Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

Aktuelles

Hinweis zur eingeschränkten Erreichbarkeit

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu erledigen.
Wegen des Vorrangs der zu  bearbeitenden Prüfungs- und Fristangelegenheiten sowie der hohen Arbeitsbelastung ist es nicht immer möglich, innerhalb von 3 Tagen zu antworten.
Insbesondere arbeitsaufwändige Serviceleistungen können derzeit nur sehr eingeschränkt erbracht werden.

Bitte wenden Sie sich nur an den für Sie zuständigen Teilbereich.

Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen

Bitte beachten Sie zur Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen die aktuellen Termine, welche Sie auch weiter unten unter der Rubrik "Termine" finden.

Änderungen zum Orientierungs- und Betriebspraktikum

Bekanntmachung über die Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I

Die Änderung finden Sie hier

Die konsolidierte Fassung der Bekanntmachung finden Sie hier

Informationen aus dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen - Änderungen bei der Inanspruchnahme der sog. 30-LP-Regelung ab dem Prüfungstermin Herbst 2021

Die Sonderregelungen für die 1. Staatsprüfung finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter der Anmeldung zur 1. Staatsprüfung.

Ansprechperson im Prüfungsamt

Lehramt an Grundschulen

Ansprechperson

Viktoria Lenz
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-101D
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Vertretung in dringenden, fristgebundenen Angelegenheiten

Sandra Hirschmann
Stellvertretende Leitung des Prüfungsamtes; Sachgebietsleitung Lehramt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-109
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.
Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag vormittags
Dienstag ganztags

Lehramt an Haupt-/Mittelschulen

Ansprechperson

Sandra Hirschmann
Stellvertretende Leitung des Prüfungsamtes; Sachgebietsleitung Lehramt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-109
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.
Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag vormittags
Dienstag ganztags

Vertretung in dringenden, fristgebundenen Angelegenheiten

Viktoria Lenz
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-101D
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Lehramt an Realschulen

Ansprechperson

Anita Liepold
Sachbearbeiterin Prüfungsamt, Servicestelle Module und Prüfungsordnungen
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-109
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Vertretung in dringenden, fristgebundenen Angelegenheiten

Kathrin Jannetti
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-101E
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr (Zoom/Telefon)
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr (Präsenz)

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Lehramt an Gymnasien

Ansprechperson

Kathrin Jannetti
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-101E
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr (Zoom/Telefon)
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr (Präsenz)

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Vertretung in dringenden, fristgebundenen Angelegenheiten

Anita Liepold
Sachbearbeiterin Prüfungsamt, Servicestelle Module und Prüfungsordnungen
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-109
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Zulassung zur 1. Staatsprüfung

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzungen Modulprüfungen (EWS und Fächer-Staatsexamen)

Zulassungsvoraussetzungen - Studienbeginn ab Wintersemester 2016/2017

EWS-Staatsexamen mit Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

EWS-Staatsexamen ohne Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

Zulassungsvoraussetzungen - Studienbeginn ab Wintersemester 2020/2021

EWS-Staatsexamen mit Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

EWS-Staatsexamen ohne Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

Zulassungsvoraussetzungen - Studienbeginn ab Wintersemester 2022/2023

EWS-Staatsexamen mit Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

EWS-Staatsexamen ohne Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

1. Staatsprüfung

Termine

Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen

Terminübersicht - Wichtige Termine für das Staatsexamen

Terminübersicht - Frühjahr 2024/I und Herbst 2024/II

Termine zur Staatsexamensprüfung

Mündliche/Praktische Prüfungen

Terminplan - Frühjahr 2024

Eine Umverteilung der mündlichen Prüfungen ist lt. C 25.1.1* der Verordnung des Kulturministeriums nicht mehr möglich. Wir bitten daher, keine diesbezüglichen Anfragen an das Prüfungsamt zu stellen. 

- 25.1.1 Festlegung der mündlichen Einzelprüfungen
- Die mündlichen Einzelprüfungen eines Kandidaten sollen auf mehrere Tage verteilt werden.
- Es bestehen jedoch keine Bedenken dagegen, wenn zwei Teilgebiete mit kurzer Prüfungsdauer (bis zu 20 Minuten) an einem Tag geprüft werden.

