Wissenswertes zur Promotion

Auf dieser Seite finden Sie notwendige Informationen rund um das Thema Promotion. Es soll Sie dabei unterstützen, sich mit den wichtigsten Themen und Begriffen für die Promotionsphase vertraut zu machen und Ihnen die Möglichkeit bieten, diese wann immer notwendig nachzuschlagen. 

In folgender Handreichung sind zudem sämtliche Informationen gebündelt zum Download verfügbar:  Wissenswertes zur Promotion

 

Allgemeines zur Promotion

Die Promotion als selbstständige Forschungsleistung

Als Promotion wird die Verleihung eines Doktorgrades durch eine Universität oder eine ihr gleichgestellten Hochschule bezeichnet. Im Rahmen eines Promotionsverfahrens weisen Promovierende basierend auf der Anfertigung einer Dissertationsschrift die Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten nach. Die Dissertationsschrift ist eine eigenständige Forschungsleistung und trägt wesentlich zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt der jeweiligen Fachdisziplin bei.

Wissenschaftlich-organisatorisches Umfeld an der KU

Die KU bietet allen Forschenden in Qualifizierungsphasen auf allen Karrierestufen optimale Rahmenbedingungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung. Eine Promotion wird in enger Abstimmung mit mindestens einer Betreuungsperson durchgeführt. Das formale Verfahren ist an der jeweiligen Fakultät und dem dort eingerichteten Promotionsausschuss angesiedelt. Darüber hinaus unterstützt das Team Akademische Karrieren auf überfachlicher Ebene durch seine breit gefächerten Angebote während der Qualifikationsphase, beispielsweise durch Beratung zur Karriereentwicklung oder zur Umsetzung und Durchführung von Qualifikationsarbeiten. Hinzukommen das zentrale Workshop-Programm zur Stärkung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen sowie Informations- und Vernetzungsformate (z.B. der zentrale Young Researchers Day).

Monographische Dissertationsschrift

In vielen Fächern werden Dissertationsschriften als Monographie, eine in sich geschlossene Abhandlung zu einem klar umrissenen Thema, abgefasst.

Kumulative Dissertationsschrift

Eine kumulative Dissertation setzt sich aus kürzeren Einzelpublikationen, die bereits in Fachzeitschriften publiziert sind, zur Publikation in Fachzeitschriften angenommen oder vorgesehen sind, zusammen. Diesen Einzelpublikationen wird in der Dissertationsschrift eine Synopse vorausgestellt, in der das zusammenhängende Forschungsprogramm der Dissertation dargestellt wird.

Wissenschaftliche Betreuung

Betreuung der Promotion

Jedes Promotionsvorhaben benötigt eine wissenschaftliche Betreuung, die entweder von einer Betreuungsperson oder einem Betreuungsteam (siehe hierzu § 10 der Rahmenpromotionsordnung der KU) geleistet werden kann. Mit der Zusage einer Betreuung verpflichtet sich die Betreuerin bzw. der Betreuer dazu, die Doktorandin oder den Doktoranden bei der Erstellung der Dissertation wissenschaftlich zu beraten und zu unterstützen. In der Regel stehen Professorinnen bzw. Professoren, Juniorprofessorinnen bzw. -professoren, Privat-, Hochschul- oder Universitätsdozentinnen bzw. -dozenten der promotionsführenden Universität für eine Betreuung zur Verfügung. Im Rahmen eines kooperativen Promotionsverfahrens können auch promovierte Professorinnen und Professoren von Fachhochschulen/HAW an der Betreuung der Dissertation beteiligt werden. Unabhängig von der Betreuungskonstellation ist es äußerst ratsam, zu Beginn der Promotionsphase eine schriftliche Betreuungsvereinbarung abzuschließen.

Wahl der Betreuungsperson

Für Ihr Promotionsvorhaben ist es wichtig, dass die Betreuungsperson auf das Themengebiet spezialisiert ist, in dem Sie promovieren möchten. Neben der fachlichen Übereinstimmung ist selbstverständlich auch die zwischenmenschliche Ebene für einen erfolgreichen Abschluss der Promotion zu berücksichtigen.

Aufgaben der Promovierenden

Die zentrale Aufgabe der Promovendin oder des Promovenden ist die zügige und sorgfältige Erstellung der Dissertationsschrift unter der Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Promovendin oder dem Promovenden ein hohes Maß an Selbstorganisation, Motivation und Durchhaltevermögen abverlangt. Gerade wenn Sie auch als wissenschaftliche Mitarbeitende tätig sind, ist eine gute Balance zwischen den Aufgabenbereichen Forschung, Lehre und Administration besonders wichtig. Die verschiedenen Themen können Sie in Angeboten des zentralen Workshop-Programms (z.B. Zeit- und Selbstmanagement) vertiefen oder auch im Rahmen einer individuellen Beratung adressieren.

Aufgaben und Pflichten der Betreuungsperson

Mit der Betreuungszusage sichern die Betreuungspersonen Ihnen eine regelmäßige fachliche Beratung zu. Im Rahmen dieser Beratung unterstützt die Betreuerin oder der Betreuer Sie beispielsweise dabei, Ihr Forschungsthema einzugrenzen, Ihre Forschungsfrage zu präzisieren sowie das methodische Vorgehen festzulegen und so die Qualität ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu sichern. Zudem sprechen Sie mit Ihrer Betreuungsperson über weitere wichtige Themen, die mit Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation verknüpft sind, z.B. Publikationsmöglichkeiten, Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen, Einwerbung von Drittmitteln, Sammeln von Lehrerfahrung, etc.

Cotutelle/Binational betreute Promotionen

Bei einer Cotutelle/binationalen Promotion erwerben Sie einen von zwei Universitäten in unterschiedlichen Ländern gemeinsam verliehenen Doktorgrad. Eine binationale Promotion bedeutet folglich, dass Sie an der KU und einer weiteren, internationalen Universität zu der gleichen Promotionsarbeit betreut werden und mit dieser an beiden Standorten in einem integrierten Promotionsverfahren promoviert werden.

Das binationale Promotionsverfahren ist durch eine individuelle Vereinbarung zwischen den beteiligten Universitäten geregelt. Für jede binationale Promotion wird daher ein individueller Kooperationsvertrag zwischen der KU und der von Ihnen gewählten Partneruniversität abgeschlossen. 

Kooperative Promotion

An den Fachhochschulfakultäten der KU besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines kooperativen Promotionsverfahrens einen Doktorgrad zu erwerben. Dabei wird das Promotionsvorhaben sowohl von einer Betreuungsperson der FH-Fakultät als auch von einer Betreuungsperson der kooperierenden Universität oder – innerhalb der KU – einer promotionsberechtigten Fakultät gemeinsam und gleichberechtigt begleitet. Da Fachhochschulen in der Regel kein eigenes Promotionsrecht haben, wird der Abschluss der Promotion von der kooperierenden Universität verliehen. Die Forschung und der Arbeitsplatz für die Promotion befinden sich an der Fachhochschulfakultät, die Betreuungsperson an der Fachhochschulfakultät fungiert normalerweise als Gutachterin oder Gutachter im Promotionsverfahren. Die Anforderungen an die Promotion werden durch die Promotionsordnung der kooperierenden Universität festgelegt, es gelten also die Vorgaben und Richtlinien der kooperierenden Universität bzw. – innerhalb der KU – der promotionsberechtigten Fakultät, die den Doktorgrad verleiht. Gegebenenfalls müssen bis zur Zulassung zum Promotionsverfahren zusätzliche Kurse belegt werden.

Ablauf der Promotion

Finanzierung und Finanzplanung

Für die Finanzierung der Promotion stehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung: eine wissenschaftliche Mitarbeitendenstelle mit dem Qualifikationsziel Promotion, eine drittmittel-finanzierte Projektstelle, ein Promotionsstipendium, eine Promotion, die von einem Unternehmen finanziert wird, ein Promotionskredit, finanzielle Unterstützung aus dem privaten Umfeld oder eine berufsbegleitende Promotion.

Zur Finanzierung der eigenen Lebenshaltungskosten kommen meist auch Kosten für die Forschungsarbeit selbst hinzu (z.B. Zugang zu Datenbanken, Kopie- oder Digitalisierungskosten, Forschungsreisen, etc.). Im Rahmen der allgemeinen Projektplanung sollten auch Überlegungen zu den finanziellen Bedarfen für die konkrete Forschung angestellt und mit der Betreuungsperson besprochen werden.

Betreuungsvereinbarung

Die schriftliche Betreuungsvereinbarung, die zu Beginn der Promotionsphase zwischen Promovendin bzw. Promovend und Betreuungsperson besprochen und abgeschlossen wird, schafft ein gemeinsames Verständnis der Zusammenarbeit während der Promotionsphase. In dieser Vereinbarung sollen die Rechte und Pflichten beider Seiten spezifiziert, das Promotionsvorhaben zeitlich strukturiert sowie regelmäßige Betreuungsgespräche vorgesehen werden. Dabei sind die individuell unterschiedlichen Bedarfe und Situationen der Promovierenden zu berücksichtigen.

Die Vorlage für die Betreuungsvereinbarung steht Ihnen als Annex zur Rahmenpromotionsordnung der KU zur Verfügung. 

Betreuungsvereinbarung zur Promotion

Exposé

Das Exposé gibt einen Überblick über das geplante Forschungsvorhaben und bildet die Grundlage für den Promotionsprozess. Neben der Erarbeitung der zentralen Forschungsfrage gibt es auch einen Überblick über die anzuwendenden Methoden, die Datengrundlage, einen Zeit- und Arbeitsplan, eine vorläufige Gliederung sowie eine erste Literaturliste. Darüber hinaus empfiehlt es sich, parallel auch eine Finanzplanung für die Durchführung des Forschungsprojekts aufzustellen.

Annahme durch den Promotionsausschuss

Nachdem Promovendin oder Promovend und Betreuungsperson die Betreuungsvereinbarung unterzeichnet haben, ist der erste formelle Schritt jeder Promotion die Annahme durch den Promotionsausschuss einer Fakultät. Mit der Annahme durch den Promotionsausschuss einer Fakultät sind Sie rechtlich betrachtet eine Promovendin oder Promovend der KU. Für die Annahme durch den Promotionsausschuss benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen. Entsprechende Angaben finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fakultät.

arrow right iconTHF: https://www.ku.de/thf/forschung/promotion 

arrow right iconPPF: https://www.ku.de/ppf/forschung/promotion 

arrow right iconSLF: https://www.ku.de/slf/forschung/promotion 

arrow right iconGGF: https://www.ku.de/ggf/forschung/promotion 

arrow right iconWFI: https://www.ku.de/wfi/forschung/promotion 

Ihre Ansprechpersonen in diesem Prozess sind die Dekanate oder das Fakultätsmanagement der jeweiligen Fakultät.

Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss der jeweiligen Fakultät spielt eine zentrale Rolle in der Durchführung des Promotionsverfahrens. Er ist sowohl das Gremium, das entscheidet, ob eine Promovendin oder ein Promovend an der KU zur Promotion angenommen wird oder nicht, als auch dafür verantwortlich, dass das gesamte Promotionsverfahren nach den an der KU vorgegebenen Regeln zu Ende gebracht werden kann. Zieht sich beispielsweise die Betreuungsperson (aus welchen Gründen auch immer) aus dem Promotionsverfahren zurück, obliegt dem Promotionsausschuss der jeweiligen Fakultät in Rücksprache mit Ihnen die Aufgabe, eine geeignete alternative Betreuungsperson zu finden und das Promotionsverfahren weiterzuführen.

Immatrikulation

Sobald die offizielle Bestätigung seitens der Fakultät über die Annahme als Promovendin oder Promovend der Fakultät vorliegt, folgt die Immatrikulation als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent der KU. Gemäß Bayerischem Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) ist die Dauer der Immatrikulation in das Promotionsstudium seit dem 01.01.2023 auf zunächst acht Semester begrenzt, auch wenn die eigentliche Promotion länger dauern kann und darf. Danach kann das Promotionsstudium auf Antrag verlängert werden. Dies ist sinnvoll, um auch weiterhin Zugang zur Infrastruktur der KU zu erhalten. Nach acht Semestern werden Sie als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent automatisch exmatrikuliert, Ihr bestehendes Rechtsverhältnis als Promovend oder Promovendin der Fakultät bleibt davon unberührt.

