Die ThF der KU besitzt Promotions- und Habilitationsrecht. Aufbauend auf dem erfolgreichen Abschluss eines Vollstudiums in Katholischer Theologie (Diplom- oder Magisterstudiengang oder andere gleichwertige Abschlüsse) kann das Doktorat in Kath. Theologie (Dr. theol.) erworben werden. Ein erfolgreicher Staatsexamensabschluss im Lehramtsstudiengang mit Fach Kath. Religionslehre oder ein erfolgreicher Masterabschluss in einem philosophisch-theologischen Studiengang berechtigen ebenfalls zur Aufnahme eines Promotionsstudiums in Katholischer Theologie, wobei in diesen Fällen ergänzende Studien- und Prüfungsleistungen während des Promotionsstudiums zu erbringen sind.
Weitere Informationen zur Promotion an der KU finden Sie hier. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
Der Promotionsausschuss ist gem. Rahmen- und Fachpromotionsordnung zuständig für die Durchführung von Promotionsverfahren an der ThF. Das Gremium besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern und wird von der Dekanin oder dem Dekan geleitet. Sitzungen finden nach Bedarf statt.
Anträge an den Promotionsausschuss können jederzeit schriftlich beim Dekanat der ThF eingereicht werden.
Zu Beginn des Promotionsstudiums ist es erforderlich, dass der Bewerber oder die Bewerberin vom Promotionsausschuss als Promovend bzw. Promovendin angenommen wird. Die förmliche Annahme durch den Ausschuss ist die Voraussetzung für die Immatrikulation an der KU und für die spätere Promotion. Nachfolgend finden Sie eine Checkliste für den Antrag, eine Vorlage für die Betreuungsvereinbarung sowie ein Muster für das Antragsschreiben.
Um promoviert werden zu können, muss die Promovendin oder der Promovend die Zulassung zum Promotionsverfahren an der Theologischen Fakultät beantragen. Der Antrag ist schriftlich bei der Dekanin oder dem Dekan als Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Promotionsausschusses im Dekanat einzureichen. Auf Basis dieses Antrags erfolgt dann in der Regel die Bestellung der Gutachtenden, die Auslegung der Dissertation sowie die Festsetzung und Durchführung der mündlichen Prüfung. Nachfolgend finden Sie eine Checkliste für den Antrag sowie ein Muster für das Antragsschreiben inklusive eidesstattlicher Versicherung.
Damit die Promotionsurkunde ausgestellt werden kann, ist die form- und fristgerechte Publikation einer Dissertation, deren Drucklegung in Einvernehmen mit den beiden Referenten erfolgt ist, erforderlich. Die Frist bis zur Veröffentlichung beträgt zwei Jahre gerechnet ab dem Tag der bestandenen mündlichen Prüfung im Promotionsverfahren. Verlagsvertrag und Belegexemplare sind nach Erscheinen des Buches beim Dekanat der ThF einzureichen. Bitte beachten Sie hierzu die einschlägigen Passagen aus der für Sie geltenden Rahmenpromotionsordnung der KU.
Nach Vorlage des Verlagsvertrags und der Pflichtexemplare im Dekanat der ThF wird die Promotionsurkunde erstellt. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die Vorlage eines Verlagsvertrages nicht ausreichend ist zur Wahrung der Fristen und zur Ausstellung der Urkunde.
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