulare „Gutachten über die schriftliche Hausarbeit“ und „Empfangsbestätigung“ sowie den Aufkleber für die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit bei. Die Unterlagen finden Sie auf der Website über das Erste Staatsexamen. Bitte füllen Sie die Formulare mit Ihren persönlichen Daten bereits aus.

Detailliertere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie auf der jeweiligen Studiengangswebsite unter  “LehramtPlus”.

Wie erfahre ich die Note meiner Zulassungsarbeit?

Die Note Ihrer schriftlichen Hausarbeit wird Ihnen ausschließlich über die offizielle Notenmitteilung zur Ersten Staatsprüfung (Fächerverbindung) mitgeteilt. Eine Verbuchung der Note in Ihrem Notenauszug erfolgt nicht.

Schriftliche Staatsexamensprüfungen

Was muss ich zur Prüfung mitbringen?

  • Personalausweis
  • Zulassungsschreiben des Kultusministeriums und ggf. Mail des Prüfungsamtes als Ersatz für den Stempel
  • Schreibutensilien

Welche Hilfsmittel darf ich zur Prüfung verwenden?

Die zugelassenen Hilfsmittel entnehmen Sie dem Merkblatt, das dem Zulassungsschreiben vom Kultusministerium beiliegt.

Bitte beachten Sie, dass es Prüfungen gibt, bei denen ausschließlich die vom Prüfungsamt bereitgestellten Hilfsmittel verwendet werden dürfen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich zu den Prüfungen krank werde?

In diesem Fall benötigen Sie ein amtsärztliches Attest, das Ihre Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag bestätigt, welches unverzüglich im Prüfungsamt einzureichen ist.

Sie müssen spätestens am Tag der Prüfung untersucht werden. Vereinbaren Sie deshalb umgehend einen Termin beim Gesundheitsamt.

Falls Sie bereits vorher krank waren, denken Sie daran, ein hausärztliches Attest mit Diagnose zum Termin beim Amtsarzt mitzubringen.

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen

Bis wann kann ich Unterlagen der erforderlichen Anlage des Anmeldeantrags nachreichen?

  • Grundsätzlich ist der Antrag vollständig mit den angegebenen Anlagen bis Meldeschluss vorzulegen. 
    Die im Antrag genannte Nachreichfrist (01.07.) gilt nur für das Erweiterte Führungszeugnis und das Zeugnis des Gesundheitsamtes sowie in Ausnahmefällen für einzelne Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass es empfehlenswert ist, frühzeitig einen Termin im Gesundheitsamt zu vereinbaren.
  • Alle Unterlagen, welche bis zum 01.07. nicht bei der Außenstelle des Prüfungsamtes eingehen, müssen selbstständig bei dem entsprechenden Regierungsbezirk nachgereicht werden

Wie gehe ich vor, falls ich noch kein Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung erhalten habe?

  • Das Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung kann ebenfalls bis zum 01.07. in der Außenstelle des Prüfungsamtes nachgereicht werden.
  • Ab dem 01.07. muss das Zeugnis selbstständig bei dem entsprechenden Regierungsbezirk nachgereicht werden.

Muss ich meine Geburtsurkunde und die beglaubigte Abschrift des Abiturzeugnisses erneut einreichen?

  • Die Geburtsurkunde wurde mit Antritt des 1. Staatsexamens bereits bei der Außenstelle des Prüfungsamtes eingereicht. Diese muss nicht mehr eingereicht werden.
  • Die beglaubigte Abschrift des Abiturzeugnisses muss bei der Außenstelle des Prüfungsamtes eingereicht werden. Auf das Exemplar, dass bei der Aufnahme des Studiums im Studierendenbüro eingereicht wurde, hat die Außenstelle keinen Zugriff

Welche Ausweisdokumente muss ich bei einer doppelten Staatsbürgerschaft einreichen?

Bitte reichen Sie zu beiden Staatsbürgerschaften eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Personalausweises und/oder des Reisepasses ein.

Wo erhalte ich eine "Amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des am Tag des Dienstantritts gültigen Personalausweises oder Reisepasses"?

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Meldebehörde.