Promotion

Sie haben ein Hochschulstudium in einem der an der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät (SLF) der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) angesiedelten Studiengänge durch eine Diplom-, Magister-, Masterprüfung oder mit dem Abschuss des Ersten Staatsexamens erfolgreich ab­geschlossen? Sie haben Freude am wissenschaftlichen Arbeiten? Sie wollen einen Beitrag zum Fort­schritt eines wissenschaftlichen Themengebietes leisten? Sie interessieren sich für wissenschaftliche Theorien und Methoden? Sie arbeiten gerne eigenständig und selbstbestimmt? Die SLF bietet Ihnen die Möglichkeit, diese Ziele auf einem hohen Niveau zu erreichen.

Voraussetzungen

Persönliche Grundvoraussetzungen

Neben wissenschaftlicher Kompetenz und Spaß am wissenschaftlichen Arbeiten, sind ein gutes Projekt- und Zeitmanagement, Selbstdisziplin, Durchhaltevermögen und eine eigenständige Arbeitsweise Grund­voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung eines Promotionsvorhabens.

Formale Voraussetzungen für eine Promotion an der SLF

Die formalen Voraussetzungen für eine Promotion an der SLF regeln die Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) der KU (§ 6) und die Fachpromotionsordnung (FPromO) der SLF (§ 4).

Betreuung

Jedes Promotionsvorhaben benötigt wissenschaftliche Betreuung. Wenn Sie die in der Rahmen- und Fachpromotionsordnung angegebenen Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich an der KU eine Betreuerin (Professorin oder Privatdozentin) / einen Be­treuer (Professor oder Privatdozent) suchen. Dabei ist es wichtig, dass die Betreuerin / der Betreuer das Fachgebiet vertritt, in dem Sie promovieren möchten, und zugleich auf das Themengebiet spezialisiert ist, in dem Sie Ihre Dissertationsschrift verfassen möchten. Der erste gemeinsame Schritt besteht dann in der Erarbeitung Ihres Dissertationsthemas.

Thema der Dissertation

Ziel der Promotion ist der Nachweis der Befähigung zu selbstständiger vertiefter und weiterführender wissenschaftlicher Arbeit (RaPromO § 2 Satz 1).

Das Kernstück der Promotion bildet die Dissertation, die an der SLF in Form einer Einzelarbeit (Mono­graphie) erwartet wird (FPromO § 7 Abs. 2), die eine umfassende, in sich abgeschlossene Abhandlung eines Forschungsthemas darstellt und dem neuesten Stand Ihres Fachgebietes entspricht.

Ein gut gewähltes Dissertationsthema ist grundlegend für eine spätere Wissenschaftskarriere. Zugleich ist die Dissertation ein Projekt, das sich über mehrere Jahre erstreckt. Daher ist es wichtig, schon bei der Wahl darauf zu achten, dass Sie das Dissertationsthema begeistert.

Ausgangspunkt der Suche kann die Abschlussarbeit sein, die Sie bereits im Rahmen Ihres Hochschul­studiums geschrieben haben. Versuchen Sie eine Fragestellung zu finden, die Sie interessiert und die in der Forschung noch nicht ausreichend beantwortet ist. Wichtig ist, dass Sie klare Grenzen ziehen. Je konkreter die Fragestellung ist, desto weniger laufen Sie Gefahr, dass ein Projekt entsteht, dessen Be­arbeitungszeitraum unüberschaubar wird.

Als Diskussionsgrundlage mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer kann ein Exposé dienen.

Exposé

Das Exposé ist ein zentrales Dokument auf dem Weg zur Promotion. Es ist ein wissenschaftlicher Projekt- und Zeitplan, in dem eine eigene Fragestellung und die damit verbundenen methodischen und theore­tischen Herangehensweisen entwickelt werden, d. h. es skizziert die Dissertation.

Das Exposé kann als Diskussionsgrundlage dienen, um eine Betreuerin / einen Betreuer davon zu über­zeugen, die Dissertation zu begleiten. Zwingend erforderlich ist es für einen Stipendienantrag. Hier ent­scheidet in der Regel ein Gutachtergremium über Originalität und Machbarkeit eines Dissertationsvor­habens und trifft, basierend auf diesem Dokument, die Entscheidung, ob ein Projekt gefördert wird oder nicht.

Ein Exposé wird nach standardisierten Kriterien verfasst – unabhängig davon, in welchem Fach promo­viert wird. In diesem einheitlichen Rahmen sind selbstverständlich unterschiedliche Vorgehensweisen und Orientierungen möglich.

Deckblatt und Inhaltsverzeichnis:

Dem Exposé kann ein Deckblatt vorangestellt werden. Dieses soll die wichtigsten persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) beinhalten und den (vorläufigen) Titel des Dissertationsprojektes sowie das Fachgebiet benennen, in welchem die Promotion erfolgen soll. Zudem kann auf einem weiteren Blatt ein Inhaltsverzeichnis mit den Ober- und Unterpunkten des folgen­den Exposés hinzugefügt werden.

Kurzzusammenfassung/Abstract: 

Zu Beginn des Exposés kann eine Kurzzusammenfassung des geplanten Dissertationsprojektes stehen. In dieser soll die fachliche Einordnung der Arbeit deutlich werden, kurz und prägnant die Fragestellung formuliert sowie zentrale Theorien und Methoden und die wesentlichen Ziele umrissen werden. Gleich­zeitig kann eine solche Kurzzusammenfassung später als Projektbeschreibung für eine Webseite oder für Kurzvorstellungen im Rahmen von Konferenzen und Tagungen dienen.

Problemstellung:

Mit der Problemstellung definieren Sie die leitende Fragestellung Ihres Dissertationsvorhabens („Was will ich eigentlich untersuchen?“). Neben einer thematischen Abgrenzung sind vor allem die Einordnung in die Forschungslandschaft sowie die Aktualität und Relevanz des Themas entscheidend.

Forschungsstand:

Ein neues Forschungsprojekt knüpft stets an bestehende Forschungsergebnisse an. Im Exposé müssen Sie daher den aktuellen Erkenntnisstand sorgfältig, gleichzeitig aber auch gezielt darlegen. Der Abschnitt soll verdeutlichen, warum sich aus dem derzeitigen Forschungsstand das Ziel Ihrer Arbeit ergibt. Kurz gesagt, dient dieser als Begründung für Ihr Projekt.

Zielsetzung:

Die Zielsetzung soll Aufschluss darüber geben, welche Fragestellung Sie bearbeiten werden und inwie­weit das Projekt die Forschung voranbringt. Gleichzeit können hier bereits konkrete Thesen angeführt werden, die Sie im Rahmen des Dissertationsprojektes bestätigen oder widerlegen werden.

Theoriebezug:

Die Forschungsfrage wird im Allgemeinen auf eine theoretische Basis gestellt, d. h. es werden be­stehende Theorien, auf die sich das Dissertationsprojekt bezieht, herangezogen und erläutert. Gleich­zeitig bildet die theoretische Basis auch den Ausgangspunkt für die Ableitung von Hypothesen. Dieser Abschnitt kann je nach Thema entweder separat oder unter dem Punkt Forschungsstand ins Exposé aufgenommen werden.

Methodisches Vorgehen:

In diesem Abschnitt werden alle geplanten Arbeitsschritte und Methoden übersichtsartig – aber dennoch ausreichend detailliert – erläutert und begründet. Die Methodik hängt hierbei selbstverständlich vom For­schungsgebiet und vom Thema ab. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, welches Material bereits vorliegt und welches es zu beschaffen gilt. Dieser Teil des Exposés ist sehr bedeutsam für das spätere planvolle Arbeiten am Projekt.

Eventuelle Vorarbeiten: 

Wenn Sie bereits fachliche Vorarbeiten zum Dissertationsprojekt geleistet haben, sollten Sie diese im Exposé erwähnen. Dies kann beispielsweise Ihre Abschlussarbeit sein, in welcher Sie sich bereits mit dem Thema Ihres Dissertationsprojektes auseinandergesetzt haben, Sprachkenntnisse, die Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Themas weiterhelfen, oder Kontakte zu Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaft­lern, die im Forschungsgebiet Ihrer Dissertation arbeiten. Auch organisatorische Vorarbeiten, wie etwa die Sicherung zum Zugang eines Archivs oder eine Liste möglicher für das Projekt relevanter Inter­viewpartner, können im Exposé angegeben werden.

Gliederung:

Die Gliederung dient dazu aufzuzeigen, welche Aspekte Ihrer Dissertation in welcher Reihenfolge be­handelt werden. Um spätere Strukturierungsprobleme zu vermeiden, sollte bei der Erstellung der Gliederung bereits überlegt werden, welcher Gliederungstypus (z. B. chronologisch, systematisch, deduktiv, induktiv etc.) für Ihre Arbeit geeignet ist. Die Gliederung hat an dieser Stelle selbstverständlich einen vorläufigen Charakter.

Zeit- und Arbeitsplan:

Der Zeit- und Arbeitsplan stellt in tabellarischer Form die einzelnen Arbeitsschritte mit zeitlichem Bezug dar. Die Qualität dieses Abschnitts ist für die Beurteilung der Realisierbarkeit des Projektes und ggf. für den Entscheid seiner Förderungswürdigkeit von enormer Bedeutung. Ein realistischer Zeitplan verdeut­licht, dass Sie Ihr Forschungsvorhaben sinnvoll geplant haben und in der Lage sind, dieses in einem bereits festgelegten Zeitraum erfolgreich durchzuführen. Bewährt haben sich monatliche oder quartals­bezogene Zeitabschnitte, welchen Forschungsteilfragen, Methoden und geplante (Zwischen-)Ergeb­nisse zugeordnet werden.

Literatur:

Jedes Exposé endet mit einer Übersicht aller im Text zitierten Quellen. Zudem bietet es sich an, diese Liste durch einschlägige Texte aus dem Forschungsgebiet zu ergänzen. Es geht nicht darum, an dieser Stelle bereits die gesamte Bibliographie aufzulisten, sondern vielmehr, die wichtigsten mit dem Exposé in Verbindung stehenden Titel zu benennen.

Format:

Ein optisch ansprechender Text fördert grundsätzlich das Interesse einer Leserin / eines Lesers. Achten Sie daher auf ein einheitliches, seriöses Layout, insbesondere im Hinblick auf die Schriftart und den Zeilenabstand, und fügen Sie Seitenzahlen ein. Einen Umfang von 15 Seiten (ohne Deckblatt und In­haltsverzeichnis) können Sie als Orientierungswert heranziehen. Wenn Ihnen von Seiten der Betreuerin / des Betreuers oder vom Stipendiengeber eine abweichende Seitenzahl vorgegeben wird, müssen Sie selbstverständlich diese Vorgabe einhalten.

Allgemeine Tipp: 

Grundsätzlich sollten Sie unbedingt bereits im Exposé die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens be­folgen. Wichtig ist zudem, dass Sie einen stringenten Text erstellen. Achten Sie darauf, Ihre Arbeits­schritte für die Leserin / den Leser zusammenhängend und nachvollziehbar darzustellen. Am besten überprüfen Sie dies, indem Sie Ihr Exposé gegenlesen lassen und sich Feedback einholen.

Finanzierung

Finanziell stellt die Promotion oft eine große Herausforderung dar. Tatsächlich gibt es verschiedene Mög­lichkeiten, die Kosten für den Lebensunterhalt abzudecken:

Wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre:

Eine Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter ist eine der belieb­testen Optionen, eine Promotion zu finanzieren. Vorteil dabei ist, dass Sie durch die Arbeit an der Uni­versität in Forschung und Lehre eingebunden werden und mit den Professorinnen und Professoren so­wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Lehrstuhl im Austausch stehen. Bei einer Anstellung an der Universität sind Sie krankenversichert und zahlen Sozialabgaben, sodass bereits während der Pro­motion Rentenansprüche erworben werden. Die Stellen sind jedoch in der Regel zeitlich befristet und auf eine Teilzeitbeschäftigung begrenzt.

Aktuelle Stellenausschreibungen für wissenschaftliches Personal an der KU Eichstätt-Ingolstadt finden Sie hier.

Beschäftigung außerhalb der Universität:

Stehen Sie bereits im Berufsleben und möchten Sie sich berufsbegleitend qualifizieren, bietet sich die Möglichkeit einer externen Promotion an. In diesem Fall muss die wissenschaftliche Arbeit außerhalb der Arbeitszeit erstellt werden, was eine hohe Selbstdisziplin erfordert. Gleichzeitig sollten Sie regelmäßig den Kontakt zur Betreuerin / zum Betreuer suchen und nach Möglichkeit an Promotionskolloquien teil­nehmen und Fachtagungen des Fachbereichs sowie Fachkonferenzen besuchen, um die Einbindung Ihrer Arbeit in den Forschungskontext sicherstellen zu können.

Promotionsstipendium:

Bei der Suche nach dem passenden Stipendium können Ihnen verschiedene Webseiten und Stipendien­datenbanken weiterhelfen:

  • Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) informiert auf seiner Webseite zum Thema Begabtenförderung in Schule, Studium und Beruf.
  • MyStipendium
    MyStipendium ist Europas größte Stipendienplattform, die sich zum Ziel gesetzt hat, Stipendien zu einer zentralen Säule der Studienfinanzierung zu machen und somit die Studienfinanzierung in Europa zu revolutionieren.

  • e-fellows.net
    Die e-fellows.net-Stipendiendatenbank ist eine der größten Plattformen in Deutschland mit über 900 Einträgen von 450 Stiftungen, Hochschulen, Universitäten und anderen Institutionen.

  • ELFI – Elektronische Forschungsförderinformation
    Die Servicestelle für Elektronische Forschungsförderinformation (ELFI) bietet eine umfassende Datenbank mit mehr als 11.000 Förderprogrammen nationaler und internationaler Förderer.

  • KISSWIN
    Das Projekt KISSWIN ist eine Kommunikations- und Informationsplattform für wissenschaftlichen Nachwuchs, die zum Ziel hat, das deutsche Fördersystem und die akademischen Karrierewege transparent darzustellen und Forschungsinteressierte zu ermutigen, den Weg in die Welt der Wissenschaft zu finden.

  • lernen.net
    lernen.net ist ein Ratgeberportal, das u.a. Informationen zu Stipendienprogrammen bereitstellt. Das Portal bietet zudem als kleine Hilfestellung einen Selbsttest an, um das passende Stipendium zu finden.

  • Stipendiendatenbank des DAAD (für deutsche Promovendinnen und Promovenden)
    Die Stipendiendatenbank des DAAD bietet Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für deutsche Studierende, Graduierte, Doktoranden, Promovierte und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.

  • Stipendiendatenbank des DAAD (für ausländische Promovendinnen und Promovenden)
    Die Stipendiendatenbank des DAAD bietet Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für ausländische Studierende, Graduierte, Promovierte sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Folgende Begabtenförderungswerke bieten Ihnen Finanzierungsmöglichkeiten zur Promotion an:

  • Avicenna Studienwerk
    Das Avicenna Studienwerk ist das erste muslimische Begabtenförderungswerk in Deutschland. Es fördert talentierte und sozial engagierte muslimische Studierende und Promovierende aller Fachrich­tungen.

  • Cusanuswerk
    Das Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland. Es stellt besonders begabten katholischen Studierenden und Promovierenden aller Fachrichtungen und Hochschulen Stipendien zur Verfügung.

  • ELES – Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
    Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk ist die Begabtenförderung der jüdischen Gemeinschaft. Es fördert besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende und setzt dabei auf das Enga­gement und die Selbstentfaltungsmöglichkeiten der Stipendiatinnen und Stipendiaten.

  • Evangelisches Studienwerk Villigst
    Das Evangelische Studienwerk Villigst ist das Begabtenförderungswerk der Evangelischen Kirchen in Deutschland. Es vergibt Stipendien an begabte Studierende und Promovierende aller Fachrich­tungen, die bereit sind, in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft Verantwortung zu übernehmen.

  • Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)
    Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) ist die älteste politische Stiftung in Deutschland. Sie fördert gesell­schaftspolitisch engagierte, begabte Studierende und Promovierende im Sinne der Sozialen Demo­kratie mit Stipendien.

  • Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF)
    Die Friedrich-Naumann-Stiftung für Freiheit (FNF) ist die Stiftung für liberale Politik. Sie unterstützt talentierte junge Akademikerinnen und Akademiker, um mit einer Promotionsförderung den individu­ellen Lebensweg eigenverantwortlich gestalten zu können.

  • Hanns Seidel Stiftung
    Das Institut für Begabtenförderung (IBF) der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung vergibt Stipendien in mehreren Programmen, u. a. auch für Promotionen. Sie ist in rund 60 Ländern weltweit tätig in den Bereichen Begabtenförderung, Entwicklungszusammenarbeit und politische Bildung.

  • Hans-Böckler-Stiftung
    Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Sie fördert Promotionen zum einen als individuelle Projekte im Rahmen von Einzelstipendien, zum anderen bietet sie Angebote zur strukturierten Promotion über Promotionskollegs, Nachwuchs­forschergruppen und institutionellen Kooperationen an.

  • Heinrich-Böll-Stiftung
    Unter dem Motto „Rückenwind für Talente“ fördert die grüne Heinrich-Böll-Stiftung Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen aus dem In- und Ausland, die den Zielen des grünen Projekts positiv gegenüberstehen.

  • Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS)
    Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) ist die Stiftung für politische Bildung für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit. Ihr Ziel ist es, künftige Leistungseliten und Führungskräfte zu fördern, die in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Kultur und Gesellschaft Verantwortung übernehmen.

  • Maximilian-Bickhoff-Universitätsstiftung
    Die Maximilian-Bickhoff-Universitätsstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Eichstätt von Dr. Maximilian Bickhoff gegründet. Stiftungszweck ist die Förderung von Forschung und Lehre an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, insbesondere im Bereich der Geisteswissenschaften.

  • Rosa Luxemburg Stiftung
    Die Rosa Luxemburg Stiftung versteht sich als Teil der geistigen Grundströmung des demokratischen Sozialismus. Ihr Ziel ist es, durch politische Bildung zur Demokratisierung politischer Willensbildung, zu sozialer Gerechtigkeit und Solidarität sowie zur Überwindung patriarchaler, ethnischer und natio­naler Unterdrückung beizutragen.

  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)
    Das Studienförderwerk Klaus Murmann der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) vergibt bundes­weit Stipendien an Promovierende aller Fachbereiche.

  • Studienstiftung des deutschen Volkes
    Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und älteste Begabtenförderungswerk in Deutschland. Sie fördert hochqualifizierte und gesellschaftlich engagierte Promovierende, die ein wissenschaftlich anspruchsvolles Projekt bearbeiten individuell und mit Programm.

Zudem werden im Rahmen des KU-Stipendienprogramms für Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre Stipendien an exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen vergeben, die sich in einem Qualifizierungsprojekt an der KU befinden. Bewerbungen sind bis zum 30.05. möglich. Die Stipendienlaufzeit beginnt ab dem 01.10. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Webseite der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der KU.

Weitere Tipps rund um das Thema „Stipendium“ finden Sie u. a. auf der Webseite schreiben.net.

Betreuungsvereinbarung

Konnten Sie Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer von Ihrem Dissertationsprojekt überzeugen, gilt es im nächsten Schritt eine Betreuungsvereinbarung abzuschließen.

Die Betreuungsvereinbarung unterstützt Sie und Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer bei der Durchführung Ihres Projektes. In diesem Dokument werden der Zeit- und Arbeitsplan festgehalten und die gegen­seitigen Rechte und Pflichten transparent dargelegt. Selbstverständlich können die hier festgehaltenen Elemente mit dem Fortgang der Arbeit modifiziert werden.

Die Betreuungsvereinbarung unterliegt der Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) der KU sowie der Fachpromotionsordnung (FPromO) der SLF in der jeweils gültigen Fassung. Das für die KU gültige Musterformular finden Sie im Anhang der RaPromO, in Anlage 1 und auf der Webseite der SLF im Bereich „Formulare“ (Formulare für den Antrag auf Annahme als Promovendin/Promovend) zum Download.

Annahme als Promovendin/Promovend

Die formelle Annahme als Promovendin/Promovend regelt die Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) § 7 Abs. 1-4.

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen nach RaPromO § 6 und FPromO § 4 erfüllen (vgl. Abschnitt „Voraussetzungen“), eine Betreuerin / einen Betreuer an der SLF gefunden haben, die/der Ihr Fachgebiet vertritt und dazu bereit ist Ihr Dissertationsprojekt zu betreuen, können Sie die Annahme als Promo­vendin/Promovend beantragen (RaPromO § 7 Abs. 1). Den schriftlichen Antrag richten Sie über das Dekanat der SLF an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Auf der Webseite der SLF steht Ihnen im Bereich „Formulare“ (Formulare für den Antrag auf Annahme als Promovendin/Promovend) ein Antragsformular zur Verfügung.

Dem Antrag sind folgende Nachweise bzw. Dokumente beizufügen:

Nachweise über die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion (RaPromO § 6):

  • Zeugnis (Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) über das abgeschlossene Hochschulstudium (beglaubigte Kopie); für die Annahme an der SLF ist eine Mindestnote von 2,5 erforderlich (FPromO § 4 Nr. 3 Satz 1) oder ein Betreuerantrag mit Bitte um eine Ausnahmegenehmigung;
  • Erklärung darüber,
    a)   dass Sie nicht unwürdig zur Führung eines Doktorgrades sind (Art. 101 BayHIG) und
    b)   dass Sie nicht bereits an einer anderen Hochschule oder Fakultät die Durchführung eines Promotionsverfahrens für den Erwerb desselben Doktorgrades beantragt haben, das noch nicht abgeschlossen ist bzw. nicht schon an einer Hochschule eine entsprechende Doktorprüfung endgültig nicht bestanden haben und
    c)   ob Sie bereits eine frühere Promotion abgeschlossen haben (ggf. mit Angabe von Ort, Zeit und Hochschule sowie Thema der Dissertation) (gem. RaPromO § 7 Abs. 2 Nr. 4).
    Eine Formularvorlage finden Sie auf der Webseite der SLF im Bereich „Formulare“ (Formulare für den Antrag auf Annahme als Promovendin/Promovend).

Zusätzliche Dokumente zur Annahme als Promovendin/Promovend (RaPromO § 7 Abs. 2):

  • formloser schriftlicher Antrag (vgl. oben) unter Angabe des geplanten Dissertationsthemas, Nennung der Betreuerin / des Betreuers der Dissertation und des Fachgebietes (mit Ort/Datum und eigenhändiger Unterschrift;
    eine Formularvorlage finden Sie auf der Webseite der SLF im Bereich „Formulare“ (Formulare für den Antrag auf Annahme als Promovendin/Promovend) zum Download;
  • ein Lebenslauf mit genauer Darstellung des Studienverlaufs und Angabe bestandener und nicht be­standener akademischer Abschlussprüfungen (mit Ort/Datum und eigenhändiger Unterschrift);
  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (gem. RaPromO § 7 Abs. 2 Nr. 2) (beglaubigte Kopie);
  • ein amtliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) oder der Nachweis der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst;
  • die Betreuungsvereinbarung mit der Betreuerin / dem Betreuer, unter deren/dessen Leitung die Dissertation entstehen soll (im Original) (vgl. Abschnitt „Betreuungsvereinbarung“);
    eine Formularvorlage finden Sie auf der Webseite der SLF im Bereich „Formulare“ (Formulare für den Antrag auf Annahme als Promovendin/Promovend) zum Download;

Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion (FPromO § 4):

  • Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse (Latinum) (i. d. R. über das Abiturzeugnis, beglaubigte Kopie) oder Erlassantrag mit Einverständniserklärung der Betreuerin / des Betreuers (im Original);
  • in den Fächern Journalistik und Europastudien: ggf. Nachweis einer zweiten Fremdsprache (i. d. R. über das Abiturzeugnis, beglaubigte Kopie);
  • im Fach Latein: Nachweis griechischer Sprachkenntnisse (Graecum);
  • bei Hochschulabschluss in einem nicht einschlägigen Fachgebiet: ggf. Nachweis über Absolvierung zusätzlicher Studienleistungen von mindestens 15 ECTS-Punkten oder Erlassantrag mit Einverständ­niserklärung der Betreuerin / des Betreuers (im Original). 

Ein Antrag auf Annahme als Promovendin/Promovend kann prinzipiell jederzeit gestellt werden. Über die Annahme entscheidet der Promotionsausschuss der SLF, der Ihnen die Entscheidung schriftlich mitteilt (RaPromO § 7 Abs. 3). Da der Promotionsausschuss in der Regel nur zweimal im Jahr zu Beginn eines jeden Semesters tagt, ist eine Anmeldung jeweils zum 1. April oder zum 1. Oktober sinnvoll.

Sollte es im Rahmen Ihrer Promotion zu einem Wechsel der Betreuerin / des Betreuers kommen, so ist dieser unverzüglich schriftlich dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu melden und eine entsprechende Betreuungsvereinbarung vorzulegen. Der Promotionsausschuss entscheidet über die An­nahme der neuen Betreuerin / des neuen Betreuers (RaPromO § 7 Abs. 4).

Entschließen Sie sich dazu, das Promotionsverfahren an einer anderen Fakultät oder Universität durch­führen zu lassen oder gar abzubrechen, vergessen Sie nicht, den Vorsitzenden des Promotionsaus­schusses darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Immatrikulation

Die Immatrikulation regelt die Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) § 7 Abs. 5.

Die Immatrikulation für ein Promotionsstudium erfolgt persönlich über das Studierendenbüro der KU und ist sowohl zum Sommersemester (bis längstens 16. Juni) als auch zum Wintersemester (bis längstens 15. Dezember) möglich. Nach dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (Art. 97 Abs. 2 Satz 2 BayHIG) kann eine Einschreibung höchstens für einen Zeitraum von sechs Semestern erfolgen. Der Abschluss der Dissertation ist natürlich noch möglich, wenn die Immatrikulationsdauer von sechs Semestern abge­laufen ist.

Weitere Informationen zur Einschreibung für ein Promotionsstudium finden Sie auf der Webseite des Studierendenbüros.

Hinweis: Wenn Sie für das Studierendenbüro einen Sichtvermerk benötigen, wenden Sie sich an die Fakultätsmanagerin der SLF.

Wissenschaftlicher Austausch

Das wissenschaftliche Umfeld stellt einen nicht zu unterschätzenden Faktor auf dem Weg zur Promotion dar. Die Gestaltung der Promotionszeit liegt weitestgehend in Ihren Händen, was ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Motivationsfähigkeit erfordert.

Um den wissenschaftlichen Austausch sollten Sie sich aktiv bemühen. Neben dem kontinuierlichen Kon­takt zu Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ist die Teilnahme am Kolloquium Ihres Fachgebietes dringend anzuraten. In diesen Kolloquien können Sie in der Regel Projektfortschritte vorstellen und erste eigene (Teil-)Ergebnisse präsentieren. Gleichzeitig können in diesem Rahmen eventuelle Schwierigkeiten dis­kutiert werden. Zudem lernen Sie Fachkolleginnen und Fachkollegen kennen und bekommen Einblick in andere Forschungsarbeiten und Arbeitsweisen. Oft stellen die Kolloquien einen Rahmen für die Auswahl wissenschaftlicher Nachwuchskräfte dar. Hier aktiv zu sein, kann einer späteren wissenschaftlichen Karriere durchaus nützen. Sprechen Sie Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer daher unbedingt auf eine Teil­nahmemöglichkeit am Kolloquium Ihres Faches an.

Überdies bietet Ihnen die KU zur Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Bereich der Zusatz- und Schlüsselqualifikationen ein umfangreiches Kursprogramm an. Informationen zum Programm erhalten Sie hier.

Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

Sobald Sie Ihre Dissertation fertiggestellt haben, können Sie die Zulassung zum Promotionsverfahren beantragen. Formell geregelt wird der Promotionsantrag in der für Sie gültigen Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) der KU und in der Fachpromotionsordnung (FPromO) der SLF.
(Bei Annahme zur Promotion vor dem 01.01.2024 gelten die Regelungen in § 7 der RaPromO der KU und § 5 der FPromO der SLF; bei Annahme zur Promotion ab dem 01.01.2024 gelten die Regelungen in § 8 der RaPromO der KU und § 5 der FPromO der SLF).

Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel in die Rahmenpromotionsordnung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2024 möglich ist und mit Blick auf die Veröffentlichung der Dissertation und Ablieferung der Pflichtexemplare (vgl. alte RaPromO § 17 bzw. neue RaPromO § 18) von Vorteil sein kann.
Eine Formularvorlage finden Sie auf der Webseite der SLF im Bereich „Formulare“ (Formulare für den Antrag auf Abschluss des Promotionsverfahrens nach der neuen Rahmenpromotionsordnung).

Den schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren richten Sie über das Dekanat der SLF an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Auf der Webseite der SLF steht Ihnen im Bereich „Formulare“ (Formulare für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren) ein Antragsformular zur Verfügung.

Dem Antrag sind folgende Nachweise bzw. Dokumente beizufügen:

Allgemeine Unterlagen:

  • bei Annahme als Promovendin/Promovend vor dem 01.03.2020::
    aktualisierter Lebenslauf in doppelter Ausführung (mit Ort/Datum und eigenhändiger Unterschrift)
    oder
    bei Annahme als Promovendin/Promovend nach dem 01.03.2020:
    aktualisierter Lebenslauf (mit Ort/Datum und eigenhändiger Unterschrift);
  • bei Annahme als Promovendin/Promovend vor dem 01.03.2020:
    drei maschinengeschriebene oder gedruckte Exemplare der schriftlichen Dissertationsleistung (unter Beachtung der Vorgaben in FPromO § 7 Abs. 3 – jedoch noch ohne eine Angabe zum Tag der mündlichen Prüfung)
    oder
    bei Annahme als Promovendin/Promovend nach dem 01.03.2020:
    drei gebundene maschinengeschriebene oder gedruckte Exemplare der schriftlichen Dissertationsleistung sowie eine elektronische Version in einem unveränderbaren maschinenlesbaren Dateiformat (unter Beachtung der Vorgaben in FPromO § 7 Abs. 3 – jedoch noch ohne eine Angabe zum Tag der mündlichen Prüfung).
  • Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass Sie
    a) die schriftliche Dissertationsleistung selbstständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt, keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Schriften und Hilfsmittel benutzt und die den benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen kenntlich gemacht haben und
    b) insbesondere nicht die Hilfe von Vermittlungs- oder Beratungsdiensten (Promotionsberaterinnen oder Promotionsberater oder andere Personen) in Anspruch genommen haben.
    Eine Formularvorlage finden Sie auf der Webseite der SLF im Bereich „Formulare“ (Formulare für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren – Anlage 1).
  • Eine Erklärung darüber, ob Sie
    a) bereits frühere Promotionsversuche unternommen oder Promotionen abgeschlossen haben oder
    b) die Dissertation in gleicher oder anderer Form in einem anderen Versuch oder in einem anderen Prüfungsverfahren vorgelegt haben; von früheren Promotionsversuchen sind Ort, Zeit und Hoch­schule sowie Thema der Dissertation anzugeben.
    Eine Formularvorlage finden Sie auf der Webseite der SLF im Bereich „Formulare“ (Formulare für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren – Anlage 2).
  • Ein amtliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) oder der Nachweis der Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst;
  • Vorschläge bezüglich der Gutachterinnen oder Gutachter sowie der Prüfenden in der Prüfungskommission.

