Studieninteressierte

Der administrative Weg zum Studium 

Um Ihr Studium an der KU zu beginnen, müssen Sie sich zunächst bei uns einschreiben. Bitte beachten Sie: Abhängig davon, für welchen Studiengang Sie sich entschieden haben, ist vor der Einschreibung ggf. eine erfolgreiche Bewerbung notwendig, denn es gibt

  1. zulassungsfreie Studiengänge, in die Sie sich ohne Weiteres immatrikulieren können,
  2. Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung, für die Sie zuvor eine Bewerbung einreichen müssen, und
  3. Studiengänge mit vorgeschaltetem Eignungsverfahren, für die ebenfalls eine Bewerbung erforderlich ist. 

Informationen zu allen Studiengängen und Fächern und den jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Informationen zu unserem Studienangebot oder fragen Sie unseren KUala-Bot. 

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge und für Studiengänge mit Eignungsverfahren müssen Sie sich bewerben. Das gilt grundsätzlich für alle Masterstudiengänge, da hier geprüft werden muss, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen - in der Regel mindestens ein abgeschlossenes Bachelorstudium. Es gilt aber auch für manche, wenn auch nur wenige, Bachelorstudiengänge. 

Ist Ihre Bewerbung nach Durchlauf des Vergabeverfahrens erfolgreich, werden Sie von der KU zum Studium zugelassen und erhalten einen Zulassungsbescheid, mit dem Sie sich dann einschreiben können.

Für zulassungsfreie Studiengänge (in der Regel Bachelorstudiengänge und die meisten Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen) können Sie sich direkt und ohne Bewerbung Ihre Immatrikulation vornehmen.

Wo haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erhalten?

Für die Bewerbung auf einen Studiengang und für die Immatrikulation spielt es eine Rolle, wo Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur usw.) erworben haben.  

Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nämlich außerhalb von Deutschland (oder innerhalb von Deutschland auf einer Internationalen Schule) erworben, dann beachten Sie bitte einige zusätzliche Regelungen und Bedingungen für sogenannte Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer. 

Wenn Sie einen Berufsabschluss haben, dann können Sie als beruflich qualifizierte Person unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein Studium aufnehmen. 

Weitere Informationen

Falls für Sie einer der folgenden Fälle zutrifft, beachten Sie bitte die jeweiligen Bedingungen: