Bei einem Wechsel des Studienganges oder Studienfaches wechselt man immer im gesamten Studiengang in die jeweils aktuellste/n Prüfungsordnung/en. (Beim Lehramt und dem Interdisziplinären BA/MA in allen Fächern, also auch in den Fächern die beibehalten werden!)
Wer einen Antrag auf Wechsel stellt, muss sich überlegen, in welches Semester er/sie den Wechsel beantragt. Beim Wechsel des gesamten Studienganges ist, bei einem Wechsel zum Wintersemester, der Wechsel in das erste Fachsemester zu empfehlen (Achtung BAföG! s. oben).
Sollten bereits erbrachte Leistungen vorliegen, die angerechnet werden können, ist ein Wechsel zum Sommersemester in das zweite Fachsemester möglich.
Ein Wechsel zum Sommersemester ist nur in mindestens das zweite Fachsemester möglich.
Nach dem Wechsel und der Anrechnung bereits vorhandener Leistungen, die aus dem alten in den neuen Studiengang eingebracht werden können, erfolgt eine Neueinstufung der Fachsemesterzählung (mehr Informationen dazu unten).
Im Falle, dass ein Wechsel in ein höheres Fachsemester beantragt wurde und die Zahl der angerechneten ECTS-Punkte nicht diesem Fachsemester entspricht, trägt der/die Studierende das Risiko und die Verantwortung, das Studium innerhalb der sog. Höchststudiendauer abzuschließen. Eine Rückstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht möglich.
Anrechnung vorhandener Leistungen:
Module aus dem bisherigen Studiengang, die ebenfalls Teil des neuen Studiengangs sind oder im Wahlbereich des neuen Studiengangs eingebracht werden können (vgl. Prüfungsordnung neuer Studiengang), können auf Antrag angerechnet werden. Auch bei ggf. identischen Modulen erfolgt keine automatische Umbuchung, es muss ein Anrechnungsantrag gestellt werden.
Bei einer Anrechnung von mehr als 15 ECTS-Punkten erfolgt eine Anpassung des Fachsemesters (Höherstufung).
Ein Wechsel der Schulart entspricht einem Wechsel des Studienganges, auch wenn die Fächer gleichbleiben. Informationen und Regelungen siehe „Wechsel des Studienganges“.
Wer einen Antrag auf Wechsel stellt, muss sich überlegen, in welches Semester er/sie den Wechsel beantragt. Davon ausgenommen ist der Wechsel von nur einem oder zwei Didaktikfächern im Lehramt Grund- oder Mittelschule. Ein solcher Fachwechsel ist nicht mit einer Änderung der Fachsemesterzählung verbunden.
Beim Wechsel eines oder mehrerer Fächer, muss für alle Fächer ein gleiches Fachsemester angegeben werden. Es ist an der KU nicht möglich, in verschiedenen Fachsemestern eingeschrieben zu sein.
Bei einem Wechsel zum Wintersemester, ist der Wechsel in das erste Fachsemester zu empfehlen (Achtung BAföG! s. oben). Im Sommersemester ist nur ein Wechsel in mindestens das zweite Fachsemester möglich.
Bei einem Fach- oder Profilwechsel ist der oder die Studierende dazu verpflichtet, alle bereits abgelegten Module, die ebenfalls in der neuen Kombination benötigt werden, zu übernehmen.
Dazu muss sich die/der Studierende mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungsamt in Verbindung setzen und die laut Prüfungsordnung zu übernehmenden Module benennen. Neben diesen Modulen kann die oder der Studierende weitere nicht verpflichtend einzubringende Module aus der früheren Fächerkombination übernehmen, so z. B. Module, die einem freien Wahlbereich zugeordnet werden können.
Unter Berücksichtigung der Anzahl der nach dem Fach- oder Profilwechsel übernommenen ECTS-Punkte erfolgt anschließend eine Neueinstufung der Fachsemesterzählung.
Im Falle, dass ein Wechsel in ein höheres Fachsemester beantragt wurde und die Zahl der angerechneten ECTS-Punkte nicht diesem Fachsemester entspricht, trägt der/die Studierende das Risiko und die Verantwortung, das Studium innerhalb der sog. Höchststudiendauer abzuschließen. Eine Rückstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht möglich.
Haben Sie an alles gedacht? Bitte nutzen Sie gerne diese Checkliste.