Prüfungsform und Prüfungsart

Die in einem Studiengang in den Modulen vorgesehenen Prüfungsformen sind in der Prüfungsordnung geregelt. 

Die Prüfungsformen werden zwei unterschiedlichen Prüfungsarten zugeordnet: An der KU wird zwischen den semesterabschließenden Prüfungen bzw. Abschlussprüfungen einerseits und den semesterbegleitenden Prüfungen andererseits unterschieden, für die verschiedene Regelungen und somit unterschiedliche An- und Abmeldefristen bzw. Registrierungsfristen, Prüfungszeiträume und Regeln zur Wiederholung der Prüfung gelten. 

Prüfungsformen und Notenbildung

Prüfungen entsprechen jeweils einer bestimmten Form, die in der einschlägigen Prüfungsordnung festgelegt sind. Die Allgemeine Prüfungsordnung der KU (APO) sieht in § 17 grundsätzlich z.B. folgende Prüfungsformen vor:

  1. mündliche Prüfung
  2. Klausur
  3. Hausarbeit
  4. Referat
  5. Hausarbeit mit Referat bzw. Hausarbeit mit Präsentation
  6. Praktikumsbericht
  7. Portfolio
  8. Take-Home-Prüfung
  9. Projektskizze
  10. Praktische Leistung (Handeln in einer konkreten Situation)
  11. Diskussions- oder Teamleistung 

In der Regel soll ein Modul nicht mehr als eine Prüfung beinhalten (§ 16 Abs. 1 S. 2 APO). 

Müssen zum Absolvieren eines Moduls zwei oder mehr Prüfungen bestanden, d.h. zwei oder mehr Prüfungsformen bewältigt werden, errechnet sich die Gesamtnote in der Regel aus dem arithmetischen Mittel der beiden Noten (§ 20 Abs. 4 APO). 

Eine Besonderheit stellt die Prüfungsform „Hausarbeit mit Referat“ bzw. „Hausarbeit mit Präsentation“ dar. Hierbei handelt es sich um eine Prüfung; das Referat bzw. die Präsentation ist obligatorisch, wird aber nicht in die Bewertung einbezogen, soweit eine Prüfungsordnung nichts davon Abweichendes regelt. Die Modulnote ist die Note der Hausarbeit. Es handelt sich um einen Sonderfall; darüber hinaus gibt es keine analog konstruierten „kombinierten Prüfungsformen“. 

Steht (abgesehen von dem beschriebenen Sonderfall) in einer Prüfungsordnung eines Studiengangs oder in einer Fachprüfungsordnung „mit“, so ist dies als „und“ zu lesen und hat zur Folge, dass zwei Prüfungen bestanden werden müssen bzw. zwei sogenannte Teilprüfungsleistungen zu erbringen sind. Die Gesamtnote wird dann aus den Bewertungen beider Prüfungen gebildet. 

Die Prüfungsordnung oder Fachprüfungsordnung kann eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Prüfungsform vorsehen. Die oder der Dozierende hat dann die Wahl der Prüfungsform in der Regel in der ersten Veranstaltung des Semesters verbindlich festzulegen. Sie wird den Studierenden in der Regel frühzeitig in den Veranstaltungen und über den Prüfungsanmeldeanlass in KU.Campus mitgeteilt. 

Anwesenheitspflicht

Ist in der Prüfungsordnung eine Anwesenheitspflicht in einer Veranstaltung eines Moduls festgelegt, teilt die Dozentin oder der Dozent den Studierenden in der Regel zu Beginn der Veranstaltung mit, welche Regeln für den Fall der Abwesenheit von den Studierenden zu beachten sind (ggf. Anwesenheitskontrolle, Verhalten im Krankheitsfall, Art der Entschuldigung/des Nachweises für die Abwesenheit). 

Kommt die oder der Studierende der in einer Prüfungsordnung vorgeschriebenen Anwesenheitspflicht nicht in dem erforderlichen Umfang nach, darf sie oder er zunächst an einer ggf. zusätzlich abzulegenden Prüfung teilnehmen. Besteht sie oder er die Prüfung, kann das Modul insgesamt aber erst dann als bestanden oder mit einer Note verbucht werden, wenn die erforderliche Anwesenheitspflicht als erfüllt gilt. Die oder der Prüfende kann von der oder dem Studierenden die Vorlage eines entsprechenden Nachweises einer nachträglich absolvierten Veranstaltungsteilnahme verlangen.

Semesterabschließende Prüfungen bzw. Abschlussprüfungen

Eine Abschlussprüfung ist eine mündliche Prüfung oder eine Klausur, die ein Modul zu einem bestimmten Prüfungstermin am Ende des Semesters abschließt. 

Hinweise zur Klausurteilnahme sowie weitere Informationen zu Abschlussprüfungen finden sie hier.

Semesterbegleitende Prüfungen

Alle Prüfungen, die keine Abschlussprüfungen bzw. semesterabschließende Prüfungen sind, die also nicht als einmalige mündliche Prüfung oder Klausur zum Semesterschluss stattfinden, werden als semesterbegleitenden Prüfungen bezeichnet (z.B. schriftliche Hausarbeit, Referat, Portfolio).

Ausführliche Informationen zu semesterbegleitenden Prüfungen finden Sie hier.