Wir bemühen uns, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Aufgrund der Priorisierung von Prüfungs- und Fristangelegenheiten sowie der hohen Arbeitsbelastung kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.
Insbesondere aufwendige Serviceleistungen können derzeit nur eingeschränkt angeboten werden.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich an den für Sie zuständigen Bereich.
Hinsichtlich der sogenannten „Meldefrist“ für die Erste Staatsprüfung nach § 31 Abs. 2 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) gilt folgender wichtiger Hinweis für alle Lehramtsstudierenden, die ab dem Prüfungstermin Herbst 2025 die Erste Lehramtsprüfung in der Fächerverbindung ablegen wollen:
***
Im Vorgriff auf die nächste Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) gilt ab dem Prüfungstermin Herbst 2025 Folgendes:
Die sogenannte „Meldefrist“ für die Erste Staatsprüfung nach § 31 Abs. 2 LPO I, welche bislang indirekt die maximale Studiendauer bei Lehramtsstudiengängen begrenzt, wird ab dem Prüfungstermin Herbst 2025 nicht mehr angewendet.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Begrenzungen der Studienzeit durch die Hochschulen davon unberührt bleiben: Wie bisher steht es den bayerischen Hochschulen frei, in ihren Prüfungsordnungen Regeltermine und Fristen für die Ablegung der Modulprüfungen und deren Wiederholungen dergestalt festzulegen, dass damit im Ergebnis Studienzeiten begrenzt sind.
***
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweis für alle Lehramtsstudierenden, die ab dem Prüfungstermin Herbst 2024 die Erste Lehramtsprüfung in der Fächerverbindung unter Nachweis eines um bis zu 30 Leistungspunkte verringerten Gesamtstudienumfangs (§ 22 Abs. 5 LPO I) ablegen:
***
Sofern Lehramtsstudierende die Erste Lehramtsprüfung in der Fächerverbindung unter Nachweis eines um bis zu 30 Leistungspunkte verringerten Gesamtstudienumfangs (§ 22 Abs. 5 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)) ablegen, gilt im Vorgriff auf die nächste Änderung der LPO I ab dem Prüfungstermin Herbst 2024 Folgendes:
Der zum Zeitpunkt der Zulassung noch ausstehende Studienumfang ist innerhalb von sechs Wochen nach Beginn desjenigen Semesters, das unmittelbar auf den Beginn der schriftlichen und praktischen Prüfungen folgt, gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen.
Ist einem Prüfungsteilnehmer oder einer Prüfungsteilnehmerin aus Gründen, die er oder sie nicht zu vertreten hat, der Nachweis innerhalb der Frist nicht möglich oder nicht zuzumuten, so kann das Prüfungsamt auf Antrag eine Verlängerung um bis zu weitere neun Wochen genehmigen. Der Antrag ist unverzüglich zu stellen und zu begründen.
Gesundheitliche Gründe sind grundsätzlich durch ein Zeugnis eines Gesundheitsamts nachzuweisen, das in der Regel nicht später als am Prüfungstag der vorgesehenen Modulprüfung ausgestellt sein darf.
Das Prüfungsamt kann festlegen, dass gesundheitliche Gründe durch das Zeugnis eines bestimmten Arztes oder einer bestimmten Ärztin nachzuweisen sind.
***
Weitere Informationen finden Sie hier.
Vollständige Informationen zum Latinum/Grecum und kleines Latinum
Informationen zum Latinum finden Sie hier
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Zulassungsvoraussetzung zum EWS-Examen – alle Schularten
Festlegung der Module zur Zulassung zum EWS-Examen
Bekanntmachung über die Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I
Die Änderung finden Sie hier
Die konsolidierte Fassung der Bekanntmachung finden Sie hier
Weitere Informationen und das aktuelle Antragsformular finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter den FAQs zur Ersten Staatsprüfung.
Alle Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter den FAQs zur Ersten Staatsprüfung.
Bekanntmachungen des Bayrischen Staatsminsteriums für Unterricht und Kultus
Terminübersicht - Frühjahr 2026/I und Herbst 2025/II
Terminplan - Frühjahr 2025
Terminplan - Frühjahr 2025
Terminplan für die schriftlichen Prüfungen
Achtung:
Die endgültigen Termine erhalten Sie auch mit dem Zulassungsschreiben.
Bitte reichen Sie den Anmeldebogen bei Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in ein.
