Durch die Exmatrikulation enden die Rechte und Pflichten als Studentin bzw. Student und Mitglied der Universität. Nach bestandener Abschlussprüfung und Erhalt des Zeugnisses werden Sie ohne gesonderten Antrag zum Ablauf des Semesters, in dem Sie Ihre Abschlussunterlagen erhalten haben, exmatrikuliert.
Der Antrag auf Exmatrikulation ist grundsätzlich online über das Portal studienservice.ku.de zu stellen. Die Exmatrikulation kann jederzeit von der oder dem Studierenden zum Ende des laufenden Semesters oder mit sofortiger Wirkung beantragt werden.
Bitte überprüfen Sie vor einer Exmatrikulation, ob Sie alle Prüfungsleistungen gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnung absolviert haben. Da für das Einbringen jeder Prüfungsleistung eine Immatrikulationspflicht besteht, müssten Sie sich, falls sich im Rahmen der Zeugnisbeantragung herausstellt, dass Ihnen noch eine Prüfungsleistung fehlt, erneut immatrikulieren. Abgesehen von dem zusätzlichen Aufwand, der bei einer Wiedereinschreibung entsteht, kann es hier zu Problemen kommen, wenn Sie in einem zulassungsbeschränkten Studiengang immatrikuliert waren, in dem die Studienplätze begrenzt sind. Auch müssten Sie mit zeitlichen Verzögerungen rechnen, wenn Sie sich wegen einer bereits abgelaufenen Einschreibfrist für das neue Semester erst wieder im darauffolgenden Semester einschreiben könnten.
Sofern die Exmatrikulation wegen eines Hochschulwechsels oder einer Unterbrechung des Studiums erfolgen soll, ist es empfehlenswert, sich immer zum Ende des laufenden Semesters zu exmatrikulieren, da hierdurch keine Unterbrechungszeiten hinsichtlich des Versicherungsschutzes (Krankenversicherung) entstehen. Zum Ablauf des laufenden Semesters kann die Exmatrikulation jeweils ab Mitte Januar (Wintersemester) bzw. ab Mitte Juni (Sommersemester) beantragt werden. Nach Semesterbeginn ist eine rückwirkende Exmatrikulation zum Ablauf des vorausgegangenen Semesters nicht mehr möglich.
Nach Ihrer Exmatrikulation haben Sie noch vier Monate lang Zugriff auf KU.Campus. Danach läuft Ihre Benutzerkennung ab und Sie können sich nicht mehr anmelden. Sollten Sie sich nach Ablauf der Benutzerkennung noch auf KU.Campus anmelden müssen, dann wenden Sie sich mit Ihrer Bitte um Verlängerung Ihrer Benutzerkennung direkt an das Rechenzentrum der KU, verwenden Sie dazu bitte die E-Mail-Adresse: it-support@ku.de.
Beim Vorliegen bestimmter Gründe kann die Exmatrikulation aber auch seitens der Universität im Rahmen des Vollzugs des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes durchgeführt werden. Die Exmatrikulation wird abschließend durch Artikel 94 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes geregelt, wobei im Folgenden nur die drei häufigsten Gründe angeführt werden:
Wenn Sie im Rahmen eines Doppelstudiums bereits einen Ihrer Studiengänge abgeschlossen haben oder wenn Sie diesen anderweitig beenden wollen, für den anderen Studiengang aber noch weiter eingeschrieben bleiben wollen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Beendigung eines Studiengangs über das Kontaktformular unter der Kategorie “Beendigung Studiengang/Studienfach”.