Semesterbegleitende Prüfungen

Definition der semesterbegleitenden Prüfung 

Alle Prüfungen, die keine Abschlussprüfungen bzw. semesterabschließende Prüfungen sind, die also nicht als einmalige mündliche Prüfung oder Klausur zum Semesterschluss stattfinden, werden als semesterbegleitenden Prüfungen bezeichent (z.B. schriftliche Hausarbeit, Referat, Portfolio)

Hinweise zu semesterbegleitenden Prüfungen

Prüfungszeitraum für semesterbegleitenden Prüfung

Semesterbegleitende/veranstaltungsbegleitende Prüfungen werden im Laufe des Semesters erbracht.

Der Prüfungszeitraum erstreckt sich somit über das gesamte Semester.

Wann und in welcher Form diese Prüfungen (z. B. Hausarbeit, Referat, Seminararbeit, Portfolio) im Laufe des Semesters abgelegt werden, legen die Dozenten und Dozentinnen d. R. zu Beginn des Semesters fest und kommunizieren diese Information in ihren Veranstaltungen bzw. über die Prüfungsanmeldeanlässe.

Anmeldepflichtige und nicht anmeldepflichtige semesterbegleitende Prüfungen

Bei den semesterbegleitenden Prüfungen entscheiden die Prüfenden selbst, ob ihre Prüfungen anmeldepflichtig sind oder nicht.

Anmeldepflichtig sind alle semesterbegleitenden Prüfungen, für die seitens der Prüfenden An- und Abmeldemodalitäten (z.B. Anmeldung über eine Liste des Prüfenden bis ..., Abmeldung bei den Prüfenden bis ...) festgelegt und kommuniziert wurden.

Nicht anmeldepflichtig sind alle semesterbegleitenden Prüfungen, für die seitens der Prüfenden keine An- und Abmeldemodalitäten (hier keine Anmeldepflicht) festgelegt wurden.

Dies gilt gleichermaßen sowohl für die Universitätsstudiengänge als auch für die Fachhochschulstudiengänge an der KU.

Falls die Prüfenden An- oder Abmeldemodalitäten festlegen (z.B. Abgabe der Hausarbeit bis und/oder eine Anmeldung ist über eine Liste der oder des Prüfenden bis XX,XX,XXX erforderlich), werden diese den Studierenden zu Beginn des Semesters kommuniziert. In der Regel werden diese Informationen auch auf dem Prüfungsanlass der jeweiligen Prüfung hinterlegt. 

Unabhängig davon, ob eine semesterbegleitende Prüfung anmeldepflichtig ist oder nicht, müssen sich die Studierenden immer für diese Prüfungen über KU.Campus für die Prüfung registrieren, damit ein späterer Noteneintrag möglich ist. 

Falls die Prüferinnen oder Prüfer Abgabetermine für semesterbegleitende Prüfungsarbeiten (z.B. Hausarbeit) festlegen, werden diese von ihnen ohne Beteiligung des Prüfungsamtes überwacht. Selbiges gilt für die Festlegung anderer und Kommunikation individuell festgelegter An- und Abmeldemodalitäten. 

Die bloße Festlegung einer Abgabefrist für semesterbegleitende Prüfungen begründet noch keine Anmeldepflicht.

Werden seitens der oder des Prüfenden keine An- oder Abmeldebedingungen, aber eine Abgabefrist für eine semesterbegleitende Prüfung festgelegt, ist diese Frist für die Abgabe der Leistung verbindlich. Wird die Prüfungsleistung dann nicht fristgerecht eingebracht, gilt die Prüfung als nicht angetreten (kein Fehlversuch). Die oder der Studierende soll sich wieder entregistrieren und kann die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt einbringen.

Werden seitens der oder des Prüfenden neben einer Abgabefrist auch An- und/oder Abmeldebedingungen für die semesterbegleitende Prüfung festgelegt, führt die Nichteinhaltung der Abgabefrist zu einem Fehlversuch der oder des Studierenden.

Von den Prüfenden festgelegte Abgabefristen können diese bei Vorliegen nicht zu vertretender Gründe auf Antrag der oder des Studierenden verlängert werden. Der begründete Antrag ist vor Ablauf der jeweiligen Abgabefrist bei dem zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. 

Bei der Festlegung der Abgabetermine - darunter fallen auch Verlängerungstermine - sind die individuellen Korrekturzeiten zu berücksichtigen, sodass die jeweiligen Termine der Noteneingabe eingehalten werden können.

Für alle anmeldepflichtigen und nicht anmeldepflichtigen semesterbegleitenden Prüfungen müssen sich die Studierenden zunächst über KU.Campus registrieren.

Registrierung für eine semesterbegleitende Prüfung

Bei der Registrierung handelt es sich technisch um denselben Vorgang wie bei einer Anmeldung über KU.Campus. Aber im Gegensatz zur Anmeldung hat die Registrierung keine rechtliche Auswirkung auf die Prüfung. Sie dient lediglich dazu, dass die spätere Prüfungsbewertung in KU.Campus veröffentlicht werden kann.

Für die Registrierung der semesterbegleitenden Prüfungen wird pro Semester ein Registrierungszeitraum angeboten, der sich über einen Großteil des Semesters erstreckt und auf der Homepage des Prüfungsamtes unter der Rubrik Termine zur Prüfungsanmeldung und Notenbekanntgabe veröffentlicht wird. Die Registrierung sollte vor Antritt jeder semesterbegleitenden Prüfung abgeschlossen sein. 

Zusätzliche Anmeldung zur semesterbegleitenden Prüfung nach der Registrierung

Ob eine registrierte Prüfung auch anmeldepflichtig ist oder nicht, entscheidet die jeweilige Prüferin bzw. der jeweilige Prüfer.

Hat die Prüferin oder der Prüfer für ihre bzw. seine Prüfung eine Anmeldepflicht kommuniziert, ist dies mit den entsprechenden prüfungsrechtlichen Folgen (z. B. Verbuchung eines Fehlversuchs bei Nichtabgabe einer beim Prüfenden angemeldeten Hausarbeit) verbunden.

Hat die Prüferin oder der Prüfer keine Anmeldepflicht festgelegt, gilt die Prüfung erst mit ihrer Ablegung/Einbringung als angemeldet. Wird keine Prüfungsleistung abgegeben, hat dies keine prüfungsrechtlichen Folgen (z.B. kein Fehlversuch bei Nichtabgabe einer nicht anmeldepflichtigen Hausarbeit).

Wiederholung von semesterbegleitenden Prüfungen

Die Wiederholung einer semesterbegleitenden Prüfung im selben Semester ist ausgeschlossen. Sie kann frühestens im Folgesemester wiederholt werden, sobald das Modul erneut angeboten wird. Studierende der Universitätsstudiengänge können, eine nicht bestandene semesterbegleitende Prüfung zum nächstmöglichen Termin oder später wiederholen. Bei den Fachhochschulstudiengängen ergibt sich die Wiederholungsfrist aus der jeweiligen Prüfungsordnung des Studiengangs.

Wiederholung bedeutet bei Hausarbeiten/Seminararbeiten, dass die Studierenden ein neues Thema mit einem neuen Abgabetermin erhalten und sich erneut auf die semesterbegleitende  Prüfung (neuer Prüfungsanlass) anmelden müssen. Verbesserungen bereits vorgelegter und bewerteter Hausarbeiten sind unzulässig.