Art. 88 Abs. 5 und 6 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes in Verbindung mit §§ 29 ff der Qualifikationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung eröffnet
Unbedingte Voraussetzung für jeden Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte bzw. qualifizierte Berufstätige ist das erfolgreiche Absolvieren eines Beratungsgesprächs für beruflich Qualifizierte, bevor die Immatrikulation vorgenommen werden kann. Dies gilt in jedem Fall.
Voraussetzung für einen allgemeinen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte sind der Nachweis
Checkliste erforderliche Unterlagen beruflich Qualifizierte
Die Satzung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt über den fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung regelt die Feststellung der Studieneignung zusätzlich durch ein Probestudium. Das Probestudium gilt bei einem Vollzeitstudium nach einem Jahr (zwei Semestern) als bestanden, wenn mindestens 40 ECTS-Punkte erreicht wurden.
Voraussetzung für einen fachgebundenen Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige sind die Nachweise
Checkliste erforderliche Unterlagen qualifizierte Berufstätige
Bitte verwenden Sie zur Anmeldung zu einem Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte das Anmeldeformular zum Beratungsgespräch.
Die Anmeldung zum Beratungsgespräch sowie alle erforderlichen Unterlagen senden Sie uns bitte per Post zu. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Zur Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch setzt sich, nach Prüfung der formalen Voraussetzungen durch das Studierendenbüro, die für den von Ihnen beantragten Studiengang zuständige Fachstudienberatung der KU mit Ihnen in Verbindung.
Nach Absolvierung des Beratungsgespräches erhalten Sie eine Bescheinigung über das Vorliegen des allgemeinen bzw. des fachgebundenen Hochschulzugangs. Diese Bescheinigung enthält das Datum des Erwerbs des Hochschulzugangs (Datum des Beratungsgesprächs) und die Durchschnittsnote.
Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis des Hochschulzugangs für die Einschreibung als beruflich Qualifizierte und muss immer zusammen mit dem Nachweis der beruflichen Qualifikation der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. der Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge beigefügt werden.
Für Beruflich Qualifizierte gelten nach erfolgreichem Durchführen des Beratungsgesprächs grundsätzlich die Regelungen für eine Bewerbung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen oder Studiengängen mit Eignungsprüfung oder für eine Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge. Als Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung gilt grundsätzlich der Nachweis der beruflichen Qualifikation (vgl. erforderliche Unterlagen, je nachdem, ob sie den allgemeinen Hochschulzugang oder den fachgebundenen Hochschulzugang zusammen mit der Bescheinigung für das absolvierte Beratungsgespräch.
Frist für die Anmeldung zum Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte
Anmeldefrist für ein Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte: 15.07. eines Jahres für die zulassungsbeschränkten Studiengänge bzw. der 01.09. eines Jahres für die zulassungsfreien Studiengänge (Ausschlussfristen).