Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu erledigen.
Wegen des Vorrangs der zu bearbeitenden Prüfungs- und Fristangelegenheiten sowie der hohen Arbeitsbelastung ist es nicht immer möglich, innerhalb von 3 Tagen zu antworten.
Insbesondere arbeitsaufwändige Serviceleistungen können derzeit nur sehr eingeschränkt erbracht werden.
Bitte wenden Sie sich nur an den für Sie zuständigen Teilbereich.
Bitte beachten Sie zur Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen die aktuellen Termine, welche Sie auch weiter unten unter der Rubrik "Termine" finden.
Hinweise und Termine zur Einsichtnahme - Herbst 2023
Bekanntmachung über die Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I
Die Änderung finden Sie hier
Die konsolidierte Fassung der Bekanntmachung finden Sie hier
Die Sonderregelungen für die 1. Staatsprüfung finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter der Anmeldung zur 1. Staatsprüfung.
Vollständige Informationen zum Latinum/Grecum und kleines Latinum
Informationen zum Latinum finden Sie hier
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Hinweise und Termine zur Einsichtnahme - Herbst 2023
Terminübersicht - Frühjahr 2024/I und Herbst 2024/II
Terminplan - Frühjahr 2024
Eine Umverteilung der mündlichen Prüfungen ist lt. C 25.1.1* der Verordnung des Kulturministeriums nicht mehr möglich. Wir bitten daher, keine diesbezüglichen Anfragen an das Prüfungsamt zu stellen.
- 25.1.1 Festlegung der mündlichen Einzelprüfungen
- Die mündlichen Einzelprüfungen eines Kandidaten sollen auf mehrere Tage verteilt werden.
- Es bestehen jedoch keine Bedenken dagegen, wenn zwei Teilgebiete mit kurzer Prüfungsdauer (bis zu 20 Minuten) an einem Tag geprüft werden.
Terminplan - Frühjahr 2024
Terminplan für die schriftlichen Prüfungen
Achtung:
Die endgültigen Termine erhalten Sie auch mit dem Zulassungsschreiben.
Die Rechtsnormen inkl. Lehramtsprüfungsordnung finden Sie unter folgendem Link:
Rechtsnormen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Lehrerausbildung
Achtung:
Aus Gründen des Urheberrechts dürfen die Prüfungsaufgaben nicht mehr veröffentlicht werden.
Die Fakultäten erhalten weiterhin die Examensaufgaben vom Prüfungsamt!
Bitte reichen Sie den Anmeldebogen bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in ein.
Online-Anmeldung zur 1. Staatsprüfung (Link zum Ministerium)
Eine Anmeldung zur Hausarbeit in der Außenstelle des Prüfungsamtes ist nicht erforderlich.
Sie setzen sich lediglich mit Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin in Verbindung und
besprechen mit ihm bzw. ihr das Thema sowie den Abgabetermin.
Die Hausarbeit muss zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung bei der Frühjahrsprüfung
zum 1. August des Jahres oder bei der Anmeldung zur Herbstprüfung zum
1. Februar des Jahres abgegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung
des Dozenten wird für die Abgabe der Hausarbeit ein Nachtermin bis
spätestens 01.04. bzw. 01.10. gewährt.
Formular zur Zustimmung eines Nachtermins
Die Arbeit muss in zweifacher Ausfertigung einmal beim zuständigen Dozierenden
und einmal bei der Außenstelle des Prüfungsamtes abgegeben werden.
Mit der Abgabe bei der Außenstelle geben Sie bitte die Empfangsbestätigung
der Hausarbeit des Dozierenden ab. Die Arbeit muss in gebundener Form abgegeben
werden. Am Schluss der Zulassungsarbeit haben Sie mit eigenhändiger Unterschrift
zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel
als die angegebenen verwendet haben.
Sollten Sie von der Ersten Staatsprüfung zurücktreten wollen, so füllen Sie bitte das folgende Formular aus und reichen es bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen ein:
Bei einer krankheitsbedingten Prüfungsverhinderung bitte zuerst zum Hausarzt gehen und ein aktuelles ärztliches Attest mit Befund ausstellen lassen.
Erst danach einen Termin beim Gesundheitsamt organisieren und dort mit dem Befund vom Hausarzt ein amtsärztliches Attest erstellen lassen. Bitte unbedingt vorher beim Gesundheitsamt anrufen, da nicht immer ein Arzt anwesend ist.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LPO I ist eine Prüfungsverhinderung unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Falle einer Krankheit ist die Prüfungsverhinderung grundsätzlich durch ein Zeugnis eines Gesundheitsamtes nachzuweisen. Das Zeugnis des Gesundheitsamtes darf in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein.
