Beruflich Qualifizierte

Art. 88 Abs. 5 und 6 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes in Verbindung mit §§ 29 ff der Qualifikationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung eröffnet  

Unbedingte Voraussetzung für jeden Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte bzw. qualifizierte Berufstätige ist das erfolgreiche Absolvieren eines Beratungsgesprächs für beruflich Qualifizierte, bevor die Immatrikulation vorgenommen werden kann. Dies gilt in jedem Fall. 

Allgemeiner Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Voraussetzung für einen allgemeinen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte sind der Nachweis 

  • einer Meisterprüfung,
  • einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder
  • einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie. 

Checkliste erforderliche Unterlagen beruflich Qualifizierte 

  • Zeugnis über die bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte Meisterprüfung mit ausgewiesener Durchschnittsnote oder
  • Zeugnis über die bestandene der Meisterprüfung gleichgestellte, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte berufliche Fortbildungsprüfung, deren vorbereitenden Lehrgänge einen Stundenumfang von insgesamt mindestens 400 Stunden (Nachweis über diese Stundenzahl ist beizufügen) umfassen mit ausgewiesener Durchschnittsnote oder
  • Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie mit ausgewiesener Durchschnittsnote und die Urkunde oder gesonderte Bescheinigung über das Bestehen des Berufspraktikums oder
  • Nachweis eines bestandenen, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegten Meisterprüfung gleichwertigen Abschlusses nach einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe mit ausgewiesener Durchschnittsnote. 

Fachgebundener Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige

Die Satzung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt über den fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung regelt die Feststellung der Studieneignung zusätzlich durch ein Probestudium. Das Probestudium gilt bei einem Vollzeitstudium nach einem Jahr (zwei Semestern) als bestanden, wenn mindestens 40 ECTS-Punkte erreicht wurden. 

Voraussetzung für einen fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige sind die Nachweise  

  1. einer mindestens zweijährigen, abgeschlossenen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes und
  2. eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich. Berufsausbildung und Berufspraxis müssen eng verwandt zum beantragten Studiengang sein. 

Checkliste erforderliche Unterlagen qualifizierte Berufstätige 

  • Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  • ggf. ein gesonderter Nachweis über die Dauer der Berufsausbildung (mind. zwei Jahre) für den Fall, dass dies nicht im Zeugnis ausgewiesen ist.
  • Nachweis über Berufstätigkeit: z.B. Arbeitszeugnis, Bescheinigung des Arbeitgebers, usw. (aber nicht ein Arbeitsvertrag) über eine anschließende mindestens dreijährige, hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich oder einer entsprechenden zweijährigen Berufspraxis bei Personen, die ein Aufstiegsstipendium des Bundes erhalten. Der Nachweis muss die ausgeübten Tätigkeiten beinhalten und eine Arbeitszeit von mindestens der Hälfte der durchschnittlich regelmäßigen Arbeitszeit eines oder einer Vollzeitbeschäftigten entsprechen ausweisen. 

Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung zu einem Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte das Anmeldeformular zum Beratungsgespräch

Die Anmeldung zum Beratungsgespräch sowie alle erforderlichen Unterlagen senden Sie uns bitte per Post zu. Gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  1. Formular Anmeldung zum Beratungsgespräch vollständig ausfüllen und unterschreiben,
  2. lückenlosen Lebenslauf beifügen,
  3. beglaubigte erforderliche Unterlagen beilegen, je nachdem, ob Sie den allgemeinen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte oder den fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige anstreben. 

Zur Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch setzt sich, nach Prüfung der formalen Voraussetzungen durch das Studierendenbüro, die für den von Ihnen beantragten Studiengang zuständige Fachstudienberatung der KU mit Ihnen in Verbindung. 

Nach Absolvierung des Beratungsgespräches erhalten Sie eine Bescheinigung über das Vorliegen des allgemeinen bzw. des fachgebundenen Hochschulzugangs. Diese Bescheinigung enthält das Datum des Erwerbs des Hochschulzugangs (Datum des Beratungsgesprächs) und die Durchschnittsnote. 

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis des Hochschulzugangs für die Einschreibung als beruflich Qualifizierte und muss immer zusammen mit dem Nachweis der beruflichen Qualifikation der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. der Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge beigefügt werden.
 

Einschreibung für beruflich Qualifizierte

Für Beruflich Qualifizierte gelten nach erfolgreichem Durchführen des Beratungsgesprächs grundsätzlich die Regelungen für eine Bewerbung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen oder Studiengängen mit Eignungsprüfung oder für eine Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge. Als Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung gilt grundsätzlich der Nachweis der beruflichen Qualifikation (vgl. erforderliche Unterlagen, je nachdem, ob sie den allgemeinen Hochschulzugang oder den fachgebundenen Hochschulzugang zusammen mit der Bescheinigung für das absolvierte Beratungsgespräch. 

Frist für die Anmeldung zum Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte

Anmeldefrist für ein Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte: 15.07. eines Jahres für die zulassungsbeschränkten Studiengänge bzw. der 01.09. eines Jahres für die zulassungsfreien Studiengänge (Ausschlussfristen).