Empfänger: Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
IBAN: DE51 7509 0300 0007 6333 00
BIC: GENODEF1M05
Bank: Liga-Bank eG Eichstätt
Semesterbeitrag: 88,00 €
bei Neueinschreibung: Bewerbernummer (aus dem Immatrikulationsantrag)/Name, Vorname
bei Rückmeldung: Matrikelnummer/Semester (nur Zahlen, keine Buchstaben!)
Semesterbeiträge sind grundsätzlich unbar zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass der Überweisungsvorgang ca. 5 Werktage dauert.
Nach erfolgreichem Zahlungseingang werden Sie durch das Studierendenbüro zurückgemeldet. Sie können dann Ihre KU.Card an einem der Terminals validieren.
Ihre aktualisierte Studienbescheinigung und Ihren Zahlungseingang können Sie online unter studienservice.ku.de abrufen.
Aktuelle Rückmeldefrist
Wintersemester 2026/2027: 22.06.2026 bis 03.07.2026
Prüfen Sie Ihren Zahlungseingang und Ihre Rückmeldung unter: studienservice.ku.de
Fristen für Gasthörerinnen und Gasthörer
Die Einschreibung als Gasthörerin oder Gasthörer ist für ein Sommersemester längstens bis 15.06. eines Jahres und für ein Wintersemester längstens bis 15.12. eines Jahres möglich.
Frist für Immatrikulation für ein Promotionsstudium
Die Immatrikulation für ein Promotionsstudium, die im Studierendenbüro erfolgen muss, ist sowohl zum Sommersemester bis längstens 15.06., als auch zum Wintersemester bis längstens 15.12. möglich.
Frist für einen Antrag auf Beurlaubung
Ein Antrag auf Beurlaubung für ein Sommersemester sind bis spätestens 30. April und für ein Wintersemester bis spätestens 31. Oktober zu stellen.
Bewerbung zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Start zum Wintersemester ist in der Regel eine Bewerbung ab Anfang Mai im Bewerbungsportal möglich.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Start zum Sommersemester ist in der Regel eine Bewerbung ab Anfang Januar im Bewerbungsportal möglich.
Frist für die Anmeldung zum Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte
Anmeldefrist für ein Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte: 15.07. eines Jahres für die zulassungsbeschränkten Studiengänge bzw. der 01.09. eines Jahres für die zulassungsfreien Studiengänge (Ausschlussfristen).