Praktische Kunstprüfungen

Terminplan - Frühjahr 2024

Schriftliche Prüfungen

Terminplan für die schriftlichen Prüfungen

Achtung:
Die endgültigen Termine erhalten Sie auch mit dem Zulassungsschreiben.

Informationsmaterial

Rechtsnormen

Paragraph
© colourbox.de

Die Rechtsnormen inkl. Lehramtsprüfungsordnung finden Sie unter folgendem Link:

Rechtsnormen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Lehrerausbildung

Klausurthemen der vergangenen Prüfungsdurchgänge

Achtung:

Aus Gründen des Urheberrechts dürfen die Prüfungsaufgaben nicht mehr veröffentlicht werden.
Die Fakultäten erhalten weiterhin die Examensaufgaben vom Prüfungsamt!

Anmeldung zur 1. Staatsprüfung

Anmeldung zur 1. Staatsprüfung

Bitte reichen Sie den Anmeldebogen bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in ein.

Online-Anmeldung zur 1. Staatsprüfung (Link zum Ministerium)

Schriftliche Hausarbeit

Schriftliche Hausarbeit gem. § 29 LPO I

Eine Anmeldung zur Hausarbeit in der Außenstelle des Prüfungsamtes ist nicht erforderlich.
Sie setzen sich lediglich mit Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin in Verbindung und
besprechen mit ihm bzw. ihr das Thema sowie den Abgabetermin.

Die Hausarbeit muss zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung bei der Frühjahrsprüfung
zum 1. August des Jahres oder bei der Anmeldung zur Herbstprüfung zum
1. Februar des Jahres abgegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung
des Dozenten wird für die Abgabe der Hausarbeit ein Nachtermin bis
spätestens  01.04. bzw. 01.10. gewährt.

Formular zur Zustimmung eines Nachtermins


Die Arbeit muss in zweifacher Ausfertigung einmal beim zuständigen Dozierenden
und einmal bei der Außenstelle des Prüfungsamtes abgegeben werden.
Mit der Abgabe bei der Außenstelle geben Sie bitte die Empfangsbestätigung
der Hausarbeit des Dozierenden ab. Die Arbeit muss in gebundener Form abgegeben
werden. Am Schluss der Zulassungsarbeit haben Sie mit eigenhändiger Unterschrift
zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel
als die angegebenen verwendet haben.

Abgabe der schriftlichen Hausarbeit

Prüfungsrücktritt/Prüfungsunfähigkeit/Nachteilsausgleich

Prüfungsrücktritt

Sollten Sie von der Ersten Staatsprüfung zurücktreten wollen, so füllen Sie bitte das folgende Formular aus und reichen es bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen ein:

Rücktrittserklärung Erste Staatsprüfungen

Prüfungsunfähigkeit

Bei einer krankheitsbedingten Prüfungsverhinderung bitte zuerst zum Hausarzt gehen und ein aktuelles ärztliches Attest mit Befund ausstellen lassen.

Erst danach einen Termin beim Gesundheitsamt organisieren und dort mit dem Befund vom Hausarzt ein amtsärztliches Attest erstellen lassen. Bitte unbedingt vorher beim Gesundheitsamt anrufen, da nicht immer ein Arzt anwesend ist.

Prüfungsrücktritt Sportstaatsexamen

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LPO I ist eine Prüfungsverhinderung unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Falle einer Krankheit ist die Prüfungsverhinderung grundsätzlich durch ein Zeugnis eines Gesundheitsamtes nachzuweisen. Das Zeugnis des Gesundheitsamtes darf in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein.

Ein amtsärztliches Attest, das nicht am Prüfungstag ausgestellt ist, wird in der Regel nicht angenommen. Die Prüfung ist in diesem Fall mit der Note 6 zu bewerten.
Das amtsärztliche Attest ist unverzüglich persönlich im Prüfungsamt oder per Post einzureichen. Zeitgleich ist das Prüfungsamt über die Prüfungsunfähigkeit zu informieren (telefonisch, per Mail).