Ein amtsärztliches Attest, das nicht am Prüfungstag ausgestellt ist, wird in der Regel nicht angenommen. Die Prüfung ist in diesem Fall mit der Note 6 zu bewerten.
Das amtsärztliche Attest ist unverzüglich persönlich im Prüfungsamt oder per Post einzureichen. Zeitgleich ist das Prüfungsamt über die Prüfungsunfähigkeit zu informieren (telefonisch, per Mail).
Bei einer Prüfungsverhinderung durch Erkrankung, die grundsätzlich durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen ist, muss die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Die Anmeldung zur Staatsexamensprüfung ist daher fristgerecht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über KU.Campus. Falls die Anmeldung nicht fristgerecht erfolgt, ist die Anmeldung von Amts wegen vorzunehmen.
Für die Prüfungsverhinderung bei einer Staatsexamensprüfung kann das Formular Prüfungsverhinderung bei Sportstaatsexamensprüfungen abgerufen werden. Zusammen mit dem Formblatt ist das amtsärztliche Attest beizufügen.
Formular Prüfungsverhinderung bei Sportstaatsexamensprüfungen
Alle Anfragen bzgl. des Antrages auf Referendariat sind ausschließlich per Mail an referendariat(at)ku.de zu stellen.
Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Übernahme in den Staatsdienst
Achtung:
Bitte schicken Sie uns die Unterlagen zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für die Grund- bzw. Mittelschulen per Post (Postanschrift: Ostenstraße 28a, 85072 Eichstätt) zu oder werfen Sie die unterschriebenen Unterlagen in den Briefkasten im Gebäude Marktplatz 7 in Eichstätt.
Wir erteilen keine Auskunft zum Eingang Ihrer Unterlagen; sofern Sie eine Bestätigung wünschen, können Sie die Unterlagen per Einschreiben/Rückschein einsenden.
Sofern Sie keine Termine in den Gesundheitsämtern erhalten, bzw. auch keine Beglaubigungen oder Führungszeugnisse von den Ämtern, reichen Sie diese Unterlagen einfach, nachdem sich die Lage entspannt hat, bei uns oder auch in München nach.
Auf der Meldung zum Vorbereitungsdienst ist eine fehlerhafte Postadresse hinterlegt.
Bitte senden Sie die Unterlagen an:
An die Außenstelle des Prüfungsamts für die
Lehrämter an öffentlichen Schulen an der
Kath. Universität Eichstätt
Ostenstraße 28a
85072 Eichstätt
Sie benötigen immer den online über die Homepage des Kultusministeriums ausgefüllten, ausgedruckten und unterschriebenen Anmeldebogen. Bitte reichen Sie den Anmeldebogen bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in ein.
ACHTUNG:
Zwingend muss am Tag der Anmeldung für das EWS-Examen die Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde in Original eingereicht werden. Diese kann bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden. Die Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde wird einbehalten. Das Vorzeigen des Originals mit einer Kopie reicht nicht aus. Die Anmeldung wird ohne vorliegende Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde nicht angenommen.
Anmeldung zur Frühjahrsprüfung
01.06. - 01.08.
Anmeldung zur Herbstprüfung
01.12. – 01.02.
Um zurückzutreten, müssen Sie das Rücktrittsformular ausfüllen, unterzeichnen und uns entweder per Post, per Scan oder persönlich zukommen lassen.
Nein, eine Anmeldung im Prüfungsamt ist nicht notwendig.
Sie müssen lediglich einen Prüfer finden, mit dem Sie das Thema und weitere Vorgehen absprechen.
Beachten Sie bitte auch, dass für Sie erst dann die offiziellen Abgabefristen gelten, sobald Sie für das Staatsexamen in der Fächerverbindung angemeldet sind.
Ist Ihre Arbeit fertig, geben Sie 2 Exemplare direkt bei Ihrem Prüfer oder im zuständigen Sekretariat ab.
Lassen Sie sich für die Abgabe eine Empfangsbestätigung mit Unterschrift und Institutsstempel geben. Diese muss im Prüfungsamt abgegeben werden, wenn Sie sich für das Examen in der Fächerverbindung anmelden bzw. angemeldet haben.
Eine Verlängerung der Abgabefrist ist möglich, entweder bis zum 1. April (Herbst) oder 1. Oktober (Frühjahr), wenn der Nachtermin von Ihrem Prüfer gewährt ist und der Antrag von diesem unterschrieben bei der Anmeldung für das Fachexamen abgegeben wird.
Achten Sie unbedingt darauf, die eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben und Ihrer Arbeit beizufügen.
