Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

Aktuelles

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Hinweis über die „Meldefrist“ für die Erste Staatsprüfung nach § 31 Abs. 2 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) ab dem Prüfungstermin Herbst 2025

Hinsichtlich der sogenannten „Meldefrist“ für die Erste Staatsprüfung nach § 31 Abs. 2 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) gilt folgender wichtiger Hinweis für alle Lehramtsstudierenden, die ab dem Prüfungstermin Herbst 2025 die Erste Lehramtsprüfung in der Fächerverbindung ablegen wollen:

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Im Vorgriff auf die nächste Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) gilt ab dem Prüfungstermin Herbst 2025 Folgendes:

Die sogenannte „Meldefrist“ für die Erste Staatsprüfung nach § 31 Abs. 2 LPO I, welche bislang indirekt die maximale Studiendauer bei Lehramtsstudiengängen begrenzt, wird ab dem Prüfungstermin Herbst 2025 nicht mehr angewendet.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Begrenzungen der Studienzeit durch die Hochschulen davon unberührt bleiben: Wie bisher steht es den bayerischen Hochschulen frei, in ihren Prüfungsordnungen Regeltermine und Fristen für die Ablegung der Modulprüfungen und deren Wiederholungen dergestalt festzulegen, dass damit im Ergebnis Studienzeiten begrenzt sind.

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Weitere Informationen finden Sie hier.

Begünstigende Vorgriffsregelung zur sog. 30-LP-Regelung gemäß § 22 Abs. 5 LPO I ab dem Prüfungstermin Herbst 2024

Hinweis für alle Lehramtsstudierenden, die ab dem Prüfungstermin Herbst 2024 die Erste Lehramtsprüfung in der Fächerverbindung unter Nachweis eines um bis zu 30 Leistungspunkte verringerten Gesamtstudienumfangs (§ 22 Abs. 5 LPO I) ablegen:

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Sofern Lehramtsstudierende die Erste Lehramtsprüfung in der Fächerverbindung unter Nachweis eines um bis zu 30 Leistungspunkte verringerten Gesamtstudienumfangs (§ 22 Abs. 5 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)) ablegen, gilt im Vorgriff auf die nächste Änderung der LPO I ab dem Prüfungstermin Herbst 2024 Folgendes:
Der zum Zeitpunkt der Zulassung noch ausstehende Studienumfang ist innerhalb von sechs Wochen nach Beginn desjenigen Semesters, das unmittelbar auf den Beginn der schriftlichen und praktischen Prüfungen folgt, gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen.
Ist einem Prüfungsteilnehmer oder einer Prüfungsteilnehmerin aus Gründen, die er oder sie nicht zu vertreten hat, der Nachweis innerhalb der Frist nicht möglich oder nicht zuzumuten, so kann das Prüfungsamt auf Antrag eine Verlängerung um bis zu weitere neun Wochen genehmigen. Der Antrag ist unverzüglich zu stellen und zu begründen.
Gesundheitliche Gründe sind grundsätzlich durch ein Zeugnis eines Gesundheitsamts nachzuweisen.
Das Prüfungsamt kann festlegen, dass gesundheitliche Gründe durch das Zeugnis eines bestimmten Arztes oder einer bestimmten Ärztin nachzuweisen sind.

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Weitere Informationen finden Sie hier.

FAQ zum Staatsexamen

Hier finden Sie wichtige Informationen und Erklärungen rund um das Staatsexamen.
Sollten Sie hier nicht fündig werden, können Sie sich gerne unser Team kontaktieren.

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Zulassung zur 1. Staatsprüfung

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzungen Modulprüfungen (EWS-Staatsexamen)

Zulassungsvoraussetzungen - Studienbeginn ab Wintersemester 2016/2017

EWS-Staatsexamen mit Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

EWS-Staatsexamen ohne Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

Zulassungsvoraussetzungen - Studienbeginn ab Wintersemester 2020/2021

EWS-Staatsexamen mit Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

EWS-Staatsexamen ohne Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

Zulassungsvoraussetzungen - Studienbeginn ab Wintersemester 2022/2023

EWS-Staatsexamen mit Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

EWS-Staatsexamen ohne Fächerverbindung Schulpsychologie

Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten

 

Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen

Ausrichtung Grundschule

Ausrichtung Mittelschule

Ausrichtung Realschule

Ausrichtung Gymnasium

Informationen

Staatsexamen in der Fächerverbindung ab Frühjahr 2016

Informationen über Praktika

Änderungen zum Orientierungs- und Betriebspraktikum

Bekanntmachung über die Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I

Die Änderung finden Sie hier

Die konsolidierte Fassung der Bekanntmachung finden Sie hier

Inanspruchnahme der sog. 30-LP-Regelung

Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen - Änderungen bei der Inanspruchnahme der sog. 30-LP-Regelung ab dem Prüfungstermin Herbst 2021

Weitere Informationen für die 1. Staatsprüfung finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter den FAQs zur Ersten Staatsprüfung.

1. Staatsprüfung

Termine

Terminübersicht

Termine zur Staatsexamensprüfung

Mündliche/Praktische Prüfungen

Terminplan - Frühjahr 2025

Praktische Kunstprüfungen

Terminplan  - Frühjahr 2025

Schriftliche Prüfungen

Terminplan für die schriftlichen Prüfungen

Achtung:
Die endgültigen Termine erhalten Sie auch mit dem Zulassungsschreiben.

Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen

Informationsmaterial

Rechtsnormen

Paragraph
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Die Rechtsnormen inkl. Lehramtsprüfungsordnung finden Sie unter folgendem Link:

Rechtsnormen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Lehrerausbildung

Klausurthemen der vergangenen Prüfungsdurchgänge

Achtung:

Aus Gründen des Urheberrechts dürfen die Prüfungsaufgaben nicht mehr veröffentlicht werden.
Die Fakultäten erhalten weiterhin die Examensaufgaben vom Prüfungsamt!

Anmeldung zur 1. Staatsprüfung

Anmeldung zur 1. Staatsprüfung

Bitte reichen Sie den Anmeldebogen bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in ein.

Online-Anmeldung zur 1. Staatsprüfung (Link zum Ministerium)

Schriftliche Hausarbeit

Schriftliche Hausarbeit gem. § 29 LPO I

Eine Anmeldung zur Hausarbeit in der Außenstelle des Prüfungsamtes ist nicht erforderlich.
Sie setzen sich lediglich mit Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin in Verbindung und
besprechen mit ihm bzw. ihr das Thema sowie den Abgabetermin.

Die Hausarbeit muss zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung bei der Frühjahrsprüfung
zum 1. Juni des Jahres oder bei der Anmeldung zur Herbstprüfung zum
1. Februar des Jahres abgegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung
des Dozenten wird für die Abgabe der Hausarbeit ein Nachtermin bis
spätestens  01.04. bzw. 01.10. gewährt.

Formular zur Zustimmung eines Nachtermins


Die Arbeit muss in zweifacher Ausfertigung einmal beim zuständigen Dozierenden
und einmal bei der Außenstelle des Prüfungsamtes abgegeben werden.
Mit der Abgabe bei der Außenstelle geben Sie bitte die Empfangsbestätigung
der Hausarbeit des Dozierenden ab. Die Arbeit muss in gebundener Form abgegeben
werden. Am Schluss der Zulassungsarbeit haben Sie mit eigenhändiger Unterschrift
zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel
als die angegebenen verwendet haben.

Formulare zur Abgabe der schriftlichen Hausarbeit

Aufkleber

Bitte bringen Sie den Aufkleber auf der Vorderseite eines Exemplares mit etwas Klebeband an. 

Grundschule

Mittelschule

Realschule

Gymnasium

Empfangsbestätigung

Empfangsbestätigung

Vorlage Gutachten über die schriftliche Hausarbeit

Gutachten über die schriftliche Hausarbeit

Prüfungsrücktritt/Prüfungsunfähigkeit/Nachteilsausgleich

Prüfungsrücktritt

Sollten Sie von der Ersten Staatsprüfung zurücktreten wollen, so füllen Sie bitte das folgende Formular aus und reichen es bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen ein:

Rücktrittserklärung Erste Staatsprüfungen

Prüfungsunfähigkeit

Bei einer krankheitsbedingten Prüfungsverhinderung bitte zuerst zum Hausarzt gehen und ein aktuelles ärztliches Attest mit Befund ausstellen lassen.