Bei einer Prüfungsverhinderung durch Erkrankung, die grundsätzlich durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen ist, muss die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Die Anmeldung zur Staatsexamensprüfung ist daher fristgerecht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über KU.Campus. Falls die Anmeldung nicht fristgerecht erfolgt, ist die Anmeldung von Amts wegen vorzunehmen. 

Für die Prüfungsverhinderung bei einer Staatsexamensprüfung kann das Formular Prüfungsverhinderung bei Sportstaatsexamensprüfungen abgerufen werden. Zusammen mit dem Formblatt ist das amtsärztliche Attest beizufügen.

 

Formular Prüfungsverhinderung bei Sportstaatsexamensprüfungen

Nachteilsausgleich

Referendariat

Grundschule/Mittelschule

Kontaktinformation bzgl. Antrag auf Referendariat

Alle Anfragen bzgl. des Antrages auf Referendariat sind ausschließlich per Mail an referendariat(at)ku.de zu stellen.

Sondermaßnahme zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen

Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Übernahme in den Staatsdienst

Anmeldung zum Vorbereitungsdienst

Achtung:
Bitte schicken Sie uns die Unterlagen zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für die Grund- bzw. Mittelschulen per Post (Postanschrift: Ostenstraße 28a, 85072 Eichstätt) zu oder werfen Sie die unterschriebenen Unterlagen in den Briefkasten im Gebäude Marktplatz 7 in Eichstätt.

Wir erteilen keine Auskunft zum Eingang Ihrer Unterlagen; sofern Sie eine Bestätigung wünschen, können Sie die Unterlagen per Einschreiben/Rückschein einsenden.
 

Sofern Sie keine Termine in den Gesundheitsämtern erhalten, bzw. auch keine Beglaubigungen oder Führungszeugnisse von den Ämtern, reichen Sie diese Unterlagen einfach, nachdem sich die Lage entspannt hat, bei uns oder auch in München nach.

Hinweise zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
  • Sie können die Unterlagen in dem auf dem Antrag vorgesehenen Zeitraum abgeben.
  • Wichtig bis zum Anmeldeschluss ist der ausgedruckte, unterschriebene Antrag und evtl. Heiratsurkunden bzw. Geburtsurkunden der Kinder und Anlagen zu den Ortswünschen.
  • Sofern Sie sich über München anmelden müssen, schicken Sie bitte alle benötigten Unterlagen mit!
  • Vergessen Sie nicht, den Lebenslauf zu unterschreiben!
  • Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis und das Gesundheitszeugnis nicht vor dem 13. März 2021. Die erforderlichen Aufforderungen erhalten Sie nachdem Sie die Referendariats-anmeldung durchgeführt haben. Durch die Anmeldung werden die erforderlichen Dokumente mit den richtigen Anschriften generiert.
  • Die beiden Dokumente dürfen zu Beginn des Vorbereitungsdienstes im September nicht älter als ein halbes Jahr sein. Die gesundheitsamtliche Untersuchung kann auch nach dem 13. April 2021 erfolgen.
  • Bitte geben Sie zu jedem Regierungsbezirk auch mindestens drei Schulamtsbezirke an. Leider sind die Fächer zur Eingabe der Schulamtsbezirke sehr kurz, arbeiten Sie mit nachvollziehbaren Abkürzungen. Regensburg Stadt und Land ist ein Schulamtsbezirk!
  • Bitte geben Sie alle möglichen Telefonnummern und E-Mail-Adressen an unter denen Sie im August erreichbar sein werden. Die Regierungen und Schulämter sind auf Ihre Kontaktdaten angewiesen.
  • Die Geburtsurkunde liegt vor, das Abiturzeugnis, sofern Sie es für die Staatsexamens-anmeldung abgeben mussten, auch.

Postadresse für die Meldung zum Vorbereitungsdienst

Auf der Meldung zum Vorbereitungsdienst ist eine fehlerhafte Postadresse hinterlegt.

