Grundsätzlich ist eine Anmeldung auf eine semesterabschließende Prüfung erforderlich und eine Registrierung ist für eine semesterbegleitende Prüfung erforderlich. Die nachfolgenden Ausführungen zur Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung beziehen sich im Wesentlichen auf alle anmeldepflichtigen Prüfungen an der KU. Dazu zählen:
Nicht anmeldepflichtig sind an der KU die semesterbegleitenden Prüfungen, für die seitens der jeweiligen Prüfenden keine An- und Abmeldemodalitäten (also keine Anmeldepflicht) festgelegt wurde. Für diese Prüfungen ist eine Registrierung in KU.Campus erforderlich. Hinweis: Semesterbegleitende Prüfungen, für die keine zusätzlichen An- und Abmeldemodalitäten festgelegt wurden, gelten mit Antritt der Prüfung als angemeldet.
Jede Teilnahme an einer anmeldepflichtigen Prüfung ist über KU.Campus im vorgesehenen Anmeldezeitraum anzumelden.
Mit der Anmeldung zur Prüfung beginnt das Prüfungsrechtsverhältnis. Es endet mit der Bekanntgabe der Prüfungsbewertung.
Die Teilnahme an anmeldepflichtigen Prüfungen ist ohne vorherige fristgerechte Anmeldung nicht – auch nicht unter Vorbehalt - möglich.
Die Prüfungsanmeldung kann nur innerhalb des auf der Homepage des Prüfungsamtes veröffentlichten Anmeldezeitraumes vorgenommen werden. Sie wird mit einer systemtechnisch generierten Bestätigungsmail aus KU.Campus nachgewiesen.
Für eine nicht anmeldepflichtige, semesterbegleitende Prüfung, für die keine Anmeldemodalitäten seitens der oder des Prüfenden festgelegt und kommuniziert wurden, ist vor Antritt dieser Prüfungen eine Registrierung über KU.Campus während des auf der Homepage des Prüfungsamtes veröffentlichten Registrierungszeitraumes erforderlich. Auch die Registrierung wird durch eine Systembenachrichtigung per E-Mail bestätigt. Die Prüfung gilt erst mit dem Antritt zur Prüfung als angemeldet.
Melden sich Studierende auf anmeldepflichtige Prüfungen an und treten sie diese nicht an, muss die jeweilige Prüfungsleistung mit der Note 5,0 bewertet werden.
Finden Prüfungen, die über KU.Campus anzumelden sind, ausnahmsweise bereits vor dem offiziellen Anmeldezeitraum statt, gelten sie mit Antritt zur Prüfung als angemeldet. Die technische Anmeldung muss dann durch die Studierenden im regulären Anmeldezeitraum nachgeholt werden, falls für diese Prüfungen kein gesonderter Anmeldezeitraum eingerichtet wurde. Die Anmeldung ist erforderlich, damit die absolvierte Prüfung in der Datenabschrift bzw. den Transript of Records sichtbar wird.
Für Blockveranstaltungen (z.B. ein durchgehender 2-Wochen-Veranstaltungsblock), die vor Beginn oder erst nach Ende des regulären Anmeldezeitraumes beginnen und anmeldepflichtige Prüfungen vorsehen, gilt folgende Sonderregelung: Der Prüfungsanmelde- und Abmeldezeitraum beginnt 14 Tage vor Beginn der ersten geblockten Veranstaltung und endet zwei Tage vor dem (ersten) jeweiligen Prüfungstermin.
Ähnliches gilt, wenn Veranstaltungen regulär über einen längeren Zeitraum verteilt stattfinden und mit einer Abschlussprüfung abschließen, die zeitlich noch vor Beginn des regulären Anmeldezeitraums für Abschlussprüfungen liegt. Hier beginnt der Anmelde- und Abmeldezeitraum in der Regel 14 Tage vor der Abschlussprüfung und endet ein Tag zwei Tage vor der Abschlussprüfung.
Schließen Blockveranstaltungen ausschließlich mit semesterbegleitenden Prüfungen ab, gelten die für die Registrierung festgelegten Regelungen. Die Prüferinnen und Prüfer können zusätzliche An- und Abmeldemodalitäten festlegen. Dann gelten die Regelungen für anmeldepflichtige Prüfungen.
Mit der Festlegung von An- und Abmeldemodalitäten bestimmt die oder der Prüfende, unter welchen Bedingungen die An- bzw. Abmeldung von Prüfungen bei ihr oder ihm erfolgt. So kann die oder Prüfende z.B. kommunizieren, dass eine Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist durch Eintrag in eine Anmeldeliste der oder des Prüfenden erfolgen muss. Werden keine An-oder Abmeldemodalitäten bekanntgegeben, gilt die Prüfung als nicht anmeldepflichtig und gilt mit Antritt als angemeldet. Unabhängig davon muss sich die oder der Studierende in KU.Campus für diese Prüfung registrieren.
Die bloße Festlegung einer Abgabefrist für semesterbegleitende Prüfungen begründet noch keine Anmeldepflicht.
Werden seitens der oder des Prüfenden keine An- oder Abmeldebedingungen, aber eine Abgabefrist für eine semesterbegleitende Prüfung festgelegt, ist diese Frist verbindlich. Wird die Prüfungsleistung dann nicht fristgerecht eingebracht, gilt die Prüfung als nicht angetreten (kein Fehlversuch). Die oder der Studierende muss sich wieder in KU.Campus vom Prüfungsanlass entregistrieren.
Die Studierenden sind verpflichtet, ggf. vorhandene Anmeldeprobleme innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraumes an das Rechenzentrum (Startseite KU.Campus/Allgemeine Hinweise/Ein Problem melden) oder über das Kontaktformular an das Prüfungsamt zu melden.
Nicht fristgerecht im Rechenzentrum oder im Prüfungsamt eingehende Meldungen können für eine nachträgliche Prüfungsanmeldung nicht berücksichtigt werden.
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung auf anmeldepflichtigen Prüfungen nur noch möglich, wenn für das Versäumnis dieser Frist Gründe nachgewiesen werden, die die Studierenden selbst nicht zu vertreten haben. Begründungen wie z. B. Unkenntnis der Anmeldeformalitäten, Computerabsturz, Auslandsaufenthalt während der Anmeldezeit, Falschinformationen durch Mitstudierende werden in der Regel nicht akzeptiert, da diese von dem/der Studierenden selbst zu vertreten sind.
Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung oder Prüfungsnachmeldung ist möglich, wenn Gründe für die verpasste Anmeldung zur Prüfung nachgewiesen werden können, die nicht selbst zu vertreten sind.
Die nachträgliche Anmeldung kann mit dem Formblatt Antrag zur nachträglichen Prüfungsanmeldung beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden.
Konnten Sie sich krankheitsbedingt nicht fristgerecht zur Prüfung anmelden, ist dieser Grund mit einem aussagekräftigen Attest zu belegen, das folgende Anforderungen erfüllen muss: Die aktuellen krankheitsbedingten und zugleich körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen sind so konkret und nachvollziehbar zu beschreiben, dass der Prüfungsausschuss daraus schließen kann, dass es aufgrund dieser Erkrankung nicht möglich war, sich während des Anmeldezeitraumes online zur Prüfung anzumelden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag und leitet diesen mit den antragsbegründenden Unterlagen an das Prüfungsamt weiter, das die Studierenden über die Entscheidung informiert und ggf. – im Falle einer Genehmigung – eine nachträgliche Anmeldung vornimmt.