Frist für Immatrikulation für ein Promotionsstudium
Die Immatrikulation für ein Promotionsstudium, die im Studierendenbüro erfolgen muss, ist sowohl zum Sommersemester bis längstens 15.06., als auch zum Wintersemester bis längstens 15.12. möglich.
Ein Promotionsstudium ist ein postgraduales Studium, das konsekutiv, u.U. sogar nicht-konsekutiv, nämlich mit Änderung der Fachrichtung aus dem Zugangsstudium, aufgenommen werden kann. Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbstständiger vertiefter und weiterführender wissenschaftlicher Arbeit auf einem Fachgebiet.
Der Promotionsausschuss ist zuständig für die Durchführung des Promotionsverfahrens. Daher ist der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren bzw. auf Aufnahme in die Promotionsliste unter Angabe der gewählten Fächer und des Dissertationsthemas schriftlich bei dem/der Dekan/-in der zuständigen Fakultät einzureichen. Die wichtigste fachliche Voraussetzung ist, dass von Beginn an die Anfertigung der Dissertation von einem Mitglied des Promotionsausschusses betreut werden muss.
Die Einschreibung erfolgt wie für einen zulassungsfreien Studiengang mit den für die Aufnahme Promotion erforderlichen Unterlagen. Bitte beachten Sie die Fristen für eine Promotion.
Wenn Sie sich für eine Promotion bewerben, benötigen wir von Ihnen in jedem Fall die folgenden Nachweise:
Überweisung des Semesterbeitrags in Höhe von 88,00 € mit dem Verwendungszweck: Bewerbernummer/Vorname Nachname,
Zusätzlich gilt für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer:
Die Immatrikulation für eine Promotion ist gemäß dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) grundsätzlich nur für acht Semester vorgesehen.
Der Abschluss der Dissertation ist weiterhin möglich, wenn die Immatrikulationsdauer von acht Semestern abgelaufen ist. Auch kann in begründeten Fällen ein Antrag auf Verlängerung der Immatrikulation des Promotionsstudiums gestellt werden. Setzen Sie sich hierzu bitte über das Kontaktformular mittels Kategorie "Rückmeldung" mit dem Studierendenbüro in Verbindung.