Bitte senden Sie die Unterlagen an:

An die Außenstelle des Prüfungsamts für die
Lehrämter an öffentlichen Schulen an der
Kath. Universität Eichstätt
Ostenstraße 28a
85072 Eichstätt

Realschule/Gymnasium

Einstellungsdaten

Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst

FAQ's zum Staatsexamen

Anmeldung und Rücktritt

Was benötige ich für die Anmeldung zum Staatsexamen in EWS, der Fächerverbindung oder im Erweiterungsfach?

Sie benötigen immer den online über die Homepage des Kultusministeriums ausgefüllten, ausgedruckten und unterschriebenen Anmeldebogen. Bitte reichen Sie den Anmeldebogen bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in ein.

ACHTUNG:
Zwingend muss am Tag der Anmeldung für das EWS-Examen die Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde in Original eingereicht werden. Diese kann bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden. Die Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde wird einbehalten. Das Vorzeigen des Originals mit einer Kopie reicht nicht aus. Die Anmeldung wird ohne vorliegende Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde nicht angenommen.

Anmeldezeiträume

Anmeldung zur Frühjahrsprüfung
01.06. - 01.08.
 

Anmeldung zur Herbstprüfung
01.12. – 01.02.

Wie und wann kann ich vom Examen zurücktreten?

Um zurückzutreten, müssen Sie das Rücktrittsformular  ausfüllen, unterzeichnen und uns entweder per Post, per Scan oder persönlich zukommen lassen.

Zulassungsarbeit

Muss die Zulassungsarbeit angemeldet werden?

Nein, eine Anmeldung im Prüfungsamt ist nicht notwendig.
Sie müssen lediglich einen Prüfer finden, mit dem Sie das Thema und weitere Vorgehen absprechen.

Beachten Sie bitte auch, dass für Sie erst dann die offiziellen Abgabefristen gelten, sobald Sie für das Staatsexamen in der Fächerverbindung angemeldet sind.

Was muss bei der Abgabe der Zulassungsarbeit beachtet werden?

Ist Ihre Arbeit fertig, geben Sie 2 Exemplare direkt bei Ihrem Prüfer oder im zuständigen Sekretariat ab.
Lassen Sie sich für die Abgabe eine Empfangsbestätigung mit Unterschrift und Institutsstempel geben. Diese muss im Prüfungsamt abgegeben werden, wenn Sie sich für das Examen in der Fächerverbindung anmelden bzw. angemeldet haben.
Eine Verlängerung der Abgabefrist ist möglich, entweder bis zum 1. April (Herbst) oder 1. Oktober (Frühjahr), wenn der Nachtermin von Ihrem Prüfer gewährt ist und der Antrag von diesem unterschrieben bei der Anmeldung für das Fachexamen abgegeben wird.

Achten Sie unbedingt darauf, die eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben und Ihrer Arbeit beizufügen.
Geben Sie bei der Abgabe Ihrer Zulassungsarbeit auch das Gutachtenformular mit ab. Versehen Sie beide Exemplare Ihrer Arbeit mit dem schulartspezifischen Aufkleber. Sie finden alle Vordrucke (Empfangsbestätigung, Nachtermin, Gutachtenformular, schulartspezifischer Aufkleber) auf den Seiten des Prüfungsamts.

Abgabefristen

Frühjahrsprüfung
01.08 bzw. 01.10. bei Gewährung eines Nachtermins
 

Herbstprüfung
01.02. bzw. 01.04. bei Gewährung eines Nachtermins

Kann ich mir die Bachelorarbeit als Zulassungsarbeit anrechnen lassen und umgekehrt?

Ja, das können Sie.
Weitere Informationen finden Sie hier

1. Staatsprüfung

Wo kann ich mich über die verpflichtenden Praktikas informieren?

Infos erhalten Sie hier

Bin ich zugelassen oder nicht? Brauche ich noch einen Aufkleber/Stempel?