Erst danach einen Termin beim Gesundheitsamt organisieren und dort mit dem Befund vom Hausarzt ein amtsärztliches Attest erstellen lassen. Bitte unbedingt vorher beim Gesundheitsamt anrufen, da nicht immer ein Arzt anwesend ist.

Prüfungsrücktritt Sportstaatsexamen

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LPO I ist eine Prüfungsverhinderung unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Falle einer Krankheit ist die Prüfungsverhinderung grundsätzlich durch ein Zeugnis eines Gesundheitsamtes nachzuweisen. Das Zeugnis des Gesundheitsamtes darf in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein.

Ein amtsärztliches Attest, das nicht am Prüfungstag ausgestellt ist, wird in der Regel nicht angenommen. Die Prüfung ist in diesem Fall mit der Note 6 zu bewerten.
Das amtsärztliche Attest ist unverzüglich persönlich im Prüfungsamt oder per Post einzureichen.
Zeitgleich ist das Prüfungsamt und das Sportzentrum über die Prüfungsunfähigkeit zu informieren (telefonisch, per Mail).

Bei einer Prüfungsverhinderung durch Erkrankung, die grundsätzlich durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen ist, muss die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Die Anmeldung zur Staatsexamensprüfung ist daher fristgerecht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über KU.Campus. Falls die Anmeldung nicht fristgerecht erfolgt, ist die Anmeldung von Amts wegen vorzunehmen. 

Für die Prüfungsverhinderung bei einer Staatsexamensprüfung kann das Formular Prüfungsverhinderung bei Sportstaatsexamensprüfungen abgerufen werden. Zusammen mit dem Formblatt ist das amtsärztliche Attest beizufügen.

 

Formular Prüfungsverhinderung bei Sportstaatsexamensprüfungen

Nachteilsausgleich

Vorbereitungsdienst/Referendariat

Alle Anfragen bzgl. des Anmeldeantrags zum Vorbereitungsdienst/Referendariat sind ausschließlich per Mail an referendariat(at)ku.de zu stellen.

Grundschule/Mittelschule

Anmeldung zum Vorbereitungsdienst

Mit Ihrem Zulassungsschreiben zur Ersten Staatsprüfung in Bayern erhalten Sie zusätzlich ein Informationsschreiben zur Anmeldung für den Vorbereitungsdienst. 

Unter folgendem Link finden Sie den Anmeldeantrag für den jeweiligen Vorbereitungsdiensttermin, der ab dem 1. Februar online ausgfüllt werden kann: https://www.lehrer-werden.bayern/studium-und-vorbereitungsdienst/grundschule

Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen ist im Zeitraum vom 15. März 2025 bis zum 15. April 2025 möglich.

Innerhalb dieser Frist muss das ausgedruckte, unterschriebene Formular mit allen erforderlichen Anlagen bei der Außenstelle des Prüfungsamtes Ihrer Universität eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass verspätet eingehende Anmeldungen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung nur dann erfolgt, wenn das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular fristgerecht eingereicht oder übersandt wird. Die reine Online-Anmeldung genügt nicht – sie wird erst in Verbindung mit dem unterschriebenen Ausdruck und den erforderlichen Anlagen als gültig anerkannt!

Falls Sie den Vorbereitungsdienst nicht direkt im Anschluss an die Erste Staatsprüfung antreten, informieren Sie sich rechtzeitig auf dieser Homepage über den jeweils aktuellen Anmeldezeitraum.

Wir erteilen keine Auskunft zum Eingang Ihrer Unterlagen; sofern Sie eine Bestätigung wünschen, können Sie die Unterlagen per Einschreiben/Rückschein einsenden.
 

Hinweise zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
  • Grundsätzlich ist der Antrag vollständig mit den angegebenen Anlagen bis spätestens zum Meldeschluss (15.04.2025) bei der Außenstelle des Prüfungsamtes an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vorzulegen! 
    Die im Antrag genannte Nachreichfrist (01.07.) gilt nur für das Erweiterte Führungszeugnis und das Zeugnis des Gesundheitsamtes sowie in Ausnahmefällen für einzelne Unterlagen.
  • Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis und das Gesundheitszeugnis nicht vor dem 17. März 2025. Die beiden Dokumente dürfen zu Beginn des Vorbereitungsdienstes im September nicht älter als ein halbes Jahr sein. 
    Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig (ab dem 17.03.2025) um einen Termin beim Gesundheitsamt, da es evtl. vereinzelt noch zu Einschränkungen und Verzögerungen kommen kann. Die gesundheitsamtliche Untersuchung kann auch nach dem 13. April des Jahres erfolgen.
    Das zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erforderliche Schreiben wird durch den Formularserver generiert und kann ausgedruckt werden.
  • Wichtig: Bis zum Anmeldeschluss müssen der ausgedruckte, unterschriebene Antrag sowie gegebenenfalls Heiratsurkunden, Geburtsurkunden der Kinder und Anlagen zu den Ortswünschen eingereicht werden.
  • Ihre Geburtsurkunde liegt vor, sofern Sie diese für die 1. Staatsexamensanmeldung bereits eingereicht wurde.
  • Sofern Sie sich über München anmelden müssen, senden Sie bitte alle benötigten Unterlagen mit!
  • Vergessen Sie nicht, den Lebenslauf zu unterschreiben!
  • Bitte geben Sie zu jeden Regierungsbezirk auch mindestens drei Schulamtsbezirke an. Leider sind die Eingabefelder der Schulamtsbezirke sehr kurz - verwenden Sie daher bitte nachvollziehbare Abkürzungen. 
    (Regensburg Stadt und Land zählt als ein Schulamtsbezirk)
  • Bitte hinterlegen Sie alle möglichen Telefonnummern und E-Mail-Adressen, unter denen Sie ab August erreichbar sein werden. Die Regierungen und Schulämter sind auf Ihre Kontaktdaten angewiesen.
  • Weitere Informationen finden Sie auch bei den FAQ's des Staatsexamens.

Informationen, Termine und Ansprechpartner zum Vorbereitungsdienst

Informationen, Termine und Ansprechpartner zum Vorbereitungsdienst finden Sie hier: https://www.lehrer-werden.bayern/studium-und-vorbereitungsdienst/grundschule

Sondermaßnahme zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen

Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Übernahme in den Staatsdienst

Postadresse für die Meldung zum Vorbereitungsdienst

Auf der Meldung zum Vorbereitungsdienst ist eine fehlerhafte Postadresse hinterlegt.

Bitte senden Sie die Unterlagen an:

An die Außenstelle des Prüfungsamts für die
Lehrämter an öffentlichen Schulen an der
Kath. Universität Eichstätt
Ostenstraße 28a
85072 Eichstätt

Realschule/Gymnasium

Einstellungsdaten

Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst

Ansprechperson im Prüfungsamt

Lehramt an Grundschulen

Ansprechperson

Viktoria Lenz
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-101D
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Vertretung in dringenden, fristgebundenen Angelegenheiten

Melanie Bauer
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-112
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag (Zoom/Telefon), Dienstag (Präsenz), Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag (Zoom/Telefon) 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr (Präsenz)
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr (Zoom/Telefon)

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Lehramt an Haupt-/Mittelschulen

Ansprechperson

Melanie Bauer
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-112
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag (Zoom/Telefon), Dienstag (Präsenz), Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag (Zoom/Telefon) 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr (Präsenz)
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr (Zoom/Telefon)

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Vertretung in dringenden, fristgebundenen Angelegenheiten

Viktoria Lenz
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-101D
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

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Lehramt an Realschulen

Ansprechperson

Anita Liepold
Sachbearbeiterin Prüfungsamt, Servicestelle Module und Prüfungsordnungen
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-109
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Vertretung in dringenden, fristgebundenen Angelegenheiten

Carmen Lutz
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-109
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr


offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

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Dienstzeiten
Dienstag ganztags
Mittwoch - Freitag vormittags

Lehramt an Gymnasien

Ansprechperson, Buchstabenbereich A - J

Carmen Lutz
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-109
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr


offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.
Dienstzeiten
Dienstag ganztags
Mittwoch - Freitag vormittags

Ansprechperson, K - Z

Anita Liepold
Sachbearbeiterin Prüfungsamt, Servicestelle Module und Prüfungsordnungen
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-109
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.