Bitte kontaktieren akademische-karrieren(at)ku.de oder die Studierendenkanzlei, falls eine Verlängerung des Promotionsstudiums gewünscht ist. Die Immatrikulation erfolgt über die Studierendenkanzlei der KU.

Zugang zu Infrastruktur und Services der KU

Vom Zeitpunkt der Immatrikulation haben Sie bis zu Ihrer Exmatrikulation offiziell Zugang zur Infrastruktur und den Services der KU. Gemeint sind damit beispielsweise Lizenzen des Rechenzentrums, Bibliotheksausweis und die Angebote des Teams Akademische Karrieren.

Zulassung zum Promotionsverfahren

Die Zulassung zum Promotionsverfahren beantragen Sie beim jeweiligen Promotionsausschuss. Mit diesem Antrag müssen in der Regel auch noch weitere Unterlagen eingereicht werden. Informationen hierzu erhalten Sie in den Fachpromotionsordnungen oder auf den Webseiten der jeweils zuständigen Fakultät.

Begutachtung

Nach der Annahme Ihrer Arbeit holt der Promotionsausschuss in der Regel zwei Gutachten zur Dissertationsschrift ein und entscheidet nach dem Ablauf der Auslagefrist über die endgültige Annahme oder Ablehnung der Arbeit.

Mündliche Prüfung (Disputation)

Wurde Ihre Arbeit zum Promotionsverfahren zugelassen, legt der Promotionsausschuss einen Termin für die mündliche Prüfung fest. Diese mündliche Prüfung besteht im Wesentlichen aus einem Fachvortrag Ihrerseits und einem Fachgespräch mit den Gutachtenden und den Mitgliedern der Prüfungskommission, in dem Sie Fragen zu Ihrer Forschungsarbeit beantworten. Im Anschluss an die mündliche Prüfung entscheidet die Prüfungskommission über die Benotung Ihrer Arbeit.

Publikation der Dissertationsschrift

Um das Promotionsverfahren mit der Übergabe der Promotionsurkunde vollständig abzuschließen, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Gesamtleistung der Dissertation veröffentlicht wurde. Dies kann sowohl in digitaler Form als auch in gedruckter Form erfolgen. Im Falle von kumulativen Dissertationsschriften, muss die aus mehreren ggf. schon veröffentlichten Einzelpublikationen bestehen, muss die eingereichte Dissertationsschrift inklusive Synopse, die die einzelnen Teilpublikationen in einen inhaltlichen Zusammenhang stellt, veröffentlicht werden. Ziel ist es, dass die Gesamtleistung der Dissertation nachvollziehbar ist. Der zeitliche Aufwand und eventuelle Kosten für die Publikation sind nicht zu unterschätzen. Es muss beispielsweise entschieden werden, ob die Dissertation über einen Verlag oder elektronisch auf KU.Opus veröffentlicht wird, ggf. sind Verlagsverhandlungen zu führen oder Zweitpublikationsrechte zu klären. Zudem müssen in der Bibliothek gedruckte Pflichtexemplare abgegeben werden. Nutzen Sie die Angebote der Universitätsbibliothek für einen möglichst reibungslosen Publikationsprozess. Weitere Informationen finden Sie auf:

https://www.ku.de/bibliothek/forschen-und-publizieren/publikationsberatung

Unterstützungsangebote

Team Akademische Karrieren

Vor dem Hintergrund der Leitprinzipien Exzellenz, Internationalität, Persönlichkeit unterstützt das Team Akademische Karrieren Forschende in frühen Karrierephasen (Promovierende und Postdocs) bei der Qualifizierung. Es organisiert das zentrale Workshop-Programm zur Stärkung individueller Kompetenzen, schafft durch den jährlich stattfindenden Young Researchers Day einen Rahmen zur KU-internen Vernetzung und stellt Promovierende und Postdocs über Newsletter und Mailing-Listen wichtige Informationen zur Verfügung. Im Rahmen individueller Beratungsangebote besteht zudem die Möglichkeit spezifische Themen vor dem persönlichen Hintergrund zu besprechen. Darüber hinaus unterstützt das Team bei der Strukturentwicklung an der KU mit Bezug zu Forschenden in frühen Karrierephasen, beispielsweise bei der Ausgestaltung von Qualifikationsprozessen. 