Etwa ein bis zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums (Januar bzw. Juli) geht Ihnen das Zulassungsschreiben vom Kultusministerium zu.
Wenn Sie ein BEDINGTES Zulassungsschreiben erhalten haben („Sie werden hiermit unter der Bedingung…zu folgenden Prüfungen zugelassen“), brauchen Sie die Bestätigung des Prüfungsamts (durch Unterschrift/Stempel oder Aufkleber), um Ihre Prüfung ablegen zu können.
Ein bedingtes Zulassungsschreiben erhalten Sie nur, wenn nicht alle für das Examen notwendigen Dokumente im Prüfungsamt eingereicht wurden.
Wenn Sie alle Dokumente bis zwei Arbeitstage vor Beginn Ihrer ersten Einzelprüfung im Prüfungsamt nachreichen, erhalten Sie die Bestätigung auf dem Zulassungsschreiben. Erst dann sind Sie komplett zugelassen und dürfen an der Prüfung teilnehmen.
Kleben Sie den Aufkleber auf das dafür vorgesehene Feld (rechts oben) des Zulassungsschreibens und bringen Sie dieses zur Prüfung mit. Ohne diese Bestätigung dürfen Sie nicht teilnehmen.

Bekomme ich meine Unterlagen für die Zulassung wieder zurück?

Die Geburtsurkunde bleibt bei uns. Sie wird an die zuständige Stelle für den Vorbereitungsdienst weitergeleitetet.
Studienbücher, Praktika, Ausweise und Urkunden, Erste Hilfe-Abzeichen, Sportabzeichen, etc. erhalten Sie zurück, sobald Sie das Staatsexamen abgelegt haben und exmatrikuliert werden.

Was passiert, wenn ich kurz vor der Prüfung krank werde?

Sie benötigen sofort ein amtsärztliches Attest, welches Ihre Prüfungsunfähigkeit belegt.
Sie müssen spätestens am Tag der Prüfung untersucht werden (in der Regel müssen Sie das Gesundheitsamt des Erstwohnsitzes aufsuchen, sofern gesundheitlich zumutbar). Rufen Sie sofort beim Gesundheitsamt an und vereinbaren Sie einen Termin.

Bei einer krankheitsbedingten Prüfungsverhinderung bitte zuerst zum Hausarzt gehen und ein aktuelles ärztliches Attest mit Befund ausstellen lassen.
Erst danach einen Termin beim Gesundheitsamt organisieren und dort mit dem Befund vom Hausarzt ein amtsärztliches Attest erstellen lassen. Bitte unbedingt vorher beim Gesundheitsamt anrufen, da nicht immer ein Arzt anwesend ist.

Wann muss ich spätestens zum Examen in der Fächerverbindung antreten?

Lehramtsstudenten für Grundschule, Mittelschule sowie Realschule müssen spätestens im Anschluss an das 12. Fachsemester, Gymnasium und Sonderpädagogik im Anschluss an das 14. Fachsemester antreten.

Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, gilt das Examen als erstmals nicht bestanden.
Die Wiederholungsfrist beträgt ein Jahr.

Wann bekomme ich mein Ergebnis der Staatsexamensprüfung?

Die Ergebnisse Ihres Examens (sowohl bei EWS als auch in der Fächerverbindung oder im Erweiterungsfach) werden Ihnen direkt vom Kultusministerium in München per Post zugesandt, sobald die Korrekturen Ihrer Prüfungen fertig sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ergebnisse bei allen Studierenden zeitlich, aufgrund unterschiedlicher Korrekturfristen, stark unterscheiden kann.

Das Prüfungsamt kann Ihnen keine Auskünfte zu den Ergebnissen Ihres Staatsexamens geben.

Kann ich meine Klausuren einsehen, wenn ja wann und wo?

Wann und wo Sie Ihre Prüfung einsehen können, ist den Informationen auf der Homepage des Prüfungsamts unter dem jeweiligen Prüfungstermin zu entnehmen. Es gibt nur einen Termin für alle Prüfungsteilnehmer. Eine Anmeldung hierfür ist nicht erforderlich.
Zur Einsichtnahme bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Sollten Sie nachweislich verhindert sein, dürfen Sie einen gesonderten Termin mit dem Prüfungsamt vereinbaren.