Online-Anmeldung zur 1. Staatsprüfung (Link zum Ministerium)
Eine Anmeldung zur Hausarbeit in der Außenstelle des Prüfungsamtes ist nicht erforderlich.
Sie setzen sich lediglich mit Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin in Verbindung und
besprechen mit ihm bzw. ihr das Thema sowie den Abgabetermin.
Die Hausarbeit muss zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung bei der Frühjahrsprüfung
zum 25. Juli des Jahres oder bei der Anmeldung zur Herbstprüfung zum
1. Februar des Jahres abgegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung
des Dozenten wird für die Abgabe der Hausarbeit ein Nachtermin bis
spätestens 01.04. bzw. 01.10. gewährt.
Formular zur Zustimmung eines Nachtermins
Die Arbeit muss in zweifacher Ausfertigung einmal beim zuständigen Dozierenden
und einmal bei der Außenstelle des Prüfungsamtes abgegeben werden.
Mit der Abgabe bei der Außenstelle geben Sie bitte die Empfangsbestätigung
der Hausarbeit des Dozierenden ab. Die Arbeit muss in gebundener Form abgegeben
werden. Am Schluss der Zulassungsarbeit haben Sie mit eigenhändiger Unterschrift
zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel
als die angegebenen verwendet haben.
Hiermit erkläre ich, dass die vorliegende Arbeit von mir selbstständig verfasst wurde und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt wurden. Weitere Personen waren an der Fertigung nicht beteiligt. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, sind in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht. Die Stellen der Arbeit, die unter dem Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, sind in jedem einzelnen Fall unter Angabe des verwendeten technischen Hilfsmittels dokumentiert. Ggf. bestehende fachspezifische Anforderungen (z. B. des Lehrstuhls, des Fachbereichs oder der Hochschule) hinsichtlich des Umfangs dieses Einsatzes und der Art der Dokumentation wurden eingehalten. Diese Erklärung erstreckt sich auch auf etwa in der Arbeit enthaltene Zeichnungen, Kartenskizzen und bildliche Darstellungen.
Bitte bringen Sie den Aufkleber auf der Vorderseite eines Exemplares mit etwas Klebeband an.
Staatsexamen und Bachelorabschluss (LehramtPlus) - Einschreibung vor Wintersemester 2022/2023
Wenn Sie gleichzeitig mit dem Staatsexamen auch den Bachelorabschluss erwerben möchten, müssen Sie drei gebundene Exemplare Ihrer Bachleorarbeit im Prüfungsamt einreichen. Zusätzlich ist die digitale Version der Bachelorarbeit per E-Mail (über Ihre KU-E-Mail-Adresse) über das Kontaktformular des Prüfungsamts einzureichen. Eine vorherige Anmeldung der Bachelorarbeit ist erforderlich.
Bitte fügen Sie außerdem die Formulare „Gutachten über die schriftliche Hausarbeit“ und „Empfangsbestätigung“ sowie den Aufkleber für die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit bei. Die Unterlagen finden Sie auf der Website über das Erste Staatsexamen. Bitte füllen Sie die Formulare mit Ihren persönlichen Daten bereits aus.
Staatsexamen und Bachelorabschluss (LehramtPlus) - Einschreibung ab Wintersemester 2022/2023
Wenn Sie zusätzlich zum Staatsexamen einen Bachelorabschluss erwerben möchten, müssen Sie sich in den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU im Profil lehramtsgeeignet einschreiben. Sobald Sie die hierfür erforderlichen 170 ECTS-Punkte erworben haben, Ist der "Zeugnisantrag Teil 1" im Prüfungsamt einzureichen, In diesem Falle geben Sie (zeitgleich) insgesamt 3 Exemplare mit dem Titel "schriftliche Hausarbeit" im Prüfungsamt ab. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist hier nicht erforderlich.
Bitte fügen Sie außerdem die Formulare „Gutachten über die schriftliche Hausarbeit“ und „Empfangsbestätigung“ sowie den Aufkleber für die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit bei. Die Unterlagen finden Sie auf der Website über das Erste Staatsexamen. Bitte füllen Sie die Formulare mit Ihren persönlichen Daten bereits aus.
Detailliertere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie auf der jeweiligen Studiengangswebsite unter “LehramtPlus”.
Sollten Sie von der Ersten Staatsprüfung zurücktreten wollen, so füllen Sie bitte das folgende Formular aus und reichen es bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen ein:
Bei einer krankheitsbedingten Prüfungsverhinderung bitte zuerst zum Hausarzt gehen und ein aktuelles ärztliches Attest mit Befund ausstellen lassen.
