Promotion

Die ThF der KU besitzt Promotions- und Habilitationsrecht. Aufbauend auf erfolgreiche Abschlüsse im Diplom- oder Magisterstudiengang Kath. Theologie oder im durch Ergänzungsprüfungen erweiterten Lehramtsstudiengang mit Fach Kath. Religionslehre kann das Doktorat in Kath. Theologie (Dr. theol.) erworben werden.

Weitere Informationen zur Promotion an der KU finden Sie hier. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Zuständigkeit und Geschäftsgang

Der Promotionsausschuss ist gem. Rahmen- und Fachpromotionsordnung zuständig für die Durchführung von Promotionsverfahren an der ThF. Das Gremium besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern und wird vom Dekan geleitet. Sitzungen finden nach Bedarf statt.

Anträge an den Promotionsausschuss sind schriftlich zu stellen beim Dekanat der ThF.

Stimmberechtigte Mitglieder

Amtszeit: 01.01.2023-31.12.2024
  • Prof. Dr. Katharina Karl, Dekanin u. Vorsitzende
  • Prof. Dr. Markus Riedenauer, Stellv. Vorsitzender
  • Prof. Dr. Ulrich Kropač
  • Prof. Dr. Alexis Fritz
  • Prof. Dr. Rafael Rieger
  • Prof. Dr. Bernward Schmidt
  • Prof. Dr. Burkard M. Zapff
Vorsitzende des Ausschusses
Katharina Karl
Prof. Dr. Katharina Karl
Professurinhaberin, Dekanin
Gebäude Ulmer Hof | Raum: UH-210
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Theologische Fakultät
Ostenstraße 28a
85072 Eichstätt
Sprechstunde
während des Sommersemesters
jeweils am Mittwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr

Bitte um Voranmeldung per E-Mail bei Frau Prof. Dr. Katharina Karl

Veröffentlichung der Dissertation

Damit die Promotionsurkunde ausgestellt werden kann, ist die hinreichende Publikation einer Dissertation, deren Drucklegung in Einvernehmen mit den beiden Referenten erfolgt ist, binnen zwei Jahren erforderlich. Verlagsvertrag und Belegexemplare sind nach Erscheinen des Buches beim Dekanat der ThF einzureichen. Bitte beachten Sie hierzu die einschlägigen Passagen aus der Rahmenpromotionsordnung der KU § 17f. Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass die Vorlage eines Verlagsvertrages in der Regel nicht ausreichend ist.

Nach Vorlage des Verlagsvertrags und der Pflichtexemplare im Dekanat der ThF wird die Promotionsurkunde erstellt.