Besonders begabte Schülerinnen und Schüler können an der KU Eichstätt-Ingolstadt Vorlesungen und Seminare besuchen – parallel zum Schulunterricht. Alle Fakultäten der KU beteiligen sich grundsätzlich am Angebot des Frühstudiums, ausgenommen sind die zulassungsbeschränkten Studiengänge der KU. Ob und in welchem Umfang ein Angebot aus allen Fachbereichen vorhanden ist, hängt von den Kapazitäten der Fakultäten im jeweligen Semester ab. Die für Sie passenden Veranstaltungen werden nach Ihrer erfolgreichen Zulassung zum Frühstudium in Absprache mit der Schulleitung sowie den Dekaninnen und Dekanen ausgewählt.
Die KU verfügt über ein breites Angebot an Studiengängen und -fächern. Eine Übersicht über alle Programme, deren Anforderungen und Inhalte finden Sie hier. Wer sich durch einige Schnuppervorlesungen von KU-Dozierenden klicken möchte, kann das auf dieser Seite tun. Darüber hinaus stehen wir bei der Wahl des passenden Fachs gerne beratend zur Seite, vermitteln Kontakte zur Fachstudienberatung oder organisieren die Teilnahme an einer Probeveranstaltung.
Sie können sich für ein Frühstudium an der KU zum Wintersemester sowie zum Sommersemster bewerben: Wir erwarten Ihre schriftliche Bewerbung...
... für das Wintersemester bis zum 1. Juni.
... für das Sommersemester bis zum 15. Januar.
Reichen Sie bis zum Stichtag bitte folgende Unterlagen vollständig bearbeitet ein, ansonsten kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden:
Wenn Sie schon einmal den Prozess zur Neuaufnahme eines Frühstudiums erfolgreich durchlaufen haben und Ihr Frühstudium an der KU fortführen wollen, füllen Sie bitte das Formular zur Wiederaufnahme aus und reichen es zusammen mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass in Kopie...
... für das Wintersemester bis zum 15. September ein.
... für das Sommersemester bis 28. Februar ein.
Achtung: Diese Fristen sind unabhängig von den Bewerbungs- und Einschreibefristen aller anderen KU-Programme, die durch das Studierendenbüro beziehunsgweise Prüfungsamt festgelegt werden.
Die Bewerbung erfolgt in Papierform. Adressieren Sie Ihre Unterlagen an folgende Postanschrift: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt - Auf der Schanz 49, 85049 Ingolstadt, z. H. Laura Wagner.
Wenn sowohl die KU als auch Ihre Schulleitung Ihre Bewerbung um ein Frühstudium befürworten, werden Sie in das Programm aufgenommen. Damit Sie sich schnell an unserer Universität zurechtfinden, wählen wir zusammen mit Ihnen die passenden Veranstaltungen aus. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen im Rahmen des Onboarding-Programms den Campus, erklären Ihnen die Benutzung der Bibliotheken und stehen Ihnen bei allen auftretenden Fragen zur Verfügung.
Sie belegen die mit Schulleitung und KU abgestimmten Module im jeweiligen Semester, für die Sie sich anmelden. Können Sie aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen, informieren Sie Ihre Schule und auch die KU (per Mail an Ihre Kursleitung sowie an Laura Wagner) darüber; das genaue Prozedere im Falle einer Krankheit ist hier sowie in der Allgemeinen Prüfungsordnung aufgelistet. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die für die Veranstaltung angesetzte Prüfung ablegen möchten. Wenn Sie eine Prüfung ablegen, können die dadurch gesammelten ECTS-Punkte bei einem späteren Studium an der KU gegebenenfalls angerechnet werden. Es gilt die aktuell gültige Allgemeine Prüfungsordnung der KU. Um sicherzustellen, dass Sie sich mit Ihrem Frühstudium und bei uns an der KU wohlfühlen, gehört ein Gespräch in Ihren ersten Wochen fest zum Programm – bei Bedarf besteht dieses Angebot öfter. In diesem Gespräch wird Ihnen auch erklärt, wie die Anmeldung zu Kursen und Prüfungen für Sie funktioniert. Ihr Frühstudium endet automatisch mit dem jeweiligen Semesterende, sofern Sie keinen Antrag auf Fortführung stellen. Es bedarf keiner Kündigung.
Ein Frühstudium können Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und KU besondere Begabungen aufweisen, um erste Hochschul-Erfahrungen zu sammeln. Sie können an von der KU ausgewählten Lehrveranstaltungen teilnehmen, Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und entsprechende ECTS-Punkte erwerben, die bei einem späteren Studium an der KU angerechnet werden können. Die Veranstaltungen, die die Frühstudierenden besuchen, sind jedoch nicht eigens für sie konzipiert; sie besuchen Veranstaltungen für ordentlich immatriuklierte KU-Studierende. Frühstudierende behalten rechtlich ihren Status "Schüler/Schülerin", daher verbleibt nach § 22 Absatz 1 Satz 1 iVm Absatz 2 Satz 1 BaySchO die Aufsichtspflicht bei der jeweiligen Schule. Somit wird Schule und Eltern nahegelegt, nur besonders verantwortungsbewusste Schülerinnen und Schüler für das Frühstudium an der KU zuzulassen – denn für die Auswahl geeigneter Schülerinnen und Schüler ist die Schulleitung verantwortlich (KMS vom 09.09.2022 Nr. V.3-BS5306.1/230/1, dort Seite 1). Das Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus schlägt vor, dass das Frühstudium im Bereich des Wissenschaftspropädeutischen Seminars oder im Profilbereich von Seiten der Schule eingebunden wird. Die genaue Einbindung des Frühstudiums in den Alltag der Teilnehmenden wird jedoch stets individuell besprochen. Ebenfalls individuell ist der Umgang der Schule mit dem Unterrichtsausfall, der durch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Hochschule entsteht. Grundsätzlich müssen Schülerinnen und Schüler den versäumten Stoff selbstständig nachholen, in welcher Weise legt die Schulleitung fest.
In der Regeln werden Schülerinnen und Schüler, deren Antrag die Schulleitung befürwortet, zum Frühstudium an der KU zugelassen, wobei sich die Universität im Einzelfall eine gesonderte Prüfung der Schülerin beziehungsweise des Schülers vorbehält. Auch ein zu großer Andrang kann Einfluss auf die Genehmigung des Frühstudiums beziehungsweise die zur Wahl stehenden Veranstaltungen haben.
Frühstudierende sind als Schüler gesetzlich unfallversichert nach dem Sozialgesetzbuch (SBG VII). Im Falle eines Unfalls bitte sofort Frau Wagner und die Schule kontaktieren.
Nach Art. 13 Absatz 5 BayHIG werden für das Frühstudium keine Gebühren erhoben.
Das Frühstudium endet mit Ablauf des Semesters, für das Sie immatrikuliert sind, sofern Sie keinen Antrag auf Verlängerung stellen. Allerdings behalten es sich alle Seiten, also Schülerinnen und Schüler sowie die Verantwortlichen der Schulaufsicht, Hochschule und Schule vor, die Teilnahme früher zu beenden, wenn sich Misserfolge zeigen oder sich die schulischen Leistungen negativ verändern.
Möchten Sie Ihre Studien- oder Prüfungsleistungen aus dem Frühstudium bei einem späteren Studium an der KU anrechnen lassen, gelten folgende Bedingungen. Bitte beachten Sie vor allem auch die Anmerkungen bezüglich der Semesterhöherstufung, deren rechtliche Grundlage die Anerkennungs- und Anrechnungsrichtlinien sowie § 25 Abs. 5 APO sind.