Erst danach einen Termin beim Gesundheitsamt organisieren und dort mit dem Befund vom Hausarzt ein amtsärztliches Attest erstellen lassen. Bitte unbedingt vorher beim Gesundheitsamt anrufen, da nicht immer ein Arzt anwesend ist.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LPO I ist eine Prüfungsverhinderung unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Falle einer Krankheit ist die Prüfungsverhinderung grundsätzlich durch ein Zeugnis eines Gesundheitsamtes nachzuweisen. Das Zeugnis des Gesundheitsamtes darf in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein.
Ein amtsärztliches Attest, das nicht am Prüfungstag ausgestellt ist, wird in der Regel nicht angenommen. Die Prüfung ist in diesem Fall mit der Note 6 zu bewerten.
Das amtsärztliche Attest ist unverzüglich persönlich im Prüfungsamt oder per Post einzureichen.
Zeitgleich ist das Prüfungsamt und das Sportzentrum über die Prüfungsunfähigkeit zu informieren (telefonisch, per Mail).
Bei einer Prüfungsverhinderung durch Erkrankung, die grundsätzlich durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen ist, muss die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Die Anmeldung zur Staatsexamensprüfung ist daher fristgerecht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über KU.Campus. Falls die Anmeldung nicht fristgerecht erfolgt, ist die Anmeldung von Amts wegen vorzunehmen.
Für die Prüfungsverhinderung bei einer Staatsexamensprüfung kann das Formular Prüfungsverhinderung bei Sportstaatsexamensprüfungen abgerufen werden. Zusammen mit dem Formblatt ist das amtsärztliche Attest beizufügen.
Formular Prüfungsverhinderung bei Sportstaatsexamensprüfungen
Die Rechtsnormen inkl. Lehramtsprüfungsordnung finden Sie unter folgendem Link:
Rechtsnormen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Lehrerausbildung
Aus Gründen des Urheberrechts veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus keine Aufgabenstellungen vergangener Prüfungstermine.
Die Fakultäten erhalten weiterhin die Examensaufgaben vom Prüfungsamt. Nähere Informationen gibt das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZLB) der KU.
Alle Anfragen bzgl. des Anmeldeantrags zum Vorbereitungsdienst/Referendariat sind ausschließlich per Mail an referendariat(at)ku.de zu stellen.
Mit Ihrem Zulassungsschreiben zur Ersten Staatsprüfung in Bayern erhalten Sie zusätzlich ein Informationsschreiben zur Anmeldung für den Vorbereitungsdienst.
Unter folgendem Link finden Sie den Anmeldeantrag für den jeweiligen Vorbereitungsdiensttermin, der ab dem 1. Februar online ausgfüllt werden kann: https://www.lehrer-werden.bayern/studium-und-vorbereitungsdienst/grundschule
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen ist im Zeitraum vom 15. März 2025 bis zum 15. April 2025 möglich.
Innerhalb dieser Frist muss das ausgedruckte, unterschriebene Formular mit allen erforderlichen Anlagen bei der Außenstelle des Prüfungsamtes Ihrer Universität eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass verspätet eingehende Anmeldungen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung nur dann erfolgt, wenn das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular fristgerecht eingereicht oder übersandt wird. Die reine Online-Anmeldung genügt nicht – sie wird erst in Verbindung mit dem unterschriebenen Ausdruck und den erforderlichen Anlagen als gültig anerkannt!
Falls Sie den Vorbereitungsdienst nicht direkt im Anschluss an die Erste Staatsprüfung antreten, informieren Sie sich rechtzeitig auf dieser Homepage über den jeweils aktuellen Anmeldezeitraum.
Wir erteilen keine Auskunft zum Eingang Ihrer Unterlagen; sofern Sie eine Bestätigung wünschen, können Sie die Unterlagen per Einschreiben/Rückschein einsenden.
Informationen, Termine und Ansprechpartner zum Vorbereitungsdienst finden Sie hier: https://www.lehrer-werden.bayern/studium-und-vorbereitungsdienst/grundschule
Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Übernahme in den Staatsdienst
Auf der Meldung zum Vorbereitungsdienst ist eine fehlerhafte Postadresse hinterlegt.
Bitte senden Sie die Unterlagen an:
An die Außenstelle des Prüfungsamts für die
Lehrämter an öffentlichen Schulen an der
Kath. Universität Eichstätt
Ostenstraße 28a
85072 Eichstätt