Besondere Nachweise gemäß FPromO § 5:

  • Nachweis geforderter Sprachkenntnisse (FPromO § 4 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2);
  • Nachweis der Abschlussnote (FPromO § 4 Abs. 1 Nr. 3);
  • ggf. Nachweis geforderter Studien- bzw. Prüfungsleistungen (FPromO § 4 Abs. 1 Nr. 4). 

Über die Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der Vorsitzende des Promotionsausschusses.

Begutachtung der Dissertation

Die Begutachtung der Dissertation regeln § 10 der Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) der KU (bei Annahme zur Promotion vor dem 01.01.2024) bzw. § 11 der Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) der KU (bei Annahme zur Promotion ab dem 01.01.2024) und § 8 der Fachpromotionsordnung (FPromO) der SLF.

Sobald Sie zum Promotionsverfahren zugelassen sind, werden vom Promotionsausschuss zwei Gut­achten über Ihre Dissertation eingeholt. In der Regel erstellt Ihre Betreuerin / Ihr Betreuer das Erstgut­achten; für das Zweitgutachten wird eine weitere Gutachterin / ein weiterer Gutachter bestellt.

Die Beurteilung der Dissertation erfolgt in getrennten schriftlichen Gutachten, die Hinweise für eine ggf. notwendige Überarbeitung in Bezug auf die Veröffentlichung anführen. Die Erstgutachterin / der Erstgut­achter und die Zweitgutachterin / der Zweitgutachter beantragen getrennt voneinander die Annahme oder Ablehnung Ihrer Dissertation und schlagen jeweils eine Note vor. Lehnen beide Gut­achter die Dissertation ab, ist das Promotionsverfahren beendet. Lehnt eine Gutachterin / ein Gutachter Ihre Dissertation ab oder unterscheidet sich die Beurteilung um mehr als 1,7 Notenpunkte, wird ein drittes Gutachten eingeholt.

Nach dem Eingang sämtlicher Gutachten werden diese zusammen mit Ihrer Dissertation für mindestens 14 Tage während der Vorlesungszeit oder 28 Tage während der vorlesungsfreien Zeit im Dekanat oder elektronisch zur Einsichtnahme ausgelegt. Die gem. FPromO § 8 Abs. 2 zur Einsichtnahme berechtigten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer dürfen beim Vorsitzenden des Promotionsausschusses innerhalb der Aus­lagefrist eine schriftliche Stellungnahme zur Dissertation abgeben, in der sie unter Darlegung der Gründe Einwände gegen die Annahme oder Ablehnung der Arbeit vorbringen. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Promotionsausschuss über die endgültige Annahme oder Ablehnung der Arbeit. Der Vorsitzende des Promotionsausschusses teilt Ihnen das Ergebnis im Anschluss schriftlich mit.

Disputation

Die Disputation regeln §§ 11-16 der Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) der KU (bei Annahme zur Promotion vor dem 01.01.2024) bzw. §§ 12-17 der Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) der KU (bei Annahme zur Promotion ab dem 01.01.2024) und § 9 der Fach­promotionsordnung (FPromO) der SLF.

Ist Ihre Dissertation angenommen, setzt der Vorsitzende des Promotionsausschusses in Absprache mit der Prüfungskommission den Termin Ihrer mündlichen Prüfung fest. (Die Zusammensetzung der Prüfungskommission regelt FPromO § 6). Der Termin wird schließlich fakultätsöffentlich bekannt gegeben. Ihnen geht spätestens 14 Tage im Voraus vom Vorsitzenden des Promotionsausschusses eine schriftliche Ein­ladung zu.

Die mündliche Prüfung findet in der Regel in Form einer öffentlichen Disputation statt. Eingeleitet wird diese durch einen 30-minütigen Vortrag, in dem Sie die Prüfungskommission über den Gegenstand Ihrer Dissertation informieren. Im Anschluss verteidigen Sie den Inhalt Ihrer Dissertationsschrift und diskutieren über angrenzende Fragestellungen. Die Gesamtdauer der Disputation beträgt etwa 90 Minuten.

Der Verlauf und die Beurteilung Ihrer Prüfung werden in einem Protokoll festgehalten. Der Vorsitzende des Promotionsausschusses stellt nach Abschluss die Gesamtnote der Disputation fest.

Bewertung

Die Notenskala für die Bewertung der Dissertation und der mündlichen Prüfung setzt sich gemäß FPromO § 8 Abs. 1 folgendermaßen zusammen:

• summa cum laude (0,5)   =   ausgezeichnet
• magna cum laude (0,7; 1,0; 1,3)   =   sehr gut
• cum laude (1,7; 2,0; 2,3)   =   gut
• rite (2,7; 3,0; 3,3)   =   befriedigend
• insuffizienter (3,7; 4,0)   =   ungenügend

Die Gesamtnote der Promotion ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der doppelt gewerteten Note der Dissertation und der Note der mündlichenPrüfung. Hierbei werden nur zwei Stellen nach dem Komma berücksichtigt. Die Gesamtnote lautet bei einem Durchschnitt

• bis 0,6   =   summa cum laude
• über 0,6 bis 1,5   =   magna cum laude
• über 1,5 bis 2,5   =   cum laude
• über 2,5 bis 3,5   =   rite
• über 3,5 bis 4,0   =   insuffizienter

Nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Promotion stellt Ihnen der Vorsitzende des Promotionsausschusses innerhalb von vier Wochen ein Prüfungszeugnis mit dem Datum der letzten Prüfungsleistung aus. Es enthält die Gesamtnote, die Note der Dissertation und die Note der mündlichen Prüfung.

Mit der Aushändigung des Prüfungszeugnisses ist die Promotion abgeschlossen.
Achtung: Das Prüfungszeugnis berichtigt Sie nicht zur Führung des Doktortitels.

Veröffentlichung

Ein weiterer grundlegender Bestandteil des Promotionsverfahrens ist die Veröffentlichung. Die Veröffentlichung der Dissertation und die Ablieferung der Pflichtexemplare regelt § 17 der Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) der KU (bei Annahme zur Promotion vor dem 01.01.2024) bzw. § 18 der Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) der KU (bei Annahme zur Promotion ab dem 01.01.2024).

Innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Bestehen der mündlichen Prüfung müssen Sie Ihre Disserta­tion im Einvernehmen mit Ihren Gutachterinnen oder Gutachtern der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen.