Zentrales Workshop-Programm

Im Rahmen des zentralen Workshop Programms bietet das Team Akademische Karrieren allen Promovierenden und Postdocs Möglichkeiten, ihr individuelles Qualifikationsprofil weiterzuentwickeln und wichtige forschungsorientierte und fachübergreifende Kompetenzen zu erwerben und zu vertiefen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit an Angeboten der Stabsstelle Personalentwicklung und Weiterbildung sowie den Angeboten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten teilzunehmen.

https://www.ku.de/forschung/akademische-karrieren/ueberfachliche-angebote

Qualifizierung und Karriereentwicklung

Mit der Promotion fügen Sie Ihrem beruflichen Lebenslauf einen weiteren Baustein hinzu. Das Team Akademische Karrieren unterstützt Sie während der Qualifikationsphase bei der Entwicklung Ihrer Kompetenzen. Für jedes akademische Jahr stellen wir ein Workshop-Programm mit forschungs- und karriereorientierten Angeboten zusammen. Das gesamte Weiterbildungsangebot der KU, auch zu den Bereichen Hochschuldidaktik sowie Karriere außerhalb der Wissenschaft finden Sie im Weiterbildungsportal unter dem folgenden Link.

https://weiterbildung.ku.de/ilias.php?baseClass=ilrepositorygui&reloadpublic=1&cmd=frameset&ref_id=1

Schwierige Situationen (z.B. psychische Belastungen und Konflikte)

Im Idealfall besteht ein vertrauensvolles, faires, konstruktives und produktives Arbeitsverhältnis zwischen den Promovierenden und den betreuenden Personen. In jeder langfristigen Zusammenarbeit kann es jedoch – oft infolge kommunikativer Missverständnisse – zu Spannungen kommen, die eine fruchtbare und für beide Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit belasten. Um derartige Situationen nicht eskalieren zu lassen, sollten beide Parteien Spannungen und Probleme möglichst frühzeitig offen ansprechen und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Auch in solchen Fällen sind Promovierende und Postdocs herzlich dazu eingeladen, die vertraulichen, unabhängigen und ergebnisoffenen Beratungsangebote des Teams Akademische Karrieren in Anspruch zu nehmen.

https://www.ku.de/forschung/akademische-karrieren/ansprechpersonen 

Ordnungen, Satzungen – Rechtsdokumente

Drei rechtliche Dokumente sind für Promovendinnen und Promovenden der KU von grundlegender Relevanz. Die Rahmenpromotionsordnung, die Fachpromotionsordnung der jeweiligen Fakultät und die Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Die jeweilige aktuell geltende Version finden Sie auf der Seite der Rechtsabteilung.

https://www.ku.de/die-ku/organisation/verwaltung/recht/rechtsvorschriften/forschung-und-wissenschaftlicher-nachwuchs 

Rahmenpromotionsordnung

Die Rahmenpromotionsordnung umfasst das Regelwerk, nach dem an der KU über alle Fakultäten hinweg einzelne Promotionsverfahren durchgeführt werden.

Fachpromotionsordnung

Die Fachpromotionsordnungen der einzelnen Fakultäten spezifizieren die Regelungen der Rahmenpromotionsordnung. Sie können ggf. allgemeinere Regelungen für bestimmte Fächer genauer fassen. Deswegen ist es ratsam, beide Dokumente gut zu kennen.

Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Qualifikationsphasen tragen bereits die Verantwortung dafür, dass die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens in ihrem Handeln verwirklicht werden. Die wichtigsten Aspekte hierzu sind in der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis festgehalten. Im Workshop-Programm des Teams Akademische Karrieren und in dem Programm des Bereichs Hochschuldidaktik finden Sie entsprechende Weiterbildungsangebote zu diesem Thema.