Geben Sie bei der Abgabe Ihrer Zulassungsarbeit auch das Gutachtenformular mit ab. Versehen Sie beide Exemplare Ihrer Arbeit mit dem schulartspezifischen Aufkleber. Sie finden alle Vordrucke (Empfangsbestätigung, Nachtermin, Gutachtenformular, schulartspezifischer Aufkleber) auf den Seiten des Prüfungsamts.
Frühjahrsprüfung
01.08 bzw. 01.10. bei Gewährung eines Nachtermins
Herbstprüfung
01.02. bzw. 01.04. bei Gewährung eines Nachtermins
Ja, das können Sie.
Weitere Informationen finden Sie hier
Infos erhalten Sie hier
Etwa ein bis zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums (Januar bzw. Juli) geht Ihnen das Zulassungsschreiben vom Kultusministerium zu.
Wenn Sie ein BEDINGTES Zulassungsschreiben erhalten haben („Sie werden hiermit unter der Bedingung…zu folgenden Prüfungen zugelassen“), brauchen Sie die Bestätigung des Prüfungsamts (durch Unterschrift/Stempel oder Aufkleber), um Ihre Prüfung ablegen zu können.
Ein bedingtes Zulassungsschreiben erhalten Sie nur, wenn nicht alle für das Examen notwendigen Dokumente im Prüfungsamt eingereicht wurden.
Wenn Sie alle Dokumente bis zwei Arbeitstage vor Beginn Ihrer ersten Einzelprüfung im Prüfungsamt nachreichen, erhalten Sie die Bestätigung auf dem Zulassungsschreiben. Erst dann sind Sie komplett zugelassen und dürfen an der Prüfung teilnehmen.
Kleben Sie den Aufkleber auf das dafür vorgesehene Feld (rechts oben) des Zulassungsschreibens und bringen Sie dieses zur Prüfung mit. Ohne diese Bestätigung dürfen Sie nicht teilnehmen.
Die Geburtsurkunde bleibt bei uns. Sie wird an die zuständige Stelle für den Vorbereitungsdienst weitergeleitetet.
Studienbücher, Praktika, Ausweise und Urkunden, Erste Hilfe-Abzeichen, Sportabzeichen, etc. erhalten Sie zurück, sobald Sie das Staatsexamen abgelegt haben und exmatrikuliert werden.
Sie benötigen sofort ein amtsärztliches Attest, welches Ihre Prüfungsunfähigkeit belegt.
Sie müssen spätestens am Tag der Prüfung untersucht werden (in der Regel müssen Sie das Gesundheitsamt des Erstwohnsitzes aufsuchen, sofern gesundheitlich zumutbar). Rufen Sie sofort beim Gesundheitsamt an und vereinbaren Sie einen Termin.
Bei einer krankheitsbedingten Prüfungsverhinderung bitte zuerst zum Hausarzt gehen und ein aktuelles ärztliches Attest mit Befund ausstellen lassen.
Erst danach einen Termin beim Gesundheitsamt organisieren und dort mit dem Befund vom Hausarzt ein amtsärztliches Attest erstellen lassen. Bitte unbedingt vorher beim Gesundheitsamt anrufen, da nicht immer ein Arzt anwesend ist.
Lehramtsstudenten für Grundschule, Mittelschule sowie Realschule müssen spätestens im Anschluss an das 12. Fachsemester, Gymnasium und Sonderpädagogik im Anschluss an das 14. Fachsemester antreten.
Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, gilt das Examen als erstmals nicht bestanden.
Die Wiederholungsfrist beträgt ein Jahr.
Die Ergebnisse Ihres Examens (sowohl bei EWS als auch in der Fächerverbindung oder im Erweiterungsfach) werden Ihnen direkt vom Kultusministerium in München per Post zugesandt, sobald die Korrekturen Ihrer Prüfungen fertig sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ergebnisse bei allen Studierenden zeitlich, aufgrund unterschiedlicher Korrekturfristen, stark unterscheiden kann.
Das Prüfungsamt kann Ihnen keine Auskünfte zu den Ergebnissen Ihres Staatsexamens geben.
Wann und wo Sie Ihre Prüfung einsehen können, ist den Informationen auf der Homepage des Prüfungsamts unter dem jeweiligen Prüfungstermin zu entnehmen. Es gibt nur einen Termin für alle Prüfungsteilnehmer. Eine Anmeldung hierfür ist nicht erforderlich.
Zur Einsichtnahme bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Sollten Sie nachweislich verhindert sein, dürfen Sie einen gesonderten Termin mit dem Prüfungsamt vereinbaren.
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