Eine Rückmeldung ist ausschließlich nach fristgerechter Zahlung des Semesterbeitrags möglich (Verwendungszweck = Matrikelnummer/Semester). Nach Zahlungseingang erfolgt die automatische Rückmeldung, sofern keine Rückmeldehindernisse (Sperren) vorliegen. Die KU.Card kann anschließend validiert werden. Hinweis nach Art. 84 Abs. 1 S. 6 BayHIG: Immatrikulation ist Voraussetzung für das Ablegen von Prüfungen, auch von Wiederholungsprüfungen. Rückmeldefristen. Wiedereinschreibung: Verfahren für ehemalige Studierende, die nach Exmatrikulation ihr Studium wieder aufnehmen wollen (Antrag auf Wiedereinschreibung).
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Antrag über das Kontaktformular (Kategorie „Wechsel Studiengang/Studienfach/Studienprofil“). Unterschiedliche Varianten (Komplettwechsel, Nebenfach, Kombinations‑/Erweiterungsfach, Master‑Übergang). Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen vorherige Bewerbung nötig.
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Bedingungen, Fristen (Sommer ≤ 30. Apr., Winter ≤ 31. Okt.) und Hinweis, dass der Semesterbeitrag weiter zu zahlen ist. Max. 2 Beurlaubungssemester (Ausnahmen: Mutterschaft, Pflege, Auslandsstudium). Keine Prüfungsleistungen außer Wiederholungen.
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Rechte nach MuSchG (Meldepflicht, Schutzfristen, Verzicht, Gefährdungsbeurteilung, Nachteilsausgleich, Stillpausen). Hinweis auf Familien‑/Stillräume und Ansprechpartner (Studierenden‑/Prüfungsamt, Sicherheitsbeauftragter, ZFG).
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Beendigung der Studierenden‑Rechte, Antrag jederzeit zum Semesterende oder sofort. Gründe: Abschlussprüfung bestanden, Nichtbestehen, fehlende Beitrags‑/Versicherungsnachweise. Hinweis auf mögliche Exmatrikulation durch die Hochschule nach BayHIG. Beendigung eines Studiengangs: Antrag bei Doppel‑ oder Teilzeitstudium, um einen Studiengang zu beenden, während ein anderer weitergeführt wird.
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