Promotion

Frist für Immatrikulation für ein Promotionsstudium

Die Immatrikulation für ein Promotionsstudium, die im Studierendenbüro erfolgen muss, ist sowohl zum Sommersemester bis längstens 15.06., als auch zum Wintersemester bis längstens 15.12. möglich.

Ein Promotionsstudium ist ein postgraduales Studium, das konsekutiv, u.U. sogar nicht-konsekutiv, nämlich mit Änderung der Fachrichtung aus dem Zugangsstudium, aufgenommen werden kann. Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbstständiger vertiefter und weiterführender wissenschaftlicher Arbeit auf einem Fachgebiet. 

Der Promotionsausschuss ist zuständig für die Durchführung des Promotionsverfahrens. Daher ist der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren bzw. auf Aufnahme in die Promotionsliste unter Angabe der gewählten Fächer und des Dissertationsthemas schriftlich bei dem/der Dekan/-in der zuständigen Fakultät einzureichen. Die wichtigste fachliche Voraussetzung ist, dass von Beginn an die Anfertigung der Dissertation von einem Mitglied des Promotionsausschusses betreut werden muss. 

Die Einschreibung erfolgt wie für einen zulassungsfreien Studiengang mit den für die Aufnahme Promotion erforderlichen Unterlagen. Bitte beachten Sie die Fristen für eine Promotion. 
 

Checkliste erforderliche Unterlagen für die Aufnahme einer Promotion

Wenn Sie sich für eine Promotion bewerben, benötigen wir von Ihnen in jedem Fall die folgenden Nachweise: 

  • Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, insbesondere die Zugangs- und Seriennummer sowie Augenfarbe und Größe, können und sollen geschwärzt werden)
  • Vollständiger und unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) für universitäre Studiengänge
  • Fachhochschulzugangsberechtigung (z.B. Fachhochschulreife) für FH-Studiengänge
  • Nachweis eines abgeschlossenen wissenschaftlichen Studiengangs durch eine Diplomprüfung, eine Lizentiats-, Magister- bzw. Masterprüfung oder durch die 1. Staatsprüfung für ein Lehramt in amtlich beglaubigter Form; das Nähere regelt die für Sie einschlägige Fachpromotionsordnung Ihrer Fakultät, die insbesondere Einschränkungen und Auflagen vorsehen kann,
  • schriftliche Betreuungszusage Ihres Promotionsvorhabens durch eine Professorin oder einen Professor der KU,
  • Bestätigung des Promotionsausschusses über die Annahme des Promotionsvorhabens,
  • Nachweis über Studienverlauf vorheriger deutscher Hochschulen (z.B. Studienverlaufsbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung): Übersicht darüber, wann, wo, wie lange und in welchem Studiengang Sie bisher immatrikuliert waren. Idealerweise ist die Anzahl der Hochschulsemester darauf vermerkt.
  • Foto in digitaler Form für die KU.Card | Bitte laden Sie hierzu ein geeignetes Lichtbild im Portal unter https://bewerber-foto.ku.de/ hoch. Benutzername = Bewerbernummer, Kennwort = Geburtsdatum mit Punkt (xx.xx.xxxx)
  • Überweisung des Semesterbeitrags in Höhe von 88,00 € mit dem Verwendungszweck: Bewerbernummer/Vorname Nachname,

     

Zusätzlich gilt für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer:

  • Für eine Bewerbung zur Promotion müssen Sie Deutschkenntnisse auf mindestens der Niveaustufe A2 nachweisen. Sollten Sie noch nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen, kann möglicherweise eine sogenannte DSH-Zulassung erteilt werden, mit der Möglichkeit, den Deutsch-Intensivkurs zu besuchen (der Kurs beginnt jeweils nur zum Wintersemester).
  • Wenn die Promotion in einer anderen Sprache geschrieben wird, entfällt der Nachweis der Deutschkenntnisse. Sie brauchen stattdessen einen Nachweis der Kenntnisse der Sprache, in der die Promotion erfolgen soll. Weiterhin brauchen Sie die schriftliche Zusage Ihrer/s Promotionsbetreuenden, dass die Promotion in der gewählten Sprache erfolgen kann. 

 

Fristen für eine Promotion 

Die Immatrikulation für eine Promotion ist gemäß dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) grundsätzlich nur für acht Semester vorgesehen.

Der Abschluss der Dissertation ist weiterhin möglich, wenn die Immatrikulationsdauer von acht Semestern abgelaufen ist. Auch kann in begründeten Fällen ein Antrag auf Verlängerung der Immatrikulation des Promotionsstudiums gestellt werden. Setzen Sie sich hierzu bitte über das Kontaktformular mittels Kategorie "Rückmeldung" mit dem Studierendenbüro in Verbindung.