Bitte beachten Sie folgende Informationen bezüglich der Schulpraktika im zweiten Schulhalbjahr 2021/21 im Zusammenhang mit dem Corona-Virus:
Informationen - Coronavirus; Schulpraktika nach der Lehramtsprüfungsordnung I
Bescheinigung Praktikum im Rahmen der Sonderform „Unterstützung im Distanzunterricht“
Bitte beachten Sie, dass die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen aufgrund der aktuellen Hyginevorschriften auf mehrere Termine und Räume aufgeteilt werden müssen.
Bitte beachten Sie die eingestellten Termine, diese werden laufend aktualisiert und an die aktuellen Vorgaben angepasst.
Informationen zum Latinum finden Sie hier
Infos Zulassungsvoraussetzungen Modulprüfungen Staatsexamen ab Frühjahr 2017 (Fächer und EWS)
Staatsexamen - Fächerverbindung mit Schulpsychologie
Einrechnungsanträge
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Hinweise und Termine zur Einsichtnahme - Herbst 2020/II
Hierbei handelt es sich um die voraussichtlichen neuen Termine der Einsicht Herbst 2020.
Sollten sich die Infektionszahlen ändern, werden die Termine wieder verschoben.
Bitte auf den aktuellen Status (Homepage) achten!
Terminplan für die Frühjahrsprüfung 2021
Achtung:
Hierbei handelt es sich nur um „vorläufige“ mündliche Prüfungstermine!
Die endgültigen Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt online gestellt.
Sollte sich danach noch etwas ändern, erhalten Sie einen Einschreibebrief vom Prüfungsamt.
Eine Umverteilung der mündlichen Prüfungen ist lt. C 25.1.1* der Verordnung des Kulturministeriums nicht mehr möglich. Wir bitten daher, keine diesbezüglichen Anfragen an das Prüfungsamt zu stellen.
- 25.1.1 Festlegung der mündlichen Einzelprüfungen
- Die mündlichen Einzelprüfungen eines Kandidaten sollen auf mehrere Tage verteilt werden.
- Es bestehen jedoch keine Bedenken dagegen, wenn zwei Teilgebiete mit kurzer Prüfungsdauer (bis zu 20 Minuten) an einem Tag geprüft werden.
Terminplan für die Frühjahrsprüfung 2021
Achtung:
Hierbei handelt es sich nur um die „vorläufigen“ Prüfungstermine für Frühjahr 2021!
Die Termine können sich noch ändern!
Die endgültigen Termine erhalten Sie mit dem Zulassungsschreiben.
Die Termine finden Sie auch auf der Homepage des Kultusministeriums!
Die Rechtsnormen inkl. Lehramtsprüfungsordnung finden Sie unter folgendem Link:
Rechtsnormen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Lehrerausbildung
Achtung:
Sie finden die Prüfungsthemen nur noch auf der Homepage des Prüfungsamtes.
Wegen der großen Datenmenge können nur noch die Examensklausuren der letzen Jahre auf die Homepage
gesetzt werden.
Die Fakultäten erhalten weiterhin die Examensaufgaben vom Prüfungsamt!
Eine Anmeldung zur Hausarbeit in der Außenstelle des Prüfungsamtes ist nicht erforderlich.
Sie setzen sich lediglich mit Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin in Verbindung und
besprechen mit ihm bzw. ihr das Thema sowie den Abgabetermin.
Die Hausarbeit muss zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung bei der Frühjahrsprüfung
zum 1. August des Jahres oder bei der Anmeldung zur Herbstprüfung zum
1. Februar des Jahres abgegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung
des Dozenten wird für die Abgabe der Hausarbeit ein Nachtermin bis
spätestens 01.04. bzw. 01.10. gewährt.
Formular zur Zustimmung eines Nachtermins
Die Arbeit muss in zweifacher Ausfertigung einmal beim zuständigen Dozierenden
und einmal bei der Außenstelle des Prüfungsamtes abgegeben werden.
Mit der Abgabe bei der Außenstelle geben Sie bitte die Empfangsbestätigung
der Hausarbeit des Dozierenden ab. Die Arbeit muss in gebundener Form abgegeben
werden. Am Schluss der Zulassungsarbeit haben Sie mit eigenhändiger Unterschrift
zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel
als die angegebenen verwendet haben.
Sollten Sie von der Ersten Staatsprüfung zurücktreten wollen, so füllen Sie bitte das folgende Formular aus und reichen es bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen ein:
Bei einer krankheitsbedingten Prüfungsverhinderung bitte zuerst zum Hausarzt gehen und ein aktuelles ärztliches Attest mit Befund ausstellen lassen.
Erst danach einen Termin beim Gesundheitsamt organisieren und dort mit dem Befund vom Hausarzt ein amtsärztliches Attest erstellen lassen. Bitte unbedingt vorher beim Gesundheitsamt anrufen, da nicht immer ein Arzt anwesend ist.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LPO I ist eine Prüfungsverhinderung unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Falle einer Krankheit ist die Prüfungsverhinderung grundsätzlich durch ein Zeugnis eines Gesundheitsamtes nachzuweisen. Das Zeugnis des Gesundheitsamtes darf in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein.
Ein amtsärztliches Attest, das nicht am Prüfungstag ausgestellt ist, wird in der Regel nicht angenommen. Die Prüfung ist in diesem Fall mit der Note 6 zu bewerten.
Das amtsärztliche Attest ist unverzüglich persönlich im Prüfungsamt (Frau Biersack) oder per Post einzureichen. Zeitgleich ist das Prüfungsamt über die Prüfungsunfähigkeit zu informieren (telefonisch, per Mail).
Bei einer Prüfungsverhinderung durch Erkrankung, die grundsätzlich durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen ist, muss die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Die Anmeldung zur Staatsexamensprüfung ist daher fristgerecht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über KU.Campus. Falls die Anmeldung nicht fristgerecht erfolgt, ist die Anmeldung von Amts wegen vorzunehmen.
Für die Prüfungsverhinderung bei einer Staatsexamensprüfung kann das Formular Prüfungsverhinderung bei Sportstaatsexamensprüfungen abgerufen werden. Zusammen mit dem Formblatt ist das amtsärztliche Attest beizufügen.
Formular Prüfungsverhinderung bei Sportstaatsexamensprüfungen
Alle Anfragen bzgl. des Antrages auf Referendariat sind ausschließlich per Mail an Frau Andrea Biersack (andrea.biersack(at)ku.de) zu stellen.
Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Übernahme in den Staatsdienst
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