Promovieren an der KU – ein Überblick

Der erfolgreiche Abschluss einer Promotion ist die Grundvoraussetzung für eine Karriere als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler. Sie qualifiziert aber auch für Tätigkeiten in wissenschaftsnahen Bereichen sowie in Wirtschaft und Gesellschaft. Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die Rahmenbedingungen für die Aufnahme und Durchführung einer Promotion an der KU und die Ansprechpersonen, die diesen Prozess unterstützen und begleiten.

Die Promotionsphase

Ablauf der Promotion

Weitere Informationen zu den einzelnen Phasen bieten die folgenden Seiten: 

arrow right iconVorbereitung der Promotion

arrow right iconDurchführung der Promotion

arrow right iconAbschluss der Promotion

Einen Überblick zu den wichtigsten Themen und Begriffen für die Promotionsphase bietet die folgende Seite:

arrow right iconWissenswertes zur Promotion

 

Formale Voraussetzungen für eine Promotion

Graduation

Die Verleihung eines Doktorgrades durch eine Universität oder eine promotionsberechtigte Hochschule wird als Promotion bezeichnet. Durch die Umsetzung eines Promotionsprojektes und das Verfassen der Dissertationsschrift wird die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen.  

Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium ist die wichtigste Zulassungsvoraussetzung für eine Promotion. In Deutschland anerkannte Abschlüsse sind in der Regel Magister, Diplom, Master und die Erste Staatsprüfung

Daneben spezifiziert jede Fakultät in ihrer Fachpromotionsordnung noch weitere Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion.

Auch mit einem ausländischen Studienabschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen an der KU promoviert werden. Der Bereich Akademische Karrieren unterstützt in solchen Fällen bei der Klärung wichtiger Fragen und prüft die ersten Schritte bei der Anerkennung eines Abschlusses. 

Das Regelwerk zur Promotion

Ordner

Die Promotionsordnungen bilden das Regelwerk, welches für das gesamte Promotionsverfahren gilt. Die Rahmenpromotionsordnung beschreibt die rechtlichen Grundsätze des Verfahrens zur Verleihung der Doktorgrade an der gesamten Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Fachpromotionsordnungen spezifizieren die Anforderungen für die einzelnen Fakultäten. Neben den erwähnten Ordnungen ist ein weiteres zentrales Dokument die Ordnung für gute wissenschaftliche Praxis, in der Grundregeln für integres wissenschaftliches Arbeiten und Verfahrensweisen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten festgehalten werden.

Es empfiehlt sich diese Dokumente in jeder Phase der Promotion genau zu kennen. Die unterschiedlichen Ordnungen in der jeweiligen gültigen Fassung sind auf den Seiten der Rechtsabteilung zu finden. Es ist wichtig, sich immer ausschließlich auf die Ordnungen auf folgender Seite zu beziehen:

arrow right iconRechtsvorschriften

Für Fragen stehen die Ansprechpersonen des Bereichs Akademische Karrieren gerne zur Verfügung.

Graduiertenakademie

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Seit 2013 gibt es an der KU eine Graduiertenakademie, die als zentrale Anlauf- und Servicestelle vor allem für Promovierende fungiert. Die Graduiertenakademie ist Teil des Bereichs Akademische Karrieren – wissenschaftlicher Nachwuchs.

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