Bitte beachten Sie, dass sowohl Ihre Erstgutachterin / Ihr Erstgutachter als auch Ihre Zweitgutachterin / Ihr Zweitgutachter vor Abgabe der Druckexemplare im Dekant der SLF schriftlich das Einverständnis mit der zur Publikation vorgesehenen Fassung der Dissertationsschrift erklären müssen. Hierfür steht auf der Webseite der SLF im Bereich „Formulare“ (Formulare zur Einverständniserklärung mit der zur Publikation vorgesehenen Fassung der Dissertationsschrift) ebenfalls eine Vorlage zur Verfügung.

Folgende Publikationsformen und Pflichtabgaben sind gem. der Rahmenpromotionsordnung zulässig:

  • Bei Annahme als Promovendin/Promovend vor dem 01.03.2020 gem. RaPromO § 17 Abs. 1:
    a)  der Nachweis der Verbreitung über den Buchhandel durch einen gewerblichen Verleger mit der Mindestauflage von 100 Exemplaren sowie die kostenfreie Ablieferung von 10 Exemplaren (über das Dekanat der SLF) an die Universitätsbibliothek; die Verlags-Bescheinigung kann auch von Print-On-Demand-Verlagen ausgestellt werden; oder
    b)  den Nachweis der Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder Zeitschriftenreihe sowie die kostenfreie Ablieferung von 2 Exemplaren (über das Dekanat der SLF) an die Universitätsbibliothek oder
    c)  die Ablieferung eines Microfiches oder einer CD und 20 weiterer Kopien sowie die kostenfreie Ablieferung von 2 Exemplaren (über das Dekanat der SLF) an die Universitätsbibliothek oder
    d)  die Ablieferung einer elektronischen Version, deren Datenformat und -träger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen ist sowie die kostenfreie Ablieferung von 3 Exemplaren (über das Dekanat der SLF) an die Universitätsbibliothek oder
    e)  die unentgeltliche Ablieferung von 20 Exemplaren, die auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier gedruckt sowie dauerhaft haltbar gebunden sein müssen.
  • Bei Annahme als Promovendin/Promovend zwischen dem 01.03.2020 und 31.12.2023 gem. RaPromO § 17 Abs. 2:
    a)  Verbreitung über den Buchhandel durch einen gewerblichen Verleger mit der Mindestauflage von 100 Exemplaren sowie die kostenfreie Ablieferung von 6 Exemplaren (über das Dekanat der SLF) an die Universitätsbibliothek; die Verlags-Bescheinigung kann auch von Print-On-Demand-Verlagen ausgestellt werden; ist die Dissertation nachweislich innerhalb der Ablieferungsfrist neben der Printfassung auch zitierfähig open access verfügbar, sind nur 2 Exemplare kostenfrei (über das Dekanat der SLF) an die Universitätsbibliothek abzuliefern; oder
    b)  den Nachweis der Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder Zeitschriftenreihe sowie die kostenfreie Ablieferung von 2 zitierfähigen und dauerhaft gebundenen Exemplaren (über das Dekanat der SLF) an die Universitätsbibliothek oder
    c)  die Ablieferung einer elektronischen Version der Dissertation, deren Datenformat und -träger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen ist, deren Veröffentlichung mit dazugehörigen Metadaten und open access Bereitstellung über das Repository der KU erfolgt sowie die Ablieferung von 3 zitierfähigen und dauerhaft gebundenen Printexemplare der elektronischen Fassung (über das Dekanat der SLF) an die Universitätsbibliothek.
  • Bei Annahme als Promovendin/Promovend nach dem 01.01.2024 gem. RaPromO § 18 Abs. 2:
    a)  Verbreitung über den Buchhandel durch einen gewerblichen Verleger mit der Mindestauflage von 100 Exemplaren sowie die kostenfreie Ablieferung von 6 Exemplaren (über das Dekanat der SLF) an die Universitätsbibliothek; die Verlags-Bescheinigung kann auch von Print-On-Demand-Verlagen ausgestellt werden; ist die Dissertation nachweislich innerhalb der Ablieferungsfrist neben der Printfassung auch zitierfähig open access verfügbar, sind nur 2 Exemplare kostenfrei (über das Dekanat der SLF) an die Universitätsbibliothek abzuliefern; oder
    b)  die Ablieferung einer elektronischen Version der Dissertation, deren Datenformat und -träger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen ist, deren Veröffentlichung mit dazugehörigen Metadaten und open access Bereitstellung über das Repository der KU erfolgt sowie die Ablieferung von 5 zitierfähigen und in Buchbinderqualität gebundenen Printexemplare der elektronischen Fassung (über das Dekanat der SLF) an die Universitätsbibliothek.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt die detaillierten Ergänzungen, die in der für Sie gültigen Rahmenpromotionsordnung angeführt werden.

Zudem ist ein Exemplar Ihrer veröffentlichten Dissertation im Dekanat der SLF für die Prüfungsakten der Fakultät abzugeben.

Egal für welche Form der Veröffentlichung Sie sich entscheiden, Sie sollten sich genau überlegen, welches Ziel Sie mit Ihrer Dissertation verfolgen. Planen Sie eine Karriere in der Wissenschaft, sollten Sie sich für einen der renommierten Fachverlage entscheiden; streben Sie hingegen eine Tätigkeit außerhalb der Wissenschaft an, so kann die Entscheidung auf eine schnelle und kostengünstige Art der Veröffent­lichung fallen.

Verlagsveröffentlichung

Für die klassische Veröffentlichung in Form eines Buches benötigen Sie in der Regel einen Verlag. Um einen geeigneten Verleger ausfindig zu machen, sollten Sie genügend Zeit einplanen. Es gibt zahlreiche Dissertationsverlage, die in erster Linie Hochschulschriften verlegen. Bei den etablierten Wissenschafts­verlagen hingegen machen Dissertationen nur einen kleinen Teil des Programms aus.

Sprechen Sie zunächst Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer auf Empfehlungen an. Informieren Sie sich dann bei geeigneten Verlagen im Vorfeld eines Vertragsabschlusses über das Programmprofil, eventuelle Lektoratsarbeiten, Presse- und Marketingaktivitäten sowie über die Vertriebsarbeit. Bei den meisten Ver­lagen wird ein Druckkostenzuschuss fällig, der – abhängig von Umfang und Ausstattung des Buches sowie Eigenleistung der Autorin / des Autors – sehr hoch ausfallen kann.

