Bewerbende mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung

Zusätzliche Regelungen zur Bewerbung für internationale Studierende

Für internationale Bewerberinnen und Bewerber (und für deutsche Staatsangehörige, die eine internationale Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung haben) gelten einige spezielle Voraussetzungen und Bedingungen. Darüber hinaus gelten alle grundsätzlichen Regelungen für die Bewerbung und Immatrikulation an der KU. 

Mit einer internationalen Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich nur für das erste Fachsemester des von Ihnen gewünschten Studiengangs bewerben.

ACHTUNG: Studieninteressierte mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung müssen immer eine Bewerbung für den gewünschten Studiengang einreichen. Dies gilt auch für zulassungsfreie Studiengänge. Den jeweiligen Bewerbungsschluss entnehmen Sie direkt der jeweiligen englischsprachigen Detailseite im Studienangebot der KU.

Vorprüfung für Nicht-EU-Ausländer:innen 

Für einige unserer Studiengänge erfolgt die Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen von internationalen Bewerberinnen und Bewerbern über den Dienstleister uni-assist e.V. 

Uni-assist prüft Ihre eingereichten Unterlagen (z.B. HZB oder erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss - sog. MZB bzw. Masterzugangsberechtigung, Mindestnote usw.) formal und leitet Ihre Bewerbung nach erfolgreicher Vorprüfung an die KU weiter.

Tool zur Notenumrechung

Hier können Sie Ihre internationale Note in eine deutsche HZB-Note umrechnen. Hinweis: Die nach der bayerischen Umrechnungsformel ermittelten Äquivalenznoten dienen ausschließlich der ersten Orientierung und sind nicht rechtsverbindlich.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

Hier erfahren Sie, welche Bewerbungsunterlagen Bewerbende mit internationaler HZB zusätzlich zu den ohnehin geforderten Unterlagen einreichen müssen.

Besonderheiten bei zulassungsbeschränkten Studiengängen

Bitte beachten Sie, dass für einige zulassungsbeschränkte Studiengänge zusätzliche Auflagen gelten, die es für Bewerbende mit internationaler HZB zu beachten gilt. Wir haben alle wichtigen Infos für Sie zusammengefasst!

Auslaendische_Beratung
Informationen zur Gleichwertigkeit internationaler HZBs

Um an der KU direkt ein grundständiges Studium aufnehmen zu können, muss Ihr internationaler Abschluss einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig sein. Hier haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst, wie Sie Ihre HZB auf Gleichwertigkeit prüfen können.

Studienkollegs

Unter Umständen könnte es erforderlich sein, dass Sie vor Beginn Ihres Studiums ein Studienkolleg absolvieren müssen. Alle wichtigen Informationen, Bewerbungsfristen und Voraussetzungen finden Sie hier.

Sprachliche Voraussetzungen

Die Mehrheit der Studiengänge an der KU ist deutschsprachig. Das bedeutet, dass Sie nur mit einem geeigneten Nachweis zum Studium zugelassen werden können. Hier erfahren Sie, welche Zertifikate die KU als Sprachnachweise akzeptiert, oder wo und wie Sie die nötigen Kenntnisse erwerben können.

Deutschlandfahne, Kopfhörer und aufgeschlagenes Notizbuch
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Kontakt

Beratung

Wenn Sie als Bewerbende mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung Fragen zu einem Studiengang, zur Finanzierung des Studiums oder zu Stipendien haben, wenden Sie sich bitte an das International Office der KU bzw. schreiben Sie gerne eine E-Mail an welcome@ku.de