Abschluss der Promotion

Abschluss der Promotion

Der Abschluss der Promotion gliedert sich in drei Schritte. Zunächst ist ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren beim Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu stellen. Mit diesem Antrag müssen neben der Dissertation in der Regel auch noch weitere Unterlagen eingereicht werden. Im nächsten Schritt entscheidet der Promotionsausschuss über die Zulassung zum Promotionsverfahren, holt Gutachten zur Dissertationsschrift ein und entscheidet nach dem Ablauf der Auslagefrist über die endgültige Annahme oder Ablehnung der Arbeit. Bei Annahme der Arbeit legt der Promotionsausschuss einen Termin für die mündlichen Prüfung fest. Nach der mündlichen Prüfung muss die Dissertation noch in entsprechender Art und Weise veröffentlicht werden. Erst dann wird der Doktorandin bzw. dem Doktoranden die Promotionsurkunde ausgehändigt. Mit dem Erhalt der Urkunde ist das Recht verbunden, den erworbenen Doktorgrad zu führen.

Die Publikation der Dissertation

Informationen zu den verschieden Publikationsmöglichkeiten der Dissertation (z.B. OpenAccess) bietet die Zentrale Universitätsbibliothek der KU.