Herausragende Arbeiten werden aber auch von verschiedenen Stipendiengebern gefördert. Bei der Suche nach einem geeigneten Stipendiengeber können Sie u. a. auf die Stipendiendatenbanken (Ab­schnitt „Finanzierung“) zurückgreifen. Zudem bieten im Bereich der Sprach- und Literaturwissenschaften u. a. folgende Stiftungen Fördermöglichkeiten an:

Elektronische Veröffentlichung

Eine schnelle und günstige Alternative bietet die elektronische Veröffentlichung. Mit einer open access verfügbaren Veröffentlichung Ihrer Dissertation erreichen Sie oftmals einen wesentlich größeren Leser­kreis. Die KU bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Dissertation kostenlos in KU.opus zu veröffentlichen.

Weitere Informationen zur Veröffentlichung von Dissertationen in KU.opus bietet die Universitätsbibliothek an.

Beurkundung und Titelführung

Beurkundung und Titelführung werden in § 18 der Rahmenpromotionsordnung der KU (bei Annahme zur Promotion vor dem 01.01.2024) bzw. in § 19 der Rahmenpromotionsordnung (RaPromO) der KU (bei Annahme zur Promotion ab dem 01.01.2024) geregelt.

Sobald Ihre Dissertation der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich ist, wird die Promotion durch Aushändigung einer Urkunde vollzogen. Mit dem Erhalt der Urkunde geht das Recht der Führung des Doktortitels einher.

Auf Antrag kann der Vorsitzende des Promotionsausschusses das Recht zur Titelführung bereits dann befristet erteilen, wenn Sie einen gültigen Verlagsvertrag vorlegen.

nach der Promotion

Sie haben es endlich geschafft und Ihre Promotion abgeschlossen! Jetzt stellt sich die Frage: Was folgt nun? Auf der einen Seite lockt die Wissenschaft, auf der anderen Seite bieten sich zahlreiche Möglich­keiten außerhalb der Universität an. 

Wege in die Wissenschaft

Die Zeit zwischen Promotion und Professur ist nicht leicht, da diese in Deutschland nicht klar strukturiert ist. Als Postdoktorandin/Postdoktorand müssen Sie sich selbstständig um passende Forschungs- bzw. Weiterqualifikationsmöglichkeiten bemühen. Im Allgemeinen dient diese Phase der Qualifizierung für eine Professur oder eine vergleichbare wissenschaftliche Dauerstelle. Derzeit gibt es verschiedene Zugangs­möglichkeiten zur Universitätsprofessur: Habilitation, Juniorprofessur oder Postdoc in einem Nachwuchs­gruppenleiterprogramm.

Habilitation:

Der klassische Weg zur Universitätsprofessur ist die Habilitation, die formal der Feststellung einer wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung einer Postdoktorandin / eines Postdoktoranden auf dem Weg zur Professur in einem bestimmten Fachgebiet dient.

Als Habilitandin/Habilitand sind Sie in der Regel als (angestellte) wissenschaftliche Mitarbeiterin / (angestellter) wissen­schaftlicher Mitarbeiter oder (verbeamtete) akademische Rätin auf Zeit / (verbeamteter) akademischer Rat auf Zeit an einer Universität beschäftigt. Sie sind in Forschung und Lehre eingebunden und verfassen in der Regel Ihre Habilitationsschrift, die Sie für eine Berufung auf eine Professur qualifiziert.

Zu beachten ist hierbei, dass die maximale Beschäftigungsdauer über befristete Arbeitsverträge an einer Universität in Deutschland gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) zeitlich begrenzt ist. In der Regel können Sie über Haushaltsmittel als Postdoc für maximal sechs Jahre angestellt werden. Darüber hinaus ist nur eine Finanzierung über Drittmittel oder über eine der seltenen Entfristungen mög­lich. Ebenso denkbar, ist eine externe Habilitation.

Weitere Informationen zur Habilitation finden Sie hier.

Juniorprofessur:

Die Juniorprofessur ermöglicht jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit herausragender Promotion auch ohne Habilitation einen direkten Einstieg in Forschung und Lehre und qualifiziert sie für die Berufung auf eine Professur. Juniorprofessuren werden in Deutschland von den Universitäten aus­geschrieben, wobei das Bewerbungsverfahren an herkömmliche Berufungsverfahren angelehnt ist. In der Regel sind diese Stellen auf drei Jahre befristet, können jedoch nach erfolgreicher Evaluation um weitere drei Jahre verlängert werden. Da die Habilitationsschrift entfällt, haben Sie mehr Zeit für Publika­tionen sowie zur Einwerbung von Drittmitteln und können sich somit schon früh auf dem Wissenschafts­markt positionieren.

Postdoc in einem Nachwuchsgruppenleiterprogramm:

Zudem gibt es zahlreiche Postdoc-Stipendien, die Ihnen helfen können, den Weg zur Professur zu be­wältigen. Eines der renommiertesten Stipendien ist das Emmy-Noether-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), das herausragenden Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchs­wissenschaftlerinnen die Möglichkeit bietet, durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchs­gruppe, die Voraussetzungen für eine Berufung als Professoinr oder Professor zu erlangen. Auf interna­tionaler Ebene bietet sich u. a. die Möglichkeit, sich auf eines der „Starting Grants“ des European Research Council zu bewerben.

Auf der Suche nach weiteren für Sie passenden Postdoc-Stipendien können Sie u. a. auf die bekannten Stipendiendatenbanken Stipendienlotse oder e-fellows.net zurückgreifen oder die Förderdatenbank ELFI – Elektronische Forschungsförderinformation nutzen.

Wege außerhalb der Universität

Ein Großteil der Promovierten wird letztlich außerhalb der Hochschule tätig. Es gibt zahlreiche Alternativen zur wissenschaftlichen Karriere an einer Universität. So bieten Kulturämter und Museen, das Verlags­wesen, die Erwachsenenbildung sowie Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen ein breites Stellenspektrum an. Eine Vielzahl der Stellen ist unbefristet und die Bezahlung häufig besser als an den Hochschulen. Für einen Einstieg ist es jedoch ratsam, wenn Sie mit praktischen Erfahrungen aufwarten können.

Bei der Suche nach der für Sie geeigneten Stelle können Sie u. a. auf folgende Suchportale zurück­greifen:

  • ZEIT ONLINE
  • WILA Arbeitsmarkt
    Der Wissenschaftsaden Bonn stellt einen Infodienst zu Verfügung, der u .a. auf Berufe in den Bereichen Bildung, Kultur und Sozialwesen spezialisiert ist.