Die Zulassungsbescheide im Hauptverfahren für eine Immatrikulation zum darauf folgenden Wintersemester werden in der Regel Anfang August online zur Verfügung gestellt, die Zulassungsbescheide in einem Nachrückverfahren frühestens Anfang September, die genauen Termine für die Einschreibungen entnehmen Sie bitte Ihren Zulassungsbescheiden.
Wenn Sie den Studienplatz annehmen, müssen Sie sich innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist einschreiben, ggf. kann auch eine bevollmächtigte Vertretung die Einschreibung vornehmen. Der Immatrikulationsantrag muss innerhalb der angegebenen Frist mit allen erforderlichen Unterlagen im Studierendenbüro (Postadresse steht auf den Immatrikulationsantrag) eingehen.
Bitte beachten Sie, dass für die Immatrikulation – je nach Prüfungsordnung – ggf. Nachweise fachpraktischer Ausbildungsabschlüsse bzw. entsprechender praktischer Tätigkeiten nachgewiesen werden müssen.
Vorpraktika müssen vor Studienbeginn abgeleistet werden.
Wird die Immatrikulation wegen Versäumung der Einschreibefrist oder Vorliegen von Immatrikulationshindernissen (z.B. fehlender oder unzureichender Nachweis der einschlägigen geforderten Vorpraxis) abgelehnt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
Ablehnungsbescheide werden online zur Verfügung gestellt.
Stehen nach Durchführung des Hauptverfahrens und der ggf. erfolgten Nachrückverfahren noch freie Studienplätze zur Verfügung, kann ein Losverfahren durchgeführt werden. Dabei werden ggf. vorhandene Restplätze allen bis dahin nicht zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern angeboten.
Die Informationen, in welchen zulassungsbeschränkten Studiengängen noch freie Plätze zur Verfügung stehen, und die Informationen zu den Modalitäten des Losverfahrens sind nach Ende der Immatrikulationsfrist und in der Regel frühestens ab Mitte September auf der bundesweiten Studienplatzbörse abrufbar.